Common use of Anlagenverzeichnis Clause in Contracts

Anlagenverzeichnis. Folgende Formulare sind vom Transportkunden zu verwenden: • Mustersperrauftrag (Anlage 8.1) • Auftrag zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Anlage 8.3) Der Netzbetreiber verwendet folgende Formulare: • Rückmeldung zur Sperrung einer Entnahmestelle (Anlage 8.2) • Rückmeldung zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Anlage 8.4) [Name und Anschrift Transportkunde] - im Nachfolgenden Auftraggeber genannt - beauftragt den Netzbetreiber nach Maßgabe des zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehenden Lieferanten- rahmenvertrages, die Anschlussnutzung an der Entnahmestelle [Bezeichnung der Entnahmestelle] des Letztverbrauchers [Name und Anschrift des Letztverbrauchers ] nach folgenden Konditionen unverzüglich, längstens innerhalb von sechs Werktagen zu un- terbrechen (Sperrung): 1. Der Auftraggeber versichert, dass er nach dem mit dem Letztverbraucher abgeschlossenen Gasliefer- vertrag zur Veranlassung der Sperrung berechtigt ist. Er versichert insbesondere, dass die Vorausset- zungen der Sperrung vorliegen und dass dem Letztverbraucher keine Einwendungen und Einreden zu- stehen, welche die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung entfallen lassen. Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer ferner, dass die Sperrung verhältnismäßig ist. 2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Schadensersatzansprüchen frei, die sich aus einer unberechtigten Sperrung ergeben können. 3. Ist eine Sperrung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich, wird der Netzbetreiber den Transportkunden hierüber unverzüglich informieren und mit ihm evt. weitere Schritte abstimmen. Als sol- xxxx Xxxxx gilt insbesondere eine gerichtliche Verfügung, welche die Sperrung untersagt. 4. Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer bzw. dessen Sperrbeauftragten zum Empfang der ausstehenden Verbindlichkeiten des Letztverbrauchers gegenüber dem Auftraggeber inklusive der dem Auftragnehmer entstandenen Inkasso- und Sperrkosten (Inkassovollmacht). 5. Stellt der Letztverbraucher dem Auftragnehmer oder dessen Sperrbeauftragten einen Teilbetrag zur Ver- fügung, so wird der Auftragnehmer bzw. dessen Sperrbeauftragter diese Teilleistung grundsätzlich ab- lehnen. Etwas anderes gilt, wenn es sich um eine Teilleistung handelt, die nur noch einen geringen Rest der Forderung offen lässt. Ein solcher geringfügiger Restbetrag ist dann anzunehmen, wenn der Letzt- verbraucher mindestens 90 % der ausstehenden Verbindlichkeiten und die Inkasso- und Sperrkosten zur Verfügung stellt. In diesem Fall hat der Auftragnehmer bzw. dessen Sperrbeauftragter die Geltendma- chung der weitergehenden Forderung im Namen des Auftraggebers vorzubehalten.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas

Anlagenverzeichnis. Folgende Formulare sind vom Transportkunden zu verwenden, soweit und solange nicht vorrangige Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation nach GeLi Gas gelten: • Mustersperrauftrag (Anlage 8.1) • Auftrag zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Anlage 8.3) Der Netzbetreiber verwendet folgende Formulare: , soweit und solange nicht vorrangige Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation nach GeLi Gas gelten • Rückmeldung zur Sperrung einer Entnahmestelle Marktlokation (Anlage 8.2) • Rückmeldung zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Anlage 8.4) [Name und Anschrift Transportkunde] - im Nachfolgenden Auftraggeber genannt - beauftragt den Netzbetreiber nach Maßgabe des zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehenden Lieferanten- rahmenvertrages, die Anschlussnutzung an der Entnahmestelle Marktlokation [Bezeichnung der EntnahmestelleMarktlokation] des Letztverbrauchers [Name und Anschrift des Letztverbrauchers ] nach folgenden Konditionen unverzüglich, längstens innerhalb von sechs Werktagen (bzw. in den ggf. künftig nach GeLi Gas vorgegebenen Fristen) zu un- terbrechen unterbrechen (Sperrung): 1. Der Auftraggeber versichert, dass er nach dem mit dem Letztverbraucher abgeschlossenen Gasliefer- vertrag zur Veranlassung der Sperrung berechtigt ist. Er versichert insbesondere, dass die Vorausset- zungen der Sperrung vorliegen und dass dem Letztverbraucher keine Einwendungen und Einreden zu- stehen, welche die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung entfallen lassen. Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer ferner, dass die Sperrung verhältnismäßig ist. 2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Schadensersatzansprüchen frei, die sich aus einer unberechtigten Sperrung ergeben können. 3. Ist eine Sperrung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich, wird der Netzbetreiber den Transportkunden hierüber unverzüglich informieren und mit ihm evt. weitere Schritte abstimmen. Als sol- xxxx Xxxxx gilt insbesondere eine gerichtliche Verfügung, welche die Sperrung untersagt. 4. Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer bzw. dessen Sperrbeauftragten zum Empfang der ausstehenden Verbindlichkeiten des Letztverbrauchers gegenüber dem Auftraggeber inklusive der dem Auftragnehmer entstandenen Inkasso- und Sperrkosten (Inkassovollmacht). 5. Stellt der Letztverbraucher dem Auftragnehmer oder dessen Sperrbeauftragten einen Teilbetrag zur Ver- fügung, so wird der Auftragnehmer bzw. dessen Sperrbeauftragter diese Teilleistung grundsätzlich ab- lehnen. Etwas anderes gilt, wenn es sich um eine Teilleistung handelt, die nur noch einen geringen Rest der Forderung offen lässtoffenlässt. Ein solcher geringfügiger Restbetrag ist dann anzunehmen, wenn der Letzt- verbraucher mindestens 90 % der ausstehenden Verbindlichkeiten und die Inkasso- und Sperrkosten zur Verfügung stellt. In diesem Fall hat der Auftragnehmer bzw. dessen Sperrbeauftragter die Geltendma- chung der weitergehenden Forderung im Namen des Auftraggebers vorzubehalten.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas

Anlagenverzeichnis. Folgende Formulare sind vom Transportkunden zu verwenden, soweit und solange nicht vorrangige Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation nach GeLi Gas gelten: • Mustersperrauftrag (Anlage 8.1) • Auftrag zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Anlage 8.3) Der Netzbetreiber verwendet folgende Formulare, soweit und solange nicht vorrangige Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation nach GeLi Gas gelten: • Rückmeldung zur Sperrung einer Entnahmestelle Marktlokation (Anlage 8.2) • Rückmeldung zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Anlage 8.4) [Name und Anschrift Transportkunde] Transportkunde Muster - im Nachfolgenden Auftraggeber genannt - beauftragt den Netzbetreiber Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH Xxxxxxxxxx 0-0, 00000 Xxx nach Maßgabe des zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehenden Lieferanten- rahmenvertrages, die Anschlussnutzung an der Entnahmestelle [Marktlokation …………………………………………………………………………………………………………… Bezeichnung der Entnahmestelle] Marktlokation des Letztverbrauchers […………………………………………………………………………………………………………… Name und Anschrift des Letztverbrauchers ] nach folgenden Konditionen unverzüglich, längstens innerhalb von sechs Werktagen (bzw. in den ggf. künftig nach GeLi Gas vorgegebenen Fristen) zu un- terbrechen unterbrechen (Sperrung): 1. Der Auftraggeber versichert, dass er nach dem mit dem Letztverbraucher abgeschlossenen Gasliefer- vertrag abge- schlossenen Gasliefervertrag zur Veranlassung der Sperrung berechtigt ist. Er versichert versi- chert insbesondere, dass die Vorausset- zungen Voraussetzungen der Sperrung vorliegen und dass dem Letztverbraucher keine Einwendungen und Einreden zu- stehenzustehen, welche die Voraussetzungen Voraus- setzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung entfallen lassen. Der Auftraggeber Auftragge- ber versichert dem Auftragnehmer ferner, dass die Sperrung verhältnismäßig ist. 2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Schadensersatzansprü- chen frei, die sich aus einer unberechtigten Sperrung ergeben können. 3. Ist eine Sperrung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich, wird der Netzbetreiber den Transportkunden hierüber unverzüglich informieren und mit ihm evt. weitere Schritte abstimmen. Als sol- xxxx Xxxxx solcher Grund gilt insbesondere eine gerichtliche Verfügung, welche die Sperrung untersagt. 4. Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer bzw. dessen Sperrbeauftragten zum Empfang der ausstehenden Verbindlichkeiten des Letztverbrauchers gegenüber dem Auftraggeber inklusive der dem Auftragnehmer entstandenen Inkasso- und Sperrkosten (Inkassovollmacht). 5. Stellt der Letztverbraucher dem Auftragnehmer oder dessen Sperrbeauftragten einen Teilbetrag zur Ver- fügung, so wird der Auftragnehmer bzw. dessen Sperrbeauftragter diese Teilleistung grundsätzlich ab- lehnen. Etwas anderes gilt, wenn es sich um eine Teilleistung handelt, die nur noch einen geringen Rest der Forderung offen lässt. Ein solcher geringfügiger Restbetrag ist dann anzunehmen, wenn der Letzt- verbraucher mindestens 90 % der ausstehenden Verbindlichkeiten und die Inkasso- und Sperrkosten zur Verfügung stellt. In diesem Fall hat der Auftragnehmer bzw. dessen Sperrbeauftragter die Geltendma- chung der weitergehenden Forderung im Namen des Auftraggebers vorzubehalten.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag

Anlagenverzeichnis. Folgende Formulare sind vom Transportkunden zu verwenden, soweit und solange nicht vorrangige Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation nach GeLi Gas gelten: • Mustersperrauftrag (Anlage 8.1) • Auftrag zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Anlage 8.3) Der Netzbetreiber verwendet folgende Formulare: , soweit und solange nicht vorrangige Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation nach GeLi Gas gelten • Rückmeldung zur Sperrung einer Entnahmestelle Marktlokation (Anlage 8.2) • Rückmeldung zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Anlage 8.4) [Name und Anschrift Transportkunde] - im Nachfolgenden Auftraggeber genannt - beauftragt den Netzbetreiber [Name und Anschrift Netzbetreiber] nach Maßgabe des zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehenden Lieferanten- rahmenvertragesLieferantenrahmenvertrages, die Anschlussnutzung an der Entnahmestelle Marktlokation [Bezeichnung der EntnahmestelleMarktlokation] des Letztverbrauchers [Name und Anschrift des Letztverbrauchers ] nach folgenden Konditionen unverzüglich, längstens innerhalb von sechs Werktagen (bzw. in den ggf. künftig nach GeLi Gas vorgegebenen Fristen) zu un- terbrechen unterbrechen (Sperrung): 1. Der Auftraggeber versichert, dass er nach dem mit dem Letztverbraucher abgeschlossenen Gasliefer- vertrag Gasliefervertrag zur Veranlassung der Sperrung berechtigt ist. Er versichert insbesondere, dass die Vorausset- zungen Voraussetzungen der Sperrung vorliegen und dass dem Letztverbraucher keine Einwendungen und Einreden zu- stehenzustehen, welche die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung entfallen lassen. Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer ferner, dass die Sperrung verhältnismäßig ist. 2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Schadensersatzansprüchen frei, die sich aus einer unberechtigten Sperrung ergeben können. 3. Ist eine Sperrung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich, wird der Netzbetreiber den Transportkunden hierüber unverzüglich informieren und mit ihm evt. weitere Schritte abstimmen. Als sol- xxxx Xxxxx solcher Grund gilt insbesondere eine gerichtliche Verfügung, welche die Sperrung untersagt. 4. Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer trägt die Kosten der Sperrung. Gleiches gilt für die auf die Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Entsperrung) entfallenden Kosten, wenn die Entsperrung vom Auftraggeber beauftragt wird. Die Kosten der Sperrung bzw. dessen Sperrbeauftragten Entsperrung richten sich nach dem zum Empfang Zeitpunkt der ausstehenden Verbindlichkeiten Sperrung bzw. Entsperrung geltenden Preisblatt (NDAV - Anlage 1) des Auftragnehmers. [Ort/Datum/Unterschrift] Der Sperrauftrag vom .......................................................................................................... für die Marktlokation .......................................................................................................... (MaLo-ID, Adresse) des Letztverbrauchers gegenüber .......................................................................................................... (Name und Anschrift des Letztverbrauchers) konnte mit folgendem Ergebnis ausgeführt werden (Zutreffendes bitte ankreuzen): a. Letztverbraucher wurde angetroffen, Zutritt jedoch verweigert b. Letztverbraucher wurde nicht angetroffen 🞎 Letztverbraucher ist verzogen (ggf. Ablesedaten s.u.) 🞎 Neuer Letztverbraucher an der Marktlokation eingezogen (ggf. Ablesedaten s.u.) 🞎 Marktlokation wurde gesperrt am (Ablesedaten s.u.) 🞎 von der Gesamtforderung in Höhe von €, konnte ein Betrag in Höhe von € kassiert werden. Zählerdaten: Zählernummer: ........................................................ Zählerstand: ........................................................ Datum der Ablesung: …………………............................... Bemerkungen: ................................................................................................................................................ ………………………………………………………………………………………………………… ................................................................................................................................................ Datum, ggf. Unterschrift vom Beauftragten des Netzbetreibers [Transportkunde] beauftragt den Netzbetreiber [Netzbetreiber] mit der Wiederherstellung der Anschlussnutzung für die nachfolgend beschriebene Marktlokation: Marktlokation: ........................................................................................................... (MaLo-ID, Adresse) Wir bitten Sie um die unverzügliche Wiederherstellung der Versorgung für die oben genannte Marktlokation. Wir bitten um Angabe der Daten zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung auf dem Auftraggeber inklusive der Rückmeldeformular. Mit Erledigung des Auftrages bitten wir, uns die Ausführung auf dem Auftragnehmer entstandenen Inkasso- Rückmeldeformular zu quittieren und Sperrkosten uns dieses unverzüglich per Fax zukommen zu lassen. Bemerkungen: .................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................... Datum, Unterschrift vom Beauftragten des Transportkunden Der Entsperrauftrag .......................................................................................................... für die Marktlokation .......................................................................................................... (Inkassovollmacht). 5. Stellt der Letztverbraucher dem Auftragnehmer oder dessen Sperrbeauftragten einen Teilbetrag zur Ver- fügungMaLo-ID, so wird der Auftragnehmer bzw. dessen Sperrbeauftragter diese Teilleistung grundsätzlich ab- lehnen. Etwas anderes gilt, wenn es sich um eine Teilleistung handelt, die nur noch einen geringen Rest der Forderung offen lässt. Ein solcher geringfügiger Restbetrag ist dann anzunehmen, wenn der Letzt- verbraucher mindestens 90 % der ausstehenden Verbindlichkeiten Adresse) des Letztverbrauchers .......................................................................................................... (Name und die Inkasso- und Sperrkosten zur Verfügung stellt. In diesem Fall hat der Auftragnehmer bzw. dessen Sperrbeauftragter die Geltendma- chung der weitergehenden Forderung im Namen Anschrift des Auftraggebers vorzubehalten.Letztverbrauchers) konnte mit folgendem Ergebnis ausgeführt werden (Zutreffendes bitte ankreuzen): a. Entsperrauftrag zugegangen am ........................................................

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas

Anlagenverzeichnis. Folgende Formulare sind vom Transportkunden zu verwendenverwen- den: Mustersperrauftrag (Anlage 8.1) Auftrag zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Anlage 8.3) Der Netzbetreiber verwendet folgende Formulare: Rückmeldung zur Sperrung einer Entnahmestelle Marktlokation (Anlage 8.2) Rückmeldung zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung Anschluss- nutzung (Anlage 8.4) [Name und Anschrift Transportkunde] - Anlage 8.1. „Mustersperrauftrag“ zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 10 Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) ,im Nachfolgenden Auftraggeber genannt - „Auftraggeber“ genannt, beauftragt den Netzbetreiber Stadtwerke Oranienburg GmbH Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxxxx ,im Nachfolgenden „Auftragnehmer“ genannt, nach Maßgabe des zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehenden Lieferanten- rahmenvertragesLieferantenrahmenvertrages, die Anschlussnutzung an der Entnahmestelle [Marktlokation Bezeichnung der Entnahmestelle] Marktlokation des Letztverbrauchers [Name und Anschrift des Letztverbrauchers ] nach folgenden SV_SI_20220525_3233 ,im Nachfolgenden „Letztverbraucher“ genannt, nachfolgenden Konditionen unverzüglich, längstens innerhalb von sechs Werktagen zu un- terbrechen unterbrechen (Sperrung): 1. Der Auftraggeber versichert, dass er nach dem mit dem Letztverbraucher abgeschlossenen Gasliefer- vertrag Gasliefervertrag zur Veranlassung Veranlas- sung der Sperrung berechtigt ist. Er versichert insbesondere, dass die Vorausset- zungen Voraussetzungen der Sperrung vorliegen und dass dem Letztverbraucher keine Einwendungen und Einreden zu- stehenzustehen, welche die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung Anschluss- nutzung entfallen lassen. Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer ferner, dass die Sperrung verhältnismäßig ist. 2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Schadensersatzansprüchen frei, die sich aus einer unberechtigten unberech- tigten Sperrung ergeben können. 3. Ist eine Sperrung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich, wird der Netzbetreiber den Transportkunden hierüber unverzüglich informieren und mit ihm evt. weitere Schritte abstimmen. Als sol- xxxx Xxxxx solcher Grund gilt insbesondere eine gerichtliche ge- richtliche Verfügung, welche die Sperrung untersagt. 4. Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer trägt die Kosten der Sperrung. Gleiches gilt für die auf die Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Ent- sperrung) entfallenden Kosten, wenn die Entsperrung vom Auftraggeber beauftragt wird. Die Kosten der Sperrung bzw. dessen Sperrbeauftragten SV_SI_20220525_3233 Entsperrung richten sich nach dem zum Empfang Zeitpunkt der ausstehenden Verbindlichkeiten Sperrung bzw. Entsperrung gelten Preisen gemäß den Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers zur NDAV. Ort, Datum * Unterschrift des Auftraggebers * Anlage 8.2. zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 10 Rückmeldung zur Sperrung einer Marktlokation Absender: Stadtwerke Oranienburg GmbH Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxxxx Empänger: Der Sperrauftrag vom MaLo-ID, Adresse für die Marktlokation Name und Anschrift des Letztverbrauchers gegenüber dem Auftraggeber inklusive des Letztverbrauchers konnte mit folgendem Ergebnis ausgeführt werden (Zutreffendes bitte ankreuzen): Letztverbraucher wurde angetroffen, Zutritt jedoch verweigert Letztverbraucher wurde nicht angetroffen Letztverbraucher ist verzogen (ggf. Ablesedaten s.u.) Neuer Letztverbraucher an der dem Auftragnehmer entstandenen Inkasso- und Sperrkosten Marktlokation eingezogen (Inkassovollmacht)ggf. Ablesedaten s.u. 5) SV_SI_20220525_3233 Marktlokation wurde gesperrt am: (ggf. Stellt Ablesedaten s.u.) von der Letztverbraucher dem Auftragnehmer oder dessen Sperrbeauftragten einen Teilbetrag zur Ver- fügung, so wird der Auftragnehmer bzw. dessen Sperrbeauftragter diese Teilleistung grundsätzlich ab- lehnen. Etwas anderes gilt, wenn es sich um eine Teilleistung handelt, die nur noch einen geringen Rest der Forderung offen lässt. Ein solcher geringfügiger Restbetrag ist dann anzunehmen, wenn der Letzt- verbraucher mindestens 90 % der ausstehenden Verbindlichkeiten und die Inkasso- und Sperrkosten zur Verfügung stellt. In diesem Fall hat der Auftragnehmer bzw. dessen Sperrbeauftragter die Geltendma- chung der weitergehenden Forderung im Namen des Auftraggebers vorzubehaltenGesamtforderung in Höhe von konnte ein Betrag in Höhe von kassiert werden.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas

Anlagenverzeichnis. Folgende Formulare sind vom Transportkunden zu verwenden: • Mustersperrauftrag (Anlage 8.1) • Auftrag zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Anlage 8.3) Der Netzbetreiber verwendet folgende Formulare: • Rückmeldung zur Sperrung einer Entnahmestelle (Anlage 8.2) • Rückmeldung zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Anlage 8.4) [Name und Anschrift Transportkunde] - im Nachfolgenden Auftraggeber genannt - beauftragt den Netzbetreiber nach Maßgabe des zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehenden Lieferanten- rahmenvertragesLieferantenrahmenvertrages, die Anschlussnutzung an der Entnahmestelle [Bezeichnung der Entnahmestelle] des Letztverbrauchers [Name und Anschrift des Letztverbrauchers ] nach folgenden Konditionen unverzüglich, längstens innerhalb von sechs Werktagen zu un- terbrechen unterbrechen (Sperrung): 1. Der Auftraggeber versichert, dass er nach dem mit dem Letztverbraucher abgeschlossenen Gasliefer- vertrag Gasliefervertrag zur Veranlassung der Sperrung berechtigt ist. Er versichert insbesondere, dass die Vorausset- zungen Voraussetzungen der Sperrung vorliegen und dass dem Letztverbraucher keine Einwendungen und Einreden zu- stehenzustehen, welche die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung entfallen lassen. Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer ferner, dass die Sperrung verhältnismäßig ist. 2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Schadensersatzansprüchen frei, die sich aus einer unberechtigten Sperrung ergeben können. 3. Ist eine Sperrung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich, wird der Netzbetreiber den Transportkunden hierüber unverzüglich informieren und mit ihm evt. weitere Schritte abstimmen. Als sol- xxxx Xxxxx solcher Grund gilt insbesondere eine gerichtliche Verfügung, welche die Sperrung untersagt. 4. Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer trägt die Kosten der Sperrung. Gleiches gilt für die auf die Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Entsperrung) entfallenden Kosten, wenn die Entsperrung vom Auftraggeber beauftragt wird. Die Kosten der Sperrung bzw. dessen Sperrbeauftragten Entsperrung richten sich nach dem zum Empfang Zeitpunkt der ausstehenden Verbindlichkeiten Sperrung bzw. Entsperrung geltenden Preisblatt des Auftragnehmers. [Ort/Datum/Unterschriften] ………………………………………………….. Der Sperrauftrag vom .......................................................................................................... für die Entnahmestelle .......................................................................................................... (Zählpunktbezeichnung, Adresse) des Letztverbrauchers gegenüber .......................................................................................................... (Name und Anschrift des Letztverbrauchers) konnte mit folgendem Ergebnis ausgeführt werden (Zutreffendes bitte ankreuzen): a. Letztverbraucher wurde angetroffen, Zutritt jedoch verweigert b. Letztverbraucher wurde nicht angetroffen 🞎 Letztverbraucher ist verzogen (ggf. Ablesedaten s.u.) 🞎 Neuer Letztverbraucher an der Entnahmestelle eingezogen (ggf. Ablesedaten s.u.) 🞎 Entnahmestelle wurde gesperrt am (Ablesedaten s.u.) Zählerdaten: Zählernummer: ........................................................ Zählerstand: ........................................................ Datum der Ablesung: …………………............................... Bemerkungen: ................................................................................................................................................ ………………………………………………………………………………………………………… ................................................................................................................................................ Datum, Unterschrift vom Beauftragten des Netzbetreibers beauftragt den Netzbetreiber mit der Wiederherstellung der Anschlussnutzung für die nachfolgend beschriebene Entnahmestelle: Entnahmestelle: ........................................................................................................... (Zählpunktbezeichnung, Adresse) Wir bitten Sie um die unverzügliche Wiederherstellung der Versorgung für die oben genannte Entnahmestelle. Wir bitten um Angabe der Daten zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung auf dem Auftraggeber inklusive der Rückmeldeformular. Mit Erledigung des Auftrages bitten wir, uns die Ausführung auf dem Auftragnehmer entstandenen Inkasso- Rückmeldeformular zu quittieren und Sperrkosten uns dieses unverzüglich per Fax zukommen zu lassen. Bemerkungen: .................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................... Der Entsperrauftrag .......................................................................................................... für die Entnahmestelle .......................................................................................................... (Inkassovollmacht). 5. Stellt der Letztverbraucher dem Auftragnehmer oder dessen Sperrbeauftragten einen Teilbetrag zur Ver- fügungZählpunktbezeichnung, so wird der Auftragnehmer bzw. dessen Sperrbeauftragter diese Teilleistung grundsätzlich ab- lehnen. Etwas anderes gilt, wenn es sich um eine Teilleistung handelt, die nur noch einen geringen Rest der Forderung offen lässt. Ein solcher geringfügiger Restbetrag ist dann anzunehmen, wenn der Letzt- verbraucher mindestens 90 % der ausstehenden Verbindlichkeiten Adresse) des Letztverbrauchers .......................................................................................................... (Name und die Inkasso- und Sperrkosten zur Verfügung stellt. In diesem Fall hat der Auftragnehmer bzw. dessen Sperrbeauftragter die Geltendma- chung der weitergehenden Forderung im Namen Anschrift des Auftraggebers vorzubehalten.Letztverbrauchers) konnte mit folgendem Ergebnis ausgeführt werden (Zutreffendes bitte ankreuzen): a. Entsperrauftrag zugegangen am ........................................................

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas

Anlagenverzeichnis. Folgende Formulare sind vom Transportkunden zu verwenden, soweit und solange nicht vorrangige Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation nach GeLi Gas gelten: • Mustersperrauftrag (Anlage 8.1) • Auftrag zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Anlage 8.3) Der Netzbetreiber verwendet folgende Formulare: , soweit und solange nicht vorrangige Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation nach GeLi Gas gelten • Rückmeldung zur Sperrung einer Entnahmestelle Marktlokation (Anlage 8.2) • Rückmeldung zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Anlage 8.4) Preisblatt zu Kosten für die Sperrung und Entsperrung • Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen zur NDAV (Anlage 8.5) [Name und Anschrift Transportkunde] - im Nachfolgenden Auftraggeber genannt - beauftragt den Netzbetreiber nach Maßgabe des zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehenden Lieferanten- rahmenvertrages, die Anschlussnutzung an der Entnahmestelle Marktlokation [Bezeichnung der EntnahmestelleMarktlokation] des Letztverbrauchers [Name und Anschrift des Letztverbrauchers ] nach folgenden Konditionen unverzüglich, längstens innerhalb von sechs Werktagen (bzw. in den ggf. künftig nach GeLi Gas vorgegebenen Fristen) zu un- terbrechen unterbrechen (Sperrung): 1. Der Auftraggeber versichert, dass er nach dem mit dem Letztverbraucher abgeschlossenen Gasliefer- vertrag zur Veranlassung der Sperrung berechtigt ist. Er versichert insbesondere, dass die Vorausset- zungen der Sperrung vorliegen und dass dem Letztverbraucher keine Einwendungen und Einreden zu- stehen, welche die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung entfallen lassen. Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer ferner, dass die Sperrung verhältnismäßig ist. 2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Schadensersatzansprüchen frei, die sich aus einer unberechtigten Sperrung ergeben können. 3. Ist eine Sperrung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich, wird der Netzbetreiber den Transportkunden hierüber unverzüglich informieren und mit ihm evt. weitere Schritte abstimmen. Als sol- xxxx Xxxxx gilt insbesondere eine gerichtliche Verfügung, welche die Sperrung untersagt. 4. Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer trägt die Kosten der Sperrung. Gleiches gilt für die auf die Wiederherstel- lung der Anschlussnutzung (Entsperrung) entfallenden Kosten, wenn die Entsperrung vom Auftraggeber beauftragt wird. Die Kosten der Sperrung bzw. dessen Sperrbeauftragten Entsperrung richten sich nach dem zum Empfang Zeitpunkt der ausstehenden Verbindlichkeiten Sperrung bzw. Entsperrung geltenden Preisblatt zu den Ergänzen- den Bedingungen zur NDAV (Anlage 8.5) des Auftragnehmers. [Ort/Datum/ Unterschrift des Auftraggebers im Hinblick auf Textform optional] Der Sperrauftrag vom .......................................................................................................... für die Marktlokation .......................................................................................................... (MaLo-ID, Adresse) des Letztverbrauchers gegenüber .......................................................................................................... (Name und Anschrift des Letztverbrauchers) konnte mit folgendem Ergebnis ausgeführt werden (Zutreffendes bitte ankreuzen): 🞎 Letztverbraucher wurde angetroffen, Zutritt jedoch verweigert 🞎 Letztverbraucher wurde nicht angetroffen 🞎 Letztverbraucher ist verzogen (ggf. Ablesedaten s.u.) 🞎 Neuer Letztverbraucher an der Marktlokation eingezogen (ggf. Ablesedaten s.u.) 🞎 Marktlokation wurde gesperrt am (Ablesedaten s.u.) Zählerdaten: Zählernummer: ........................................................ Zählerstand: ........................................................ Datum der Ablesung: …………………............................... Bemerkungen: ................................................................................................................................................ ………………………………………………………………………………………………………… ................................................................................................................................................ Datum, ggf. Unterschrift vom Beauftragten des Netzbetreibers beauftragt den Netzbetreiber mit der Wiederherstellung der Anschlussnutzung für die nachfolgend beschriebene Marktlo- kation: Marktlokation: ........................................................................................................... (MaLo-ID, Adresse) Wir bitten Sie um die unverzügliche Wiederherstellung der Versorgung für die oben genannte Marktlokation. Wir bitten um Angabe der Daten zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung auf dem Auftraggeber inklusive der Rückmeldeformular. Mit Erledigung des Auftrages bitten wir, uns die Ausführung auf dem Auftragnehmer entstandenen Inkasso- Rückmeldeformular zu quittieren und Sperrkosten (Inkassovollmacht). 5uns dieses unverzüglich per Fax zukommen zu lassen. Stellt der Letztverbraucher dem Auftragnehmer oder dessen Sperrbeauftragten einen Teilbetrag zur Ver- fügungBemerkungen: .................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................... Datum, so wird der Auftragnehmer bzw. dessen Sperrbeauftragter diese Teilleistung grundsätzlich ab- lehnen. Etwas anderes gilt, wenn es sich um eine Teilleistung handelt, die nur noch einen geringen Rest der Forderung offen lässt. Ein solcher geringfügiger Restbetrag ist dann anzunehmen, wenn der Letzt- verbraucher mindestens 90 % der ausstehenden Verbindlichkeiten und die Inkasso- und Sperrkosten zur Verfügung stellt. In diesem Fall hat der Auftragnehmer bzw. dessen Sperrbeauftragter die Geltendma- chung der weitergehenden Forderung Unterschrift vom Beauftragten des Transportkunden im Namen Hinblick auf Textform optional Der Entsperrauftrag .......................................................................................................... für die Marktlokation .......................................................................................................... (MaLo-ID, Adresse) des Auftraggebers vorzubehalten.Letztverbrauchers .......................................................................................................... (Name und Anschrift des Letztverbrauchers) konnte mit folgendem Ergebnis ausgeführt werden (Zutreffendes bitte ankreuzen): 🞎 Betrag in Höhe von € kassiert. 🞎 Entsperrauftrag konnte nicht ausgeführt werden, weil 🞎 Letztverbraucher angetroffen, aber Zutritt verweigert wurde. 🞎 Letztverbraucher nicht angetroffen wurde. 🞎 Letztverbraucher verzogen ist. 🞎 neuer Letztverbraucher an der Marktlokation eingezogen ist. Bemerkungen: .................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................... Datum, ggf. Unterschrift vom Beauftragten des Netzbetreibers Anlage 8.5:Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Hattingen GmbH zu der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV)“ NDAV vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477, 2485), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 3. September 2010 (BGBl. I S. 1261) Stadtwerke Hattingen GmbH Postfach 80 04 26 · 00000 Xxxxxxxxx Tel. 00000 0000-0 · Fax 00000 00000 xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx

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Anlagenverzeichnis. Folgende Formulare sind vom Transportkunden zu verwenden: • Mustersperrauftrag Sperrauftrag (Anlage 8.1) 8.1 • Auftrag zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Anlage 8.3) Der Netzbetreiber verwendet folgende Formulare: • Rückmeldung zur Sperrung einer Entnahmestelle (Anlage 8.2) • Rückmeldung zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Anlage 8.4) [Name und Anschrift Transportkunde] - im Nachfolgenden Auftraggeber genannt - , beauftragt den Netzbetreiber Stadtwerke Neckarsulm, Xx Xxxxxxxxxx0, 00000 Xxxxxxxxxx - im Nachfolgenden Auftragnehmer genannt - nach Maßgabe des zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehenden Lieferanten- rahmenvertragesLieferantenrahmenvertrages, die Anschlussnutzung an der Entnahmestelle [Bezeichnung der Entnahmestelle] des Letztverbrauchers [Name und Anschrift des Letztverbrauchers ] - im Nachfolgenden Letztverbraucher genannt - nach folgenden Konditionen unverzüglich, längstens innerhalb von sechs Werktagen zu un- terbrechen unterbrechen (Sperrung): 1. Der Auftraggeber versichert, dass er nach dem mit dem Letztverbraucher abgeschlossenen Gasliefer- vertrag Gasliefervertrag zur Veranlassung der Sperrung berechtigt ist. Er versichert insbesondere, dass die Vorausset- zungen Voraussetzungen der Sperrung vorliegen und dass dem Letztverbraucher keine Einwendungen und Einreden zu- stehenzustehen, welche die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung entfallen lassen. Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer ferner, dass die Sperrung verhältnismäßig ist. 2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Schadensersatzansprüchen frei, die sich aus einer unberechtigten Sperrung ergeben können. 3. Ist eine Sperrung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich, wird der Netzbetreiber den Transportkunden hierüber unverzüglich informieren und mit ihm evt. weitere Schritte abstimmen. Als sol- xxxx Xxxxx solcher Grund gilt insbesondere eine gerichtliche Verfügung, welche die Sperrung untersagt. 4. Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer trägt die Kosten der Sperrung. Gleiches gilt für die auf die Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Entsperrung) entfallenden Kosten, wenn die Entsperrung vom Auftraggeber beauftragt wird. Die Kosten der Sperrung bzw. dessen Sperrbeauftragten Entsperrung richten sich nach dem zum Empfang Zeitpunkt der ausstehenden Verbindlichkeiten Sperrung bzw. Entsperrung geltenden Preisblatt des Auftragnehmers. ................................................................................................................ ................................................................................................................ ................................................................................................................ Der Sperrauftrag vom .............................................................................................................. für die Entnahmestelle .............................................................................................................. (Zählpunktbezeichnung, Zählerort) des Letztverbrauchers gegenüber .............................................................................................................. (Name und Anschrift des Letztverbrauchers) konnte mit folgendem Ergebnis ausgeführt werden (Zutreffendes bitte ankreuzen): a. Letztverbraucher wurde angetroffen, Zutritt jedoch verweigert b. Letztverbraucher wurde nicht angetroffen 🞎 Letztverbraucher ist verzogen (ggf. Ablesedaten s.u.) 🞎 Neuer Letztverbraucher an der Entnahmestelle eingezogen (Ablesedaten s.u.) 🞎 Entnahmestelle wurde gesperrt am: (Ablesedaten s.u.) 🞎 von der Gesamtforderung in Höhe von €, konnte ein Betrag in Höhe von € kassiert werden. Zählerdaten: Zählernummer: ................................................................................. Zählerstand: ................................................................................. Datum der Ablesung: ................................................................................. Bemerkungen: .................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................... ......................................................................................... Datum, Unterschrift Stadtwerke Neckarsulm ............................................................................................ ............................................................................................ ............................................................................................ ............................................................................................ beauftragt hiermit den Netzbetreiber mit der Wiederherstellung der Anschlussnutzung für die nachfolgend beschriebene Entnahmestelle: Entnahmestelle: .............................................................................................................. (Zählpunktbezeichnung, Adresse) Letztverbraucher: .............................................................................................................. (Name und Anschrift des Letztverbrauchers) Wir bitten Sie um die unverzügliche Wiederherstellung der Versorgung für die oben genannte Entnahmestelle. Wir bitten um Angabe der Daten zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung auf dem Auftraggeber inklusive der Rückmeldeformular. Mit Erledigung des Auftrages bitten wir, uns die Ausführung auf dem Auftragnehmer entstandenen Inkasso- Rückmeldeformular zu quittieren und Sperrkosten uns dieses unverzüglich per Fax zukommen zu lassen. Bemerkungen: .............................................................................................................................................................. .............................................................................................................................................................. .............................................................................................................................................................. ............................................................................................ ............................................................................................ ............................................................................................ ............................................................................................ Der Entsperrauftrag ................................................................................................................ für die Entnahmestelle ................................................................................................................ (Inkassovollmacht)Zählpunktbezeichnung, Adresse) des Letztverbrauchers ................................................................................................................ (Name und Anschrift des Letztverbrauchers) konnte mit folgendem Ergebnis ausgeführt werden (Zutreffendes bitte ankreuzen): a. Entsperrauftrag zugegangen am ......................................................................... b. Entsperrauftrag ausgeführt am ......................................................................... x. Xxxxxx in Höhe von € kassiert. 5. Stellt der d. Entsperrauftrag konnte nicht ausgeführt werden, weil e. Letztverbraucher dem Auftragnehmer oder dessen Sperrbeauftragten einen Teilbetrag zur Ver- fügungangetroffen, so wird der Auftragnehmer bzw. dessen Sperrbeauftragter diese Teilleistung grundsätzlich ab- lehnen. Etwas anderes gilt, wenn es sich um eine Teilleistung handelt, die nur noch einen geringen Rest der Forderung offen lässt. Ein solcher geringfügiger Restbetrag ist dann anzunehmen, wenn der Letzt- verbraucher mindestens 90 % der ausstehenden Verbindlichkeiten und die Inkasso- und Sperrkosten zur Verfügung stellt. In diesem Fall hat der Auftragnehmer bzw. dessen Sperrbeauftragter die Geltendma- chung der weitergehenden Forderung im Namen des Auftraggebers vorzubehaltenaber Zutritt verweigert wurde. f. Letztverbraucher nicht angetroffen wurde.

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Anlagenverzeichnis. Folgende Formulare sind vom Transportkunden zu verwenden: • Mustersperrauftrag (Anlage 8.1) • Auftrag zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Anlage 8.3) Der Netzbetreiber verwendet folgende Formulare: • Rückmeldung zur Sperrung einer Entnahmestelle (Anlage 8.2) • Rückmeldung zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Anlage 8.4) [Name und Anschrift Transportkunde] A jköalkjdföalksjfdö - im Nachfolgenden Auftraggeber genannt - beauftragt den Netzbetreiber Stadtwerke Viernheim Netz GmbH, Xxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxxx - im Nachfolgenden Auftragnehmer genannt - nach Maßgabe des zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehenden Lieferanten- rahmenvertrages, die Anschlussnutzung an der Entnahmestelle [Bezeichnung der Entnahmestelle] des Letztverbrauchers [Name und Anschrift des Letztverbrauchers ] - im Nachfolgenden Letztverbraucher genannt - nach folgenden Konditionen unverzüglich, längstens innerhalb von sechs Werktagen zu un- terbrechen (Sperrung): 1. Der Auftraggeber versichert, dass er nach dem mit dem Letztverbraucher abgeschlossenen Gasliefer- vertrag zur Veranlassung der Sperrung berechtigt ist. Er versichert insbesondere, dass die Vorausset- zungen der Sperrung vorliegen und dass dem Letztverbraucher keine Einwendungen und Einreden zu- stehen, welche die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung entfallen lassen. Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer ferner, dass die Sperrung verhältnismäßig ist. 2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Schadensersatzansprüchen frei, die sich aus einer unberechtigten Sperrung ergeben können. 3. Ist eine Sperrung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich, wird der Netzbetreiber den Transportkunden hierüber unverzüglich informieren und mit ihm evt. weitere Schritte abstimmen. Als sol- xxxx Xxxxx gilt insbesondere eine gerichtliche Verfügung, welche die Sperrung untersagt. 4. Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer bzw. dessen Sperrbeauftragten zum Empfang der ausstehenden Verbindlichkeiten des Letztverbrauchers gegenüber dem Auftraggeber inklusive der dem Auftragnehmer entstandenen Inkasso- und Sperrkosten (Inkassovollmacht). 5. Stellt der Letztverbraucher dem Auftragnehmer oder dessen Sperrbeauftragten einen Teilbetrag zur Ver- fügung, so wird der Auftragnehmer bzw. dessen Sperrbeauftragter diese Teilleistung grundsätzlich ab- lehnen. Etwas anderes gilt, wenn es sich um eine Teilleistung handelt, die nur noch einen geringen Rest der Forderung offen lässt. Ein solcher geringfügiger Restbetrag ist dann anzunehmen, wenn der Letzt- verbraucher mindestens 90 % der ausstehenden Verbindlichkeiten und die Inkasso- und Sperrkosten zur Verfügung stellt. In diesem Fall hat der Auftragnehmer bzw. dessen Sperrbeauftragter die Geltendma- chung der weitergehenden Forderung im Namen des Auftraggebers vorzubehalten.Rest

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Anlagenverzeichnis. Folgende Formulare sind vom Transportkunden zu verwenden: • Mustersperrauftrag (Anlage 8.1) • Auftrag zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Anlage 8.3) Der Netzbetreiber verwendet folgende Formulare: • Rückmeldung zur Sperrung einer Entnahmestelle (Anlage 8.2) • Rückmeldung zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Anlage 8.4) [Name und Anschrift Transportkunde] - im Nachfolgenden Auftraggeber genannt - beauftragt den Netzbetreiber - im Nachfolgenden Auftragnehmer genannt - nach Maßgabe des zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehenden Lieferanten- rahmenvertrages, die Anschlussnutzung an der Entnahmestelle [Bezeichnung der Entnahmestelle] des Letztverbrauchers [Name und Anschrift des Letztverbrauchers ] : ........................................................................................................... (Zählpunktbezeichnung, Adresse) - im Nachfolgenden Letztverbraucher genannt - nach folgenden Konditionen unverzüglich, längstens innerhalb von sechs Werktagen zu un- terbrechen (Sperrung): 1. Der Auftraggeber versichert, dass er nach dem mit dem Letztverbraucher abgeschlossenen Gasliefer- vertrag zur Veranlassung der Sperrung berechtigt ist. Er versichert insbesondere, dass die Vorausset- zungen der Sperrung vorliegen und dass dem Letztverbraucher keine Einwendungen und Einreden zu- stehen, welche die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung entfallen lassen. Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer ferner, dass die Sperrung verhältnismäßig ist. 2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Schadensersatzansprüchen frei, die sich aus einer unberechtigten Sperrung ergeben können. 3. Ist eine Sperrung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich, wird der Netzbetreiber den Transportkunden hierüber unverzüglich informieren und mit ihm evt. weitere Schritte abstimmen. Als sol- xxxx Xxxxx gilt insbesondere eine gerichtliche Verfügung, welche die Sperrung untersagt. 4. Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer bzw. dessen Sperrbeauftragten zum Empfang der ausstehenden Verbindlichkeiten des Letztverbrauchers gegenüber dem Auftraggeber inklusive der dem Auftragnehmer entstandenen Inkasso- und Sperrkosten (Inkassovollmacht). 5. Stellt der Letztverbraucher dem Auftragnehmer oder dessen Sperrbeauftragten einen Teilbetrag zur Ver- fügung, so wird der Auftragnehmer bzw. dessen Sperrbeauftragter diese Teilleistung grundsätzlich ab- lehnen. Etwas anderes gilt, wenn es sich um eine Teilleistung handelt, die nur noch einen geringen Rest der Forderung offen lässt. Ein solcher geringfügiger Restbetrag ist dann anzunehmen, wenn der Letzt- verbraucher mindestens 90 % der ausstehenden Verbindlichkeiten und die Inkasso- und Sperrkosten zur Verfügung stellt. In diesem Fall hat der Auftragnehmer bzw. dessen Sperrbeauftragter die Geltendma- chung der weitergehenden Forderung im Namen des Auftraggebers vorzubehalten.

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Anlagenverzeichnis. Folgende Formulare sind vom Transportkunden zu verwenden: • Mustersperrauftrag (Anlage 8.1) • Auftrag zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Anlage 8.3) Der Netzbetreiber verwendet folgende Formulare: • Rückmeldung zur Sperrung einer Entnahmestelle (Anlage 8.2) • Rückmeldung zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Anlage 8.4) [Name und Anschrift Transportkunde] - im Nachfolgenden Auftraggeber genannt - beauftragt den Netzbetreiber Stadtwerke Weinheim GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx nach Maßgabe des zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehenden Lieferanten- rahmenvertrages, die Anschlussnutzung an der Entnahmestelle [Bezeichnung der Entnahmestelle] des Letztverbrauchers [Name und Anschrift des Letztverbrauchers ] nach folgenden Konditionen unverzüglich, längstens innerhalb von sechs Werktagen zu un- terbrechen (Sperrung): 1. Der Auftraggeber versichert, dass er nach dem mit dem Letztverbraucher abgeschlossenen Gasliefer- vertrag zur Veranlassung der Sperrung berechtigt ist. Er versichert insbesondere, dass die Vorausset- zungen der Sperrung vorliegen und dass dem Letztverbraucher keine Einwendungen und Einreden zu- stehen, welche die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung entfallen lassen. Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer ferner, dass die Sperrung verhältnismäßig ist. 2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Schadensersatzansprüchen frei, die sich aus einer unberechtigten Sperrung ergeben können. 3. Ist eine Sperrung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich, wird der Netzbetreiber den Transportkunden hierüber unverzüglich informieren und mit ihm evt. weitere Schritte abstimmen. Als sol- xxxx Xxxxx gilt insbesondere eine gerichtliche Verfügung, welche die Sperrung untersagt. 4. Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer bzw. dessen Sperrbeauftragten zum Empfang der ausstehenden Verbindlichkeiten des Letztverbrauchers gegenüber dem Auftraggeber inklusive der dem Auftragnehmer entstandenen Inkasso- und Sperrkosten (Inkassovollmacht). 5. Stellt der Letztverbraucher dem Auftragnehmer oder dessen Sperrbeauftragten einen Teilbetrag zur Ver- fügung, so wird der Auftragnehmer bzw. dessen Sperrbeauftragter diese Teilleistung grundsätzlich ab- lehnen. Etwas anderes gilt, wenn es sich um eine Teilleistung handelt, die nur noch einen geringen Rest der Forderung offen lässt. Ein solcher geringfügiger Restbetrag ist dann anzunehmen, wenn der Letzt- verbraucher mindestens 90 % der ausstehenden Verbindlichkeiten und die Inkasso- und Sperrkosten zur Verfügung stellt. In diesem Fall hat der Auftragnehmer bzw. dessen Sperrbeauftragter die Geltendma- chung der weitergehenden Forderung im Namen des Auftraggebers vorzubehalten.

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Anlagenverzeichnis. Folgende Formulare sind vom Transportkunden zu verwenden: • Mustersperrauftrag (Anlage 8.1) • Auftrag zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Anlage 8.3) Der Netzbetreiber verwendet folgende Formulare: • Rückmeldung zur Sperrung einer Entnahmestelle Marktlokation (Anlage 8.2) • Rückmeldung zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Anlage 8.4) [Name und Anschrift Transportkunde] - im Nachfolgenden Auftraggeber genannt - beauftragt den Netzbetreiber Stadtwerke Hattingen GmbH Weg zum Wasserwerk 23 45525 Hattingen nach Maßgabe des zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehenden Lieferanten- rahmenvertrages, die Anschlussnutzung an der Entnahmestelle Marktlokation [Bezeichnung der EntnahmestelleMarktlokation] des Letztverbrauchers [Name und Anschrift des Letztverbrauchers ] nach folgenden Konditionen unverzüglich, längstens innerhalb von sechs Werktagen zu un- terbrechen (Sperrung): 1. Der Auftraggeber versichert, dass er nach dem mit dem Letztverbraucher abgeschlossenen Gasliefer- vertrag zur Veranlassung der Sperrung berechtigt ist. Er versichert insbesondere, dass die Vorausset- zungen der Sperrung vorliegen und dass dem Letztverbraucher keine Einwendungen und Einreden zu- stehen, welche die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung entfallen lassen. Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer ferner, dass die Sperrung verhältnismäßig ist. 2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Schadensersatzansprüchen frei, die sich aus einer unberechtigten Sperrung ergeben können. 3. Ist eine Sperrung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich, wird der Netzbetreiber den Transportkunden hierüber unverzüglich informieren und mit ihm evt. weitere Schritte abstimmen. Als sol- xxxx Xxxxx gilt insbesondere eine gerichtliche Verfügung, welche die Sperrung untersagt. 4. Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer bzw. dessen Sperrbeauftragten zum Empfang der ausstehenden Verbindlichkeiten des Letztverbrauchers gegenüber dem Auftraggeber inklusive der dem Auftragnehmer entstandenen Inkasso- und Sperrkosten (Inkassovollmacht). 5. Stellt der Letztverbraucher dem Auftragnehmer oder dessen Sperrbeauftragten einen Teilbetrag zur Ver- fügung, so wird der Auftragnehmer bzw. dessen Sperrbeauftragter diese Teilleistung grundsätzlich ab- lehnen. Etwas anderes gilt, wenn es sich um eine Teilleistung handelt, die nur noch einen geringen Rest der Forderung offen lässt. Ein solcher geringfügiger Restbetrag ist dann anzunehmen, wenn der Letzt- verbraucher mindestens 90 % der ausstehenden Verbindlichkeiten und die Inkasso- und Sperrkosten zur Verfügung stellt. In diesem Fall hat der Auftragnehmer bzw. dessen Sperrbeauftragter die Geltendma- chung der weitergehenden Forderung im Namen des Auftraggebers vorzubehalten.

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Anlagenverzeichnis. Folgende Formulare sind vom Transportkunden zu verwenden: • Mustersperrauftrag (Anlage 8.1) • Auftrag zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Anlage 8.3) Der Netzbetreiber verwendet folgende Formulare: • Rückmeldung zur Sperrung einer Entnahmestelle Marktlokation (Anlage 8.2) • Rückmeldung zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Anlage 8.4) [Name und Anschrift Transportkunde] - im Nachfolgenden Auftraggeber genannt - beauftragt den Netzbetreiber - im Nachfolgenden Auftragnehmer genannt - nach Maßgabe des zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehenden Lieferanten- rahmenvertragesLieferantenrahmenvertrages, die Anschlussnutzung an der Entnahmestelle Marktlokation [Bezeichnung der EntnahmestelleMarktlokation] des Letztverbrauchers [Name und Anschrift des Letztverbrauchers ] - im Nachfolgenden Letztverbraucher genannt - nach folgenden Konditionen unverzüglich, längstens innerhalb von sechs Werktagen zu un- terbrechen unterbrechen (Sperrung): 1. Der Auftraggeber versichert, dass er nach dem mit dem Letztverbraucher abgeschlossenen Gasliefer- vertrag Gasliefervertrag zur Veranlassung der Sperrung berechtigt ist. Er versichert insbesondere, dass die Vorausset- zungen Voraussetzungen der Sperrung vorliegen und dass dem Letztverbraucher keine Einwendungen und Einreden zu- stehenzustehen, welche die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung entfallen lassen. Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer ferner, dass die Sperrung verhältnismäßig ist. 2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Schadensersatzansprüchen frei, die sich aus einer unberechtigten Sperrung ergeben können. 3. Ist eine Sperrung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich, wird der Netzbetreiber den Transportkunden hierüber unverzüglich informieren und mit ihm evt. weitere Schritte abstimmen. Als sol- xxxx Xxxxx solcher Grund gilt insbesondere eine gerichtliche Verfügung, welche die Sperrung untersagt. 4. Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer trägt die Kosten der Sperrung. Gleiches gilt für die auf die Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Entsperrung) entfallenden Kosten, wenn die Entsperrung vom Auftraggeber beauftragt wird. Die Kosten der Sperrung bzw. dessen Sperrbeauftragten Entsperrung richten sich nach dem zum Empfang Zeitpunkt der ausstehenden Verbindlichkeiten des Letztverbrauchers gegenüber dem Auftraggeber inklusive der dem Auftragnehmer entstandenen Inkasso- und Sperrkosten (Inkassovollmacht). 5. Stellt der Letztverbraucher dem Auftragnehmer oder dessen Sperrbeauftragten einen Teilbetrag zur Ver- fügung, so wird der Auftragnehmer Sperrung bzw. dessen Sperrbeauftragter diese Teilleistung grundsätzlich ab- lehnenEntsperrung geltenden Preisblatt (Anlage 1) des Auftragnehmers. Etwas anderes gilt, wenn es sich um eine Teilleistung handelt, die nur noch einen geringen Rest der Forderung offen lässt. Ein solcher geringfügiger Restbetrag ist dann anzunehmen, wenn der Letzt- verbraucher mindestens 90 % der ausstehenden Verbindlichkeiten und die Inkasso- und Sperrkosten zur Verfügung stellt. In diesem Fall hat der Auftragnehmer bzw. dessen Sperrbeauftragter die Geltendma- chung der weitergehenden Forderung im Namen des Auftraggebers vorzubehalten.Absender:

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