Common use of Anerkennung durch Finanzbehörden Clause in Contracts

Anerkennung durch Finanzbehörden. Kunden, die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen, sollten sich bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe informieren, was im Fall des Bezugs von elektronischen Dokumenten (z. B. Kontoauszügen) zur Erfüllung dieser Pflichten zu beachten ist. Die Informationen können nach ihrer Übermittlung in den Posteingang nicht verändert werden. Die Bank garantiert die Unveränderbarkeit der in das elektronische Postfach bereit gestellten Daten. Diese Garantie gilt jedoch nicht, sofern die Daten außerhalb des elektronischen Postfachs gespeichert oder aufbewahrt werden. Dabei ist zu beachten, dass ein Ausdruck eines Dokuments aufgrund der individuellen Hard- oder Softwareeinstellung von der Darstellung am Bildschirm abweichen kann. Soweit die Dokumente verändert werden oder in veränderter Form in Umlauf gebracht werden, haftet die Bank hierfür nicht.

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Samples: Vorvertragliche Informationen, Sonderbedingungen Für PSD Onlinebanking, Allgemeine Geschäftsbedingungen