ANLAGE Musterklauseln

ANLAGE. ANHANG I der Standardvertragsklauseln: Modul zwei: EU-Standardvertragsklauseln für Übermittlungen von Verantwortlichen an Auftragsverarbeiter
ANLAGE. Anschlusswert gesamt (kW) Schaltuhrnummer/Rundsteuerempfängernummer
ANLAGE. ERLÄUTERUNG: Es muss möglich sein, die für jede Datenübermittlung oder jede Kategorie von Datenübermittlungen geltenden Informationen klar voneinander zu unterscheiden und in diesem Zusammenhang die jeweilige(n) Rolle(n) der Parteien als Datenexporteur(e) und/oder Datenimporteur(e) zu bestimmen. Dies erfordert nicht zwingend, dass für jede Datenübermittlung bzw. jede Kategorie von Datenübermittlungen und/oder für jedes Vertragsverhältnis getrennte Anlagen ausgefüllt und unterzeichnet werden müssen, sofern die geforderte Transparenz bei Verwendung einer einzigen Anlage erzielt werden kann. Erforderlichenfalls sollten getrennte Anlagen verwendet werden, um ausreichende Klarheit zu gewährleisten.
ANLAGE. ERLÄUTERUNG: Es muss möglich sein, die für jede Datenübermittlung oder jede Kategorie von Datenübermittlungen geltenden Informationen klar voneinander zu unterscheiden und in diesem Zusammenhang die jeweilige(n) Rolle(n) der Parteien als Datenexporteur(e) und/oder Datenimporteur(e) zu bestimmen. Dies erfordert nicht zwingend, dass für jede Datenübermittlung bzw. jede Kategorie von Datenübermittlungen und/oder für jedes Vertragsverhältnis getrennte Anlagen ausgefüllt und unterzeichnet werden müssen, sofern die geforderte Transparenz bei Verwendung einer einzigen Anlage erzielt werden kann. Erforderlichenfalls sollten getrennte Anlagen verwendet werden, um ausreichende Klarheit zu gewährleisten. Name: VERBI Software. Consult. Sozialforschung GmbH Anschrift: Xxxxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxx Name, Funktion und Kontaktdaten der Kontaktperson: Der Datenschutzbeauftragte der VERBI GmbH ist unter xxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx erreichbar Tätigkeiten, die für die gemäß diesen Klauseln übermittelten Daten von Belang sind: Bereitstsellung der MAXQDA TeamCloud Unterschrift und Datum: Erfolgt durch Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) durch den Kunden. Rolle (Verantwortlicher/Auftragsverarbeiter): Auftragsverarbeiter Der Datenimporteur ist der Kunde entsprechend der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) von VERBI Software. Consult. Sozialforschung GmbH. Tätigkeiten, die für die gemäß diesen Klauseln übermittelten Daten von Belang sind: Bereitstsellung der MAXQDA TeamCloud Unterschrift und Datum: Erfolgt durch Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) durch den Kunden. Rolle (Verantwortlicher/Auftragsverarbeiter): Verantwortlicher
ANLAGE. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Sondervertrag der Energieversorgung Mittelrhein AG (evm)
ANLAGE. Der deutschen Investitionsgüterindustrie zu den ECE-Allgemeinen Liefer-und Montagebedingungen für den Import und Export von Maschinen und Anlagen*)
ANLAGE. Definitionen und Leistungsbeispiele zu § 2 Gegenstand der Versicherung Vollstreckungsmaßnahmen: Unter Strafvollstreckungsmaßnahmen versteht man die Vollstreckung freiheitsentziehender Maßnahmen oder Geldstrafen aufgrund eines Urteils, sowie die Vollstreckung von Geldbußen. Verfahren mit strafrechtlichem Charakter: • Berufsverbot • Entzug der Fahrerlaubnis • Fahrverbot • Vermögensabschöpfung (Verfall und Einziehung) des durch die Straftat erlangten Gewinns Sonstige Verfahren im Zusammenhang mit der Verletzung einer Vorschrift des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- und Standesrechts: Hierunter werden sämtliche Verfahren gefasst, die in Verbindung mit der Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung eines Strafverfahrens stehen oder sich als Konsequenz aus einem Straf-verfahren ergeben können. Dies sind beispielsweise: • Adhäsionsverfahren Möglichkeit der Geltendmachung eines aus einer Straftat entstandenen zivilrechtlichen Anspruchs im Strafverfahren • Aktive Strafverfolgung wenn der Versicherungsnehmer selbst eine Strafanzeige stellt • Auslieferungsverfahren / Internationaler Haftbefehl • Einlegungen von Dienstaufsichtsbeschwerden • Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen • Vorbeugende anwaltliche Stellungnahmen Anwaltliche Stellungnahme im Namen des Versicherungsnehmers, wenn sich das Ermittlungsverfahren mangels eines personenbezogenen Vorwurfs zunächst gegen unbekannt richtet und die Gefahr besteht, dass der Versicherungsnehmer als Beschuldigter in das Ermittlungsverfahren mit einbezogen wird • Kronzeugenregelung wenn (Mit-)Täter freiwillig zur Aufklärung oder Verhinderung der Tat beiträgt und daher Strafe gemildert bzw. ganz von Strafe abgesehen werden kann • Nebenklageverfahren • Parlamentarische Untersuchungsausschüsse • Privatklageverfahren Verfahren vor dem Amtsgericht als Strafgericht, in dem der Verletzte einer Straftat als Ankläger an Stelle der Staatsanwaltschaft auftritt • Sozialrechtliche Verfahren • Steuerrechtliche Verfahren • Verfassungsbeschwerden wenn im Rahmen des Strafverfahrens die Verletzung von Grundrechten behauptet wird • Vermögenssicherungsmaßnahmen (dinglicher Arrest) wenn Vereitelung oder wesentliche Erschwerung der Vollstreckung verhindert werden soll • Verständigung im Strafverfahren (Deal) • Verteidigung im Rahmen von Dienstaufsichtsbeschwerden • Verwaltungsgerichtliche Verfahren inklusive Verfahren nach Konsulargesetz • Wiederaufnahmeverfahren und Zurückverweisung • Zeugenbetreuung / -beratung auch bei Anordnung v...
ANLAGE. Die Anlage zu diesem Übereinkommen ist Bestandteil des Übereinkommens. Dieses Übereinkommen berührt nicht die Rechte und Pflichten der Vertragsstaaten aus beste- henden völkerrechtlichen Übereinkünften, deren Vertragsparteien sie sind und die Fragen behandeln, die Gegenstand dieses Übereinkommens sind.
ANLAGE. Wien, am , Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte der Österreichischen Ärztekammer Der BKNÄ-Obmann: Der Präsident: Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau Der Obmann: Der leitende Angestellte:
ANLAGE. ZU DEM PROTOKOLL ÜBER VORHANDENE TYPEN KONVENTIONELLER WAFFEN UND AUSRÜSTUNGEN