Angebot und Annahme. 1.2.1 Vom Auftragnehmer dem Kunden vorvertraglich überlassene Gegenstände (z.B. Vorschläge, Testprogramme, Konzepte) sind geistiges Eigentum vom Auftragnehmer. Sie dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag zustande kommt, sind sie zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht genutzt werden. Im Übrigen gelten auch für das vorvertragliche Schuldverhältnis die Regelungen dieser Servicebedingungen vom Auftragnehmer.
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Samples: www.it-on.net, www.it-on.net
Angebot und Annahme. 1.2.1 Vom Auftragnehmer dem Kunden vorvertraglich überlassene Gegenstände (z.B. Vorschläge, Testprogramme, Konzepte) sind geistiges Eigentum vom Auftragnehmerdes Auftragnehmers. Sie dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag zustande kommt, sind sie zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht genutzt werden. Im Übrigen gelten auch für das vorvertragliche Schuldverhältnis die Regelungen dieser Servicebedingungen vom Auftragnehmerdes Auftragnehmers.
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Samples: www.skipi.de, www.it-fabrik.net
Angebot und Annahme. 1.2.1 1.2.1. Vom Auftragnehmer dem Kunden vorvertraglich überlassene Gegenstände (z.B. Vorschläge, Testprogramme, Konzepte) sind geistiges Eigentum vom Auftragnehmerdes Auftragnehmers. Sie dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag zustande kommt, sind sie zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht genutzt werden. Im Übrigen gelten auch für das vorvertragliche Schuldverhältnis die Regelungen dieser Servicebedingungen vom AuftragnehmerAGB des Auftragnehmers.
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Samples: www.gaeuboden-it.de
Angebot und Annahme. 1.2.1 1.1.1. Vom Auftragnehmer Anbieter dem Kunden vorvertraglich überlassene Gegenstände (z.z. B. Vorschläge, Testprogramme, Konzepte) sind geistiges Eigentum vom Auftragnehmerdes Anbieters. Sie dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag zustande kommt, sind sie zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht genutzt werden. Im Übrigen gelten auch für das vorvertragliche Schuldverhältnis die Regelungen dieser Servicebedingungen vom AuftragnehmerATIX Vertragsbedingungen.
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Samples: orcharhino.com
Angebot und Annahme. 1.2.1 1.1. Vom Auftragnehmer Anbieter dem Kunden vorvertraglich überlassene Gegenstände (z.B. Vorschläge, Testprogramme, Konzepte) sind geistiges Eigentum vom Auftragnehmerdes Anbieters. Sie dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich zugäng- lich gemacht werden. Wenn kein Vertrag zustande kommt, sind sie zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht genutzt werden. Im Übrigen übrigen gelten auch für das vorvertragliche Schuldverhältnis die Regelungen Regelun- gen dieser Servicebedingungen vom AuftragnehmerVertragsbedingungen LWsystems.
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Samples: www.benno-mailarchiv.de
Angebot und Annahme. 1.2.1 Vom Von dem Auftragnehmer dem Kunden Auftraggeber vorvertraglich überlassene Gegenstände (z.B. Vorschläge, Testprogramme, Konzepte) sind geistiges Eigentum vom Auftragnehmerdes Auftragnehmers und urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag zustande kommt, sind sie zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht genutzt werden. Im Übrigen gelten auch für das vorvertragliche Schuldverhältnis die Regelungen dieser Servicebedingungen vom AuftragnehmerVertragsbedingungen des Auftragnehmers.
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Samples: www.pondus.de