Anerkennungsklausel. Der Versicherer erkennt an, dass ihm bei Abschluss des Vertrages alle Umstände bekannt waren, die für die Beurteilung des Risikos erheblich sind, es sei denn, dass irgendwelche Umstände arglistig verschwiegen wurden. Wenn die Risiken nach Vertragsabschluss besichtigt werden, so gilt die Anerkennungsklausel nicht nur für den Vertragsabschluss, sondern auch für den Zeitpunkt der Nachbesichtigung.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Bauleistungs Und Bauherrenhaftpflichtversicherung, Insurance Agreement
Anerkennungsklausel. Der Versicherer erkennt an, dass ihm bei Abschluss des Vertrages alle Umstände bekannt waren, die für die Beurteilung des Risikos erheblich sind, es sei denn, dass irgendwelche Umstände arglistig verschwiegen wurden. Wenn die Risiken nach Vertragsabschluss besichtigt werden, so gilt die Anerkennungsklausel Anerkennungs klausel nicht nur für den Vertragsabschluss, sondern auch für den Zeitpunkt der Nachbesichtigung.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung
Anerkennungsklausel. Der Versicherer erkennt an, dass ihm bei Abschluss des Vertrages alle Umstände bekannt waren, die für die Beurteilung des Risikos erheblich sind, es sei denn, dass irgendwelche Umstände arglistig verschwiegen wurden. Wenn die Risiken nach Vertragsabschluss besichtigt werden, so gilt die Anerkennungsklausel nicht nur für den Vertragsabschluss, sondern auch für den Zeitpunkt der NachbesichtigungNach- besichtigung.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung
Anerkennungsklausel. Der Versicherer erkennt an, dass ihm bei Abschluss des Vertrages alle Umstände bekannt waren, die für die Beurteilung des Risikos erheblich sind, es sei denn, dass irgendwelche Umstände arglistig verschwiegen wurden. Wenn die Risiken nach Vertragsabschluss besichtigt werden, so gilt die Anerkennungsklausel nicht nur für den Vertragsabschluss, sondern auch für den Zeitpunkt der NachbesichtigungNachbesichti gung.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Anerkennungsklausel. Der Versicherer erkennt an, dass ihm bei Abschluss des Vertrages alle Umstände bekannt waren, die für die Beurteilung des Risikos erheblich sind, es sei denn, dass irgendwelche Umstände arglistig verschwiegen wurden. Wenn die Risiken nach Vertragsabschluss besichtigt werden, so gilt die Anerkennungsklausel nicht nur für den Vertragsabschluss, sondern auch für den Zeitpunkt der NachbesichtigungNachbesichti- gung.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Anerkennungsklausel. Der Versicherer erkennt an, dass ihm bei Abschluss des Vertrages alle Umstände bekannt waren, die für die Beurteilung des Risikos erheblich erheb-lich sind, es sei denn, dass irgendwelche Umstände arglistig verschwiegen wurden. Wenn die Risiken nach Vertragsabschluss besichtigt werden, so gilt die Anerkennungsklausel nicht nur für den Vertragsabschluss, sondern son- dern auch für den Zeitpunkt der Nachbesichtigung.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Anerkennungsklausel. Der Versicherer erkennt an, dass ihm bei Abschluss des Vertrages alle Umstände bekannt be- kannt waren, die für die Beurteilung des Risikos erheblich sind, es sei denn, dass irgendwelche ir- gendwelche Umstände arglistig verschwiegen wurden. Wenn die Risiken nach Vertragsabschluss Ver- tragsabschluss besichtigt werden, so gilt die Anerkennungsklausel nicht nur für den Vertragsabschluss, sondern auch für den Zeitpunkt der Nachbesichtigung.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Anerkennungsklausel. Der Versicherer erkennt an, dass ihm bei Abschluss des Vertrages alle Umstände Um- stände bekannt waren, die für die Beurteilung des Risikos erheblich sind, es sei denn, dass irgendwelche Umstände arglistig verschwiegen wurden. Wenn die Risiken Ri- siken nach Vertragsabschluss besichtigt werden, so gilt die Anerkennungsklausel nicht nur für den Vertragsabschluss, sondern auch für den Zeitpunkt der NachbesichtigungNachbe- sichtigung.
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Samples: Haftpflichtversicherung