Common use of Anschluss Clause in Contracts

Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und be- trieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können daher NICHT angeschaltet werden: • Hausnotrufsysteme • Alarmanlagen • Brandmeldeanlagen • Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funk- tion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt werden. Erfolgt der Anschluss über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des an das Glasfasernetz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Linientechnik (APL) im Gebäude), so gilt folgendes: Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät in der Woh- nung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose in der Wohnung des Kunden). Bei Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-Eigentümererklärung) Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist, sofern im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH teilt dem Kun- den je Anschlussart • Für einen SIP Anschluss drei Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zu Neu zugeteilte Rufnummern erhält der Kunde automatisch aus dem Rufnummernkontingent welches die Bundesnetz- agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (folgend BNetzA) der Städtische Werke Netz + Service GmbH bzw. ihrem Telefoniedienstleister zugewiesen hat. Gegen gesonderte Beauftragung erhält der Kunde bis zu 6 Rufnummern aus dem Rufnummernraum, der der Städtische Werke Netz + Service GmbH von der BNetzA zugeteilt wur- de. Abweichend hiervon kann der Kunde mit der Städtische Werke Netz + Service GmbH unter Beachtung der Rege- lungen zu folgendem Buchst. C: Anbieterwechsel / Ablauf die Portierung der Rufnummer vereinbaren, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde und in das Telefonnetz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH übertragbar ist. Voraussetzung ist, dass der Kunde im gleichen Ortsnetz ver- bleibt.

Appears in 5 contracts

Samples: Ersteintrag Über Die Städtische Werke Netz + Service GMBH, Ersteintrag Über Die Städtische Werke Netz + Service GMBH, netzplusservice.de

Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH Lünecom überlässt dem Kunden Paket vermittelte Sprachdienste im Rahmen der technischen und be- trieblichen betrieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können daher NICHT angeschaltet werden: • Hausnotrufsysteme • Alarmanlagen • Brandmeldeanlagen • Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funk- tion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt werden. Erfolgt der Anschluss über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des Gebäudes an das Glasfasernetz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbHLünecom, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Linientechnik (APL) im Gebäude), so gilt folgendes: Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät in der Woh- nung Wohnung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung Glasfaserhausverkabelung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung Gebäudeverkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose in der Wohnung des Kunden). Bei Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes (VoraussetzungVoraussetzungen: vom Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-EigentümererklärungGrundstückseigentümererklärung) Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist, sofern im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können daher NICHT angeschaltet werden: - Hausnotrufsysteme - Alarmanlagen - Brandmeldeanlagen - Fernabfragesysteme Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies ausdrücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funktion von Lünecom bestätigt werden. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH Lünecom teilt dem Kun- den Kunden je Anschlussart • Für für einen SIP Anschluss drei Anlagenanschluss eine Durchwahlrufnummer mit Regelrufnummernblock und • für einen SIP-Anschluss, je nach Anzahl der bestellten gleichzeitigen Sprachkanäle eine oder zwei Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zu Neu zugeteilte Rufnummern erhält der Kunde automatisch aus dem Rufnummernkontingent welches die Bundesnetz- agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (folgend BNetzA) der Städtische Werke Netz + Service GmbH bzw. ihrem Telefoniedienstleister zugewiesen hat. Gegen gesonderte Beauftragung erhält der Kunde bis zu 6 Rufnummern aus dem Rufnummernraum, der der Städtische Werke Netz + Service GmbH von der BNetzA zugeteilt wur- de. Abweichend hiervon kann der Kunde mit der Städtische Werke Netz + Service GmbH unter Beachtung der Rege- lungen zu folgendem Buchst. C: Anbieterwechsel / Ablauf die Portierung der Rufnummer vereinbaren, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde und in das Telefonnetz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH übertragbar ist. Voraussetzung ist, dass der Kunde im gleichen Ortsnetz ver- bleibtzu.

Appears in 3 contracts

Samples: luenecom.de, luenecom.de, luenecom.de

Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH überlässt DATEL überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und be- trieblichen Möglichkeitenbetrieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH DATEL hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung Ausführung der Anschlüsse Anschlüsse erfolgt, sofern dies für für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können können unter anderem daher NICHT angeschaltet werden: • Telefonischer Hausnotrufsysteme • Telefonischer Alarmanlagen • Telefonischer Brandmeldeanlagen • Telefonischer Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funk- tion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt werdenetc. Erfolgt der Anschluss über über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des Gebäudes an das Glasfasernetz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbHGesellschaft, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Linientechnik (APL) im GebäudeGebäude), so gilt folgendes: Bei Gebäuden Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät Netzabschlussgerät in der Woh- nung Wohnung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung Zuführung über Glasfaserhausverkabelung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung Gebäudeverkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose in der Wohnung des Kunden). Bei Gebäuden Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-EigentümererklärungGrundstücks- eigentümererklärung) Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist, sofern im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH DATEL teilt dem Kun- den Kunden je Anschlussart • Für für einen SIP Anschluss drei SIP-Anschluss, je nach Anzahl der bestellten gleichzeitigen Sprachkanäle eine oder zwei Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zu Neu zugeteilte Rufnummern erhält der Kunde automatisch aus dem Rufnummernkontingent welches die Bundesnetz- agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (folgend BNetzA) der Städtische Werke Netz + Service GmbH bzw. ihrem Telefoniedienstleister zugewiesen hat. Gegen gesonderte Beauftragung erhält der Kunde bis zu 6 Rufnummern aus dem Rufnummernraum, der der Städtische Werke Netz + Service GmbH von der BNetzA zugeteilt wur- de. Abweichend hiervon kann der Kunde mit der Städtische Werke Netz + Service GmbH unter Beachtung der Rege- lungen zu folgendem Buchst. C: Anbieterwechsel / Ablauf die Portierung der Rufnummer vereinbaren, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde und in das Telefonnetz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH übertragbar ist. Voraussetzung ist, dass der Kunde im gleichen Ortsnetz ver- bleibtzu.

Appears in 2 contracts

Samples: www.datel-dessau.de, www.datel-dessau.de

Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH überlässt SwS PL überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und be- trieblichen Möglichkeitenbetrieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH SwS PL hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung Ausführung der Anschlüsse Anschlüsse erfolgt, sofern dies für für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen Ein- schränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können können daher NICHT angeschaltet werden: • Hausnotrufsysteme • Alarmanlagen • Brandmeldeanlagen • Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich ausdrücklich in dem Auftragsformular erwähnt erwähnt und deren Funk- tion Funktion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt SwS PL bestätigt werden. Erfolgt der Anschluss über über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des Gebäudes an das Glasfasernetz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbHSwS PL, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Linientechnik (APL) im GebäudeGebäude), so gilt folgendes: Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheitenfol- gendes: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät in der Woh- nung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose in der Wohnung des Kunden). Bei Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Abschluss- punkt- Linientechnik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer Eigentümer unterzeichnete GrundstücksGrundstückseigentümererklärung) Als Netzabschluss in der Endkundenlokation muss eine passive Glasfaser- Abschlusseinheit (GAE) mit einer Anschlussbuchse vom Typ "LC/APC 9/125 μm singlemode" vorhanden sein. SwS PL liefert zusammen mit dem Endkun- denendgerät ein passendes Glasfaser-Eigentümererklärung) Patchkabel in wählbarer Länge zum Verbinden dieser Abschlusseinheit mit dem Endkundenendgerät. Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen (Hausverkabelung innerhalb des Gebäudes vom Netzabschluss zur Bedarfsstelle des Kunden) ist, sofern im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, nicht im Leistungsumfang enthaltenent- halten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH SwS PL teilt dem Kun- den Kunden je Anschlussart • für einen SIP-Anschluss, je nach Anzahl der bestellten gleichzeitigen Sprachkanäle eine oder zwei Rufnummern zu. Für einen SIP Anschluss drei Rufnummern jeden Account teilt SwS PL dem Kunden Benutzername und zwei Sprachkanäle zu • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zu Neu zugeteilte Rufnummern erhält der Kunde automatisch aus dem Rufnummernkontingent welches die Bundesnetz- agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (folgend BNetzA) der Städtische Werke Netz + Service GmbH bzw. ihrem Telefoniedienstleister zugewiesen hat. Gegen gesonderte Beauftragung erhält der Kunde bis zu 6 Rufnummern aus dem Rufnummernraum, der der Städtische Werke Netz + Service GmbH von der BNetzA zugeteilt wur- de. Abweichend hiervon kann der Kunde mit der Städtische Werke Netz + Service GmbH unter Beachtung der Rege- lungen zu folgendem Buchst. C: Anbieterwechsel / Ablauf die Portierung der Rufnummer vereinbaren, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde und in das Telefonnetz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH übertragbar ist. Voraussetzung ist, dass der Kunde im gleichen Ortsnetz ver- bleibtPasswort mit.

Appears in 2 contracts

Samples: www.stadtwerke-strom-plauen.de, www.stadtwerke-strom-plauen.de

Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH Breitband-Korn überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und be- trieblichen betrieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH Breitband-Korn hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können daher NICHT angeschaltet werden: • Hausnotrufsysteme • Alarmanlagen • Brandmeldeanlagen • Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich ausdrücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funk- tion Funktion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt Breitband-Korn bestätigt werden. Erfolgt der Anschluss über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des Gebäudes an das Glasfasernetz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbHvon Breitband-Korn, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Abschlusspunkt- Linientechnik (APL) im Gebäude), so gilt folgendes: Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät Netzabschlussgerät in der Woh- nung Wohnung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung Glasfaserhausverkabelung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung Gebäudeverkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose in der Wohnung des Kunden). Bei Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät Netzabschlussgerät neben dem der Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-EigentümererklärungGrundstücks- eigentümererklärung) Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist, sofern im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH Breitband-Korn teilt dem Kun- den Kunden je Anschlussart • Für für einen SIP Anschluss drei SIP-Anschluss, je nach Anzahl der bestellten gleichzeitigen Sprachkanäle eine oder zwei Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zu Neu zugeteilte Rufnummern erhält der Kunde automatisch aus dem Rufnummernkontingent welches die Bundesnetz- agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (folgend BNetzA) der Städtische Werke Netz + Service GmbH bzw. ihrem Telefoniedienstleister zugewiesen hat. Gegen gesonderte Beauftragung erhält der Kunde bis zu 6 Rufnummern aus dem Rufnummernraum, der der Städtische Werke Netz + Service GmbH von der BNetzA zugeteilt wur- de. Abweichend hiervon kann der Kunde mit der Städtische Werke Netz + Service GmbH unter Beachtung der Rege- lungen zu folgendem Buchst. C: Anbieterwechsel / Ablauf die Portierung der Rufnummer vereinbaren, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde und in das Telefonnetz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH übertragbar ist. Voraussetzung ist, dass der Kunde im gleichen Ortsnetz ver- bleibt.Auftragsformular

Appears in 2 contracts

Samples: Auftrag Breitband Korn, Auftrag Breitband Korn

Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH überlässt FGW überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und be- trieblichen betrieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH FGW hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung Ausführung der Anschlüsse Anschlüsse erfolgt, sofern dies für für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können können daher NICHT angeschaltet werden: • Hausnotrufsysteme • Alarmanlagen • Brandmeldeanlagen • Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich ausdrücklich in dem Auftragsformular erwähnt erwähnt und deren Funk- tion Funktion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt FGW bestätigt werden. Erfolgt der Anschluss über über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des Gebäudes an das Glasfasernetz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbHFGW, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Abschlusspunkt- Linientechnik (APL) im GebäudeGebäude), so gilt folgendes: Bei Gebäuden Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät Netzabschlussgerät in der Woh- nung Wohnung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung Zuführung über Glasfaserhausverkabelung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung Gebäudeverkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose in der Wohnung des Kunden). Bei Gebäuden Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-EigentümererklärungGrundstücks- eigentümererklärung) Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist, sofern im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH FGW teilt dem Kun- den Kunden je Anschlussart • Für für einen SIP Anschluss drei SIP-Anschluss, je nach Anzahl der bestellten gleichzeitigen Sprachkanäle eine oder zwei Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zu Neu zugeteilte Rufnummern erhält der Kunde automatisch aus dem Rufnummernkontingent welches die Bundesnetz- agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (folgend BNetzA) der Städtische Werke Netz + Service GmbH bzw. ihrem Telefoniedienstleister zugewiesen hat. Gegen gesonderte Beauftragung erhält der Kunde bis zu 6 Rufnummern aus dem Rufnummernraum, der der Städtische Werke Netz + Service GmbH von der BNetzA zugeteilt wur- de. Abweichend hiervon kann der Kunde mit der Städtische Werke Netz + Service GmbH unter Beachtung der Rege- lungen zu folgendem Buchst. C: Anbieterwechsel / Ablauf die Portierung der Rufnummer vereinbaren, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde und in das Telefonnetz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH übertragbar ist. Voraussetzung ist, dass der Kunde im gleichen Ortsnetz ver- bleibt.Auftragsformular

Appears in 2 contracts

Samples: Auftrag Komdsl Privat, Auftrag Komdsl Gewerbe

Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH überlässt Gesellschaft überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und be- trieblichen betrieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH Gesellschaft hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung Ausführung der Anschlüsse Anschlüsse erfolgt, sofern dies für für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können daher NICHT angeschaltet werden: • Hausnotrufsysteme • Alarmanlagen • Brandmeldeanlagen • Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich ausdrücklich in dem Auftragsformular erwähnt erwähnt und deren Funk- tion Funktion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt Gesell- schaft bestätigt werden. Erfolgt der Anschluss über über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des Gebäudes an das Glasfasernetz Glasfaser- netz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbHGesellschaft, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Linientechnik (APL) im GebäudeGebäude), so gilt folgendes: Bei Gebäuden Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät Netzabschlussgerät in der Woh- nung Wohnung des Kunden Kun- den mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung Zuführung über Glasfaserhausverkabelung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung Gebäudeverkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose Abschluss- dose in der Wohnung des Kunden). Bei Gebäuden Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Glasfa- V1 | 12/2021 ser-Abschlusspunkt-Linientechnik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-EigentümererklärungGrundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag) Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist, sofern im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH teilt dem Kun- den je Anschlussart • Für einen SIP Anschluss drei Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zu Neu zugeteilte Rufnummern erhält erhält der Kunde automatisch aus dem Rufnummernkontingent der Gesellschaft, welches die Bundesnetz- agentur für Elektrizitätfür Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Eisenbah- nen (folgend BNetzA) der Städtische Werke Netz + Service GmbH bzw. ihrem Telefoniedienstleister Gesellschaft zugewiesen hat. Gegen gesonderte Beauftragung erhält erhält der Kunde bis zu 6 Rufnummern 10 Ruf- nummern aus dem Rufnummernraum, der der Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft von der BNetzA zugeteilt wur- dewurde. Abweichend hiervon kann der Kunde mit der Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft unter Beachtung der Rege- lungen Regelungen zu folgendem Buchst. C: Anbieterwechsel / Ablauf die Portierung der Rufnummer vereinbaren, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde und in das Telefonnetz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH übertragbar Gesell- schaft übertragbar ist. Voraussetzung ist, dass der Kunde im gleichen Ortsnetz ver- bleibtverbleibt.

Appears in 1 contract

Samples: amtswerke-eggebek.de

Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH DATEL überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und be- trieblichen betrieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH DATEL hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können unter anderem daher NICHT angeschaltet werden: • Telefonischer Hausnotrufsysteme • Telefonischer Alarmanlagen • Telefonischer Brandmeldeanlagen • Telefonischer Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funk- tion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt werdenetc. Erfolgt der Anschluss über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des Gebäudes an das Glasfasernetz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbHGesellschaft, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Linientechnik (APL) im Gebäude), so gilt folgendes: Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät in der Woh- nung Wohnung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung Glasfaserhausverkabelung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung Gebäudeverkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose in der Wohnung des Kunden). Bei Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-EigentümererklärungGrundstücks- eigentümererklärung) Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist, sofern im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH DATEL teilt dem Kun- den Kunden je Anschlussart • Für für einen SIP Anschluss drei SIP-Anschluss, je nach Anzahl der bestellten gleichzeitigen Sprachkanäle eine oder zwei Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zu Neu zugeteilte Rufnummern erhält der Kunde automatisch aus dem Rufnummernkontingent welches die Bundesnetz- agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (folgend BNetzA) der Städtische Werke Netz + Service GmbH bzw. ihrem Telefoniedienstleister zugewiesen hat. Gegen gesonderte Beauftragung erhält der Kunde bis zu 6 Rufnummern aus dem Rufnummernraum, der der Städtische Werke Netz + Service GmbH von der BNetzA zugeteilt wur- de. Abweichend hiervon kann der Kunde mit der Städtische Werke Netz + Service GmbH unter Beachtung der Rege- lungen zu folgendem Buchst. C: Anbieterwechsel / Ablauf die Portierung der Rufnummer vereinbaren, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde und in das Telefonnetz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH übertragbar ist. Voraussetzung ist, dass der Kunde im gleichen Ortsnetz ver- bleibtzu.

Appears in 1 contract

Samples: www.datel-dessau.de

Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH überlässt Stadtwerke Greven überlassen dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und be- trieblichen Möglichkeitenbetrieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH hat Stadtwerke Greven haben die Xxxx, in welcher Form die Ausführung Ausführung der Anschlüsse Anschlüsse erfolgt, sofern dies für für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können können daher NICHT angeschaltet werden: • Hausnotrufsysteme • Alarmanlagen • Brandmeldeanlagen • Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich ausdrücklich in dem Auftragsformular erwähnt erwähnt und deren Funk- tion Funktion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt den Stadtwerken Greven bestätigt werden. Erfolgt der Anschluss über über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des Gebäudes an das Glasfasernetz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbHStadtwerke Greven, d.h. Glasfaser-Glasfaser- Abschlusspunkt-Linientechnik (APL) im GebäudeGebäude), so gilt folgendes: Bei Gebäuden Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät Netzabschlussgerät in der Woh- nung Wohnung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung Zuführung über Glasfaserhausverkabelung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung Gebäudeverkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose in der Wohnung des Kunden). Bei Gebäuden Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-EigentümererklärungGrundstücks- eigentümererklärung) Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist, sofern im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH teilt Stadtwerke Greven teilen dem Kun- den Kunden je Anschlussart • Für für einen SIP Anschluss drei SIP-Anschluss, je nach Anzahl der bestellten gleichzeitigen Sprachkanäle eine oder zwei Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zu Neu zugeteilte Rufnummern erhält der Kunde automatisch aus dem Rufnummernkontingent welches die Bundesnetz- agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (folgend BNetzA) der Städtische Werke Netz + Service GmbH bzw. ihrem Telefoniedienstleister zugewiesen hat. Gegen gesonderte Beauftragung erhält der Kunde bis zu 6 Rufnummern aus dem Rufnummernraum, der der Städtische Werke Netz + Service GmbH von der BNetzA zugeteilt wur- de. Abweichend hiervon kann der Kunde mit der Städtische Werke Netz + Service GmbH unter Beachtung der Rege- lungen zu folgendem Buchst. C: Anbieterwechsel / Ablauf die Portierung der Rufnummer vereinbaren, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde und in das Telefonnetz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH übertragbar ist. Voraussetzung ist, dass der Kunde im gleichen Ortsnetz ver- bleibt.Auftragsformular

Appears in 1 contract

Samples: www.stadtwerke-greven.de

Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen Rah- men der technischen und be- trieblichen betrieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice Thüga Energie GmbH hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar vertret- bar ist. Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können daher NICHT angeschaltet werden: · Hausnotrufsysteme · Alarmanlagen · Brandmeldeanlagen · Fernabfragesysteme · EC-Terminal · ggf. weitere Anlagen Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich ausdrücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funk- tion Funktion von der Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH bestä- tigt bestätigt werden. Erfolgt der Anschluss über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des Gebäudes an das Glasfasernetz Glasfaser- netz der Städtische Werke Netz + Ser- vice Thüga Energie GmbH, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Linientechnik Linien- technik (APL) im Gebäude), so gilt folgendes: Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät in der Woh- nung Wohnung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung Glasfaserhausverkabelung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung Glasfaser- Gebäudeverkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose in der Wohnung des Kunden). Bei Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik Linien- technik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-Eigentümererklärungeigentümererklärung) Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist, sofern im Auftragsformular Auf- tragsformular nicht abweichend geregelt, nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH teilt dem Kun- den Kunden je Anschlussart • Für · für einen SIP Anschluss drei SIP-Anschluss, je nach Anzahl der bestellten gleichzeitigen Sprachkanäle eine oder zwei Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu · Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zu Neu zugeteilte Rufnummern erhält der Kunde automatisch aus dem Rufnummernkontingent welches die Bundesnetz- agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (folgend BNetzA) der Städtische Werke Netz + Service GmbH bzw. ihrem Telefoniedienstleister zugewiesen hat. Gegen gesonderte Beauftragung erhält der Kunde bis zu 6 Rufnummern aus dem Rufnummernraum, der der Städtische Werke Netz + Service GmbH von der BNetzA zugeteilt wur- de. Abweichend hiervon kann der Kunde mit der Städtische Werke Netz + Service GmbH unter Beachtung der Rege- lungen zu folgendem Buchst. C: Anbieterwechsel / Ablauf die Portierung der Rufnummer vereinbaren, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde und in das Telefonnetz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH übertragbar ist. Voraussetzung ist, dass der Kunde im gleichen Ortsnetz ver- bleibt.Auftragsformular

Appears in 1 contract

Samples: Ersteintrag Über Die Thüga Energie GMBH

Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und be- trieblichen Möglichkeitenbetrieblichen Möglich- keiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH Gesellschaft hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können Für folgende Meldean- lagen kann daher NICHT angeschaltet KEINE Funktionsgarantie übernom- men werden: Leistungsbeschreibung Verbraucher · Seite 1/3 · Stand: Februar 2022 Hausnotrufsysteme Alarmanlagen Brandmeldeanlagen Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen ähnliche Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich ausdrücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funk- tion Funktion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt Gesellschaft bestätigt werden. Erfolgt der Anschluss über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des Gebäudes an das Glasfasernetz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbHGesellschaft, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Linientechnik (APL) im GebäudeGe- bäude), so gilt folgendesFolgendes: Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät in der Woh- nung Wohnung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung Glasfa- serhausverkabelung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung Gebäudeverkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose Ab- schlussdose in der Wohnung des Kunden). Bei Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-Eigentümererklärung) Die Grundstückseigentümererklärung). Soweit nach dem Übergabepunkt die Verlegung neuer Kabel von Kabeln und das Setzen von Anschlussdosen isterforder- lich wäre, sofern im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, ist dieses nicht im Leistungsumfang enthaltenenthal- ten, es sei denn dieses wurde ausdrücklich im Auftrags- formular abweichend geregelt. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft teilt dem Kun- den Kunden je Anschlussart • Für für einen SIP Anschluss drei Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zu Neu zugeteilte Rufnummern erhält der Kunde automatisch aus dem Rufnummernkontingent welches die Bundesnetz- agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (folgend BNetzA) der Städtische Werke Netz + Service GmbH bzw. ihrem Telefoniedienstleister zugewiesen hat. Gegen gesonderte Beauftragung erhält der Kunde bis zu 6 Rufnummern aus dem Rufnummernraum, der der Städtische Werke Netz + Service GmbH von der BNetzA zugeteilt wur- de. Abweichend hiervon kann der Kunde mit der Städtische Werke Netz + Service GmbH unter Beachtung der Rege- lungen zu folgendem Buchst. C: Anbieterwechsel / Ablauf die Portierung der Rufnummer vereinbarenSIP-Anschluss, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde Anzahl der bestellten gleich- zeitigen Sprachkanäle und in das Telefonnetz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH übertragbar ist. Voraussetzung ist, dass der Kunde im gleichen Ortsnetz ver- bleibtRufnummern zu.

Appears in 1 contract

Samples: glasfaser-soltau-ost.sw-soltau.de

Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH DATEL überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und be- trieblichen betrieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH DATEL hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können unter anderem daher NICHT angeschaltet werden: • Telefonischer Hausnotrufsysteme • Telefonischer Alarmanlagen • Telefonischer Brandmeldeanlagen • Telefonischer Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funk- tion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt werdenetc. Erfolgt der Anschluss über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des Gebäudes an das Glasfasernetz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbHGesellschaft, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Linientechnik (APL) im Gebäude), so gilt folgendes: Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät Netzanschlussgerät in der Woh- nung Wohnung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung Glasfaserhausverkabelung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung Gebäudeverkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose in der Wohnung des Kunden). Bei Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät Netzanschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-EigentümererklärungGrundstücks- eigentümererklärung) Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist, sofern im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH DATEL teilt dem Kun- den Kunden je Anschlussart • Für für einen SIP Anschluss drei SIP-Anschluss, je nach Anzahl der bestellten gleichzeitigen Sprachkanäle eine oder zwei Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zu Neu zugeteilte Rufnummern erhält der Kunde automatisch aus dem Rufnummernkontingent welches die Bundesnetz- agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (folgend BNetzA) der Städtische Werke Netz + Service GmbH bzw. ihrem Telefoniedienstleister zugewiesen hat. Gegen gesonderte Beauftragung erhält der Kunde bis zu 6 Rufnummern aus dem Rufnummernraum, der der Städtische Werke Netz + Service GmbH von der BNetzA zugeteilt wur- de. Abweichend hiervon kann der Kunde mit der Städtische Werke Netz + Service GmbH unter Beachtung der Rege- lungen zu folgendem Buchst. C: Anbieterwechsel / Ablauf die Portierung der Rufnummer vereinbaren, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde und in das Telefonnetz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH übertragbar ist. Voraussetzung ist, dass der Kunde im gleichen Ortsnetz ver- bleibtzu.

Appears in 1 contract

Samples: www.datel-dessau.de

Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und be- trieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können daher NICHT angeschaltet werden: • Hausnotrufsysteme • Alarmanlagen • Brandmeldeanlagen • Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funk- tion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt werden. Erfolgt der Der Anschluss erfolgt über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des Gebäudes an das Glasfasernetz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbHGELSEN-NET, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Linientechnik (APL) im Gebäude), so gilt folgendes: Bei Gebäuden mit mehreren WohneinheitenFolgendes: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät mit integriertem WLAN-Router (WLAN-ONT) in der Woh- nung Wohnung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung Glasfaserhausverkabelung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung Gebäudeverkabelung mit Glasfaser-Glasfaser- Abschlussdose in der Wohnung des Kunden)) bzw. Bei Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer unterzeichnete GrundstücksGrundstückseigentümererklärung). Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt (Glasfaserdose), es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes Gebrauch. In diesem Fall ist dies die LAN- und WLAN-EigentümererklärungSchnittstelle am Netzabschlusspunkt (WLAN-ONT). Sofern in der Wohnung bzw. im Keller der Netzabschlusspunkt (WLAN-ONT) zu montieren ist, vereinbaren GELSEN-NET bzw. der Erfüllungsgehilfe für die Montage mit dem Kunden einen Termin. Die Montage erfolgt werktags (Montag bis Xxxxxxx) nach Vereinbarung. Die Bereitstellung des Produktes erfolgt nach schriftlicher Auftragsbestätigung. Am Installationsort ist für die Stromversorgung der vorgenannten Komponente sowie des Netzabschlussgerätes (WLAN-ONT) mindestens eine Doppel- Steckdose erforderlich. Mit Inbetriebnahme des WLAN-ONT erfolgt die Freischaltung des Anschlusses. Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist, sofern im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH teilt dem Kun- den je Anschlussart • Für einen SIP Anschluss drei Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zu Neu zugeteilte Rufnummern erhält der Kunde automatisch aus dem Rufnummernkontingent welches die Bundesnetz- agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (folgend BNetzA) der Städtische Werke Netz + Service GmbH bzw. ihrem Telefoniedienstleister zugewiesen hat. Gegen gesonderte Beauftragung erhält der Kunde bis zu 6 Rufnummern aus dem Rufnummernraum, der der Städtische Werke Netz + Service GmbH von der BNetzA zugeteilt wur- de. Abweichend hiervon kann der Kunde mit der Städtische Werke Netz + Service GmbH unter Beachtung der Rege- lungen zu folgendem Buchst. C: Anbieterwechsel / Ablauf die Portierung der Rufnummer vereinbaren, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde und in das Telefonnetz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH übertragbar ist. Voraussetzung ist, dass der Kunde im gleichen Ortsnetz ver- bleibt.

Appears in 1 contract

Samples: www.gelsen-net.de

Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft überlässt dem Kunden dem:der Kund:in Sprachdienste im Rahmen der technischen und be- trieblichen betrieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH Gesellschaft hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden den:die Kund:in technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen Leistungsmerkma- len kommen. Folgende Für folgende Meldeanlagen können kann daher NICHT angeschaltet KEINE Funktionsgarantie übernommen werden: • Hausnotrufsysteme • Alarmanlagen • Brandmeldeanlagen • Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen ähnliche Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funk- tion Funktion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt Gesellschaft bestätigt werden. Erfolgt der Anschluss über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude des Kunden Gebäu- de des:der Kund:in (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des Gebäudes an das Glasfasernetz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbHGesellschaft, d.h. Glasfaser-AbschlusspunktAbschluss- punkt-Linientechnik (APL) im Gebäude), so gilt folgendesFolgendes: Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät in der Woh- nung des Kunden Wohnung des:der Kund:in mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung Glasfaserhausverkabelung (VoraussetzungenVoraussetzun- gen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung Gebäudeverkabelung mit Glasfaser-Glasfaser- Abschlussdose in der Wohnung des Kundendes:der Kund:in). Bei Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik Abschlusspunkt-Linien- technik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-Eigentümererklärung) Die Gebäudes. Soweit nach dem Übergabepunkt die Verlegung neuer Kabel von Kabeln und das Setzen von Anschlussdosen isterforderlich wäre, sofern im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, ist dieses nicht im Leistungsumfang Leistungs- umfang enthalten, es sei denn dieses wurde ausdrücklich im Auf- tragsformular abweichend geregelt. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft teilt dem Kun- den dem:der Kund:in je Anschlussart • Für für einen SIP Anschluss drei Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zu Neu zugeteilte Rufnummern erhält der Kunde automatisch aus dem Rufnummernkontingent welches die Bundesnetz- agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (folgend BNetzA) der Städtische Werke Netz + Service GmbH bzw. ihrem Telefoniedienstleister zugewiesen hat. Gegen gesonderte Beauftragung erhält der Kunde bis zu 6 Rufnummern aus dem Rufnummernraum, der der Städtische Werke Netz + Service GmbH von der BNetzA zugeteilt wur- de. Abweichend hiervon kann der Kunde mit der Städtische Werke Netz + Service GmbH unter Beachtung der Rege- lungen zu folgendem Buchst. C: Anbieterwechsel / Ablauf die Portierung der Rufnummer vereinbarenSIP-Anschluss, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde Anzahl der bestellten gleichzeitigen Sprachkanäle und in das Telefonnetz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH übertragbar ist. Voraussetzung ist, dass der Kunde im gleichen Ortsnetz ver- bleibtRufnummern zu.

Appears in 1 contract

Samples: www.tng.de

Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen Rah- men der technischen und be- trieblichen Möglichkeitenbetrieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice Thüga Energie GmbH hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar vertret- bar ist. Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können können daher NICHT angeschaltet werden: · Hausnotrufsysteme · Alarmanlagen · Brandmeldeanlagen · Fernabfragesysteme · EC-Terminal · ggf. weitere Anlagen Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich ausdrücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funk- tion Funktion von der Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH bestä- tigt bestätigt werden. Erfolgt der Anschluss über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des Gebäudes an das Glasfasernetz Glasfaser- netz der Städtische Werke Netz + Ser- vice Thüga Energie GmbH, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Linientechnik Linien- technik (APL) im Gebäude), so gilt folgendes: Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät in der Woh- nung Wohnung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung Glasfaserhausverkabelung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung Glasfaser- Gebäudeverkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose in der Wohnung des Kunden). Bei Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik Linien- technik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-Eigentümererklärungeigentümererklärung) Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist, sofern im Auftragsformular Auf- tragsformular nicht abweichend geregelt, nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH teilt dem Kun- den Kunden je Anschlussart • Für · für einen SIP Anschluss drei SIP-Anschluss, je nach Anzahl der bestellten gleichzeitigen Sprachkanäle eine oder zwei Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu · Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zu Neu zugeteilte Rufnummern erhält der Kunde automatisch aus dem Rufnummernkontingent welches die Bundesnetz- agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (folgend BNetzA) der Städtische Werke Netz + Service GmbH bzw. ihrem Telefoniedienstleister zugewiesen hat. Gegen gesonderte Beauftragung erhält der Kunde bis zu 6 Rufnummern aus dem Rufnummernraum, der der Städtische Werke Netz + Service GmbH von der BNetzA zugeteilt wur- de. Abweichend hiervon kann der Kunde mit der Städtische Werke Netz + Service GmbH unter Beachtung der Rege- lungen zu folgendem Buchst. C: Anbieterwechsel / Ablauf die Portierung der Rufnummer vereinbaren, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde und in das Telefonnetz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH übertragbar ist. Voraussetzung ist, dass der Kunde im gleichen Ortsnetz ver- bleibt.Auftragsformular

Appears in 1 contract

Samples: www.thuega-energie-gmbh.de

Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH überlässt DATEL überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und be- trieblichen Möglichkeitenbetrieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH DATEL hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung Ausführung der Anschlüsse Anschlüsse erfolgt, sofern dies für für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können können unter anderem daher NICHT angeschaltet werden: • Telefonischer Hausnotrufsysteme • Telefonischer Alarmanlagen • Telefonischer Brandmeldeanlagen • Telefonischer Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funk- tion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt werdenetc. Erfolgt der Anschluss über über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des Gebäudes an das Glasfasernetz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbHGesellschaft, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Abschlusspunkt- Linientechnik (APL) im GebäudeGebäude), so gilt folgendes: Bei Gebäuden Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät Netzabschlussgerät in der Woh- nung Wohnung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung Zuführung über Glasfaserhausverkabelung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung Gebäudeverkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose in der Wohnung des Kunden). Bei Gebäuden Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-EigentümererklärungGrundstücks- eigentümererklärung) Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist, sofern im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH DATEL teilt dem Kun- den Kunden je Anschlussart • Für für einen SIP Anschluss drei SIP-Anschluss, je nach Anzahl der bestellten gleichzeitigen Sprachkanäle eine oder zwei Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zu Neu zugeteilte Rufnummern erhält der Kunde automatisch aus dem Rufnummernkontingent welches die Bundesnetz- agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (folgend BNetzA) der Städtische Werke Netz + Service GmbH bzw. ihrem Telefoniedienstleister zugewiesen hat. Gegen gesonderte Beauftragung erhält der Kunde bis zu 6 Rufnummern aus dem Rufnummernraum, der der Städtische Werke Netz + Service GmbH von der BNetzA zugeteilt wur- de. Abweichend hiervon kann der Kunde mit der Städtische Werke Netz + Service GmbH unter Beachtung der Rege- lungen zu folgendem Buchst. C: Anbieterwechsel / Ablauf die Portierung der Rufnummer vereinbaren, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde und in das Telefonnetz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH übertragbar ist. Voraussetzung ist, dass der Kunde im gleichen Ortsnetz ver- bleibtzu.

Appears in 1 contract

Samples: www.datel-dessau.de

Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen Rah- men der technischen und be- trieblichen betrieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH Gesellschaft hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen Leistungsmerkma- len kommen. Folgende Für folgende Meldeanlagen können kann daher NICHT angeschaltet KEINE Funktionsgarantie übernommen werden: • Hausnotrufsysteme • Alarmanlagen • Brandmeldeanlagen • Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen ähnliche Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funk- tion Funktion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt Gesellschaft bestätigt werden. Erfolgt der Anschluss über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude Gebäu- de des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des Gebäudes an das Glasfasernetz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbHGesellschaft, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Abschlusspunkt- Linientechnik (APL) im Gebäude), so gilt folgendesFolgendes: Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät in der Woh- nung Wohnung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung Glasfaserhausverkabelung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung Gebäudeverkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose Ab- schlussdose in der Wohnung des Kunden). Bei Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik Abschlusspunkt-Li- nientechnik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-Eigentümererklärung) Die Gebäudes. Soweit nach dem Übergabepunkt die Verlegung neuer Kabel von Kabeln und das Setzen von Anschlussdosen isterforderlich wäre, sofern ist dieses nicht im Leis- tungsumfang enthalten, es sei denn dieses wurde ausdrücklich im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft teilt dem Kun- den Kunden je Anschlussart • Für für einen SIP Anschluss drei Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zu Neu zugeteilte Rufnummern erhält der Kunde automatisch aus dem Rufnummernkontingent welches die Bundesnetz- agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (folgend BNetzA) der Städtische Werke Netz + Service GmbH bzw. ihrem Telefoniedienstleister zugewiesen hat. Gegen gesonderte Beauftragung erhält der Kunde bis zu 6 Rufnummern aus dem Rufnummernraum, der der Städtische Werke Netz + Service GmbH von der BNetzA zugeteilt wur- de. Abweichend hiervon kann der Kunde mit der Städtische Werke Netz + Service GmbH unter Beachtung der Rege- lungen zu folgendem Buchst. C: Anbieterwechsel / Ablauf die Portierung der Rufnummer vereinbarenSIP-Anschluss, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde Anzahl der bestellten gleichzeitigen Sprachkanäle und in das Telefonnetz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH übertragbar ist. Voraussetzung ist, dass der Kunde im gleichen Ortsnetz ver- bleibtRufnummern zu.

Appears in 1 contract

Samples: www.tng.de

Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH überlässt SWN überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und be- trieblichen Möglichkeitenbetrieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH SWN hat die Xxxx, Xxxx in welcher Form die Ausführung Ausführung der Anschlüsse Anschlüsse erfolgt, sofern dies für für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können können daher NICHT angeschaltet werden: • Hausnotrufsysteme • Alarmanlagen • Brandmeldeanlagen • Hausnotrufsysteme, Alarmanlagen, Brandmeldeanlagen, Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich ausdrücklich in dem Auftragsformular erwähnt erwähnt und deren Funk- tion Funktion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt SWN bestätigt werden. Erfolgt der Anschluss über über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des Gebäudes an das Glasfasernetz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbHvon SWN, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Linientechnik Linien- technik (APL) im GebäudeGebäude), so gilt folgendes: Bei Gebäuden Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät Netzabschlussgerät in der Woh- nung Wohnung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung Zuführung über Glas- faserhausverkabelung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung Gebäudeverkabelung mit GlasfaserGlas- faser-Abschlussdose in der Wohnung des Kunden). Bei Gebäuden Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-Eigentümererklärung) Gebäudes. Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist, sofern im Auftragsformular nicht abweichend abwei- chend geregelt, nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH SWN teilt dem Kun- den Kunden je Anschlussart • Für für einen SIP Anschluss drei SIP-Anschluss, je nach Anzahl der bestellten gleichzeitigen Sprachkanäle eine oder zwei Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zu Neu zugeteilte Rufnummern erhält der Kunde automatisch aus dem Rufnummernkontingent welches die Bundesnetz- agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (folgend BNetzA) der Städtische Werke Netz + Service GmbH bzw. ihrem Telefoniedienstleister zugewiesen hat. Gegen gesonderte Beauftragung erhält der Kunde bis zu 6 Rufnummern aus dem Rufnummernraum, der der Städtische Werke Netz + Service GmbH von der BNetzA zugeteilt wur- de. Abweichend hiervon kann der Kunde mit der Städtische Werke Netz + Service GmbH unter Beachtung der Rege- lungen zu folgendem Buchst. C: Anbieterwechsel / Ablauf die Portierung der Rufnummer vereinbaren, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde und in das Telefonnetz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH übertragbar ist. Voraussetzung ist, dass der Kunde im gleichen Ortsnetz ver- bleibtzu.

Appears in 1 contract

Samples: www.stadtwerke-neumuenster.de