Anbringung von Gegenständen an den Befestigungspunkten Musterklauseln

Anbringung von Gegenständen an den Befestigungspunkten. Die abzuhängenden Gegenstände (Beleuchtungsträger, Scheinwerfer etc.) an den bestellten Befesti- gungspunkten dürfen nur von ausstellereigenen Fachkräften oder von zugelassenen Fachfirmen unter Beachtung der in Deutschland bzw. der EU geltenden Vorschriften nach dem Stand der Technik angebracht werden. Hinsichtlich der Anbringung der abzuhängenden Gegenstände sind die einschlägigen Sicherheits- bestimmungen sowie im Besonderen die DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention), DGUV Vorschrift 17, DGUV Vorschrift 54, DGUV Information 215-313 und gegebenenfalls die Versamm- lungsstättenverordnung (VStättV) zu beachten. Seilverbindungen zur Lastaufnahme müssen der DIN 00-000-00 entsprechen; Drahtseilklemmen dürfen nicht verwendet werden. Weitergehende Informationen über zugelassene Befestigungsmaterialien entnehmen Sie bitte den Bestellformularen für Ausstellerservices (siehe „Merkblatt Abhängungen von der Hallendecke“) oder nutzen Sie den Download-Service auf der Homepage der Messe München GmbH. Aus Sicherheitsgründen sind darüber hinaus folgende Bestimmungen zu beachten. Grundsätzlich nicht zulässig sind: – Abhängungen von Standbauteilen sowie Exponaten – Absicherungen von Standbauteilen oder Exponaten (Standbauteile bzw. Exponate müssen selbst- ständig sicher stehen) – abgehängte Konstruktionen mit einer starren bzw. kraftschlüssigen Verbindung zum Hallenboden. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Messe München GmbH. Das Anbringen der abzuhängenden Gegenstände sowie die Bereitstellung und Befestigung von Lichttechnik-Komplettsystemen etc. kann auch bei der Messe München GmbH bestellt werden.

Related to Anbringung von Gegenständen an den Befestigungspunkten

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.