Gepäck Musterklauseln

Gepäck. Das Athener Übereinkommen begrenzt auch den Höchstbetrag, den wir als Beförderer bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks während der Beförderung zahlen müssen. Je nachdem, ob der Verlust oder die Beschädigung durch ein Schifffahrtsereignis oder ein Nicht-Schifffahrtsereignis entstanden ist, gelten unterschiedliche Haftungsgrundlagen. Kabinengepäck ist Gepäck, das der Fluggast in seiner Kabine oder anderweitig in seinem Besitz, seiner Obhut oder unter seiner Kontrolle hat. Das Gepäck schließt keine Mobilitätshilfen mit ein, die im Folgenden behandelt werden. Der Verlust oder die Beschädigung von Gepäck umfasst Kosten, die dadurch entstehen, dass das Gepäck nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Ankunft des Schiffes, auf dem das Gepäck befördert wurde oder hätte befördert werden sollen, an den Passagier zurückgegeben wird, nicht jedoch Verspätungen aufgrund von Arbeitskonflikten. Bei Verlust oder Beschädigung durch ein Schifffahrtsereignis hat der Reisende Anspruch auf eine Entschädigung durch den Beförderer von bis zu 2.250 SZR (ca. 2.400 £ oder 0.000 € per 22. Juni 2018) für Kabinengepäck und bis zu 3.375 SZR (ca. 3.600 £ oder 0.000 € per 22. Juni 2018) für anderes Gepäck, es sei denn, der Beförderer weist nach, dass das Ereignis ohne sein Verschulden eingetreten ist. Bei Verlust oder Beschädigung durch ein Nicht-Schifffahrtsereignis hat der Xxxx Anspruch auf eine Entschädigung durch den Beförderer von bis zu 2.250 SZR (ca. 2.400 £ oder 0.000 € per 22. Juni 2018) für Kabinengepäck und bis zu 3.375 SZR (ca. 3.600 £ oder 0.000 € per 22. Juni 2018) für anderes Gepäck, wenn er nachweist, dass das Ereignis auf ein Verschulden des Beförderers zurückzuführen ist. Alle wertvollen und wichtigen Gegenstände (z.B. Geld, Schmuck, Medikamente, zerbrechliche Gegenstände, wichtige Reise- und andere Dokumente, Video-/Kamera-/Computerausrüstung, andere Wertsachen usw.) müssen von Hand getragen werden und dürfen nicht in Ihrem Gepäck verstaut und/oder ungesichert in Ihrer Suite oder anderswo an Bord des Schiffes, in einem anderen Transportmittel oder in einer anderen Unterkunft zurückgelassen werden. Solche Gegenstände müssen besonders sorgfältig behandelt werden. Zu Ihrem Schutz müssen alle wertvollen und wichtigen Gegenstände an Bord des Schiffes oder während eines Hotelaufenthalts in Ihrer Suite oder Ihrem Hotelzimmer, sofern vorhanden, in einem Mini- Safe aufbewahrt oder bei der Rezeption Ihres Hotels hinterlegt werden, wenn diese Gegenstände nicht persönlich i...
Gepäck. Im Fall, dass der Reisende den Gepäcktransport nicht über Tourismus Soča-Tal bucht, ist der Veranstalter, Agent oder Vermittler für den Gepäcktransport nicht verantwortlich. Diese haften auch nicht für beschädigte, zerstörte oder verlorene Gepäckstücke als auch nicht für Diebstahl des Gepäcks und/oder Wertgegenstände im Hotel. Der Reisende hat die Anzeige des verlorenen oder beschädigten Xxxxxxx selbst an den von ihm gewählten Transportunternehmen, Hotel oder Dienstleister zu richten. Im Fall, dass der Reisende den Gepäcktransport bei Tourismus Soča-Tal bucht, ist jedoch der genannte Veranstalter für den Gepäcktransport verantwortlich. Der Veranstalter haftet für das verlorene Gepäck, er ist jedoch nicht für den Diebstahl der Wertgegenstände und Dokumente aus dem Gepäck verantwortlich, die der Reisende jederzeit bei sich haben sollte. Die Wertgegenstände und/oder Dokumente werden vom Reisenden auf eigene Verantwortung im Gepäck gelassen. Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl des Gepäcks aus der Unterkunft vor Ankunft des Gepäckträgers. Das Transportunternehmen ist verpflichtet, das Gepäck zur nächsten Unterkunft zu transportieren, wo der Reisende wohnen wird. Für den Transport von Spezialgepäck wie Fahrrad, Fallschirm, Golfausrüstung usw. muss der Reisende den Veranstalter bereits zum Zeitpunkt der Buchung darüber informieren, der Veranstalter berechnet jedoch dem Reisenden zusätzliche Kosten, wenn diese entstehen. Den hierdurch verursachten Schaden trägt der Reisende selbst. Der Transport von Gepäck mit einem Gewicht von bis zu 20 kg ist im Preis bereits inbegriffen. Kinder bis zum zweiten Lebensjahr haben keinen Anspruch auf Freigepäck. Bei Verlust des Gepäcks informiert der Reisende telefonisch den Reiseveranstalter oder den Vertreter des Dienstes, der die Gepäckbeförderung durchgeführt hat, und erläutert die Situation. Auf der Grundlage des Gesprächs wird sich der Vertreter des Dienstes oder der Agentur über das Suchverfahren entscheiden. Tourismus Soča-Tal bzw. der Vertreter des Dienstes werden ihr Bestes geben, um das Gepäck so schnell wie möglich zu finden und zum Reisenden zu bringen. Wenn festgestellt wird, dass das Gepäck verloren ist, kann der Reisende vom Veranstalter mit einem schriftlichen Antrag Entschädigung verlangen.
Gepäck. Sie dürfen keine als schädlich, gefährlich und/oder illegal bezeichneten Gegenstände (z. B. Waffen, Schusswaffen, Sprengstoffe, Drogen, Tiere, Messer, entzündliche Gegenstände usw.) in Ihrem Gepäck haben oder mit an Bord nehmen. Sie dürfen keine eigenen alkoholischen Getränke mit an Bord nehmen; aus regulatorischen Gründen dürfen Sie alkoholische Getränke während Ihres Aufenthalts an Bord des Schiffes nur von uns erwerben. Wenn wir oder der Schiffskapitän den begründeten Verdacht haben, dass Sie möglicherweise Gegenstände einer im vorstehenden Absatz genannten Art an Bord gebracht haben und während Ihres Aufenthalts an Bord in Ihrer Kabine aufbewahren, haben der Kapitän oder ein Bevollmächtigter das Recht, die betreffende Kabine zu betreten und zu durchsuchen und den betreffenden Gegenstand oder die betreffende Substanz ggf. sicherzustellen. Solche Durchsuchungen werden in jedem Fall so durchgeführt, dass die damit verbundenen Unannehmlichkeiten so weit wie möglich begrenzt werden, die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt und Ihre Privatsphäre angemessen geachtet wird.
Gepäck. Handgepäck, Kinderwagen, Krankenfahrstühle, sonstige Mobilitätshilfen und sonstige Sachen sowie kleine Tiere in Behältern, deren Mitnahme zugelassen ist, können unentgeltlich mitgeführt werden. Gleiches gilt für Assistenzhunde, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wer- den kann.
Gepäck. (b) Sperrgepäck
Gepäck. Persönliche Sachen, die der Versicherte mitnimmt oder im versicherten Fahrzeug transportiert werden. Folgende Gegenstände werden dem Gepäck nicht gleichgestellt: Segelflugzeug, Boot, Handelswaren, wissenschaftliches Material, Baumaterial, Wohnmöbel, Pferde, Vieh.
Gepäck. Ein die Richtwerte überschreitender Warenwert kann bei bestimmten Arten von Gegenständen angegeben werden. Manche Fluggesellschaften wenden bei zerbrechlichen, wertvollen oder verderblichen Gegenständen Sonderregelungen an. Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft.
Gepäck. 7.1. Der Fluggast kann in bestimmtem Umfang Gepäckstücke mitführen. Die Gepäckgrenzen ergeben sich aus dem gebuchten Flugzeugtyp und sind in der Charter Confirmation festgelegt. Überschreitet der Fluggast die Freigepäck­ menge, so kann die Flugzeugbesatzung entscheiden, dass einzelne Gepäckstücke von der Beförderung ausgeschlossen werden. Jedes einzelne Gepäckstück darf ein Gewicht von 25 kg nicht übersteigen. Die AHO kommt nicht für ggf. er­ forderliche Nachsendungen des Gepäcks auf.
Gepäck. Das Gepäck ist mit genauer Anschrift des Reisenden zu versehen. Für die Beförderung ist pro Person 1 Koffer bis max. 20 kg und ein Handgepäck bis max. 5 kg vorgesehen. Die Mitnahme des Gepäcks erfolgt auf eigene Gefahr des Reisenden; er hat auf die Ver- und Entladung besonders zu achten, da bei Verlust kein Ersatz geleistet wird, ebenso nicht bei Diebstahl oder Einbruch.
Gepäck. Bezeichnet, sofern nicht anders angegeben, sowohl das Aufgabegepäck als auch das Kabinen- und Handgepäck.