Schnittstellen Musterklauseln

Schnittstellen. Die Schnittstellen und Optionen zu Fremdprogrammen, die in unserer Preisliste angeführt sind, unterliegen ebenfalls der Wartung, sofern sichergestellt werden kann, dass es sich nicht um Einzelwünsche von Anwendern handelt. Die Terminplanung für die Änderungen und Auslieferung der gewarteten Optionen behält sich die gewigo it-solution gmbh vor. Optionen werden nicht mehr an Kunden ausgeliefert, die keinen Wartungsvertrag für das jeweilige Softwaremodul abgeschlossen haben. Installiert der Kunde Updates von Fremdprogrammen ohne Wissen bzw. ohne Freigabe der gewigo, zu denen er Schnittstellen der gewigo einsetzt, ist er selbst für die Kompatibilität zuständig.
Schnittstellen. CS kann die Richtigkeit von importierten Daten (Auftragsimport, KM/Std/Maut/Co2 aus CS-Routing, KM/Restlenkzeiten usw. aus Telematikschnittstellen usw.) nicht garantieren, da CS nur die zur Verfügung gestellten Daten von Dritten weiterverarbeitet. Diese Daten sind vom Besteller/Kunden auf die theoretische und praktische Richtigkeit hin zu überprüfen. CS übernimmt keine Haftung und Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen, insbesondere für die Qualität der Routenberechnung, Effizienz der Routenberechnung, Routenberechnung für Fahrtstrecken mit Gewichts-, Breiten- oder Höheneinschränkungen, Übereinstimmung der kalkulierten Kosten mit den tatsächlichen Kosten sowie Fehler im Datenmaterial. Berechnungsbasis ist der xServer der PTV AG.
Schnittstellen. Die Wartungsgebühr errechnet sich aus dem Gesamtwert der erworbenen Nutzungslizenzen. Die Kosten werden im Voraus für das jeweilige Kalenderjahr in Rechnung gestellt. Wird eine monatliche Zahlungsweise gewünscht wird ein Aufschlag von 5 % (Effektivzinssatz 11,35 %), bei quartalsmäßiger Zahlungsweise ein Zuschlag von 3 % (Effektivzinssatz 8,27 %) und bei halbjährlicher Zahlung von 2 % (Effektivzinssatz 8,33 %) berechnet. Bei Änderungen der Stückzahlen infolge von Programmerweiterungen bzw. Erweiterung der Anzahl der Lizenzen sowie Installation von neuen Programmmodulen oder Nachfolgeprodukten wird die Wartungsvereinbarung automatisch angepasst ohne dass es hierfür eine gesonderte Vereinbarung bedarf. Für das Wartungsentgelt wird eine Wertsicherung dergestalt vereinbart, dass dieser mit dem vom Statistischen Zentralamt in Wien verlautbarten Verbraucherpreisindex 2010 oder des an seiner Stelle tretenden Index ansteigt oder abfällt. Ausgangsbasis für die Wertsicherung ist die für den Monat des Vertragsbeginns verlautbarte Indexzahl. Die jeweiligen neuen Beträge gelten ab dem der Verlautbarung der Indexveränderung durch das österreichische statistische Zentralamt folgenden Monatsersten. Die Rechnungsstellung über die Wartungsgebühren als auch die Leistungserbringung erfolgt in der Regel über die gewigo. kann aber je Land oder Vereinbarung von anderen Partnern der gewigo‐group erfolgen (siehe xxxx://xxxxxx.xxx/xxxxxxx‐us.html).Daten die uns vom Wartungsnehmer für Wartungsarbeiten zur Verfügung gestellt werden können dadurch gegebenenfalls in das Ausland transferiert werden (siehe xxxx://xxxxxx.xxx/xxxxxxxxxxx.xxxx). Es gilt als vereinbart, dass der Auftragnehmer im Falle von Zahlungsverzug des Auftraggebers keine Leistungen mehr im Zuge der Wartungsvereinbarung erbringen muss, bis die fälligen Wartungsgebühren zur Gänze erledigt worden sind. Die Leistungserbringung in diesem Zeitraum erfolgt ausschließlich nach den zu diesem Zeitpunkt gültigen Regiesätzen und wird den Kosten für die Wartungsvereinbarung nicht gegen gerechnet.
Schnittstellen. Schnittstellen im Sinne dieser Dienstvereinbarung sind technische Übergabepunkte und Verfahren, durch die Daten des IdM an andere Systeme, Funktionen oder Fremdsysteme übergeben werden (Zielsysteme), oder durch die andere Systeme Zugang auf das hier geregelte System erhalten (Quellsysteme). Quellsysteme des IdM sind Systeme oder Verzeichnisse, die das IdM als Datengrundlage nutzt. Die Spei- cherung von Daten muss soweit erfolgen, dass eine Identität eindeutig erkannt und zugeordnet werden kann und vom IdM zentral alle Zielsysteme mit den für sie jeweils notwendigen Daten versorgt werden können. Die erfassten Daten werden jeweils pro Quellsystem ermittelt und sind dem zuvor genannten Zweck ange- passt. Xx xxx Xxxxxx 0 sind die aus den jeweiligen Quellsystemen übernommenen Datenfelder abschließend aufgeführt. Zielsysteme des IdM sind Systeme oder Verzeichnisse, die das IdM zur Authentifizierung nutzen. Es werden nur diejenigen Daten übergeben, die für die Zweckbestimmung des Zielsystems erforderlich und im Rahmen dieser Dienstvereinbarung für das Zielsystem geregelt sind. Jedes angeschlossene Zielsystem wird in Form eines Verfahrensverzeichnisses, welches dieser Dienstver- einbarung als Anlage 6 beigefügt wird, dokumentiert. Diese Dokumentation muss folgende Informationen enthalten:
Schnittstellen. X6 Analogwerte X9 gemischte Spannungen, Spannungen oben nicht aufgeführt X24 Potentialklemmen 24VDC X230 Potentialklemmen 230VAC XPE PE-Schiene Werden mehrere Klemmenleisten gleicher Art gebraucht, so werden diese mit .1, .2 usw. ergänzt. X310 Steuerung 24VDC, Klemmenkasten XX00
Schnittstellen. Die Programmierschnittstellen der Produkte der Ceyoniq unterliegen der ständigen technischen Weiterentwicklung. Die Ceyoniq behält sich das Recht zur technischen Änderung der Schnittstellen vor. Die Partner der Ceyoniq sind verpflichtet, den vorstehenden Passus in ihre Kundenverträge aufzunehmen.
Schnittstellen. Der Aufwand gemäss Aufgabenzuordnung bzw. -abgrenzung in nachfolgender Aufzählung ist phasengerecht ins Angebot einzurechnen.
Schnittstellen. 1. Eine Schnittstelle zur Auswertung der zulässigen Gebührendaten gemäß § 8 besteht zu der in der Systembeschreibung aufgeführten DV-Anlage.
Schnittstellen. 2.1 Klargestellt wird: Will der Kunde über die von Shore bereitgestellten oder noch zu schaffenden (s. nachfolgend) Schnittstellen Drittanbieter-Software nutzen, so hat er hierzu einen gesonderten Vertrag mit dem jeweiligen Drittanbieter zu schließen. Die Nutzung der Drittanbieter-Software richtet sich allein nach den vertraglichen Bestimmungen des Drittanbieters.