Common use of Anerkennung durch Finanzbehörden Clause in Contracts

Anerkennung durch Finanzbehörden. Im Privatkundenbereich sind elektronische Bankdokumente (z.B. Kontoauszug bzw. Rechnungsabschluss) von den Finanzbehörden für den Kontoinhaber anerkannt, der nicht buchfüh-r ungdsaufzeichnungspflichtig im Sinne der §§ 145 ff. AO ist.

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Anerkennung durch Finanzbehörden. Im Privatkundenbereich sind elektronische Bankdokumente (z.B. Kontoauszug bzw. Rechnungsabschluss) von den Finanzbehörden für den Kontoinhaber anerkannt, der nicht buchfüh-r ungdsaufzeichnungspflichtig rungdsaufzeichnungspflichtig im Sinne der §§ 145 ff. AO ist.

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Anerkennung durch Finanzbehörden. Im Privatkundenbereich sind elektronische Bankdokumente (z.B. Kontoauszug bzw. Rechnungsabschluss) von den Finanzbehörden für den Kontoinhaber anerkannt, der nicht buchfühnbicuhcthführung-r ungdsaufzeichnungspflichtig sund aufzeichnungspflichtig im Sinne der §§ 145 ff. AO ist.

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Anerkennung durch Finanzbehörden. Im Privatkundenbereich sind elektronische Bankdokumente (z.B. Kontoauszug bzw. Rechnungsabschluss) von den Finanzbehörden für den Kontoinhaber anerkannt, der nicht buchfüh-r ungdsaufzeichnungspflichtig im Sinne der §§ 145 ff. AO f.fAO ist.

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Anerkennung durch Finanzbehörden. Im Privatkundenbereich Privatkundenbercehi sind elektronische Bankdokumente (z.B. Kontoauszug bzw. Rechnungsabschluss) von den Finanzbehörden für den Kontoinhaber anerkannt, der nicht buchfüh-r ungdsaufzeichnungspflichtig rungdsaufzeichnungspflichtig im Sinne der §§ 145 ff. AO ist.

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Anerkennung durch Finanzbehörden. Im Privatkundenbereich sind elektronische Bankdokumente (z.B. Kontoauszug bzw. RechnungsabschlussResachbnscuhnlguss) von den Finanzbehörden für den Kontoinhaber anerkannt, der nicht buchfüh-r ungdsaufzeichnungspflichtig im Sinne der §§ 145 ff. AO ist.

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