Common use of Anschaffungsvereinbarung Clause in Contracts

Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wertpapieren im Ausland ausführt, oder - sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden oder - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreis- geschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden. Die Bank wird die im Ausland angeschafften Wertpapiere im Ausland verwahren lassen. Hiermit wird sie einen anderen in- oder ausländischen Verwahrer (z. B. Clearstream Banking AG) beauftragen oder eine eigene ausländische Geschäftsstelle damit betrauen. Die Verwahrung der Wertpa- piere unterliegt den Rechtsvorschriften und Usancen des Verwahrungsorts und den für den oder die ausländischen Verwahrer geltenden Allgemei- nen Geschäftsbedingungen. Die Bank wird sich nach pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung der Interessen des Kunden das Eigentum oder Miteigentum an den Wert- papieren oder eine andere im Lagerland übliche, gleichwertige Rechtsstellung verschaffen und diese Rechtsstellung treuhänderisch für den Kunden halten. Hierüber erteilt sie dem Kunden Gutschrift in Wertpapierrechnung (WR-Gutschrift) unter Angabe des ausländischen Staates, in dem sich die Wertpapiere befinden (Lagerland).

Appears in 7 contracts

Samples: www.volksbank-mittweida.de, www.raiba-ke-oa.de, www.raiba-wallgau-kruen.de

Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wertpapieren im Ausland ausführt, oder - sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden oder - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreis- geschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden. Die Bank wird die im Ausland angeschafften Wertpapiere im Ausland verwahren lassen. Hiermit wird sie einen anderen in- oder ausländischen Verwahrer Ver- wahrer (z. B. Clearstream Banking AG) beauftragen oder eine eigene ausländische Geschäftsstelle damit betrauen. Die Verwahrung der Wertpa- piere Wertpapiere unterliegt den Rechtsvorschriften und Usancen des Verwahrungsorts und den für den oder die ausländischen Verwahrer geltenden Allgemei- nen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Bank wird sich nach pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung der Interessen des Kunden das Eigentum oder Miteigentum an den Wert- papieren Wertpapie- ren oder eine andere im Lagerland übliche, gleichwertige Rechtsstellung verschaffen und diese Rechtsstellung treuhänderisch für den Kunden haltenhal- ten. Hierüber erteilt sie dem Kunden Gutschrift in Wertpapierrechnung (WR-Gutschrift) unter Angabe des ausländischen Staates, in dem sich die Wertpapiere befinden (Lagerland).

Appears in 5 contracts

Samples: www.psd-koblenz.de, www.die-vrbank.de, www.volksbank-mittweida.de

Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere Finanzinstrumente im Ausland an, wenn - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wertpapieren Finanzinstrumenten im Ausland ausführt, ausführt oder - sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere auslän- dische Finanzinstrumente verkauft, die im Inland weder börslich börs- lich noch außerbörslich gehandelt werden werden, oder - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren Finan- zinstrumenten ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere Finanzinstrumente im Wege eines Festpreis- geschäftes verkauftFestpreisgeschäftes ver- kauft, die zwar im Inland börslich oder außerbörslich gehandeltgehan- delt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden. Die Bank wird die im Ausland angeschafften Wertpapiere Finanzinstrumente im Ausland verwahren lassen. Hiermit wird sie einen anderen in- oder ausländischen Verwahrer (z. z.B. Clearstream Banking AG) beauftragen oder eine eigene ausländische Geschäftsstelle Geschäfts- stelle damit betrauen. Die Verwahrung der Wertpa- piere Finanzinstrumente unterliegt den Rechtsvorschriften Rechts- vorschriften und Usancen des Verwahrungsorts und den für den oder die ausländischen Verwahrer geltenden Allgemei- nen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Bank wird sich nach pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung Wah- rung der Interessen des Kunden das Eigentum oder Miteigentum Miteigen- tum an den Wert- papieren Finanzinstrumenten oder eine andere im Lagerland übliche, gleichwertige Rechtsstellung verschaffen und diese Rechtsstellung treuhänderisch für den Kunden halten. Hierüber erteilt sie dem Kunden Gutschrift in Wertpapierrechnung Wertpapier-Rechnung (WR-WR- Gutschrift) unter Angabe des ausländischen Staates, in dem sich die Wertpapiere Finanzinstrumente befinden (Lagerland).

Appears in 5 contracts

Samples: www.consorsbank.de, www.consorsbank.de, www.consorsbank.de

Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wertpapieren Wert- papieren im Ausland ausführt, oder - sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden werden, oder - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreis- geschäftes Festpreisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außerbörslich außer- börslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden. Die Bank wird die im Ausland angeschafften Wertpapiere im Ausland verwahren lassen. Hiermit wird sie einen anderen in- oder ausländischen auslän- dischen Verwahrer (z. z.B. Clearstream Banking AG) beauftragen oder eine eigene ausländische Geschäftsstelle damit betrauen. Die Verwahrung der Wertpa- piere Wertpapiere unterliegt den Rechtsvorschriften und Usancen des Verwahrungsorts und den für den oder die ausländischen Verwahrer geltenden Allgemei- nen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Bank wird sich nach pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung der Interessen des Kunden das Eigentum oder Miteigentum an den Wert- papieren Wertpapieren oder eine andere im Lagerland übliche, gleichwertige Rechtsstellung verschaffen und diese Rechtsstellung treuhänderisch für den Kunden halten. Hierüber erteilt sie dem Kunden Gutschrift in Wertpapierrechnung (WR-Gutschrift) unter Angabe des ausländischen Staates, in dem sich die Wertpapiere befinden (Lagerland).

Appears in 5 contracts

Samples: b2b.dab-bank.de, b2b.dab-bank.de, b2b.dab-bank.de

Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wertpapieren Wert- papieren im Ausland ausführt, oder - sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden werden, oder - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreis- geschäftes Festpreisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außerbörslich außer- börslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden. Die Bank wird die im Ausland angeschafften Wertpapiere im Ausland verwahren lassen. Hiermit wird sie einen anderen in- oder ausländischen ausländi- schen Verwahrer (z. B. Clearstream Banking AG) beauftragen oder eine eigene ausländische Geschäftsstelle damit betrauen. Die Verwahrung der Wertpa- piere Wertpapiere unterliegt den Rechtsvorschriften und Usancen des Verwahrungsorts und den für den oder die ausländischen Verwahrer geltenden Allgemei- nen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Bank wird sich nach pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung der Interessen des Kunden das Eigentum oder Miteigentum an den Wert- papieren oder eine andere im Lagerland übliche, gleichwertige Rechtsstellung Rechts- stellung verschaffen und diese Rechtsstellung treuhänderisch für den Kunden halten. Hierüber erteilt sie dem Kunden Gutschrift in Wertpapierrechnung Wertpa- pierrechnung (WR-Gutschrift) unter Angabe des ausländischen Staates, in dem sich die Wertpapiere befinden (Lagerland).

Appears in 4 contracts

Samples: www.aad-fondsdiscount.de, www.fonds-super-markt.de, b2b.dab-bank.de

Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wertpapieren im Ausland ausführt, oder - sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt gehan- delt werden oder - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreis- geschäftes Fest- preisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden. Die Bank wird die im Ausland angeschafften Wertpapiere im Ausland verwahren lassen. Hiermit wird sie einen anderen in- oder ausländischen Verwahrer (z. B. Clearstream Banking AG) beauftragen oder eine eigene ausländische Geschäftsstelle damit betrauen. Die Verwahrung der Wertpa- piere unterliegt den Rechtsvorschriften und Usancen des Verwahrungsorts und den für den oder die ausländischen Verwahrer geltenden Allgemei- nen Geschäftsbedingungen. Die Bank wird sich nach pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung der Interessen des Kunden das Eigentum oder Miteigentum an den Wert- papieren oder eine andere im Lagerland übliche, gleichwertige Rechtsstellung verschaffen und diese Rechtsstellung treuhänderisch für den Kunden halten. Hierüber erteilt sie dem Kunden Gutschrift in Wertpapierrechnung (WR-Gutschrift) unter Angabe des ausländischen Staates, in dem sich die Wertpapiere befinden (Lagerland).

Appears in 4 contracts

Samples: www.raiba-bidingen.de, www.vr-obm.de, www.volksbank-pur.de

Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wertpapieren im Ausland ausführt, oder - sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere Wert- papiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt gehan- delt werden oder - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt aus- führt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreis- geschäftes Fest- preisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden. Die Bank wird die im Ausland angeschafften Wertpapiere im Ausland verwahren ver- wahren lassen. Hiermit wird sie einen anderen in- oder ausländischen Verwahrer Ver- wahrer (z. B. Clearstream Banking AG) beauftragen oder eine eigene ausländische auslän- dische Geschäftsstelle damit betrauen. Die Verwahrung der Wertpa- piere Wertpapiere unterliegt den Rechtsvorschriften und Usancen des Verwahrungsorts und den für den oder die ausländischen Verwahrer geltenden Allgemei- nen GeschäftsbedingungenAllgemeinen Ge- schäftsbedingungen. Die Bank wird sich nach pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung der Interessen Inte- ressen des Kunden das Eigentum oder Miteigentum an den Wert- papieren Wertpapieren oder eine andere im Lagerland übliche, gleichwertige Rechtsstellung verschaffen ver- schaffen und diese Rechtsstellung treuhänderisch für den Kunden halten. Hierüber erteilt sie dem Kunden Gutschrift in Wertpapierrechnung (WR-GutschriftGut- schrift) unter Angabe des ausländischen Staates, in dem sich die Wertpapiere Wertpapie- re befinden (Lagerland).

Appears in 3 contracts

Samples: www.fuggerbank.de, www.vbeutin.de, www.vb3.de

Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn - –– sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wertpapieren im Ausland ausführt, oder - –– sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden oder - –– sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreis- geschäftes Festpreisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden. Die Bank wird die im Ausland angeschafften Wertpapiere im Ausland verwahren lassen. Hiermit wird sie einen anderen in- oder ausländischen Verwahrer (z. z.B. Clearstream Banking AG) beauftragen oder eine eigene ausländische Geschäftsstelle damit betrauen. Die Verwahrung der Wertpa- piere Wertpapiere unterliegt den Rechtsvorschriften und Usancen des Verwahrungsorts und den für den oder die ausländischen Verwahrer geltenden Allgemei- nen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Bank wird sich nach pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung der Interessen des Kunden das Eigentum oder Miteigentum an den Wert- papieren Wertpapieren oder eine andere im Lagerland übliche, gleichwertige Rechtsstellung verschaffen und diese Rechtsstellung treuhänderisch für den Kunden halten. Hierüber erteilt sie dem Kunden Gutschrift in Wertpapierrechnung (WR-Gutschrift) unter Angabe des ausländischen Staates, in dem sich die Wertpapiere befinden (Lagerland).

Appears in 1 contract

Samples: www.olb.de

Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wertpapieren Wertpa- pieren im Ausland ausführt, ausführt oder - sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere Wertpa- piere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden gehan- delt werden, oder - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt aus- führt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreis- geschäftes Fest- preisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden. Die Bank wird die im Ausland angeschafften Wertpapiere im Ausland verwahren lassen. Hiermit wird sie einen anderen in- oder ausländischen Verwahrer (z. B. Clearstream Banking AG) beauftragen oder eine eigene ausländische Geschäftsstelle damit betrauen. Die Verwahrung der Wertpa- piere Wert- papiere unterliegt den Rechtsvorschriften und Usancen des Verwahrungsorts Verwahrungs- orts und den für den oder die ausländischen Verwahrer geltenden Allgemei- nen Allge- meinen Geschäftsbedingungen. Die Bank wird sich nach pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung der Interessen des Kunden das Eigentum oder Miteigentum an den Wert- papieren Wertpa- pieren oder eine andere im Lagerland übliche, gleichwertige Rechtsstellung Rechtsstel- lung verschaffen und diese Rechtsstellung treuhänderisch für den Kunden halten. Hierüber erteilt sie dem Kunden Gutschrift in Wertpapierrechnung Wertpapierrech- nung (WR-Gutschrift) unter Angabe des ausländischen Staates, in dem sich die Wertpapiere befinden (Lagerland).

Appears in 1 contract

Samples: www.berenberg.de

Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wertpapieren im Ausland ausführt, oder - sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich außer- börslich gehandelt werden oder - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren Wertpa- pieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreis- geschäftes Festpreisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden. Die Bank wird die im Ausland angeschafften Wertpapiere im Ausland Aus- land verwahren lassen. Hiermit wird sie einen anderen in- oder ausländischen Verwahrer (z. z.B. Clearstream Banking AG) beauftragen beauftra- gen oder eine eigene ausländische Geschäftsstelle damit betrauen. Die Verwahrung der Wertpa- piere Wertpapiere unterliegt den Rechtsvorschriften Rechtsvorschrif- ten und Usancen des Verwahrungsorts und den für den oder die ausländischen Verwahrer geltenden Allgemei- nen GeschäftsbedingungenAllgemeinen Geschäftsbedin- gungen. Die Bank wird sich nach pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung der Interessen des Kunden das Eigentum oder Miteigentum an den Wert- papieren Wertpapieren oder eine andere im Lagerland übliche, gleichwertige gleichwerti- ge Rechtsstellung verschaffen und diese Rechtsstellung treuhänderisch treuhände- risch für den Kunden halten. Hierüber erteilt sie dem Kunden Gutschrift Gut- schrift in Wertpapierrechnung (WR-Gutschrift) unter Angabe des ausländischen Staates, in dem sich die Wertpapiere befinden (Lagerland).

Appears in 1 contract

Samples: www.ikb.de

Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen ausländi- schen Wertpapieren im Ausland ausführt, oder - sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische aus- ländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich börs- lich noch außerbörslich gehandelt werden oder - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreis- geschäftes Festpreisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden. Die Bank wird die im Ausland angeschafften Wertpapiere im Ausland verwahren lassen. Hiermit wird sie einen anderen in- oder ausländischen Verwahrer (z. B. Clearstream Banking AG) beauftragen oder eine eigene ausländische Geschäftsstelle damit betrauen. Die Verwahrung der Wertpa- piere Wertpapiere unterliegt den Rechtsvorschriften Rechtsvor- schriften und Usancen des Verwahrungsorts und den für den oder die ausländischen Verwahrer geltenden Allgemei- nen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Bank wird sich nach pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung der Interessen des Kunden das Eigentum oder Miteigentum an den Wert- papieren Wertpapieren oder eine andere im Lagerland Lager- land übliche, gleichwertige Rechtsstellung verschaffen und diese Rechtsstellung treuhänderisch für den Kunden halten. Hierüber erteilt sie dem Kunden Gutschrift in Wertpapierrechnung Wertpapierrech- nung (WR-Gutschrift) unter Angabe des ausländischen StaatesStaa- tes, in dem sich die Wertpapiere befinden (Lagerland).

Appears in 1 contract

Samples: www.bw-bank.de

Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft die Wertpapiere im Ausland an, wenn - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wertpapieren im Ausland ausführt, oder - sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes Festpreisgeschäfts ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden werden, oder - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreis- geschäftes Festpreisgeschäfts verkauft, die zwar im Inland börslich oder außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden. Die Bank wird die im Ausland angeschafften Wertpapiere im Ausland verwahren lassen. Hiermit wird sie einen anderen in- oder ausländischen Verwahrer (z. B. die Clearstream Banking AG) beauftragen oder eine eigene ausländische Geschäftsstelle damit betrauen. Die Verwahrung der Wertpa- piere Wertpapiere unterliegt den Rechtsvorschriften und Usancen des Verwahrungsorts Verwahrungsortes und den für den oder die ausländischen Verwahrer geltenden Allgemei- nen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Bank wird sich nach pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung der Interessen des Kunden das Eigentum oder Miteigentum an den Wert- papieren Wertpapieren oder eine andere im Lagerland übliche, gleichwertige Rechtsstellung verschaffen und diese Rechtsstellung treuhänderisch für den Kunden halten. Hierüber erteilt sie dem Kunden Gutschrift in Wertpapierrechnung (WR-WR- Gutschrift) unter Angabe des ausländischen Staates, in dem sich die Wertpapiere befinden (Lagerland).

Appears in 1 contract

Samples: konto.biw-bank.de

Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wertpapieren im Ausland ausführt, oder - sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden oder - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreis- geschäftes Festpreisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden. Die Bank wird die im Ausland angeschafften Wertpapiere im Ausland verwahren lassen. Hiermit wird sie einen anderen in- oder ausländischen Verwahrer (z. B. zum Beispiel Clearstream Banking AG) beauftragen oder eine eigene ausländische Geschäftsstelle damit betrauen. Die Verwahrung der Wertpa- piere Wertpapiere unterliegt den Rechtsvorschriften und Usancen des Verwahrungsorts und den für den oder die ausländischen Verwahrer geltenden Allgemei- nen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Bank wird sich nach pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung der Interessen des Kunden das Eigentum oder Miteigentum an den Wert- papieren Wertpapieren oder eine andere im Lagerland übliche, gleichwertige Rechtsstellung verschaffen und diese Rechtsstellung treuhänderisch für den Kunden halten. Hierüber erteilt sie dem Kunden Gutschrift in Wertpapierrechnung (WR-Gutschrift) unter Angabe des ausländischen Staates, in dem sich die Wertpapiere befinden befinden (Lagerland).

Appears in 1 contract

Samples: www.targobank.de

Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn - –– sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wertpapieren im Ausland ausführt, oder - –– sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden oder - –– sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreis- geschäftes Festpreisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden. Die Bank wird die im Ausland angeschafften Wertpapiere im Ausland verwahren lassen. Hiermit wird sie einen anderen in- oder ausländischen Verwahrer (z. z.B. Clearstream Banking AG) beauftragen oder eine eigene ausländische Geschäftsstelle damit betrauen. Die Verwahrung der Wertpa- piere Wertpapiere unterliegt den Rechtsvorschriften und Usancen des Verwahrungsorts Verwah- rungsorts und den für den oder die ausländischen Verwahrer geltenden Allgemei- nen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Bank wird sich nach pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung der Interessen des Kunden das Eigentum oder Miteigentum an den Wert- papieren Wertpapieren oder eine andere im Lagerland übliche, gleichwertige Rechtsstellung verschaffen und diese Rechtsstellung treuhänderisch für den Kunden halten. Hierüber erteilt sie dem Kunden Gutschrift in Wertpapierrechnung (WR-Gutschrift) unter Angabe des ausländischen Staates, in dem sich die Wertpapiere befinden (Lagerland).

Appears in 1 contract

Samples: www.merckfinck.de

Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wertpapieren im Ausland ausführt, oder - sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden oder - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreis- geschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden. Die Bank wird die im Ausland angeschafften Wertpapiere im Ausland verwahren lassen. Hiermit wird sie einen anderen in- oder ausländischen Verwahrer (z. B. Clearstream Banking AG) beauftragen oder eine eigene ausländische Geschäftsstelle damit betrauen. Die Verwahrung der Wertpa- piere unterliegt den Rechtsvorschriften und Usancen des Verwahrungsorts und den für den oder die ausländischen Verwahrer geltenden Allgemei- nen Geschäftsbedingungen. Die Bank wird sich nach pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung der Interessen des Kunden das Eigentum oder Miteigentum an den Wert- papieren oder eine andere im Lagerland übliche, gleichwertige Rechtsstellung verschaffen und diese Rechtsstellung treuhänderisch für den Kunden halten. Hierüber erteilt sie dem Kunden Gutschrift in Wertpapierrechnung (WR-Gutschrift) unter Angabe des ausländischen Staates, in dem sich die Wertpapiere befinden (Lagerland).

Appears in 1 contract

Samples: www.cronbank.de

Anschaffungsvereinbarung. Die Bank ING schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wertpapieren Wert- papieren im Ausland ausführt, ausführt oder - sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden oder - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt Effektiv verwahrte Xxxxxxxxxxx schafft die ING nicht an. Sollten Wert- papiere am Erfüllungstag nur effektiv lieferbar oder dem Kunden ausländische eine Lieferung der Wertpapiere im Wege eines Festpreis- geschäftes verkauftmarktseitig insgesamt nicht möglich sein, behält sich die ING vor, die zwar im Inland börslich oder außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werdenTransaktion zu stornieren. Die Bank ING wird die im Ausland angeschafften Wertpapiere im Ausland verwahren lassen. Hiermit wird sie einen anderen in- oder ausländischen Verwahrer (z. B. die Clearstream Banking AG) beauftragen oder eine eigene ausländische Geschäftsstelle damit betrauen. Die Verwahrung der Wertpa- piere Wertpapiere unterliegt den Rechtsvorschriften und Usancen des Verwahrungsorts und den für den oder die ausländischen Verwahrer geltenden Allgemei- nen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Bank ING wird sich nach pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung der Interessen des Kunden das Eigentum oder Miteigentum an den Wert- papieren oder eine andere im Lagerland übliche, übliche gleichwertige Rechtsstellung Rechts- stellung verschaffen und diese Rechtsstellung treuhänderisch für den Kunden halten. Hierüber erteilt sie dem Kunden Gutschrift in Wertpapierrechnung Wertpa- pierrechnung (WR-Gutschrift) unter Angabe des ausländischen Staates, in dem sich die Wertpapiere befinden (Lagerland).

Appears in 1 contract

Samples: www.ing.de