Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und be- trieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können daher NICHT angeschaltet werden: • Hausnotrufsysteme • Alarmanlagen • Brandmeldeanlagen • Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funk- tion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt werden. Erfolgt der Anschluss über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des an das Glasfasernetz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Linientechnik (APL) im Gebäude), so gilt folgendes: Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät in der Woh- nung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose in der Wohnung des Kunden). Bei Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-Eigentümererklärung) Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist, sofern im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH teilt dem Kun- den je Anschlussart • Für einen SIP Anschluss drei Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zu
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Samples: Leistungsbeschreibung Für Telefoniedienstleistungen, Glasfaser Home Vertrag, Leistungsbeschreibung Für Telefoniedienstleistungen
Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH Lünecom überlässt dem Kunden Paket vermittelte Sprachdienste im Rahmen der technischen und be- trieblichen betrieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können daher NICHT angeschaltet werden: • Hausnotrufsysteme • Alarmanlagen • Brandmeldeanlagen • Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funk- tion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt werden. Erfolgt der Anschluss über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des Gebäudes an das Glasfasernetz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbHLünecom, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Linientechnik (APL) im Gebäude), so gilt folgendes: Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät in der Woh- nung Wohnung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung Glasfaserhausverkabelung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung Gebäudeverkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose in der Wohnung des Kunden). Bei Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes (VoraussetzungVoraussetzungen: vom Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-EigentümererklärungGrundstückseigentümererklärung) Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist, sofern im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können daher NICHT angeschaltet werden: - Hausnotrufsysteme - Alarmanlagen - Brandmeldeanlagen - Fernabfragesysteme Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies ausdrücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funktion von Lünecom bestätigt werden. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH Lünecom teilt dem Kun- den Kunden je Anschlussart • Für für einen SIP Anschluss drei Anlagenanschluss eine Durchwahlrufnummer mit Regelrufnummernblock und • für einen SIP-Anschluss, je nach Anzahl der bestellten gleichzeitigen Sprachkanäle eine oder zwei Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zu.
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Samples: Leistungsbeschreibung Sprach Und Internetdienstleistungen, Leistungsbeschreibung Sprach Und Internetdienstleistungen, Leistungsbeschreibung Sprach Und Internetdienstleistungen
Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH Breitband-Korn überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und be- trieblichen betrieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH Breitband-Korn hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können daher NICHT angeschaltet werden: • Hausnotrufsysteme • Alarmanlagen • Brandmeldeanlagen • Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich ausdrücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funk- tion Funktion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt Breitband-Korn bestätigt werden. Erfolgt der Anschluss über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des Gebäudes an das Glasfasernetz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbHvon Breitband-Korn, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Abschlusspunkt- Linientechnik (APL) im Gebäude), so gilt folgendes: Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät Netzabschlussgerät in der Woh- nung Wohnung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung Glasfaserhausverkabelung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung Gebäudeverkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose in der Wohnung des Kunden). Bei Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät Netzabschlussgerät neben dem der Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-EigentümererklärungGrundstücks- eigentümererklärung) Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist, sofern im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH Breitband-Korn teilt dem Kun- den Kunden je Anschlussart • Für für einen SIP Anschluss drei SIP-Anschluss, je nach Anzahl der bestellten gleichzeitigen Sprachkanäle eine oder zwei Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zuAuftragsformular
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Samples: Breitbandanschlussvertrag, Breitbandanschlussvertrag
Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH überlässt DATEL überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und be- trieblichen Möglichkeitenbetrieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH DATEL hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung Ausführung der Anschlüsse Anschlüsse erfolgt, sofern dies für für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können können unter anderem daher NICHT angeschaltet werden: • Telefonischer Hausnotrufsysteme • Telefonischer Alarmanlagen • Telefonischer Brandmeldeanlagen • Telefonischer Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funk- tion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt werdenetc. Erfolgt der Anschluss über über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des Gebäudes an das Glasfasernetz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbHGesellschaft, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Linientechnik (APL) im GebäudeGebäude), so gilt folgendes: Bei Gebäuden Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät Netzabschlussgerät in der Woh- nung Wohnung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung Zuführung über Glasfaserhausverkabelung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung Gebäudeverkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose in der Wohnung des Kunden). Bei Gebäuden Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-EigentümererklärungGrundstücks- eigentümererklärung) Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist, sofern im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH DATEL teilt dem Kun- den Kunden je Anschlussart • Für für einen SIP Anschluss drei SIP-Anschluss, je nach Anzahl der bestellten gleichzeitigen Sprachkanäle eine oder zwei Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zu.
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Samples: Phone & Surf 70 Service Agreement, Phone & Surf 8 Service Agreement
Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH überlässt SwS PL überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und be- trieblichen Möglichkeitenbetrieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH SwS PL hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung Ausführung der Anschlüsse Anschlüsse erfolgt, sofern dies für für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen Ein- schränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können können daher NICHT angeschaltet werden: • Hausnotrufsysteme • Alarmanlagen • Brandmeldeanlagen • Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich ausdrücklich in dem Auftragsformular erwähnt erwähnt und deren Funk- tion Funktion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt SwS PL bestätigt werden. Erfolgt der Anschluss über über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des Gebäudes an das Glasfasernetz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbHSwS PL, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Linientechnik (APL) im GebäudeGebäude), so gilt folgendes: Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheitenfol- gendes: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät in der Woh- nung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose in der Wohnung des Kunden). Bei Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Abschluss- punkt- Linientechnik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer Eigentümer unterzeichnete GrundstücksGrundstückseigentümererklärung) Als Netzabschluss in der Endkundenlokation muss eine passive Glasfaser- Abschlusseinheit (GAE) mit einer Anschlussbuchse vom Typ "LC/APC 9/125 μm singlemode" vorhanden sein. SwS PL liefert zusammen mit dem Endkun- denendgerät ein passendes Glasfaser-Eigentümererklärung) Patchkabel in wählbarer Länge zum Verbinden dieser Abschlusseinheit mit dem Endkundenendgerät. Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen (Hausverkabelung innerhalb des Gebäudes vom Netzabschluss zur Bedarfsstelle des Kunden) ist, sofern im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, nicht im Leistungsumfang enthaltenent- halten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH SwS PL teilt dem Kun- den Kunden je Anschlussart • für einen SIP-Anschluss, je nach Anzahl der bestellten gleichzeitigen Sprachkanäle eine oder zwei Rufnummern zu. Für einen SIP Anschluss drei Rufnummern jeden Account teilt SwS PL dem Kunden Benutzername und zwei Sprachkanäle zu • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zuPasswort mit.
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Samples: Telecommunications, Telecommunications
Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH überlässt FGW überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und be- trieblichen betrieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH FGW hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung Ausführung der Anschlüsse Anschlüsse erfolgt, sofern dies für für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können können daher NICHT angeschaltet werden: • Hausnotrufsysteme • Alarmanlagen • Brandmeldeanlagen • Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich ausdrücklich in dem Auftragsformular erwähnt erwähnt und deren Funk- tion Funktion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt FGW bestätigt werden. Erfolgt der Anschluss über über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des Gebäudes an das Glasfasernetz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbHFGW, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Abschlusspunkt- Linientechnik (APL) im GebäudeGebäude), so gilt folgendes: Bei Gebäuden Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät Netzabschlussgerät in der Woh- nung Wohnung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung Zuführung über Glasfaserhausverkabelung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung Gebäudeverkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose in der Wohnung des Kunden). Bei Gebäuden Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-EigentümererklärungGrundstücks- eigentümererklärung) Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist, sofern im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH FGW teilt dem Kun- den Kunden je Anschlussart • Für für einen SIP Anschluss drei SIP-Anschluss, je nach Anzahl der bestellten gleichzeitigen Sprachkanäle eine oder zwei Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zuAuftragsformular
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Samples: Auftrag Komdsl Privat, Auftrag Komdsl Gewerbe
Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen Rah- men der technischen und be- trieblichen betrieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice Thüga Energie GmbH hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar vertret- bar ist. Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können daher NICHT angeschaltet werden: • · Hausnotrufsysteme • · Alarmanlagen • · Brandmeldeanlagen • · Fernabfragesysteme • · EC-Terminal • · ggf. weitere Anlagen Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich ausdrücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funk- tion Funktion von der Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH bestä- tigt bestätigt werden. Erfolgt der Anschluss über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des Gebäudes an das Glasfasernetz Glasfaser- netz der Städtische Werke Netz + Ser- vice Thüga Energie GmbH, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Linientechnik Linien- technik (APL) im Gebäude), so gilt folgendes: Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät in der Woh- nung Wohnung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung Glasfaserhausverkabelung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung Glasfaser- Gebäudeverkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose in der Wohnung des Kunden). Bei Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik Linien- technik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-Eigentümererklärungeigentümererklärung) Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist, sofern im Auftragsformular Auf- tragsformular nicht abweichend geregelt, nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH teilt dem Kun- den Kunden je Anschlussart • Für · für einen SIP Anschluss drei SIP-Anschluss, je nach Anzahl der bestellten gleichzeitigen Sprachkanäle eine oder zwei Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu • · Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zuAuftragsformular
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Samples: Thügaconnect Auftrag Privat VDSL
Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH AIG überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und be- trieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH AIG hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar vertret- bar ist. Bei Sprachanschlüssen Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen Ein- schränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen Mel- deanlagen können daher NICHT angeschaltet werden: • Hausnotrufsysteme • Alarmanlagen • Brandmeldeanlagen • Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen Anlagen. Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich ausdrücklich in dem Auftragsformular Auf- tragsformular erwähnt und deren Funk- tion Funktion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt AIG bestätigt werden. Erfolgt der Anschluss über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des Gebäudes an das Glasfasernetz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbHvon AIG, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Linientechnik (APL) im Gebäude), so gilt folgendes: Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät Netzab- schlussgerät in der Woh- nung Wohnung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung Glasfaserhausver- kabelung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung Gebäudeverkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose in der Wohnung des Kunden). Bei Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät Netzabschluss- gerät neben dem der Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-EigentümererklärungGrundstücksei- gentümererklärung) Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist, sofern im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH AIG teilt dem Kun- den Kunden je Anschlussart • Für für einen SIP Anschluss drei SIP-Anschluss, je nach Anzahl der bestellten gleichzeitigen Sprach- kanäle eine oder zwei Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zuAuftragsformular.
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Samples: Auftrag
Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH überlässt Gesellschaft überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und be- trieblichen Möglichkeitenbetrieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH Gesellschaft hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung Ausführung der Anschlüsse Anschlüsse erfolgt, sofern dies für für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können können daher NICHT angeschaltet werden: • Hausnotrufsysteme • Alarmanlagen • Brandmeldeanlagen • Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funk- tion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt werden. Erfolgt der Anschluss über über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des Gebäudes an das Glasfasernetz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbHGesellschaft, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Abschlusspunkt- Linientechnik (APL) im GebäudeGebäude), so gilt folgendes: Bei Gebäuden mit einer oder mehreren WohneinheitenWohneinheiten in FTTB Bauweise: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät Netzabschlussgerät im Keller bzw. Hausanschlussraum. Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten in der Woh- nung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung (VoraussetzungenFTTH Bauweise: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose in der Wohnung Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät im Wohnbereich des Kunden). Bei Gebäuden mit einer WohneinheitWohneinheit in FTTH Bauweise: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik (APL), i.d.R. Netzabschlussgerät im Keller des Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-Eigentümererklärung) bzw. Hausanschlussraum oder nach Rücksprache mit dem Kunden in dessen Wohnbereich. Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist, sofern im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft teilt dem Kun- den Kunden je Anschlussart • Für für einen SIP Anschluss drei SIP-Anschluss, je nach Anzahl der bestellten gleichzeitigen Sprachkanäle eine oder zwei Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu zu. • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular Internet-Einwahldaten zu
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Samples: Telecommunications
Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH überlässt DATEL überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und be- trieblichen Möglichkeitenbetrieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH DATEL hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung Ausführung der Anschlüsse Anschlüsse erfolgt, sofern dies für für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können können unter anderem daher NICHT angeschaltet werden: • Telefonischer Hausnotrufsysteme • Telefonischer Alarmanlagen • Telefonischer Brandmeldeanlagen • Telefonischer Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funk- tion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt werdenetc. Erfolgt der Anschluss über über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des Gebäudes an das Glasfasernetz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbHGesellschaft, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Abschlusspunkt- Linientechnik (APL) im GebäudeGebäude), so gilt folgendes: Bei Gebäuden Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät Netzabschlussgerät in der Woh- nung Wohnung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung Zuführung über Glasfaserhausverkabelung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung Gebäudeverkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose in der Wohnung des Kunden). Bei Gebäuden Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-EigentümererklärungGrundstücks- eigentümererklärung) Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist, sofern im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH DATEL teilt dem Kun- den Kunden je Anschlussart • Für für einen SIP Anschluss drei SIP-Anschluss, je nach Anzahl der bestellten gleichzeitigen Sprachkanäle eine oder zwei Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zu.
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Samples: Telecommunications
Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH überlässt Gesellschaft überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und be- trieblichen betrieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH Gesellschaft hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung Ausführung der Anschlüsse Anschlüsse erfolgt, sofern dies für für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können daher NICHT angeschaltet werden: • Hausnotrufsysteme • Alarmanlagen • Brandmeldeanlagen • Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich ausdrücklich in dem Auftragsformular erwähnt erwähnt und deren Funk- tion Funktion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt Gesell- schaft bestätigt werden. Erfolgt der Anschluss über über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des Gebäudes an das Glasfasernetz Glasfaser- netz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbHGesellschaft, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Linientechnik (APL) im GebäudeGebäude), so gilt folgendes: Bei Gebäuden Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät Netzabschlussgerät in der Woh- nung Wohnung des Kunden Kun- den mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung Zuführung über Glasfaserhausverkabelung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung Gebäudeverkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose Abschluss- dose in der Wohnung des Kunden). Bei Gebäuden Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Glasfa- V1 | 12/2021 ser-Abschlusspunkt-Linientechnik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-EigentümererklärungGrundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag) Die Verlegung neuer Kabel Neu zugeteilte Rufnummern erhält der Kunde automatisch aus dem Rufnummernkontingent der Gesellschaft, welches die Bundesnetz- agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Anschlussdosen Eisenbah- nen (folgend BNetzA) der Gesellschaft zugewiesen hat. Gegen gesonderte Beauftragung erhält der Kunde bis zu 10 Ruf- nummern aus dem Rufnummernraum, der der Gesellschaft von der BNetzA zugeteilt wurde. Abweichend hiervon kann der Kunde mit der Gesellschaft unter Beachtung der Regelungen zu folgendem Buchst. C: Anbieterwechsel / Ablauf die Portierung der Rufnummer vereinbaren, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde und in das Telefonnetz der Gesell- schaft übertragbar ist. Voraussetzung ist, sofern dass der Kunde im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH teilt dem Kun- den je Anschlussart • Für einen SIP Anschluss drei Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zugleichen Ortsnetz verbleibt.
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Samples: Telecommunications
Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH Rehnig Group überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und be- trieblichen betrieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH Rehnig Group hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können daher NICHT oder nur nach technischer Prüfung angeschaltet werden: • - Hausnotrufsysteme • - Alarmanlagen • - Brandmeldeanlagen • - Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich ausdrücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funk- tion Funktion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt Rehnig Group bestätigt werden. Erfolgt der Anschluss über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des Gebäudes an das Glasfasernetz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbHRehnig Group oder das Glasfasernetz eines Netzbetreibers, mit dem die Rehnig Group eine entsprechende Kooperation unterhält, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Abschlusspunkt- Linientechnik (APL) im Gebäude), so gilt folgendes: Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Der Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät befindet sich in der Woh- nung Wohnung des Kunden (FTTH) mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung Glasfaserhausverkabelung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung Gebäudeverkabelung mit Glasfaser-Glasfaser- Abschlussdose in der Wohnung des Kunden). Bei Gebäuden mit einer Wohneinheit: ) oder Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik (APL), i.d.R. im Keller / Hausanschlussraum (FTTB) des Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-Eigentümererklärung) Grundstückseigentümererklärung). Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist, sofern im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH teilt dem Kun- den je Anschlussart • Für einen SIP Anschluss drei Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zu.
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Samples: General Terms and Conditions
Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH überlässt Stadtwerke Greven überlassen dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und be- trieblichen Möglichkeitenbetrieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH hat Stadtwerke Greven haben die Xxxx, in welcher Form die Ausführung Ausführung der Anschlüsse Anschlüsse erfolgt, sofern dies für für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können können daher NICHT angeschaltet werden: • Hausnotrufsysteme • Alarmanlagen • Brandmeldeanlagen • Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich ausdrücklich in dem Auftragsformular erwähnt erwähnt und deren Funk- tion Funktion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt den Stadtwerken Greven bestätigt werden. Erfolgt der Anschluss über über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des Gebäudes an das Glasfasernetz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbHStadtwerke Greven, d.h. Glasfaser-Glasfaser- Abschlusspunkt-Linientechnik (APL) im GebäudeGebäude), so gilt folgendes: Bei Gebäuden Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät Netzabschlussgerät in der Woh- nung Wohnung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung Zuführung über Glasfaserhausverkabelung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung Gebäudeverkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose in der Wohnung des Kunden). Bei Gebäuden Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-EigentümererklärungGrundstücks- eigentümererklärung) Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist, sofern im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH teilt Stadtwerke Greven teilen dem Kun- den Kunden je Anschlussart • Für für einen SIP Anschluss drei SIP-Anschluss, je nach Anzahl der bestellten gleichzeitigen Sprachkanäle eine oder zwei Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zuAuftragsformular
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Samples: Leistungsbeschreibung Für Telefoniedienstleistungen
Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen Rah- men der technischen und be- trieblichen Möglichkeitenbetrieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice Thüga Energie GmbH hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar vertret- bar ist. Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können können daher NICHT angeschaltet werden: • · Hausnotrufsysteme • · Alarmanlagen • · Brandmeldeanlagen • · Fernabfragesysteme • · EC-Terminal • · ggf. weitere Anlagen Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich ausdrücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funk- tion Funktion von der Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH bestä- tigt bestätigt werden. Erfolgt der Anschluss über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des Gebäudes an das Glasfasernetz Glasfaser- netz der Städtische Werke Netz + Ser- vice Thüga Energie GmbH, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Linientechnik Linien- technik (APL) im Gebäude), so gilt folgendes: Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät in der Woh- nung Wohnung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung Glasfaserhausverkabelung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung Glasfaser- Gebäudeverkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose in der Wohnung des Kunden). Bei Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik Linien- technik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-Eigentümererklärungeigentümererklärung) Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist, sofern im Auftragsformular Auf- tragsformular nicht abweichend geregelt, nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH teilt dem Kun- den Kunden je Anschlussart • Für · für einen SIP Anschluss drei SIP-Anschluss, je nach Anzahl der bestellten gleichzeitigen Sprachkanäle eine oder zwei Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu • · Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zuAuftragsformular
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Samples: Telecommunications
Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und be- trieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können daher NICHT angeschaltet werden: • Hausnotrufsysteme • Alarmanlagen • Brandmeldeanlagen • Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funk- tion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt werden. Erfolgt der Der Anschluss erfolgt über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des Gebäudes an das Glasfasernetz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbHGELSEN-NET, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Linientechnik (APL) im Gebäude), so gilt folgendes: Bei Gebäuden mit mehreren WohneinheitenFolgendes: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät mit integriertem WLAN-Router (WLAN-ONT) in der Woh- nung Wohnung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung Glasfaserhausverkabelung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung Gebäudeverkabelung mit Glasfaser-Glasfaser- Abschlussdose in der Wohnung des Kunden)) bzw. Bei Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer unterzeichnete GrundstücksGrundstückseigentümererklärung). Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt (Glasfaserdose), es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes Gebrauch. In diesem Fall ist dies die LAN- und WLAN-EigentümererklärungSchnittstelle am Netzabschlusspunkt (WLAN-ONT). Sofern in der Wohnung bzw. im Keller der Netzabschlusspunkt (WLAN-ONT) zu montieren ist, vereinbaren GELSEN-NET bzw. der Erfüllungsgehilfe für die Montage mit dem Kunden einen Termin. Die Montage erfolgt werktags (Montag bis Xxxxxxx) nach Vereinbarung. Die Bereitstellung des Produktes erfolgt nach schriftlicher Auftragsbestätigung. Am Installationsort ist für die Stromversorgung der vorgenannten Komponente sowie des Netzabschlussgerätes (WLAN-ONT) mindestens eine Doppel- Steckdose erforderlich. Mit Inbetriebnahme des WLAN-ONT erfolgt die Freischaltung des Anschlusses. Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist, sofern im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH teilt dem Kun- den je Anschlussart • Für einen SIP Anschluss drei Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zu.
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Samples: Leistungsbeschreibung
Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft überlässt dem Kunden dem:der Kund:in Sprachdienste im Rahmen der technischen und be- trieblichen betrieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH Gesellschaft hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden den:die Kund:in technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen Leistungsmerkma- len kommen. Folgende Für folgende Meldeanlagen können kann daher NICHT angeschaltet KEINE Funktionsgarantie übernommen werden: • Hausnotrufsysteme • Alarmanlagen • Brandmeldeanlagen • Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen ähnliche Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funk- tion Funktion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt Gesellschaft bestätigt werden. Erfolgt der Anschluss über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude des Kunden Gebäu- de des:der Kund:in (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des Gebäudes an das Glasfasernetz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbHGesellschaft, d.h. Glasfaser-AbschlusspunktAbschluss- punkt-Linientechnik (APL) im Gebäude), so gilt folgendesFolgendes: Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät in der Woh- nung des Kunden Wohnung des:der Kund:in mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung Glasfaserhausverkabelung (VoraussetzungenVoraussetzun- gen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung Gebäudeverkabelung mit Glasfaser-Glasfaser- Abschlussdose in der Wohnung des Kundendes:der Kund:in). Bei Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik Abschlusspunkt-Linien- technik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-Eigentümererklärung) Die Gebäudes. Soweit nach dem Übergabepunkt die Verlegung neuer Kabel von Kabeln und das Setzen von Anschlussdosen isterforderlich wäre, sofern im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, ist dieses nicht im Leistungsumfang Leistungs- umfang enthalten, es sei denn dieses wurde ausdrücklich im Auf- tragsformular abweichend geregelt. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft teilt dem Kun- den dem:der Kund:in je Anschlussart • Für für einen SIP Anschluss drei SIP-Anschluss, die Anzahl der bestellten gleichzeitigen Sprachkanäle und Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zu.
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Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und be- trieblichen Möglichkeitenbetrieblichen Möglich- keiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH Gesellschaft hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können Für folgende Meldean- lagen kann daher NICHT angeschaltet KEINE Funktionsgarantie übernom- men werden: • Leistungsbeschreibung Verbraucher · Seite 1/3 · Stand: Februar 2022 Hausnotrufsysteme • Alarmanlagen • Brandmeldeanlagen • Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen ähnliche Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich ausdrücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funk- tion Funktion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt Gesellschaft bestätigt werden. Erfolgt der Anschluss über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des Gebäudes an das Glasfasernetz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbHGesellschaft, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Linientechnik (APL) im GebäudeGe- bäude), so gilt folgendesFolgendes: Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät in der Woh- nung Wohnung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung Glasfa- serhausverkabelung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung Gebäudeverkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose Ab- schlussdose in der Wohnung des Kunden). Bei Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-Eigentümererklärung) Die Grundstückseigentümererklärung). Soweit nach dem Übergabepunkt die Verlegung neuer Kabel von Kabeln und das Setzen von Anschlussdosen isterforder- lich wäre, sofern im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, ist dieses nicht im Leistungsumfang enthaltenenthal- ten, es sei denn dieses wurde ausdrücklich im Auftrags- formular abweichend geregelt. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft teilt dem Kun- den Kunden je Anschlussart • Für für einen SIP Anschluss drei SIP-Anschluss, die Anzahl der bestellten gleich- zeitigen Sprachkanäle und Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zu.
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Samples: Leistungsbeschreibung
Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH überlässt SWN überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und be- trieblichen Möglichkeitenbetrieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH SWN hat die Xxxx, Xxxx in welcher Form die Ausführung Ausführung der Anschlüsse Anschlüsse erfolgt, sofern dies für für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können können daher NICHT angeschaltet werden: • Hausnotrufsysteme • Alarmanlagen • Brandmeldeanlagen • Hausnotrufsysteme, Alarmanlagen, Brandmeldeanlagen, Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich ausdrücklich in dem Auftragsformular erwähnt erwähnt und deren Funk- tion Funktion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt SWN bestätigt werden. Erfolgt der Anschluss über über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des Gebäudes an das Glasfasernetz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbHvon SWN, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Linientechnik Linien- technik (APL) im GebäudeGebäude), so gilt folgendes: Bei Gebäuden Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät Netzabschlussgerät in der Woh- nung Wohnung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung Zuführung über Glas- faserhausverkabelung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung Gebäudeverkabelung mit GlasfaserGlas- faser-Abschlussdose in der Wohnung des Kunden). Bei Gebäuden Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-Eigentümererklärung) Gebäudes. Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist, sofern im Auftragsformular nicht abweichend abwei- chend geregelt, nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH SWN teilt dem Kun- den Kunden je Anschlussart • Für für einen SIP Anschluss drei SIP-Anschluss, je nach Anzahl der bestellten gleichzeitigen Sprachkanäle eine oder zwei Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zu.
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Samples: Service Agreement
Anschluss. 3 Verpflichtungen der Gemeinde Biburg, Anpassung an die Entwässerungssatzung
(1) Die Städtische Werke Netz + Service GmbH überlässt Gemeinde Biburg ist verpflichtet, ihre eigene Entwässerungsanlage ordnungsgemäß zu betreiben und zu unterhalten und dies auch für die Grundstücksentwässerungsanlagen sicher- zustellen.
(2) Hinsichtlich der Einleitungsbeschränkungen und Einleitungsverbote hat die Gemeinde Biburg ihre Entwässerungssatzung vom 22.09.2019 an die Entwässerungssatzung der Stadt Abensberg in ihrer jeweils gültigen Fassung anzupassen, soweit durch die entsprechende Regelung be- rechtigte Interessen der Stadt Abensberg tangiert werden. Gleiches gilt auch für Haftungsre- gelungen und Bewehrungsnormen, die an die vorgenannten Vorschriften anknüpfen, sowie für Überwachungsrechte- und Pflichten. Änderungen der städtischen Entwässerungssatzung wer- den unverzüglich seitens der Stadt Abensberg der Gemeinde Biburg mitgeteilt.
(1) Die Gemeinde Biburg übergibt das Abwasser am Übergabeschacht an die Stadt Abensberg. Die Messung der in der neugebauten Druckleitung transportierten Abwässer der Gemeinde Biburg erfolgt an der Einleitungsstelle am Pumpwerk an der alten Kläranlage in Biburg (An- schlusspunkt).
(2) Die Gemeinde Biburg verpflichtet sich,
1. die Messeinrichtung in die Druckleitung am Pumpwerk der alten Kläranlage Biburg zu bauen,
2. die Messeinrichtung mit einer Funkfernauslesung zur Kläranlage Abensberg auszustatten, und
3. ein selbstschreibendes Durchflussmessgerät zur Verfügung zu stellen, mit dem Kunden Sprachdienste folgende Mengen erfasst werden:
a) Durchfluss mit Anzeige in Litern pro Sekunde
b) Aufsummierung der gemessenen Durchflussmenge mit Anzeige. Die installierte Messeinrichtung (Messgerät) muss eine potentialfreie Kontakt-Anschlussmög- lichkeit für ein mengenproportionales Probenentnahmegerät besitzen. Bei Ausfall des Messgerätes wird zur Abrechnung der Mittelwert der letzten Jahresabrechnung zugrunde gelegt. Sollte dieser Mittelwert nicht festgestellt werden können, wird ein Schätzwert der zuletzt festgestellten Werte festgelegt.
(3) Die Gemeinde Biburg verpflichtet sich, auf eigene Kosten das Messgerät einmal jährlich über- prüfen zu lassen und eine Zweitschrift des Prüfprotokolls an die Stadtwerke Abensberg zu übersenden. Außerdem ist einmal jährlich eine Kontrollmessung, angelehnt an die Vorgaben der Eigenüberwachungsverordnung, durchzuführen. Jeder Vertragspartner hat das Recht, zu- sätzliche Messungen zu verlangen. Die Kosten für diese zusätzlichen Messungen hat der je- weilige Veranlasser zu tragen.
(4) Der Stadt Abensberg oder ihren Beauftragten obliegt die Durchführung der Messungen, die Aufzeichnung der Messwerte, die Entnahme und die Auswertung der Proben und die Veran- lassung aller sonstiger Maßnahmen, die zur Kontrolle der in § 5 Abs. 1 dieser Vereinbarung vereinbarten Bedingungen notwendig erscheinen. Die Gemeinde Biburg gewährt der Stadt A- bensberg ein den Vorgaben des § 20 ihrer aktuellen EWS entsprechendes Betretungsrecht für das Grundstück an der Einleitungsstelle mit Anschlusspunkt und Messeinrichtungen. Die Ge- meinde Biburg ist berechtigt, an den Messungen und Kontrollen der Stadt Abensberg teilzu- nehmen; sie wird rechtzeitig vor Beginn der Messungen/ Kontrollen unterrichtet. Die Stadt Abensberg haben der Gemeinde Biburg Einsicht in die Aufzeichnung zu geben.
(1) Am Anschlusspunkt darf nur Abwasser der Gemeinde Biburg bis zu folgenden Höchstgren- zen übergeben werden:
1. anzuschließende Einwohnerwert 2.000 EW
2. der maximale Fremdwasseranteil im Rahmen Trockenwetterabfluss im Jahresmittel 25 %
3. Drosselabflüsse 9 l/s
4. Jahresabwassermenge 120.000 m³ /Jahr
(2) Die Gemeinde Biburg verpflichtet sich, die Stadt Abensberg unverzüglich zu unterrichten, wenn sie Kenntnis davon erlangt, dass schädliche Stoffe in ihre Entwässerungseinrichtung ge- langt sind oder Störungen im Kanalnetz auftreten, die sich nachteilig auf die Einrichtung der technischen und be- trieblichen MöglichkeitenStadt Abensberg auswirken können.
(3) Wenn Störungen des Pumpwerks Aunkofen auftreten oder der Füllstand der Pumpstation um mehr als 50 % überschritten wird, ergeht eine Meldung per SMS von den Stadtwerken Abens- berg an die Gemeinde Biburg. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH Stadt Abensberg schafft die technischen Voraussetzungen, dass bei einer Störungsmeldung gemäß Satz 1 ein automatisches Abschalten der Pumpe/n im Pumpwerk Aunkofen erfolgt. Die Beseitigung der Störung ist Sache der Stadt Abensberg.
(1) Die Gemeinde Biburg trägt alle auf sie entfallenden Kosten (Bau, Unterhaltung und etwaige Erneuerung) für den Bau der Zuleitung der auf dem Gebiet der Gemeinde Biburg anfallenden Abwässer bis einschließlich Übergabeschacht (Baumaßnahmen nach Anlage 1).
(2) Und die Gemeinde Biburg trägt weiter und zusätzlich die anteiligen Kosten für die von der Stadt Abensberg finanzierten Kosten der Maßnahmen nach Anlage 2, ab dem Übergabeschacht bis zur Kläranlage Abensberg. Dazu wird auch auf die Kalkulation des Kommunalberatungs- büros Schneider & Zajontz, Anlage 3, dort. Anl. 4, vom 29.09.2020 verwiesen.
(3) Zusätzlich zu den auf sie entfallenden Kosten gemäß vorstehend Abs. 1 und Abs. 2 zahlt die Gemeinde Biburg einen einmaligen Baubeitrag als Entgelt für die Mitbenutzung der vorhan- denen Entwässerungseinrichtung der Stadt Abensberg, und zwar getrennt je für die Mitbenut- zung des vorhandenen Kanalnetzes und der vorhandenen Kläranlage der Stadt Abensberg. Maßgeblich für die Höhe der beiden Baubeiträge ist das Ergebnis der vom Kom- munalberatungsbüro Schneider & Zajontz dazu angestellten Kalkulation vom 29.09.2020 (s. dazu Anlage 3, dort Anl. 2 und Anl. 3).
(4) Und zusätzlich zu den einmaligen Beträgen gemäß vorstehenden Abs. 2 und Abs. 3 zahlt die Gemeinde Biburg jährlich auch laufende Benutzungsentgelte für die Einleitung und die Be- handlung des Abwassers an die Stadt Abensberg. Maßgeblich für die Höhe des laufenden Be- nutzungsentgeltes ist das Ergebnis einer jährlich vorzunehmenden Abrechnung, die nach dem vom Kommunalberatungsbüro Schneider & Zajontz beispielhaft für das Kalenderjahr 2020 aufgestellten Berechnung (s. dazu Anlage 3, dort Anl. 1) vorzunehmen ist.
(5) Die vom Kommunalberatungsbüro Xxxxxxxxx & Zajontz angestellten Kalkulationen stellen das Ergebnis eines Abwägungsprozesses zwischen der Gemeinde Biburg und der Stadt Abens- berg dar. Bei der Ermittlung der von der Gemeinde Biburg aufzubringenden einmaligen Bau- beiträge fanden aus Billigkeitsgründen die einschlägige Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Abensberg für deren gleichnamige Entwässerungseinrichtung (ohne die rechtlich selbst- ständige Einrichtung Hörlbach) nur insoweit Berücksichtigung, als dies für die Gemeinde Biburg sachgerecht und insgesamt zumutbar war.
(6) Die einmaligen Baubeiträge gemäß vorstehend Abs. 3 werden acht Monate nach dem Wirk- samwerden der Vereinbarung fällig. Die anteiligen Kosten für die Anlage 3 aufgeführten Maß- nahme gemäß vorstehenden Abs. 2. (Vergrößerung des Kanals Münchener Straße/ Neubau des Pumpwerks Aunkofen – Druckleitung Aunkofen – Kläranlage) werden nach dem technischen Abschluss der Maßnahme und 1 Monat nach Vorlage einer anhand des Kalkulationsschemas das Kommunalberatungsbüros Schneider & Zajontz (Anlage 3, dort Anl. 4, vom 29.09.2020) erstellten Endabrechnung zur Zahlung fällig.
(7) Das laufende Benutzungsentgelt gemäß vorstehend Abs. 4 wird einmal im Jahr (zum Jahres- ende) durch die Stadt Abensberg abgerechnet. Die dazu notwendigen Messungen werden zwi- schen der Gemeinde Biburg und der Stadt Abensberg abgestimmt. Das Benutzungsentgelt wird 1 Monat nach Vorlage einer anhand des Kalkulationsschemas das Kommunalberatungsbüros Schneider & Zajontz (Anlage 3, dort Anl. 1, vom 29.09.2020) erstellten Abrechnung zur Zah- lung fällig. Ab dem Monat, in den der Termin fällt, an dem die Stadt Abensberg das anfallende Abwasser der Gemeinde Biburg nach diesem Einleitungsvertrag übernehmen und beseitigen, hat die XxxxGemeinde Biburg vierteljährliche Vorauszahlungen zu leisten. Und zwar in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres; bis zur Vorlage der 1. Jahresabrechnung erfolgt die Zahlung auf der Grundlage der von Schneider & Zajontz beispielhaft für das Kalenderjahr aufgestellten Berechnung (vorstehend Abs. 4).
(1) Sind Verbesserungen, in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für Erneuerungen oder Erweiterungen an den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können daher NICHT angeschaltet werden: • Hausnotrufsysteme • Alarmanlagen • Brandmeldeanlagen • Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funk- tion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt werdenGemeinde Biburg allein benutzten Teilen der Entwässerungsanlage vom Anschlusspunkt bis zur Übergabestelle (neugebaute Druckleitung einschließlich Übergabeschacht notwendig, hat die Gemeinde Biburg die insoweit anfallenden Kosten auch alleine zu tragen.
(2) Sind Verbesserungen, Erneuerungen oder Erweiterungen an den von der Gemeinde Biburg mitbenutzten Teilen der Entwässerungsanlage Abensberg von der Übergabestelle bis zur Klär- anlage notwendig, hat sich die Gemeinde Biburg an den anfallenden Kosten anteilig zu betei- ligen.
(3) Sind Verbesserungen, Erneuerungen oder Erweiterungen an den übrigen von Gemeinde Biburg mitbenutzten Anlageteilen der Entwässerungseinrichtung der Stadt Abensberg, not- wendig, hat sich die Gemeinde Biburg an den anfallenden Kosten anteilig zu beteiligen.
(4) Die Kosten gemäß vorstehend Abs. Erfolgt 1 bis Abs. 3 werden der Anschluss Gemeinde Biburg von der Stadt Abensberg in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag wird 1 Monat nach Vorlage einer an- hand des Kalkulationsschemas das Kommunalberatungsbüros Schneider & Zajontz (Anlage 3, dort Anl. 4, vom 29.09.2020) erstellten Abrechnung zur Zahlung fällig.
(1) Die Stadt Abensberg übernimmt nach Durchführung der in diesem Einleitungsvertrag ange- sprochenen Baumaßnahmen gemäß Anlage 2 auch den Betrieb und die Unterhaltung dieser Anlagenteile.
(2) Etwaige Unterhaltungsmaßnahmen, die über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude reine Kontrolle hinausgehen, werden der Gemeinde Biburg mitgeteilt.
(3) Die Zuleitung des Kunden Abwassers zur Entwässerungseinrichtung der Stadt Abensberg bis zum Übergabeschacht erfolgt seitens der Gemeinde Biburg auf eigene Kosten und Verantwortung.
(Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des 4) Die Stadt Abensberg stellen zum sicheren Betrieb der Abwasserbeseitigungseinrichtung und zur Störungsbeseitigung eine Rufbereitschaft an das Glasfasernetz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Linientechnik (APL) 7 Tagen pro Woche zu 24 Stunden für alle im Gebäude), so gilt folgendes: Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät in der Woh- nung Bereich des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung Stadtgebietes Abensberg liegenden Anlageteile.
(Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose in der Wohnung des Kunden). Bei Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-Eigentümererklärung1) Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen istStadt Abensberg haftet nicht für Schäden, sofern im Auftragsformular nicht abweichend geregeltdie durch Betriebsstörungen oder Außerbe- triebssetzungen ihrer Entwässerungseinrichtung, nicht im Leistungsumfang enthaltenwegen Ausbesserungsarbeiten oder durch Rückstau infolge von unabwendbaren Naturereignissen hervorgerufen werden, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz eines Mitarbeiters oder eines Beauftragten der Stadt Abensberg vor.
(2) Die Gemeinde Biburg haftet für Schäden, die sich aus einem von ihr zu vertretenden vertrags- widrigen Verhalten ergeben. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH teilt Gemeinde Biburg hat der Stadt Abensberg auch solche Leis- tungen zu ersetzen, die diese in Erfüllung einer Schadensersatzpflicht Dritten gegenüber zu erbringen hat.
(3) Absatz 2 gilt entsprechend, wenn durch unzulässige schädliche Abwässer der Gemeinde Biburg Schäden an der Entwässerungseinrichtung Abensberg entstehen bzw. wenn besondere Betriebsaufwendungen verursacht werden, soweit der Schaden durch die Gemeinde Biburg zu vertreten ist.
(4) Eventuell auftretende Schäden an der Druckleitung bis einschließlich Übergabeschacht bzw. des Kanals Münchener Straße, Haltungen 111.403-111.404.1 und des Pumpwerks Aunkofen sowie der Druckleitung Aunkofen – Kläranlage sind, unabhängig von wem sie verursacht oder verschuldet wurden, unverzüglich dem Kun- den je Anschlussart • Für einen SIP Anschluss drei Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zuVertragspartner mitzuteilen.
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Samples: Einleitungsvertrag
Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen Rah- men der technischen und be- trieblichen betrieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH Gesellschaft hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen Leistungsmerkma- len kommen. Folgende Für folgende Meldeanlagen können kann daher NICHT angeschaltet KEINE Funktionsgarantie übernommen werden: • Hausnotrufsysteme • Alarmanlagen • Brandmeldeanlagen • Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen ähnliche Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funk- tion Funktion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt Gesellschaft bestätigt werden. Erfolgt der Anschluss über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude Gebäu- de des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des Gebäudes an das Glasfasernetz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbHGesellschaft, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Abschlusspunkt- Linientechnik (APL) im Gebäude), so gilt folgendesFolgendes: Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät in der Woh- nung Wohnung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung Glasfaserhausverkabelung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung Gebäudeverkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose Ab- schlussdose in der Wohnung des Kunden). Bei Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik Abschlusspunkt-Li- nientechnik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-Eigentümererklärung) Die Gebäudes. Soweit nach dem Übergabepunkt die Verlegung neuer Kabel von Kabeln und das Setzen von Anschlussdosen isterforderlich wäre, sofern ist dieses nicht im Leis- tungsumfang enthalten, es sei denn dieses wurde ausdrücklich im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft teilt dem Kun- den Kunden je Anschlussart • Für für einen SIP Anschluss drei SIP-Anschluss, die Anzahl der bestellten gleichzeitigen Sprachkanäle und Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zu.
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Samples: Vorvertragliche Informationen
Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH DATEL überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und be- trieblichen betrieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH DATEL hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können unter anderem daher NICHT angeschaltet werden: • Telefonischer Hausnotrufsysteme • Telefonischer Alarmanlagen • Telefonischer Brandmeldeanlagen • Telefonischer Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funk- tion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt werdenetc. Erfolgt der Anschluss über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des Gebäudes an das Glasfasernetz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbHGesellschaft, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Linientechnik (APL) im Gebäude), so gilt folgendes: Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät Netzanschlussgerät in der Woh- nung Wohnung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung Glasfaserhausverkabelung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung Gebäudeverkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose in der Wohnung des Kunden). Bei Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät Netzanschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-EigentümererklärungGrundstücks- eigentümererklärung) Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist, sofern im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH DATEL teilt dem Kun- den Kunden je Anschlussart • Für für einen SIP Anschluss drei SIP-Anschluss, je nach Anzahl der bestellten gleichzeitigen Sprachkanäle eine oder zwei Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zu.
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Samples: Phone & Surf Fibre 500 Agreement
Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH DATEL überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und be- trieblichen betrieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH DATEL hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können unter anderem daher NICHT angeschaltet werden: • Telefonischer Hausnotrufsysteme • Telefonischer Alarmanlagen • Telefonischer Brandmeldeanlagen • Telefonischer Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funk- tion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt werdenetc. Erfolgt der Anschluss über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des Gebäudes an das Glasfasernetz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbHGesellschaft, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Linientechnik (APL) im Gebäude), so gilt folgendes: Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät in der Woh- nung Wohnung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung Glasfaserhausverkabelung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung Gebäudeverkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose in der Wohnung des Kunden). Bei Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-EigentümererklärungGrundstücks- eigentümererklärung) Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist, sofern im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH DATEL teilt dem Kun- den Kunden je Anschlussart • Für für einen SIP Anschluss drei SIP-Anschluss, je nach Anzahl der bestellten gleichzeitigen Sprachkanäle eine oder zwei Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zu.
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Samples: Phone & Surf 30 Service Agreement