Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wert- papieren im Ausland ausführt, oder • sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden, oder • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außer- börslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn • - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wert- papieren Wertpapieren im Ausland ausführt, oder • - sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden, werden oder • - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäftes Festpreis- geschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außer- börslich außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden.
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Samples: Sonderbedingungen Für Wertpapiergeschäfte, Sonderbedingungen Für Wertpapiergeschäfte, Sonderbedingungen Für Wertpapiergeschäfte
Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wert- papieren Wertpapieren im Ausland ausführt, oder • sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden, werden oder • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäftes Festpreis- geschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außer- börslich außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen Für Wertpapiergeschäfte, Sonderbedingungen Für Wertpapiergeschäfte
Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wert- papieren Wertpapieren im Ausland ausführt, oder • sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden, gehan- delt werden oder • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäftes Fest- preisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außer- börslich außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn • - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wert- papieren Wertpapieren im Ausland ausführt, oder • - sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden, werden oder • - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außer- börslich außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden.
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Samples: Sonderbedingungen Für Wertpapiergeschäfte, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vollmacht
Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn • – sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wert- papieren Wertpapieren im Ausland ausführt, oder • – sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere Wert- papiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden, gehan- delt werden oder • – sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt aus- führt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäftes Fest- preisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außer- börslich außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen
Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wert- papieren Wertpa- pieren im Ausland ausführt, ausführt oder • sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische ausländische- Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden, oder • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren Wertpapieren- ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außer- börslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden.
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Samples: Kontoeröffnungsunterlagen, Kontoeröffnungsunterlagen, Kontoeröffnungsunterlagen
Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wert- papieren Wertpa- pieren im Ausland ausführt, ausführt oder • sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden, oder • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außer- börslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden.
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Samples: Kontoeröffnungsunterlagen Für Privatkunden, Kontoeröffnungsunterlagen Für Privatkunden, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn • –– sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wert- papieren Wertpapieren im Ausland ausführt, oder • –– sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden, werden oder • –– sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außer- börslich außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden.
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Samples: Sonderbedingungen Für Wertpapiergeschäfte, Sonderbedingungen Für Wertpapiergeschäfte
Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wert- papieren ausländi- schen Wertpapieren im Ausland ausführt, ausführt oder • sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische aus- ländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich börs- lich noch außerbörslich gehandelt werden, oder • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außer- börslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden.ausländischen
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Samples: Wertpapiergeschäft
Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn • - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wert- papieren Wertpapieren im Ausland ausführt, ausführt oder • - sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden, oder • - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäftes Festpreis- geschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außer- börslich außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden.
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Samples: Geschäftsbedingungen
Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wert- papieren Wertpa- pieren im Ausland ausführt, ausführt oder • sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere Wertpa- piere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt gehan- delt werden, oder • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt aus- führt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäftes Fest- preisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außer- börslich außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn • – sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wert- papieren Wertpapieren im Ausland ausführt, oder • – sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden, werden oder • – sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäftes Festpreis- geschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außer- börslich außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn • ■ sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wert- papieren Wertpapie- ren im Ausland ausführt, ausführt oder • ■ sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere Wert- papiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt gehan- delt werden, oder • ■ sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt aus- führt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäftes Fest- preisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außer- börslich außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn • » sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wert- papieren Wertpapieren im Ausland ausführt, oder • » sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden, werden oder • » sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außer- börslich außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn • – sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wert- papieren Wertpapieren im Ausland ausführt, oder • – sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich außer- börslich gehandelt werden, werden oder • – sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren Wertpa- pieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außer- börslich außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden.
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Samples: Allgemeine Und Produktbezogene Geschäftsbedingungen
Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wert- papieren Wertpapieren im Ausland ausführt, ausführt oder • sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes Festpreisgeschäfts ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden, werden oder • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäftes Festpreisgeschäfts verkauft, die zwar im Inland börslich oder außer- börslich außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden.
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Samples: Wertpapiergeschäft
Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wert- papieren ausländi- schen Wertpapieren im Ausland ausführt, oder • sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische aus- ländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich börs- lich noch außerbörslich gehandelt werden, werden oder • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außer- börslich außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden.
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Samples: Wertpapiergeschäftsbedingungen
Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn • ■ sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wert- papieren Wertpa- pieren im Ausland ausführt, ausführt oder • ■ sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden, oder • ■ sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außer- börslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden.
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Samples: Sondervereinbarungen Für Durch Die Deutsche Vermögensberatung Gruppe Vermittelte Produkte
Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn • - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wert- papieren Wertpapieren im Ausland ausführtaus- führt, oder • - sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden, oder • - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden Kun- den ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außer- börslich außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn • – sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wert- papieren Wertpapieren im Ausland ausführt, oder • – sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden, werden oder • – sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außer- börslich außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn • ■ sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wert- papieren Wertpapieren im Ausland ausführt, oder • ■ sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden, werden oder • ■ sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen ausländi- schen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische aus- ländische Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäftes Festpreisge- schäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außer- börslich außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland Aus- land angeschafft werden.
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Samples: Bankdienstleistungen
Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wert- papieren Wertpapieren im Ausland ausführt, ausführt oder • sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden, werden oder • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen aus- ländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außer- börslich außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft die Wertpapiere im Ausland an, wenn • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wert- papieren Wertpapieren im Ausland ausführt, oder • sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes Festpreisgeschäfts ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden, oder • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäftes Festpreisgeschäfts verkauft, die zwar im Inland börslich oder außer- börslich außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Und Sonderbedingungen