Anlagerichtlinien. 1. Die Nutzung von Renditemöglichkeiten an den Kapitalmärkten im Rahmen dieser Vermögensverwaltung erfolgt unter Berücksichtigung der gewählten strategischen Vermögensaufteilung, des damit verbundenen Verlustrisikos und der gewählten Anlagestrategie. 2. Die strategische Vermögensaufteilung bestimmt sich nach der von dem Kunden in der Anlage (Anlagerichtlinien) gewählten Risikoklasse. Die Risikoklasse ist eine vereinfachte Darstellung der strategischen Aufteilung des verwalteten Vermögens und beschreibt den Anteil eines Kundenportfolios, der aus Anlageklassen besteht, die in erheblichem Maße Wertschwankungen unterliegen können. 3. Die Anlagestrategie wird mittels Musterportfolios regelbasiert umgesetzt, wobei die vereinbarten Anlagegrenzen einzuhalten sind. 4. Die Umsetzung der strategischen Vermögensaufteilung und der Anlagestrategie erfolgt gemäß der in der Anlage (Anlagerichtlinien) vereinbarten Anlagerichtlinien. Wird der dort genannte Anteil einer Anlageklasse im Portfolio des Kunden z.B. durch Kurswertveränderungen überschritten, sorgt die Raisin Bank dafür, dass die Anlageklasse sukzessive – unter Wahrung des Kundeninteresses als vorrangiges Ziel – in die festgelegte Grenze zurückgeführt wird. 5. Wünscht der Kunde im Laufe der Vertragsbeziehung eine Änderung der Anlagestrategie oder der Risikoklasse für das verwaltete Vermögen, teilt er dies der Raisin Bank in Textform über den Kundendienst mit. Die Raisin Bank wird den Wunsch prüfen und den Kunden über weitere notwendige Schritte informieren. Der Kunde kann seine Anlagestrategie nur im Rahmen der angebotenen Alternativen wechseln. Die Bestimmungen dieses Vertrages bleiben im Übrigen unberührt. 6. Leerverkäufe, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und die Inanspruchnahme von Krediten zum Erwerb von Vermögenswerten sind nicht zulässig. Jedoch ist es der Raisin Bank gestattet, das Konto des Kunden aufgrund unterschiedlicher Abwicklungsfristen von Transaktionen oder kurzfristiger Dispositionen zeitweise zu überziehen (sog. „Valutenüberschreitungen“).
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Samples: Vorvertragliche Informationen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vorvertragliche Informationen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anlagerichtlinien. 13.1 Die anvertrauten Vermögenswerte sollen nach der durch den Kunden gewählten Anlagestrategie angelegt werden. Die Nutzung von Renditemöglichkeiten an Umsetzung der Anlagestrategie erfolgt gemäß den Kapitalmärkten im Rahmen dieser Vermögensverwaltung erfolgt unter Berücksichtigung der gewählten strategischen Vermögensaufteilung, des damit verbundenen Verlustrisikos und der gewählten Anlagestrategiein einer gesonderten Anlage näher bestimmten Anlagerichtlinien.
23.2 Der Kunde kann zwischen verschiedenen Anlagestrategien wählen. Die strategische Vermögensaufteilung bestimmt sich nach der für jede Anlagestrategie wählbaren Risikoklasse. Näheres ergibt sich aus den Anlagerichtlinien.
3.3 Die Anlagerichtlinien binden das Ermessen des Vermögensverwalters und sind unmittelbarer Bestandteil des Vertrages.
3.4 In den Anlagerichtlinien wird für die gewählte Anlagestrategie eine Vergleichsgröße (sogenannte Benchmark) aufgeführt, um einen Bezugspunkt für die Wertentwicklung des Kundenportfolios herzustellen. Die Benchmark dient lediglich informatorischen Zwecken, mit ihr verbindet sich weder eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit des Erreichens der Vergleichswerte noch eine Zusage seitens des Vermögensverwalters, eine bestimmte Wertentwicklung zu schulden.
3.5 Der Vermögensverwalter wird dem Kunden eine für diesen geeignete Anlagestrategie empfehlen. Die Empfehlung beruht auf einer von dem Kunden in der Anlage (Anlagerichtlinien) gewählten Risikoklasse. Die Risikoklasse ist eine vereinfachte Darstellung der strategischen Aufteilung Vermögensverwalter durchgeführten Geeignetheitsprüfung, welche die Angaben des verwalteten Vermögens Xxxxxx zu seinen persönlichen Verhältnissen und beschreibt den Anteil eines Kundenportfolios, der aus Anlageklassen besteht, die in erheblichem Maße Wertschwankungen unterliegen könnenseinen Anlagezielen berücksichtigt.
3. Die Anlagestrategie wird mittels Musterportfolios regelbasiert umgesetzt, wobei die vereinbarten Anlagegrenzen einzuhalten sind.
4. Die Umsetzung der strategischen Vermögensaufteilung und der Anlagestrategie erfolgt gemäß der in der Anlage (Anlagerichtlinien) vereinbarten Anlagerichtlinien. Wird der dort genannte Anteil einer Anlageklasse im Portfolio des Kunden z.B. durch Kurswertveränderungen überschritten, sorgt die Raisin Bank dafür, dass die Anlageklasse sukzessive – unter Wahrung des Kundeninteresses als vorrangiges Ziel – in die festgelegte Grenze zurückgeführt wird.
5. 3.6 Wünscht der Kunde im Laufe der Vertragsbeziehung Vermögensverwaltung eine Änderung der Anlagestrategie oder der Risikoklasse für das bereits verwaltete Vermögen, teilt er kann dies über die growney-Plattform durch Vereinbarung neuer Anlagerichtlinien erfolgen. Innerhalb einer gewählten Anlagestrategie kann die Zusammensetzung des Kundeportfolios nur durch den Vermögensverwalter geändert werden; insoweit ist der Raisin Bank in Textform über den Kundendienst mit. Die Raisin Bank wird den Wunsch prüfen Kunde nicht befugt, hiervon abweichende Weisungen zu erteilen.
3.7 Mindestens einmal pro Kalenderjahr überprüft der Vermögensverwalter das bestehende Kundenportfolio und den Kunden über weitere notwendige Schritte informieren. Der Kunde kann seine Anlagestrategie nur entscheidet, ob die Gewichtung der Anlageklassen aufgrund unterschiedlicher Wertentwicklungen der im Rahmen der angebotenen Alternativen wechseln. Die Bestimmungen dieses Vertrages bleiben im Übrigen unberührtDepot enthaltenen Finanzinstrumente angepasst wird, um die ursprüngliche Aufteilung wieder herzustellen (sogenanntes „Re-Balancing“), oder ob aus sonstigen Gründen Änderungen (insbesondere Kauf, Verkauf, Tausch von Finanzinstrumenten) vorzunehmen sind.
63.8 Der Mindestanlagebetrag liegt derzeit bei 1,00 Euro bei allen Anlagestrategien. Leerverkäufe, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und die Inanspruchnahme von Krediten zum Erwerb von Vermögenswerten Durch Marktschwankungen bedingte Unterschreitungen sind nicht zulässigunbeachtlich. Jedoch ist es der Raisin Bank gestattet, das Konto Für zukünftige Änderungen des Kunden aufgrund unterschiedlicher Abwicklungsfristen von Transaktionen oder kurzfristiger Dispositionen zeitweise zu überziehen (sog. „Valutenüberschreitungen“)Mindestanlagebetrages gilt Xxxxxx 12 dieses Vertrages.
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Samples: Vermögensverwaltungsvertrag
Anlagerichtlinien. 13.1 Die anvertrauten Vermögenswerte sollen nach der durch den Kunden gewählten Anlagestrategie angelegt werden. Die Nutzung von Renditemöglichkeiten an Umsetzung der Anlagestrategie erfolgt gemäß den Kapitalmärkten im Rahmen dieser Vermögensverwaltung erfolgt unter Berücksichtigung der gewählten strategischen Vermögensaufteilung, des damit verbundenen Verlustrisikos und der gewählten Anlagestrategiein einer gesonderten Anlage näher bestimmten Anlagerichtlinien.
23.2 Der Kunde kann zwischen verschiedenen Anlagestrategien wählen. Die strategische Vermögensaufteilung bestimmt sich nach der für jede Anlagestrategie wählbaren Risikoklasse. Näheres ergibt sich aus den Anlagerichtlinien.
3.3 Die Anlagerichtlinien binden das Ermessen des Vermögensverwalters und sind unmittelbarer Bestandteil des Vertrages.
3.4 In den Anlagerichtlinien wird für die gewählte Anlagestrategie eine Vergleichsgröße (sogenannte Benchmark) aufgeführt, um einen Bezugspunkt für die Wertentwicklung des Kundenportfolios herzustellen. Die Benchmark dient lediglich informatorischen Zwecken, mit ihr verbindet sich weder eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit des Erreichens der Vergleichswerte noch eine Zusage seitens des Vermögensverwalters, eine bestimmte Wertentwicklung zu schulden.
3.5 Der Vermögensverwalter wird dem Kunden eine für diesen geeignete Anlagestrategie empfehlen. Die Empfehlung beruht auf einer von dem Kunden in der Anlage (Anlagerichtlinien) gewählten Risikoklasse. Die Risikoklasse ist eine vereinfachte Darstellung der strategischen Aufteilung Vermögensverwalter durchgeführten Geeignetheitsprüfung, welche die Angaben des verwalteten Vermögens Xxxxxx zu seinen persönlichen Verhältnissen und beschreibt den Anteil eines Kundenportfolios, der aus Anlageklassen besteht, die in erheblichem Maße Wertschwankungen unterliegen könnenseinen Anlagezielen berücksichtigt.
3. Die Anlagestrategie wird mittels Musterportfolios regelbasiert umgesetzt, wobei die vereinbarten Anlagegrenzen einzuhalten sind.
4. Die Umsetzung der strategischen Vermögensaufteilung und der Anlagestrategie erfolgt gemäß der in der Anlage (Anlagerichtlinien) vereinbarten Anlagerichtlinien. Wird der dort genannte Anteil einer Anlageklasse im Portfolio des Kunden z.B. durch Kurswertveränderungen überschritten, sorgt die Raisin Bank dafür, dass die Anlageklasse sukzessive – unter Wahrung des Kundeninteresses als vorrangiges Ziel – in die festgelegte Grenze zurückgeführt wird.
5. 3.6 Wünscht der Kunde im Laufe der Vertragsbeziehung Vermögensverwaltung eine Änderung der Anlagestrategie oder der Risikoklasse für das bereits verwaltete Vermögen, teilt er kann dies über die Anlagefreund-Plattform durch Vereinbarung neuer Anlagerichtlinien erfolgen. Innerhalb einer gewählten Anlagestrategie kann die Zusammensetzung des Kundeportfolios nur durch den Vermögensverwalter geändert werden; insoweit ist der Raisin Bank in Textform über den Kundendienst mit. Die Raisin Bank wird den Wunsch prüfen Kunde nicht befugt, hiervon abweichende Weisungen zu erteilen.
3.7 Mindestens einmal pro Kalenderjahr überprüft der Vermögensverwalter das bestehende Kundenportfolio und den Kunden über weitere notwendige Schritte informieren. Der Kunde kann seine Anlagestrategie nur entscheidet, ob die Gewichtung der Anlageklassen aufgrund unterschiedlicher Wertentwicklungen der im Rahmen der angebotenen Alternativen wechseln. Die Bestimmungen dieses Vertrages bleiben im Übrigen unberührtDepot enthaltenen Finanzinstrumente angepasst wird, um die ursprüngliche Aufteilung wieder herzustellen (sogenanntes „Re-Balancing“), oder ob aus sonstigen Gründen Änderungen (insbesondere Kauf, Verkauf, Tausch von Finanzinstrumenten) vorzunehmen sind.
63.8 Der Mindestanlagebetrag liegt derzeit bei 1,00 Euro bei allen Anlagestrategien. Leerverkäufe, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und die Inanspruchnahme von Krediten zum Erwerb von Vermögenswerten Durch Marktschwankungen bedingte Unterschreitungen sind nicht zulässigunbeachtlich. Jedoch ist es der Raisin Bank gestattet, das Konto Für zukünftige Änderungen des Kunden aufgrund unterschiedlicher Abwicklungsfristen von Transaktionen oder kurzfristiger Dispositionen zeitweise zu überziehen (sog. „Valutenüberschreitungen“)Mindestanlagebetrages gilt Xxxxxx 12 dieses Vertrages.
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Anlagerichtlinien. 13.1 Die anvertrauten Vermögenswerte sollen nach der durch den Kunden gewählten Anlagestrategie angelegt werden. Die Nutzung von Renditemöglichkeiten an Umsetzung der Anlagestrategie erfolgt gemäß den Kapitalmärkten im Rahmen dieser Vermögensverwaltung erfolgt unter Berücksichtigung der gewählten strategischen Vermögensaufteilung, des damit verbundenen Verlustrisikos und der gewählten Anlagestrategiein einer gesonderten Anlage näher bestimmten Anlagerichtlinien.
23.2 Der Kunde kann zwischen verschiedenen Anlagestrategien wählen. Die strategische Vermögensaufteilung bestimmt sich nach der für jede Anlagestrategie wählbaren Risikoklasse. Näheres ergibt sich aus den in Anlagerichtlinien.
3.3 Die Anlagerichtlinien binden das Ermessen des Vermögensverwalters und sind unmittelbarer Bestandteil des Vertrages.
3.4 In den Anlagerichtlinien wird für die gewählte Anlagestrategie eine Vergleichsgröße (sogenannte Benchmark) aufgeführt, um einen Bezugspunkt für die Wertentwicklung des Kundenportfolios herzustellen. Die Benchmark dient lediglich informatorischen Zwecken, mit ihr verbindet sich weder eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit des Erreichens der Vergleichswerte noch eine Zusage seitens des Vermögensverwalters, eine bestimmte Wertentwicklung zu schulden.
3.5 Der Vermögensverwalter wird dem Kunden eine für diesen geeignete Anlagestrategie empfehlen. Die Empfehlung beruht auf einer von dem Kunden in der Anlage (Anlagerichtlinien) gewählten Risikoklasse. Die Risikoklasse ist eine vereinfachte Darstellung der strategischen Aufteilung Vermögensverwalter durchgeführten Geeignetheitsprüfung, welche die Angaben des verwalteten Vermögens Xxxxxx zu seinen persönlichen Verhältnissen und beschreibt den Anteil eines Kundenportfolios, der aus Anlageklassen besteht, die in erheblichem Maße Wertschwankungen unterliegen könnenseinen Anlagezielen berücksichtigt.
3. Die Anlagestrategie wird mittels Musterportfolios regelbasiert umgesetzt, wobei die vereinbarten Anlagegrenzen einzuhalten sind.
4. Die Umsetzung der strategischen Vermögensaufteilung und der Anlagestrategie erfolgt gemäß der in der Anlage (Anlagerichtlinien) vereinbarten Anlagerichtlinien. Wird der dort genannte Anteil einer Anlageklasse im Portfolio des Kunden z.B. durch Kurswertveränderungen überschritten, sorgt die Raisin Bank dafür, dass die Anlageklasse sukzessive – unter Wahrung des Kundeninteresses als vorrangiges Ziel – in die festgelegte Grenze zurückgeführt wird.
5. 3.6 Wünscht der Kunde im Laufe der Vertragsbeziehung Vermögensverwaltung eine Änderung der Anlagestrategie oder der Risikoklasse für das bereits verwaltete Vermögen, teilt er kann dies über die growney-Plattform durch Vereinbarung neuer Anlagerichtlinien erfolgen. Innerhalb einer gewählten Anlagestrategie kann die Zusammensetzung des Kundeportfolios nur durch den Vermögensverwalter geändert werden; insoweit ist der Raisin Bank in Textform über den Kundendienst mit. Die Raisin Bank wird den Wunsch prüfen Kunde nicht befugt, hiervon abweichende Weisungen zu erteilen.
3.7 Mindestens einmal pro Kalenderjahr überprüft der Vermögensverwalter das bestehende Kundenportfolio und den Kunden über weitere notwendige Schritte informieren. Der Kunde kann seine Anlagestrategie nur entscheidet, ob die die Gewichtung der Anlageklassen aufgrund unterschiedlicher Wertentwicklungen der im Rahmen der angebotenen Alternativen wechseln. Die Bestimmungen dieses Vertrages bleiben im Übrigen unberührtDepot enthaltenen Finanzinstrumente angepasst wird, um die ursprüngliche Aufteilung wieder herzustellen (sogenanntes „Re-Balancing“), oder ob aus sonstigen Gründen Änderungen (insbesondere Kauf, Verkauf, Tausch von Finanzinstrumenten) vorzunehmen sind.
63.8 Der Mindestanlagebetrag liegt derzeit bei 1,00 Euro bei allen Anlagestrategien. Leerverkäufe, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und die Inanspruchnahme von Krediten zum Erwerb von Vermögenswerten Durch Marktschwankungen bedingte Unterschreitungen sind nicht zulässigunbeachtlich. Jedoch ist es der Raisin Bank gestattet, das Konto Für zukünftige Änderungen des Kunden aufgrund unterschiedlicher Abwicklungsfristen von Transaktionen oder kurzfristiger Dispositionen zeitweise zu überziehen (sog. „Valutenüberschreitungen“)Mindestanlagebetrages gilt Xxxxxx 12 dieses Vertrages.
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