Anschlussgebühr. Die Anschlussgebühr umfasst die Bereitstellung des An- schlusses.
Anschlussgebühr. 15.1. Für den Anschluss an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde St. Johann in der Haide werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
Anschlussgebühr. Bei einem Anschluss an das Fernwärmenetz wird die sogenannte Anschlussgebühr fällig, welche der Wärmebezüger einmalig an den Wärmelieferanten bezahlt. Die Einnahmen aus den Anschlussge- bühren werden dazu verwendet, das Fernwärmenetz zu bauen bzw. finanzieren. Um den Wärme- bezügern planbare Anschlusskosten bieten zu können, erfolgt die Berechnung der Anschlussgebühr nicht nach dem effektiven Aufwand eines Anschlusses, sondern nach einer leistungsabhängigen Be- rechnung: • Grundgebühr von CHF 8‘000 für die ersten 10 kW Anschlussleistung • plus zusätzlich CHF 300 pro weiteres kW über 10 kW an Heizleistung Als Gegenwert zur Anschlussgebühr führt der Wärmeverbund die Fernwärmeleitung bis an die In- nenseite des Gebäudes des Wärmebezügers, in der Regel dem Keller, wo sie mit zwei Absperrhäh- nen endet. Die Anschlussgebühr wird wie folgt fällig: • 50% bei Baubeginn des Fernwärmenetzes • 50% bei Inbetriebnahme des Hausanschlusses Die Anschlussgebühr beträgt für: • Xxxxxxxxxxxxxx 00 CHF 8‘000
Anschlussgebühr. Der Kunde bezahlt für den Anschluss an das Fernwärmenetz des Wärmever- bunds Spiez eine einmalige Anschlussgebühr bestehend aus Anschlussbeitrag und Anschlusspauschale gemäss Preisblatt Netzanschluss und Wärmelieferung.
Anschlussgebühr. Die Anschlussgebühr umfasst die Bereitstellung des Anschlusses.
Anschlussgebühr. Für alle Neu- Um-, Erweiterungs- und Fahrnisbauten, unabhängig davon ob ein Wasseranschluss installiert wird oder nicht, werden gemäss aktuellem Tarifblatt, Anschlussgebühren erhoben. Scheunen, Ställe, Schöpfe, Lagerhallen, Garagen, Ökonomiegebäude etc. können nicht in Abzug gebracht werden und sind bei Umnutzung zu Wohn- oder Gewerbezwecken nachzahlungspflichtig, sofern dafür nachweislich nicht schon früher Anschlussgebühren erhoben worden sind. Die Rechnungsstellung der Anschlussgebühr erfolgt in der Regel bei Baubeginn bzw. nach Installation des Bauwasseranschlusses und ist innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Bei einer Handänderung gehen die Rechte und Pflichten aus dem Reglement und dem Anschlussvertrag auf den neuen Grundeigentümer bzw. Baurechtsberechtigten über. Für die im Zeitpunkt der Handänderung ausstehenden Anschluss- und Benützungsgebühren haften der bisherige und der neue Grundeigentümer solidarisch.
Anschlussgebühr. Zusätzliche Leistungen Die Anschlussgebühr umfasst die Einrichtung des Anschlusses bei Neukauf und Austausch einer FRITZ!Box. Nach Vereinbarungen im Rahmen der bestehenden technischen als auch betrieblichen Möglichkeiten und gesondertem Entgelt erbringt FGW oder ein von FGW beauftragtes Unternehmen eine Verlegung, Auswechslung oder Änderung der Anschalteinrichtung und Verlegung der Endleitung.
Anschlussgebühr. (Art. 1 Gebührentarif)
Anschlussgebühr. Die einmalig vom Kunden an Luxembourg Online zu entrichtende Anschlussgebühr ist dem im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisblatt „Kundentarife ASTRAConnect“ zu entnehmen.
Anschlussgebühr. Leistung Preis Anzahl Total