Haftung des Reiseveranstalters Musterklauseln

Haftung des Reiseveranstalters. 8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
Haftung des Reiseveranstalters. 13.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die Verschaffung einer Pauschalreise frei von Reisemängeln. Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Pauschalreise frei von Reisemängeln, • wenn sie sich für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen eignet, ansonsten • wenn sie sich für den gewöhnlichen Nutzen eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Pauschalreisen der gleichen Art üblich ist und die der Reisende nach der Art der Pauschalreise erwarten kann, und • wenn wir die Reiseleistungen nicht oder nicht mit unangemessener Verspätung verschaffen.
Haftung des Reiseveranstalters. 13.1. Generell: Wir entschädigen Sie für den objektiven Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder mangelhaft erbrachter Leistungen oder für erlittene Schäden (Tod, Verletzung oder Krankheit, wenn diese durch Fahrlässigkeit oder Unterlassung eines zur Reise gehörenden Dienstleistungsunternehmens verursacht wurden), sofern der Reiseleiter nicht in der Lage war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen oder den Schaden zu beheben. Voraussetzung dafür ist, dass ein Verschulden unsererseits oder unseres vertraglichen Dienstleisters vorliegt. Die folgenden Ziffern bleiben vorbehalten.
Haftung des Reiseveranstalters. 8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungs- gemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.
Haftung des Reiseveranstalters. 9.1 Die vertragliche Haftung des RV, für Schäden, die nicht Körperschäden sind ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder der RV für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Haftung des Reiseveranstalters. 12.1. Allgemeines: Wir vergüten Ihnen den objektiven Wert vereinbarter aber nicht erbrachter oder schlecht er- brachter Leistungen oder eines erlittenen Schadens, soweit es dem Chauffeur / Reiseleiter nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. Voraus- gesetzt, dass uns oder unseren vertraglichen Leistungsträ- ger ein Verschulden trifft. Vorbehalten bleiben nachfolgende Ziffern.
Haftung des Reiseveranstalters. 13.1. Die vertragliche Haftung von Azamara für Xxxxxxx, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
Haftung des Reiseveranstalters. 13.1. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorg- faltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die Ver- schaffung einer Pauschalreise frei von Reisemängeln. Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaf- fenheit nicht vereinbart ist, ist die Pauschalreise frei von Reisemängeln,
Haftung des Reiseveranstalters. 8.1 Unsere Haftung für die vereinbarten Reiseleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechts.
Haftung des Reiseveranstalters. 10.1. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Prospekten angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Nummer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.