Wärmepreis Musterklauseln

Wärmepreis. 4.2.1 GP Der GP ändert sich zu 10 % wie der Preisindex für Strom zu 45 % wie der Preisindex für Erzeugerpreise gewerblicher Produkte der Gruppe Kessel und Behälter ohne Dampfkessel (im Folgenden: InvestGKB) und zu 45 % wie der Index der tariflichen Stundenverdienste im Produzierenden Gewerbe. Der GP zum Anpassungszeitpunkt errechnet sich damit nach folgender Formel: 4.2.2 Arbeitspreis (AP) Der AP ändert sich Zu 10 % entsprechend der Preisentwicklung von Strom, zu 40 % entsprechend der Preisentwicklung von Erdgas, zu 50 % entsprechend dem Basis-Gaspreis. Der AP zum Anpassungszeitpunkt errechnet sich nach folgender Formel: AP=AP0• (0,10• 𝑆𝑡𝑟𝑜𝑚 𝑆𝑡𝑟𝑜𝑚0 + 0,40 • 𝐺𝑎𝑠 𝐺𝑎𝑠0 + 0,50 • 𝑁𝑒𝑢𝑒𝑟 𝐺𝑎𝑠𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠) 𝐵𝑎𝑠𝑖𝑠 𝐺𝑎𝑠𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 Die Preisanpassungsformel für die Ermittlung des Arbeitspreises wurde aufgrund der Umstellung der Wärmeerzeugung auf Kraft-Wärme-Kopplung auf die darin einfließenden Faktoren umgestellt. 4.2.3 Erläuterung der Faktoren Es bedeuten: GP, AP Grundpreis, Arbeitspreis zum Anpassungszeitpunkt GP0, AP0 Basis-Grundpreis, Basis-Arbeitspreis gemäß § 4.2.4 Gas Durchschnitt der monatlichen Preisindizes in der Zeit vom Oktober des dem Anpassungszeitpunkt vorangegangenen Jahres bis zum September im Jahr des Anpassungszeitpunktes für Erdgas, bei Abgabe an Handel und Gewerbe, gemäß Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes in Fachserie 17, Reihe 2, lfd. Nr. 628, Preisbasis 2010 = 100 Gas0 Basis-Preis-Index für Erdgas wie vor, Durchschnitt der Monatswerte im Zeitraum Oktober 2013 bis September 2014, das sind 114,87 Punkte, Preisbasis 2010 = 100. InvestGKB Durchschnitt der monatlichen Preisindizes in der Zeit vom Oktober des dem Anpassungszeitpunkt vorangegangenen Jahres bis zum September im Jahr des Anpassungszeitpunktes für Erzeugerpreise gewerblicher Produkte der Gruppe Kessel und Behälter (ohne Dampfkessel), Fachserie 17, Reihe 2, GP-Nr. 252, lfd. Nr. 314, Preisbasis 2010 = 100. InvestGKB0 Basis-Preis-Index für Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, Gruppe Kessel und Behälter (ohne Dampfkessel) wie vor, Durchschnitt der Monatswerte im Zeitraum Oktober 2013 bis September 2014, das sind 107,10 Punkte, Preisbasis 2010 = 100. Lohn Durchschnitt der Vierteljahresindizes in der Zeit vom 3. Quartal des dem Anpassungszeitpunkt vorangegangenen Jahres bis zum 2. Quartal im Jahr des Anpassungszeitpunktes der Verdienste und Arbeitskosten, Fachserie 16, Reihe 4.3, Index der tariflichen Stundenverdienste im Produzierenden Gewerbe und im Di...
Wärmepreis. Das für die Wärmelieferung zu zahlende Entgelt ergibt sich aus den nachfolgenden Preisregelungen (Abschnitt II bis III).
Wärmepreis. Die allgemeinen Preisregelungen sind nachfolgend abgedruckt (Abschnitt I bis II). Die jeweils gültigen Abrechnungspreise sind dem aktuellen Preisblatt Mainova Wärme Classic zu entnehmen. Die aktuellen Preise und Wärmelieferbedingungen sind kostenlos erhältlich im Mainova ServiceCenter, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, telefonisch unter 0800 589 456 8 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz) bzw. 069 800 880 23 (kostenpflichtig aus dem deutschen Mobilfunknetz) oder unter xxx.xxxxxxx.xx im Internet.
Wärmepreis. Der Wärmepreis besteht aus Grundgebühr, Arbeitspreis und Messpreis. Die folgenden genannten Preise gelten für den Verbrauchszeitraum entsprechend Punkt 5.3. wertgesichert. Für die bereitgestellte Wärmeleistung sind auch dann die Grundgebühr und der Messpreis zu bezahlen, wenn keine oder nur eine geringere Leistung beansprucht wurde. 5.2.1 Die Grundgebühr pro kW Anschlussleitung und Jahr beträgt: 5.2.2 Der Arbeitspreis pro kWh abgenommene Wärmemenge beträgt: 5.2.3 Der Messpreis pro Jahr in Abhängigkeit der Anschlussleistung beträgt: 5.2.4 Für die Anschlussinvestitionen (Punkt 5.1) und in den genannten Preisansätzen (Punkte
Wärmepreis. 4.1. Das für die Wärmelieferung vom Kunden zu zahlende Entgelt ergibt sich aus der Anlage Preisblatt. 4.2. Die Wärmelieferung wird von der STAWAG für einen Zeitraum von jeweils zwölf Monaten abgerech- net. Am Vertragsende wird von der STAWAG eine Schlussrechnung erstellt. Der Kunde ist verpflich- tet, monatliche Abschläge auf den voraussichtlichen Betrag der Abrechnung zu zahlen. Die Ab- schlagshöhe wird auf Grundlage der Bestimmungen der AVBFernwärmeV ermittelt. 4.3. Abweichend von Ziffer 4.2 steht es der STAWAG frei, monatlich abzurechnen.
Wärmepreis. Die allgemeinen Preisregelungen sind nachfolgend abgedruckt (Abschnitt II bis III). Die jeweils gültigen Abrechnungspreise sind dem aktuellen Preisblatt Mainova Wärme Classic zu entnehmen. Die aktuellen Preise und Wärmelieferbedingungen sind kostenlos erhältlich im Mainova ServiceCenter, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, telefonisch unter 0800 589 456 8 oder unter xxx.xxxxxxx.xx im Internet.
Wärmepreis. Der Wärmepreis gemäss Ziff. 10 der AGB richtet sich nach dem Tarifblatt der Wärmelieferantin in der jeweils gültigen Fassung und beträgt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses pro bezogene Wärmeeinheit: • 11.8 Rp./kWh (inkl. 8% Mehrwertsteuer)
Wärmepreis. Der Wärmepreis besteht aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis. Der Grundpreis beträgt EUR 15,00 pro kW Anschlussleistung und Jahr zuzüglich Abgaben und Steuern. Der Arbeitspreis beträgt EUR 77,00 pro MWh zuzüg- lich Abgaben und Steuern (1 MWh entspricht 1.000 kWh). Der Grundpreis ist vom Kunden unabhängig vom Umfang des tatsächlichen Wärmebezuges zu bezahlen. Sollten in Zukunft Abgaben, Gebühren oder Steuern aus Energie- und Klima- schutzgründen für den vertragsgegenständlichen Energiebezug vorgeschrie- ben werden, trägt der Kunde auch die dadurch entstehenden Mehrkosten, wo- bei darauf hingewiesen wird, dass diese derzeit für eine Wärmelieferung aus alternativen Energieträgern gesetzlich nicht vorgesehen sind.
Wärmepreis. Der Wärmepreis setzt sich zusammen aus dem Grundpreis pro abonnierte Leistungseinheit und dem Arbeitspreis für die bezogene Energiemenge. Bitte beachten Sie hierzu auch das Tarifsystem / Tarifblatt, in welchem die Basiswerte, die Indexierungs- und Berechnungsmethoden festgelegt werden.
Wärmepreis. Der Wärmepreis ist im Preisblatt Netzanschluss und Wärmelieferung vereinbart.