Schnittstellen Musterklauseln

Schnittstellen. 2.1 Klargestellt wird: Will der Kunde über die von Shore bereitgestellten oder noch zu schaffenden (s. nachfolgend) Schnittstellen Drittanbieter-Software nutzen, so hat er hierzu einen gesonderten Vertrag mit dem jeweiligen Drittanbieter zu schließen. Die Nutzung der Drittanbieter-Software richtet sich allein nach den vertraglichen Bestimmungen des Drittanbieters. 2.2 Mittels separatem Vertrag („Einzelvertrag“) können die Parteien vereinbaren, dass Shore dem Kunden weitere Schnittstellen am Service Paket bereitstellt. Eine Verpflichtung zum Abschluss eines Einzelvertrags besteht für Shore indes nicht. 2.3 Die Einzelheiten – insbesondere die Spezifikationen der zu entwickelnden Schnittstellen, Shores Vergütung, die maximale Zahl von Anfragen (nachfolgend auch „Calls“) innerhalb eines bestimmten Zeitraums (nachfolgend auch „Periode“) - werden im Einzelvertrag festgelegt. Sofern dort nicht abweichend geregelt, gilt zudem Folgendes: 2.4 Shore stellt dem Kunden zur Verwaltung der Zugangsberechtigungen ein Token im Backoffice zur Verfügung. Den individuellen Anwendungsbereich und die Reichweite des über den Token ermöglichten Datenzugriffs Dritter bestimmt der Kunde selbst über die Konfiguration des Users/Tokens im Backoffice. 2.5 Der Kunde ist verpflichtet, denjenigen Drittanbietern, denen der Token weitergeleitet wird, die Einhaltung der einschlägigen Regelungen dieser AGB, insbesondere Ziffern II.7.7 und II.7.10, in geeigneter Form vertraglich aufzuerlegen. 2.6 Die Nichtbeachtung vorstehender Weiterverpflichtungspflicht berechtigt Shore zur fristlosen Kündigung des Vertrags über das Service Paket. Gleiches gilt, wenn der Kunde und/oder der Drittanbieter datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht einhalten. 2.7 Die vertrags- und rechtmäßige Nutzung des Tokens liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Xxxxx haftet daher nicht für etwaige Schäden im Falle vertragswidriger oder missbräuchlicher Nutzung des Tokens. Der Kunde stellt Xxxxx insoweit von jeglichen Ansprüchen Dritter aufgrund der Nutzung der Schnittstelle frei. 2.8 Bei einer Überschreitung der im Einzelvertrag vereinbarten maximalen Anzahl von Calls werden über diese hinausgehenden weiteren Anfragen abgelehnt und bei Beginn der nächsten Periode wieder zugelassen. Ein Übertrag nicht verbrauchter Calls auf die nächste Periode ist ausgeschlossen.
Schnittstellen. Die Schnittstellen und Optionen zu Fremdprogrammen, die in unserer Preisliste angeführt sind, unterliegen ebenfalls der Wartung, sofern sichergestellt werden kann, dass es sich nicht um Einzelwünsche von Anwendern handelt. Die Terminplanung für die Änderungen und Auslieferung der gewarteten Optionen behält sich die gewigo it-solution gmbh vor. Optionen werden nicht mehr an Kunden ausgeliefert, die keinen Wartungsvertrag für das jeweilige Softwaremodul abgeschlossen haben. Installiert der Kunde Updates von Fremdprogrammen ohne Wissen bzw. ohne Freigabe der gewigo, zu denen er Schnittstellen der gewigo einsetzt, ist er selbst für die Kompatibilität zuständig.
Schnittstellen. Dem Kunden werden, für die verschiedenen Transportklassen, folgende Interfacebandbreiten und Schnittstellen zur Verfügung gestellt. Typischerweise wird das Produkt direkt auf dem CPE (Customer Premises Equipment) übergeben. Interfacebandbreite Protokoll Schnittstelle Steckertyp 100 Mbit/s Ethernet 100Base-TX RJ-45 (elektrisch) 1 Gbit/s Ethernet 1000Base-TX RJ-45 (elektrisch) 1 Gbit/s Ethernet 1000Base-SX LC/PC Multimode 1 Gbit/s Ethernet 1000Base-LX LC/PC Singlemode 10 Gbit/s Ethernet 10GBase-SR LC/PC Multimode 10 Gbit/s Ethernet 10GBase-LR LC/PC Singlemode 100 Gbit/s Ethernet 100G-Base-SR4 MPO Multimode 100 Gbit/s Ethernet 100GBase-LR4, 100GBase-LR4-CWDM LC/PC Singlemode Tabelle 2: Schnittstellen In der Transportklasse 1 werden dem Kunden über Layer 1 Übertragungstechnik die Bandbreiten zur Verfügung gestellt. Eine Aggregation mehrerer Kundenverbindungen auf einer Schnittstelle ist nicht möglich (Portbasierte Übergabe). 100G Signale werden als mehrere parallele Datenströme übergeben. Kundenschnittstellen werden mit vier parallelen Datenströmen übergeben (LR4 oder SR4). Zum Teil werden die einzelnen Datenströme mit einer Fehlerkorrektur betrieben (FEC). In der Transportklasse 2 plus und 2 werden dem Kunden über Layer 2 Übertragungstechnik die Band- breiten nach IEEE 802.3, zur Verfügung gestellt. In der Transportklasse 2 plus kann eine Aggregation mehrerer Kundenverbindungen über eine Schnitt- stelle (NNI-Kopplung) erfolgen. Die einzelne Kundenverbindung wird über einen abgestimmten VLAN- TAG gekennzeichnet. In der Transportklasse 3 werden dem Kunden über Layer 2 Übertragungstechnik die Bandbreiten nach IEEE 802.3, zur Verfügung gestellt.
Schnittstellen. 13.1. Soweit die GfGM GmbH Schnittstellen anbietet, mit denen der Anbieter auf Rauchfrei in Berlin mit der Software von Drittanbieten zugreifen kann, gewährleistet Rauchfrei in Berlin die Funktionsfähigkeit der Schnittstellen nach Maßgabe der Verfügbarkeitsregelungen dieser AGB nur so weit, als die Funktionsfähigkeit im Einflussbereich der GfGM GmbH liegt. 13.2. Insbesondere kann für fehlende Kompatibilität der Schnittstellen oder Zugriffsmöglichkeit keine Gewährleistung übernommen werden, sofern die Mängel in der Software oder deren durch die GfGM GmbH nicht beeinflussbaren Änderungen des Drittanbieters liegen. 13.3. Dieselben Einschränkungen gelten, wenn Anbieter die Software dritter Personen über deren Schnittstellen mit von Rauchfrei in Berlin verknüpfen.
Schnittstellen. 4.5.1. Direkter Vertrag des Benutzers mit dem Händler Der Benutzer hat direkt einen Vertrag mit dem Händler. Sofern das Einrichten einer Schnittstelle Teil dieser Vereinbarung ist, erfolgt dies gemäss den Angaben und Spezifikationen des Händlers (Drittanbieter wie Tomas, Hotel-Spider, usw.). CASY haftet nicht für das korrekte und/oder ununterbrochene Funktionieren der Schnittstelle und den Betrieb usw. seitens des Händlers. Ist aufgrund neuer Angaben, Spezifikationen, Änderungen usw. die Schnittstelle neu einzurichten oder zu modifizieren oder sind solche Arbeiten aufgrund von geänderter Hard- oder Software beim Benutzer notwendig, werden diese Arbeiten gemäss individueller Vereinbarung in Rechnung gestellt. Der Benutzer hat sicherzustellen, dass seine Hard- und Software den neuen Anforderungen entspricht. XXXX wird solche Arbeiten nach Erhalt der entsprechenden Angaben des Händlers im Rahmen des üblichen Geschäftsganges vornehmen. 4.5.2. CASY stellt Schnittstelle zur Verfügung Stellt CASY die Schnittstelle im eigenen Namen zur Verfügung, richtet CASY die Schnittstelle beim Benutzer gemäss individueller Vereinbarung ein. Änderungen der Schnittstelle aufgrund neuer Spezifikationen, Angaben usw. des Händlers werden im Rahmen des üblichen Geschäftsganges nach Erhalt der notwendigen Angaben des Händlers vorgenommen. XXXX macht den Benutzer darauf aufmerksam, dass solche Änderungen unter Umständen auch Hard- oder Softwareänderungen/Erneuerungen beim Benutzer voraussetzen, die nicht Teil dieser Vereinbarung sind (und die zu Lasten des Benutzers gehen). Allfällige Änderungen der Schnittstelle, die der Händler veranlasst, sind in der jährlichen Gebühr (siehe individuelle Vereinbarung) enthalten. Ändert der Benutzer seine Hard- oder Software und sind dadurch Änderungen an der Schnittstelle notwendig, werden diese Arbeiten gemäss individueller Vereinbarung in Rechnung gestellt.
Schnittstellen. CS kann die Richtigkeit von importierten Daten (Auftragsimport, KM/Std/Maut/Co2 aus CS-Routing, KM/Restlenkzeiten usw. aus Telematikschnittstellen usw.) nicht garantieren, da CS nur die zur Verfügung gestellten Daten von Dritten weiterverarbeitet. Diese Daten sind vom Besteller/Kunden auf die theoretische und praktische Richtigkeit hin zu überprüfen. CS übernimmt keine Haftung und Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen, insbesondere für die Qualität der Routenberechnung, Effizienz der Routenberechnung, Routenberechnung für Fahrtstrecken mit Gewichts-, Breiten- oder Höheneinschränkungen, Übereinstimmung der kalkulierten Kosten mit den tatsächlichen Kosten sowie Fehler im Datenmaterial. Berechnungsbasis ist der xServer der PTV AG.
Schnittstellen. Der Aufwand gemäss Aufgabenzuordnung bzw. -abgrenzung in nachfolgender Aufzählung ist phasengerecht ins Angebot einzurechnen.
Schnittstellen. Die Einrichtung der Zugänge erfolgt nach schriftlichem, von Imago bestätigtem Auftrag. Imago teilt dem Auftraggeber per E-Mail oder Fax mit, dass die Einrichtung erfolgt ist.
Schnittstellen. Die Erstellung und der Betrieb der Hausinstallation von OTO bis BEP und BEP bis OMDF ist Sache der Bauherrschaft und bleibt in deren Eigentum. Der OMDF (Spleiss oder Patch) bildet die Schnittstelle für den jeweiligen Provider. Faser 3 am OTO ist reserviert für Yetnet. Die OTO-ID wird von Swisscom generiert und an Yetnet weitergegeben. Yetnet wir der benötigte Platz für die Glasfaserinfrastruktur zur Verfügung gestellt.