ANONYMISIERUNGSVEREINBARUNG Musterklauseln

ANONYMISIERUNGSVEREINBARUNG. Der Auftragnehmer hat nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber das Recht, die von dieser Vereinbarung umfassten personenbezogenen Daten zu anonymisieren und vorher die für die Anonymisierung erforderlichen Verarbeitungsschritte durchzuführen. Unter Wahrung der Anonymität kann der Auftragnehmer alle so entstandenen Daten für eigene Zwecke wie die Erstellung von Betriebs- oder Branchenvergleichen oder sonstige Zwecke mit volks- bzw. betriebswirtschaftlichem Informationscharakter, statistische Auswertungen, Benchmarking, Produktverbesserungen, Produktneuentwicklungen und weitere vergleichbare Zwecke verarbeiten und nutzen. Dies umfasst auch eine anonymisierte Weitergabe an Dritte, insbesondere an Verbände, Organisationen oder Forschungseinrichtungen sowie für Publikationen. Der ursprüngliche Datenbestand ist von dieser Anonymisierung nicht betroffen. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung als ungültig erweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine solche Regelung zu ersetzen, die die Parteien getroffen hätten, hätten sie bei Abschluss des Vertrags an die Ungültigkeit des jeweiligen Punktes gedacht. Soweit diese Vereinbarung eine unbewusste Regelungslücke enthält, ist diese durch eine solche Regelung zu ersetzen, die die Parteien getroffen hätten, hätten sie bei Abschluss des Vertrags an die Regelungsbedürftigkeit des jeweiligen Punktes gedacht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages und aller ihrer Bestandteile - einschließlich etwaiger Zusicherungen des Auftragnehmers sind schriftlich im Sinne der DS-GVO abzuschließen. Dies kann auch in einem elektronischen Format erfolgen. Es muss ausdrücklichem darauf hingewiesen werden, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Bedingungen handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Die Laufzeit des Vertrags beginnt mit Xxxxxxx durch den Partner gegenüber LANCOM. Die Annahme/Bestätigung des Vertragsschlusses durch den Auftragnehmer kann schriftlich oder in einem elektronischen Format erfolgen. Die Laufzeit der Vereinbarung richtet sich nach der Nutzungsdauer der Hauptvereinbarung. Eine isolierte Kündigung der AV-Vereinbarung ist ausgeschlossen. Endet die zugrundeliegende vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien, welche den Rechtsgrund für die Auftragsverarbeitung bildet, endet der Vertrag über die Auftragsverarbeitung ebenfalls, ohne dass es einer gesonderten Kün...
ANONYMISIERUNGSVEREINBARUNG. Der Auftragnehmer hat das Recht, die von dieser Vereinbarung umfassten personenbezogenen Daten zu anonymisieren und vorher die für die Anonymisierung erforderlichen Verarbeitungsschritte durchzuführen. Unter Wahrung der Anonymität kann der Auftragnehmer alle so entstandenen Daten für eigene Zwecke wie die Erstellung von Statistiken, Reichweiten- oder Branchenvergleichen oder sonstige Zwecke mit betriebswirtschaftlichem Informationscharakter, statistische Auswertungen, Benchmarking, Produktverbesserungen, Produktneuentwicklungen und weitere vergleichbare Zwecke verarbeiten und nutzen. Dies umfasst auch eine anonymisierte Weitergabe an fundraisingbox-Anwender und Dritte, insbesondere an Verbände, Organisationen oder Forschungseinrichtungen sowie für Publikationen. Der ursprüngliche Datenbestand ist von dieser Anonymisierung nicht betroffen.
ANONYMISIERUNGSVEREINBARUNG a. DATEV hat das Recht, die von dieser Vereinbarung umfassten personenbezogenen Daten zu anonymisieren und vorher die für die Anonymisierung erforderlichen Verarbeitungsschritte durchzuführen. Unter Wahrung der Anonymität kann DATEV alle so entstandenen Daten für eigene Zwecke wie die Erstellung von Betriebs- oder Branchenvergleichen oder sonstige Zwecke mit volks- bzw. betriebswirtschaftlichem Informationscharakter, statistische Auswertungen, Benchmarking, Produktverbesserungen, Produktneuentwicklungen und weitere vergleichbare Zwecke verarbeiten und nutzen. Dies umfasst auch eine anonymisierte Weitergabe an DATEV-Anwender und Dritte, insbesondere an Verbände, Organisationen oder Forschungseinrichtungen sowie für Publikationen. Der ursprüngliche Datenbestand ist von dieser Anonymisierung nicht betroffen. b. Der Kunde ist berechtigt, die vorstehende vertragliche Regelung zu streichen, ohne dass dies Auswirkungen auf die übrigen Regelungen dieser Vereinbarung hat. Nähere Informationen zu den Möglichkeiten der Streichung sind zu finden in der Informationsdatenbank im Dokument Info-DB-Dok.-Nr. 1000548 oder unter xxx.xxxxx.xx/xxxx-xx/0000000.
ANONYMISIERUNGSVEREINBARUNG. 15.1 Der Auftragnehmer hat das Recht, die von dieser Vereinbarung umfassten personenbezogenen Daten zu anonymisieren und vorher die für die Anonymisierung erforderlichen Verarbeitungsschritte durchzuführen. Unter Wahrung der Anonymität kann der Auftragnehmer alle so entstandenen Daten für eigene Zwecke wie die Erstellung von Betriebs- oder Branchenvergleichen oder sonstige Zwecke mit volks- bzw. betriebswirtschaftlichem Informationscharakter, statistische Auswertungen, Benchmarking, Produktverbesserungen, Produktneuentwicklungen und weitere vergleichbare Zwecke verarbeiten und nutzen. Dies umfasst auch eine anonymisierte Weitergabe an Dritte, insbesondere an Sportverbände oder für Publikationen. 15.2 Der Kunde ist berechtigt, die vorstehende vertragliche Regelung zu streichen, ohne dass dies Auswirkungen auf die übrigen Regelungen dieser Vereinbarung hat.
ANONYMISIERUNGSVEREINBARUNG. GBG AG hat das Recht, die von dieser Iereinbarung umaassten personenbezogenen Daten zu anonymisieren und vorher die aür die Anonymisierung eraorderlichen Ierarbeitungsschritte durchzuaühren.
ANONYMISIERUNGSVEREINBARUNG. (1) PlanAPP hat das Recht die von dieser Vereinbarung umfassten personenbezogenen Daten zu anonymisieren und vorher die für die Anonymisierung erforderlichen Verarbeitungs- schritte durchzuführen (bzw. durch weitere Auftragsverarbeiter durchführen zu lassen), auch soweit dies nicht Gegenstand des Hauptvertrags ist. Unter Wahrung der Anonymität kann PlanAPP alle so entstandenen Daten für eigene Zwecke wie die Erstellung von Be- triebs- oder Branchenvergleichen oder sonstige Zwecke mit volks- bzw. betriebswirt- schaftlichem Informationscharakter, statistische Auswertungen, Benchmarking, Produkt- verbesserungen, Produktneuentwicklungen und weitere vergleichbare Zwecke verarbeiten und nutzen. Dies umfasst auch eine anonymisierte Weitergabe an PlanAPP-Anwender und Dritte, insbesondere an Verbände, Organisationen oder Forschungseinrichtungen sowie für Publikationen. Der ursprüngliche Datenbestand ist von dieser Anonymisierung nicht betroffen. (2) Der Kunde hat das Recht, der vorstehenden vertraglichen Regelung des Absatzes 1 zu widersprechen, ohne dass dies Auswirkungen auf die übrigen Regelungen dieser Verein- barung hat. Von einem entsprechenden Widerspruch unberührt bleiben auch Rechte und Pflichten von PlanAPP nach dem Hauptvertrag, insbesondere soweit dieser auf die Daten- verwendung für Zwecke des Benchmarkings gerichtet ist.

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  • Vereinbarung Jedes durch diese AGB geregelte rechtsverbindliche oder vertragliche Verhältnis zwischen Anbieter und Nutzer. Xxxx für Xxxxxx, die sich, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, in Brasilien aufhalten.

  • Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen. 4.2. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Lieferant angemessene Maßnahmen zur Durchsetzung seiner Forderung ergreifen; fordert der Lieferant erneut zur Zahlung auf oder lässt der Lieferant den Betrag durch einen Beauftragten einziehen, stellt der Lieferant dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten pauschal gemäß Ziffer 16 in Rechnung. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden ist zudem der Nachweis gestattet, solche Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Höhe der Pauschale. 4.3. Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, sofern die ernsthafte Mög- lichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vor- herigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion der Messeinrichtung festge- stellt ist. Rechte des Kunden nach § 315 BGB bleiben unberührt. 4.4. Gegen Ansprüche des Lieferanten kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Dies gilt nicht für Ansprüche des Kunden gegen den Liefe- ranten aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Lieferpflicht.

  • Lizenzvereinbarung XXXXX und ihre Lizenzgeber übernehmen keinerlei Haftung in Verbindung mit den Wertpapieren. Insbesondere, Der Lizenzvertrag zwischen Goldman Sachs & Co. und STOXX wird einzig und allein zu deren Gunsten und nicht zu Gunsten des Inhabers der Wertpapiere oder irgendeiner Drittperson abgeschlossen.

  • Weitere Vereinbarungen 17.1 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* 17.1.1 Übergabe des Quellcodes* 17.1.2 Hinterlegung des Quellcodes*

  • Änderungsangebot Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlage- nen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektro- nischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online- Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.

  • Besondere Vereinbarungen Special Terms

  • Finanzierung 4.1 Jede Xxxxx regelt ihre Finanzierung selbst. Zusätzlicher Finanzbedarf über die tatsächliche Umlage des Jahres 2001 hinaus (Stichtag 1.11.2001) – mindestens jedoch ab Umlagesatz von 4 v.H. – wird durch steuerfreie, pauschale Sanierungsgelder gedeckt. Im Tarifgebiet West verbleibt es bei den von den Arbeitnehmern bei Zusatzversor- gungskassen geleisteten Beiträgen. 4.2 Für die VBL-West gilt: Ab 2002 betragen die Belastungen der Arbeitgeber 8,45 v.H. Dies teilt sich auf in eine steuerpflichtige, mit 180 DM/Monat pauschal versteuerte Umlage von 6,45 v.H. und steuerfreie pauschale Sanierungsgelder von 2,0 v.H., die zur Deckung eines Fehlbetrages im Zeitpunkt der Schließung dienen sollen. Ab 2002 beträgt der aus versteuertem Einkommen zu entrichtende Umlagebeitrag der Arbeitnehmer 1,41 v.H. 4.3 Die Verteilung der Sanierungsgelder auf Arbeitgeberseite bestimmt sich nach dem Verhältnis der Entgeltsumme aller Pflichtversicherten zuzüglich der neunfachen Rentensumme aller Renten zu den entsprechenden Werten, die einem Arbeitgeber- verband bzw. bei Verbandsfreien, dem einzelnen Arbeitgeber zuzurechnen sind; ist ein verbandsfreier Arbeitgeber einer Gebietskörperschaft mittelbar oder haushalts- mäßig im Wesentlichen zuzuordnen, wird dieser bei der Gebietskörperschaft einbe- zogen. Arbeitgebern, die seit dem 1. November 2001 durch Ausgliederung entstanden sind, sind zur Feststellung der Verteilung der Sanierungszuschüsse Renten in dem Ver- hältnis zuzurechnen, das dem Verhältnis der Zahl der Pflichtversicherten des Aus- gegliederten zu der Zahl der Pflichtversicherten des Ausgliedernden zum 01.11.2001 entspricht. 4.4 Bei abnehmendem Finanzierungsbedarf für die laufenden Ausgaben werden die übersteigenden Einnahmen – getrennt und individualisierbar – zum Aufbau einer Kapitaldeckung eingesetzt.

  • Zinsänderungsrisiko Darunter versteht man die Möglichkeit, dass sich das Marktzinsniveau, das im Zeitpunkt der Begebung eines festverzinslichen Wertpapiers oder eines Geldmarktinstruments besteht, ändern kann. Änderungen des Marktzinsniveaus können sich unter anderem aus Änderungen der wirtschaftlichen Lage und der darauf reagierenden Politik der jeweiligen Notenbank ergeben. Steigen die Marktzinsen, so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere bzw. Geldmarktinstrumente. Fällt dagegen das Marktzinsniveau, so tritt bei festverzinslichen Wertpapieren bzw. bei Geldmarktinstrumenten eine gegenläufige Kursentwicklung ein. In beiden Fällen führt die Kursentwicklung dazu, dass die Rendite des Wertpapiers in etwa dem Marktzins entspricht. Die Kursschwankungen fallen jedoch je nach Laufzeit des festverzinslichen Wertpapiers unterschiedlich aus. So haben festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten geringere Kursrisiken als solche mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben aber in der Regel gegenüber festverzinslichen Wertpapieren mit längeren Laufzeiten geringere Renditen. Marktbedingt kann das Zinsänderungsrisiko auch für Sichteinlagen und kündbare Einlagen in Form von negativen Habenzinsen oder sonstigen ungünstigen Konditionen schlagend werden, wobei letztere sowohl im positiven als auch im negativen Sinn einer erhöhten Änderungsfrequenz unterliegen können.

  • Eingruppierung Die Eingruppierung der/des Beschäftigten richtet sich nach den Tätigkeitsmerk- malen der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA). Die/Der Beschäftigte erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe, in der sie/er eingruppiert ist.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.