Altersbeschränkungen Musterklauseln

Altersbeschränkungen. Wir haften nicht für Ereignisse, wenn die versicherte Person bei Eintritt des Personenschadens nicht mindestens 18 Jahre und höchstens 69 Jahre alt ist. PAI – EREIGNISTABELLE
Altersbeschränkungen. Durch die Nutzung der CAD Deutschland Community App erklären und garantieren Sie, dass (a) Sie mindestens 17 Jahre alt sind und sich mit dieser Vereinbarung einverstanden erklären; (b) wenn Sie unter 17 Jahre alt sind, Sie die nachweisbare Zustimmung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten eingeholt haben; und (c) Ihre Nutzung der CAD Deutschland Community App nicht gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstößt. Ihr Zugriff auf die CAD Deutschland Community App kann ohne Vorwarnung beendet werden, wenn die MERViSOFT GmbH nach eigenem Ermessen der Ansicht ist, dass Sie unter 17 Jahre alt sind und keine überprüfbare Zustimmung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten eingeholt haben. Wenn Sie ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter sind und Ihre Zustimmung zur Nutzung der CAD Deutschland Community App durch Ihr Kind erteilen, erklären Sie sich damit einverstanden, an diese Vereinbarung in Bezug auf die Nutzung der CAD Deutschland Community App durch Ihr Kind gebunden zu sein.
Altersbeschränkungen. Um der EyeEm Community beizutreten, musst mindestens 18 Jahre alt sein oder mindestens 14 Jahre alt sein und die Einwilligung deiner Eltern bzw. Erziehungsberechtigten haben. Mit deiner Anmeldung bestätigst du, dass du diese Voraussetzungen erfüllst. Für eine Freischaltung für den EyeEm Market (Ziffer 9.1) musst du mindestens 18 Jahre alt sein. Wir können von dir jederzeit einen Nachweis deines Alters bzw. der Einwilligung deiner Eltern bzw. Erziehungsberechtigten verlangen. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, die ihre Einwilligung abgegeben haben, sind für die Konto-Aktivitäten ihres Kindes im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen allein verantwortlich und haften für dessen Fehlverhalten und daraus resultierende Schäden. Eltern und Erziehungsberechtigte werden darauf hingewiesen, dass auf unserer Plattform unter Umständen für Minderjährige ungeeignete Inhalte zu sehen sind.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.