Angebote und Kostenvoranschläge Musterklauseln

Angebote und Kostenvoranschläge. 3.1 Alle unsere Angebote sind in allen Bestandteilen freibleibend, wenn und insoweit sie nicht ausdrücklich als bindend für einen bestimmten Zeitraum angegeben werden. 3.2 Abbildungen, Angebotsbezeichnungen, Beschreibungen, Maße und Gewichte sind in Einzelheiten nur annähernd maßgebend und mit Rücksicht auf mögliche, dem Besteller und Endabnehmer jedenfalls zumutbare Abweichungen und Änderungen zufolge neuer Erfahrungen und Verbesserungen nicht verbindlich. 3.3 Unsere Pläne, Zeichnungen, Skizzen, Lichtbilder, Betriebsanleitungen, Produktions-Know-How, Software usw. bleiben geistiges Eigentum von uns und stehen bezüglich Nachahmung, Vervielfältigung, Wettbewerb usw. unter gesetzlichem Schutz. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder nachgeahmt, nachgebildet oder vervielfältigt noch Dritten mitgeteilt bzw. überlassen werden. Des Weiteren dürfen sie nicht für einen anderen Zweck genutzt werden, als für den, für den sie geliefert wurden. 3.4 Unsere Preise verstehen sich freibleibend, rein netto ab Werk. Wir sind auch nach Vertragsschlussberechtigt, bei außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Naturkatastrophen, Liefersperren, Streik usw.) unsere Preise den geänderten Verhältnissen anzupassen. Als außergewöhnliche Ereignisse gelten auch Änderungen der Rechtslage, der Zulassungs- und Ausfuhrbedingungen usw., durch die erhöhte Aufwendungen bei der Produktion und Lieferung des Vertragsgegenstandes entstehen. Dies auch dann, wenn die Preise als Festpreise vereinbart wurden. 3.5 Werden Preise in Fremdwährung angegeben (= andere Währung als Euro), wird dem Angebot ein Kalkulationswechselkurs zugrunde gelegt, dessen Gültigkeitsdauer im Angebot angegeben ist. Allfällige Mehrkosten, die sich bis zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung und/oder der tatsächlichen Auslieferung der Ware durch Kursdifferenzen außerhalb der Gültigkeitsdauer des Kalkulationswechselkurses ergeben, sind vom Besteller zu tragen und uns auszugleichen. 3.6 Offensichtliche Irrtümer, insbesondere Irrtümer, die bereits in unserem Angebot sowie in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthalten waren, berechtigen uns jederzeit nach unserer Xxxx zur Vertragsaufhebung oder zur angemessenen Änderung der vereinbarten Preise. 3.7 Kostenvoranschläge sind in jeder Hinsicht unverbindlich, sofern im Kostenvoranschlag nicht ausdrücklich schriftlich die Verbindlichkeit des Kostenvoranschlages von uns erklärt wird.
Angebote und Kostenvoranschläge. 1. Die von Seeders angefertigten Angebote sind völlig unverbindlich. Sofern nicht anders angegeben, sind die Angebote 30 Tage lang gültig. Seeders ist nur dann an die Angebote gebunden, wenn deren Annahme von der Gegenpartei innerhalb von 30 Tagen schriftlich bestätigt wird, sofern nichts anderes angegeben ist. 2. Abweichungen von abgegebenen Angeboten binden Seeders nur, wenn sie von Seeders schriftlich bestätigt wurden. 3. Eine Bestellung oder ein Auftrag ist für den Kunden verbindlich. Seeders ist erst durch die Zusendung der Auftragsbestätigung gebunden. Wenn der Kunde Seeders nicht innerhalb von acht Tagen nach Übersendung der Auftragsbestätigung seine Einwände mitgeteilt hat, wird davon ausgegangen, dass die Auftragsbestätigung den Vertrag richtig und vollständig wiedergibt. 4. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet Seeders nicht dazu, einen Teil des Auftrags gegen einen entsprechenden Teil des angegebenen Preises auszuführen. 5. Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für künftige Aufträge. 6. Wenn der Kunde den selben Auftrag gleichzeitig an andere Personen als Seeders vergeben möchte, muss er Seeders dies unter Angabe der Namen der anderen Personen mitteilen. 7. Die Preise in den vorgenannten Angeboten und Kostenvoranschlägen verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, ohne Mehrwertsteuer.
Angebote und Kostenvoranschläge. 2.1. Unsere Angebote erfolgen, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, immer freibleibend und unverbindlich. 2.2. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr und wenn nicht anders vereinbart entgeltlich erstellt. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im KV umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben. 2.3. Die technischen Eigenschaften des Liefergegenstandes sind in den technischen Lieferbedingungen geregelt. 2.4. Technische Abänderungen im Rahmen des Zumutbaren bleiben vorbehalten, ebenso die Anpassung unserer Produkte an eine später erfolgte gesetzliche Normung.
Angebote und Kostenvoranschläge. Einfache Angebote z.B. über die Erstellung oder Über- prüfung von Anleitungen sind grundsätzlich kostenfrei. Vergütungspflichtig sind jedoch Kostenvoranschläge, die bereits im Angebotsstadium eine ausführliche Beschäf- tigung mit dem Gegenstand der Angebotsaufforderung notwendig machen. Kostenvoranschläge der blocksatz I4U GmbH sind unverbindlich. Eine Überschreitung des Kostenvoranschlages um bis zu 10% gilt nicht als wesentlich und berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
Angebote und Kostenvoranschläge. 1. Die Angebote von WFP sind freibleibend und unverbindlich. Insofern nichts anderes ausdrücklich schrift- lich vereinbart wurde, wird auf der Grundlage der WFP-Stundensätze nach tatsächlichem Aufwand abge- rechnet. Kostenvoranschläge (KVA) oder Kalkulationen gleich welcher Art sind nicht verbindlich. Über- schreitungen eines Kostenvoranschlages oder einer vorläufigen Kalkulation von mehr als 15 % werden dem Kunden angezeigt. 2. Die Honoraransprüche von WFP sind auch dann zulässig, wenn vor den jeweiligen Leistungen kein KVA erbracht wurde. Sollte ein KVA vor Auftragsbeginn ausdrücklich vereinbart worden sein, gilt dieser spätes- tens nach 7 Werktagen als freigegeben, es sei denn, der Kunde hat dem Inhalt des Kostenvoranschlages aus- drücklich und schriftlich widersprochen.
Angebote und Kostenvoranschläge. Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind – sofern nicht ausdrücklich als fest bezeichnet – freibleibend und unverbindlich. An allen Angebots- und Vertragsunterlagen, insbesondere Entwürfen, Zeichnungen, Abbildungen etc. sowie Mustern, Modellen und Prototypen, behalten wir uns sämtliche Rechte insoweit vor, als sie nicht nach Sinn und Zweck des Vertrages bzw. auf Grund ausdrücklicher Vereinbarung dem Vertragspartner eingeräumt werden. Angebotsunterlagen sowie Muster, Modelle und Prototypen sind uns auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Vertragspartner diesbezüglich nicht geltend machen.
Angebote und Kostenvoranschläge. 3.1. Alle von oder im Namen von Hoeflon gemachten Angebote, ob mündlich oder schriftlich, sind unverbindlich, es sei denn, das Angebot enthält eine konkrete und vorbehaltlose Annahmefrist. 3.2. Ein von Hoeflon erstellter Kostenvoranschlag für die Ausführung eines Auftrags oder die Lieferung eines Produkts ist unverbindlich. Der Auftraggeber kann aus einer solchen Schätzung keine Rechte ableiten. 3.3. Ein Vertrag zwischen Hoeflon und dem Auftraggeber wird gilt erst dann als abgeschlossen, wenn der laut Handelsregistereintragung berechtigte Vertreter von Hoeflon den Vertrag durch eine schriftliche Genehmigung oder Bestätigung angenommen hat oder der Auftraggeber Hoeflon die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt hat und diese Unterlagen mit der Ausführung des Auftrages einen dem Auftraggeber zu erkennenden Anfangszeitpunkt gesetzt haben. 3.4. Kostenerhöhende Umstände - auch im Falle eines vereinbarten Festpreises - wie z.B. die Verteuerung von Rohstoffen, Materialien, Teilen, Transport, Einfuhrabgaben, Löhnen und Montagekosten, die drei Monate oder später nach Vertragsabschluss eintreten, geben Hoeflon das Recht, die sich daraus ergebenden Folgen weiterzuberechnen und zu entschädigen, wenn diese Umstände die Kosten des Werkes um mehr als 5% erhöhen. 3.5. Sonstige kostensteigernde Umstände sind Umstände, die drei Monate nach Vertragsabschluss eintreten und
Angebote und Kostenvoranschläge. Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Angebotsunterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Soweit der Auftrag nicht zustande kommt, sind diese auf unser Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden.
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  • Kostenvoranschlag Der Kostenvoranschlag ist innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der vertragsärztlichen Verordnung vom Leistungserbringer an die KKH zu übermitteln. Maßgebend für die Recht- zeitigkeit ist das Datum der Absendung durch den Leistungserbringer. Soll die Versorgung mit den vertragsgegenständlichen Hilfsmitteln über den vereinbarten/ge- nehmigten Versorgungszeitraum fortgesetzt werden, hat der Leistungserbringer frühestens 28 Tage, spätestens 5 Tage vor Ablauf des genehmigten Versorgungszeitraumes der KKH dieses schriftlich mitzuteilen. Hierzu übermittelt der Leistungserbringer (erneut) einen Kostenvoranschlag nach Maßgabe der Anlage 05: „Datenübermittlung“ mit den dort vorgesehenen (Mindest-) Angaben. Eine Übermittlung eines Kostenvoranschlages ist nicht erforderlich, wenn die Leistung nicht genehmigungspflichtig ist.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Technische Einrichtungen und Anschlüsse 8.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen. 8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen. 8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden. 8.5 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

  • Schutz des geistigen Eigentums 6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. 6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutz- rechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Ver- sicherungswirtschaft“ verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für die Versicherungs- wirtschaft präzisieren. Diese können Sie im Internet unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx. de/datenschutz abrufen. Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder Rech- nungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versiche- rungsspezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten aller mit einer der Gesellschaften der Mecklen- burgischen Versicherungsgruppe bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertrag- sanpassung, -ergänzung, für Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunfts- erteilungen. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensversi- cherungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.