Common use of Anlagenübersicht Clause in Contracts

Anlagenübersicht. Die in dieser Übersicht aufgeführten Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages Anlage 1a Strukturvoraussetzungen für Vertragsärzte nach § 3 (koordinie- render Arzt) Asthma bronchiale Anlage 1b Strukturvoraussetzungen für Vertragsärzte nach § 3 (koordinie- render Arzt) COPD Anlage 2a Strukturvoraussetzungen für Vertragsärzte nach § 4 Asthma bron- chiale Anlage 2b Strukturvoraussetzungen für Vertragsärzte nach § 4 COPD Anlage 3a unbesetzt (Verträge mit Xxxxxxxxxxxxxx) Xxxxxx 0x unbesetzt (Vertrag mit einer Rehabilitationseinrichtung) Anlage 4 Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes Anlage 4a Ergänzungserklärung Leistungserbringer Anlage 5a Versorgungsinhalte Asthma bronchiale (wortwörtliche Übernahme aus der DMP-Richtlinie Teil B II. in der jeweils gültigen Fassung) Anlage 5b Versorgungsinhalte COPD (wortwörtliche Übernahme aus der DMP-Richtlinie Teil B III. in der jeweils gültigen Fassung) Anlage 6a Qualitätssicherung Asthma bronchiale auf Grundlage des Daten- satzes gemäß Teil B II. Ziffer I Nr. 5 in der jeweils gültigen Fas- sung (Ziele, Indikationen, Maßnahmen) Anlage 6b Qualitätssicherung COPD auf Grundlage des Datensatzes gemäß Teil B III. Ziffer I Nr. 5 in der jeweils gültigen Fassung (Ziele, Indi- kationen, Maßnahmen) Anlage 7a Leistungserbringerverzeichnis Asthma bronchiale (ambulanter Sektor) Anlage 7b Leistungserbringerverzeichnis COPD (ambulanter Sektor) Anlage 8 indikationsübergreifende Dokumentation gemäß Anlage 2 RSAV in der bis zum 31.12.2011 geltenden Fassung i. V. m. § 321 SGB V Anlage 9a Dokumentationsdaten Asthma bronchiale Anlage 9b Dokumentationsdaten COPD Anlage 10a Teilnahme- und Einwilligungserklärung Asthma bronchiale mit da- tenschutzrechtlichen Erläuterungen und Patienteninformation Anlage 10b Teilnahme- und Einwilligungserklärung COPD mit datenschutz- rechtlichen Erläuterungen und Patienteninformation Anlage 11a Schulungsprogramme Asthma bronchiale Anlage 11b Schulungsprogramme COPD

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Samples: Vertrag Nach § 73a SGB V, Vertrag Nach § 73a SGB V, Vertrag Nach § 73a SGB V

Anlagenübersicht. Die in dieser Übersicht aufgeführten Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages Anlage 1a Strukturvoraussetzungen für Vertragsärzte nach § 3 (koordinie- render koordinierender Arzt) Asthma bronchiale Anlage 1b Strukturvoraussetzungen für Vertragsärzte nach § 3 (koordinie- render koordinierender Arzt) COPD Anlage 2a Strukturvoraussetzungen für Vertragsärzte nach § 4 Asthma bron- chiale bronchia- le Anlage 2b Strukturvoraussetzungen für Vertragsärzte nach § 4 COPD Anlage 3a unbesetzt (Verträge mit Xxxxxxxxxxxxxx) Xxxxxx 0x unbesetzt (Vertrag mit einer Rehabilitationseinrichtung) Anlage 4 Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes Anlage 4a Ergänzungserklärung Leistungserbringer Anlage 5a Versorgungsinhalte Asthma bronchiale (wortwörtliche Übernahme aus der DMP-Richtlinie den Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme für Pati- entinnen und Patienten mit chronischen obstruktiven Atemwegser- krankungen - Teil 1 Asthma bronchiale i. V. m. Teil B II. in der jeweils gültigen FassungZiffer1 bis 4 DMP-RL) Anlage 5b Versorgungsinhalte COPD (wortwörtliche Übernahme aus der DMP-Richtlinie den Anfor- derungen an strukturierte Behandlungsprogramme für Patientinnen und Patienten mit chronischen obstruktiven Atemwegserkrankungen - Teil 2 Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD) i. V.m. Teil B III. in der jeweils gültigen FassungZiffer 1 bis 4 DMP-RL) Anlage 6a Qualitätssicherung Asthma bronchiale auf Grundlage des Daten- satzes Datensatzes gemäß Teil B II. Ziffer I Nr. 5 in der jeweils gültigen Fas- sung Fassung (Ziele, Indikationen, Maßnahmen) Anlage 6b Qualitätssicherung COPD auf Grundlage des Datensatzes gemäß Teil B III. Ziffer I Nr. 5 in der jeweils gültigen Fassung (Ziele, Indi- kationenIndikationen, Maßnahmen) Anlage 7a Leistungserbringerverzeichnis Asthma bronchiale (ambulanter Sektor) Anlage 7b Leistungserbringerverzeichnis COPD (ambulanter Sektor) Anlage 8 indikationsübergreifende Dokumentation gemäß Anlage 2 RSAV in der bis zum 31.12.2011 geltenden Fassung i. V. m. § 321 SGB V DMP-A-RL Anlage 9a Dokumentationsdaten Asthma bronchiale gem. Teil B II Ziffer 5 der DMP-Richtlinie Anlage 9b Dokumentationsdaten COPD gem. Teil B III Ziffer 5 der DMP-Richtlinie Anlage 10a Teilnahme- und Einwilligungserklärung Asthma bronchiale mit da- tenschutzrechtlichen daten- schutzrechtlichen Erläuterungen und Patienteninformation Anlage 10b Teilnahme- und Einwilligungserklärung COPD mit datenschutz- rechtlichen datenschutzrechtli- chen Erläuterungen und Patienteninformation Anlage 11a Schulungsprogramme Asthma bronchiale Anlage 11b Schulungsprogramme COPD Präambel‌ Die Behandlung chronischer Erkrankungen soll durch strukturierte Behandlungspro- gramme (im Folgenden Disease-Management-Programme DMP genannt) nach § 137f SGB V, die auf der RSAV, der DMP-AF-RL und der DMP-A-RL beruhen, opti- miert werden. Anlässlich der Änderungen des zum 01.01.2012 In-Kraft-getretenen GKV-Versorgungsstrukturgesetzes (GKV-VStG) und unter Berücksichtigung der RSAV sowie der diese ersetzenden oder ergänzenden Richtlinien des G-BA in ihrer jeweils gültigen Fassung vereinbaren die Vertragspartner die Neufassung des Ver- trages zur Durchführung von Disease-Management-Programmen für Versicherte mit Asthma bronchiale und COPD vom 11.05.2007 in der Fassung des 4. Nachtrages vom 15.01.2012. Die vertraglichen Anpassungen des 1. Nachtrages berücksichtigen die Änderungen der zum 01.07.2014 in Kraft getretenen DMP-A-RL sowie die Ände- rungen der DMP-A-RL mit Beschluss vom 19.06.2014. Beide Erkrankungen fallen unter die Bezeichnung chronisch obstruktive Atemweg- serkrankung. Für beide Erkrankungen wird eine Häufigkeit von 10-20% der erwachsenen Popula- tion angenommen, mit einer Überschneidung auf Grund der diagnostischen Un- schärfe. Für Deutschland kann daher von ca. 15 Mio. Asthma bronchiale sowie COPD-Erkrankten ausgegangen werden. Nach Auffassung des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesund- heitswesen ist die Struktur der pneumologischen Versorgung zur Prävention, Kurati- on und Rehabilitation bei Asthma bronchiale - und COPD-kranken Kindern und Er- wachsenen in Deutschland verbesserungsbedürftig. Die chronischen obstruktiven Atemwegserkrankungen stellen wegen der in vielen Fällen im Rahmen eines länge- ren Behandlungsablaufes notwendig werdenden stationären Behandlungsepisoden und/oder Rehabilitationsmaßnahmen insbesondere in ihrer chronischen Verlaufs- form eine Erkrankung dar, bei der ein sektorübergreifender Behandlungs- und Koor- dinationsbedarf besteht. Bei den chronischen obstruktiven Atemwegserkrankungen vermag die Patientin oder der Patient durch Selbstmanagement und über eine Verhaltensänderung bei lebens- stilassoziierten Risikofaktoren, z.B. durch eine Aufgabe des Rauchens, den Krank- heitsverlauf erheblich zu beeinflussen. Diesem Umstand wird im Rahmen der struk- turierten Behandlungsprogramme Rechnung getragen. Die grundlegenden Regelungen finden sich für Asthma bronchiale und COPD ge- meinsam in einem Vertrag. Die Diagnosespezifika werden durch eine Differenzierung zwischen Versicherten, die aufgrund der Diagnose Asthma bronchiale teilnehmen und Versicherten, die aufgrund der Diagnose COPD teilnehmen, kenntlich gemacht sowie in unterschiedlichen diagnosespezifischen Anlagen. Die Vertragspartner stimmen überein, dass durch dieses Programm und die in Ab- schnitt IV und den Anlagen 6a bis 6b beschriebenen Qualitätssicherungsmaßnah- men die Vertrauensbeziehung zwischen Patient und Arzt nicht gestört wird und sei- tens der Krankenkassen kein Eingriff in die medizinischen Belange des Arzt-/ Patien- tenverhältnisses stattfindet. Gleichzeitig wird der Qualitätssicherungsauftrag der KVH erfüllt.

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Samples: Vertrag Nach § 73a SGB V‌

Anlagenübersicht. Die in dieser Übersicht aufgeführten Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages Anlage 1a Strukturvoraussetzungen für Vertragsärzte nach § 3 (koordinie- render Arzt) Asthma bronchiale Anlage 1b Strukturvoraussetzungen für Vertragsärzte nach § 3 (koordinie- render Arzt) COPD Anlage 2a Strukturvoraussetzungen für Vertragsärzte nach § 4 Asthma bron- chiale Anlage 2b Strukturvoraussetzungen für Vertragsärzte nach § 4 COPD Anlage 3a unbesetzt (Verträge mit Xxxxxxxxxxxxxx) Xxxxxx 0x unbesetzt (Vertrag mit einer Rehabilitationseinrichtung) Anlage 4 Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes Anlage 4a Ergänzungserklärung Leistungserbringer Anlage 5a Versorgungsinhalte Asthma bronchiale (wortwörtliche Übernahme aus der DMP-Richtlinie Teil B II. Anlage 9 der RSAV in der jeweils gültigen Fassung) Anlage 5b Versorgungsinhalte COPD (wortwörtliche Übernahme aus der DMP-Richtlinie Teil B III. Anlage 11 der RSAV in der jeweils gültigen Fassung) Anlage 6a Qualitätssicherung Asthma bronchiale auf Grundlage des Daten- satzes gemäß Teil B II. Ziffer I Nr. 5 in der jeweils gültigen Fas- sung (Ziele, Indikationen, Maßnahmen) Anlage 6b Qualitätssicherung COPD auf Grundlage des Datensatzes gemäß Teil B III. Ziffer I Nr. 5 der RSAV in der jeweils gültigen Fassung Fas- sung (Ziele, Indi- kationenIndikationen, Maßnahmen) Anlage 7a Leistungserbringerverzeichnis Asthma bronchiale (ambulanter Sektor) Anlage 7b Leistungserbringerverzeichnis COPD (ambulanter Sektor) Anlage 8 indikationsübergreifende Dokumentation gemäß Anlage 2 RSAV in der bis zum 31.12.2011 geltenden Fassung i. V. m. § 321 SGB V Anlage 9a Dokumentationsdaten Dokumentation Asthma bronchiale Anlage 9b Dokumentationsdaten Dokumentation COPD Anlage 10a Teilnahme- und Einwilligungserklärung Asthma bronchiale mit da- tenschutzrechtlichen datenschutz- rechtlichen Erläuterungen und Patienteninformation Anlage 10b Teilnahme- und Einwilligungserklärung COPD mit datenschutz- rechtlichen Erläuterungen und Patienteninformation Anlage 11a Schulungsprogramme Asthma bronchiale Anlage 11b Schulungsprogramme COPD

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