Wärmepreis Musterklauseln

Wärmepreis. Die allgemeinen Preisregelungen sind nachfolgend abgedruckt (Abschnitt I bis II). Die jeweils gültigen Abrechnungspreise sind dem aktuellen Preisblatt Mainova Wärme Classic zu entnehmen. Die aktuellen Preise und Wärmelieferbedingungen sind kostenlos erhältlich im Mainova ServiceCenter, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, telefonisch unter 0800 589 456 8 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz) bzw. 069 800 880 23 (kostenpflichtig aus dem deutschen Mobilfunknetz) oder unter xxx.xxxxxxx.xx im Internet.
Wärmepreis. Das für die Wärmelieferung zu zahlende Entgelt ergibt sich aus den nachfolgenden Preisregelungen (Abschnitt II bis III).
Wärmepreis. 4.2.1 GP Der GP ändert sich zu 10 % wie der Preisindex für Strom zu 45 % wie der Preisindex für Erzeugerpreise gewerblicher Produkte der Gruppe Kessel und Behälter ohne Dampfkessel (im Folgenden: InvestGKB) und zu 45 % wie der Index der tariflichen Stundenverdienste im Produzierenden Gewerbe. Der GP zum Anpassungszeitpunkt errechnet sich damit nach folgender Formel:
Wärmepreis. Die allgemeinen Preisregelungen sind nachfolgend abgedruckt (Abschnitt II bis III). Die jeweils gültigen Abrechnungspreise sind dem aktuellen Preisblatt Mainova Wärme Classic zu entnehmen. Die aktuellen Preise und Wärmelieferbedingungen sind kostenlos erhältlich im Mainova ServiceCenter, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, telefonisch unter 0800 589 456 8 oder unter xxx.xxxxxxx.xx im Internet.
Wärmepreis. Der Wärmepreis besteht aus Grundgebühr, Arbeitspreis und Messpreis. Die folgenden genannten Preise gelten für den Verbrauchszeitraum entsprechend Punkt 5.3. wertgesichert. Für die bereitgestellte Wärmeleistung sind auch dann die Grundgebühr und der Messpreis zu bezahlen, wenn keine oder nur eine geringere Leistung beansprucht wurde. Grundgebühr in € pro kW und Jahr laut Tarifblatt Arbeitspreis in € pro kWh nach Verbrauch laut Tarifblatt Messpreis in € pro Jahr laut Tarifblatt 5.2.1 und 5.2.2) sowie im Entgelt für die Bereitstellung der Messeinrichtung (Punkt 5.2.3) beträgt die gesetzliche Umsatzsteuer (UST) derzeit 20%. Sollten sonstige Steuern und Abgaben eingeführt werden, so werden diese ebenfalls gesondert verrechnet oder den Preisen zugeschlagen, falls eine getrennte Verrechnung nicht zulässig ist.
Wärmepreis. 4.1. Das für die Wärmelieferung vom Kunden zu zahlende Entgelt ergibt sich aus der Anlage Preisblatt.
Wärmepreis. Der Wärmepreis gemäss Ziff. 10 der AGB richtet sich nach dem Tarifblatt der Wärmelieferantin in der jeweils gültigen Fassung und beträgt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses pro bezogene Wärmeeinheit: □ [xx.xx Rp./kWh] (inkl. 8% Mehrwertsteuer)
Wärmepreis. Der Wärmepreis setzt sich zusammen aus der GB pro abonnierte Tarifgruppe und dem EP für die bezogene Energiemenge.
Wärmepreis. Der Wärmepreis setzt sich zusammen aus dem Arbeitspreis und dem Zonenpreis.
Wärmepreis. Der Wärmelieferant ist mehrwertsteuerpflichtig. Die Mehrwertsteuer ist zusätzlich auf der An- schluss- und Grundgebühr sowie dem Energiepreis zu bezahlen.