Gestaltung. Die Karte wird von der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz hergestellt. Sie wird erst mit der Unterschrift der / des Inhaberin / Inhabers gültig.
Gestaltung. Der historische Charakter des Kieler Umschlags ist in jeder Hinsicht zu wahren, die gilt vor allem auf den Plätzen Asmus-Bremer-Platz und Alter Markt. Der Mieter/die Mieterin hat seinen/ihren Stand gut auszuschildern und dem Kieler Umschlag entsprechend historisch (Holz- oder Zeltoptik) zu dekorieren. Außerdem muss dafür Sorge getragen werden, dass alle Beteiligten des Standes passend kostümiert arbeiten. Auf auffällige Beleuchtung oder Reklame ist zu verzichten.
Gestaltung. Die Design-Grundlage und damit Aufwandgrundlage bildet das bei Vertragsunterzeichnung vorgezeigte Layout der Website oder das vorgeschlagene Template. Insofern es nach Vertragsunterzeichnung zu kundenseitigen Neuerungen kommt, führt die Webagentur freiwillige kostenlose Kulanzanpassungen durch, welche bis zu maximal 10% höher sind als der ursprünglich berechnete Aufwand. Insofern es nicht möglich ist, die nachträglichen Aufwände im freiwillig zusätzlich geleisteten Zeitrahmen zu erbringen, werden weitere Leistungen im Stundensatz abgerechnet. Das Nicht-Gefallen einer Homepage ist kein Grund für die Nichtbezahlung der offenen Rechnungen, wobei die Webagentur stets bemüht ist, dem Kunden ein optimales Erzeugnis zu liefern. Die Webseite gilt als erstellt und ausgeliefert, wenn von der Webagentur alle Grafischen und technischen Leistungen erbracht wurden und funktionieren, das fehlen der AGB`s oder Impressums ist kein Grund die Webseite als nicht fertiggestellt zu betrachten, das die Daten und Inhalte vom Kunden erbracht werden müssen.
Gestaltung. Im Interesse eines repräsentativen Gesamterscheinungs- bildes der Messe ist der Aussteller beim Standbau an die Genehmigung der MESSE BREMEN und deren Anwei- sungen gebunden. Für Werbezwecke steht der gemietete Stand bis 2,50 m Höhe zur Verfügung. Für Stände, welche 2,50 m Höhe überschreiten, ist eine schriftliche Genehmigung der MESSE BREMEN erforderlich. Trans- parente und Firmenschilder dürfen nicht aus dem Stand herausragen. Pflicht ist die Abgrenzung des Standes durch neutrale Standbegrenzungswände zu den Nach- barständen. In der Flächenmiete sind keine Trennwände enthalten. Sie müssen separat bestellt und bezahlt wer- den.
Gestaltung. 6.1 Werbeanlagen sind nur am Ort der Leistung zulässig. Nicht zulässig sind Fahnen, Wimpelreihen, farbige Lichtgirlanden, Werbeanlagen mit wechseln- dem oder bewegtem Licht sowie bewegte Werbeflächen. Zulässig sind an Gebäuden: je Gebäudeseite eine Werbeanlage mit einer Fläche von bis zu 9 m². Die Werbeanlage ist in der Außenwandfläche anzu- bringen, Ausleger oder Auskragungen sind nicht zulässig. Die Oberkante der Werbeanlage muss unterhalb der Oberkante der Außenwand liegen. An Einfriedungen sind Werbeanlagen mit mehr als 0,80 m Höhe nicht zulässig. Freistehende Werbeanlagen können ausnahmsweise zugelassen werden. Sie sind gemäß Art. 58 Abs. 1 BayBO vom Genehmigungsfreistel- lungsverfahren ausgeschlossen.
6.2 Zusammengebaute Grenzgaragen sind mit gleicher Dachneigung und Dachform zu errichten.
6.3 Einfriedungen sind sockellos auszuführen. Xxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx X0 nach Festsetzung Nr. 7.9 sind Einfriedungen nur bis zu einer Höhe von 2,0 m und nur als Maschendrahtzäune, entlang der öffentlichen Verkehrsfläche auch als Stabgitterzäune zulässig.
Gestaltung. 3.1 Die Werbeanlagen sind nur bis zur jeweiligen Gebäudeoberkante zulässig.
Gestaltung. Der Charakter der Skandinavien Tage ist in jeder Hinsicht zu wahren. Der Mieter/die Mieterin hat seinen/ihren Stand gut auszu- schildern und den Skandinavien Tagen entsprechend zu dekorieren.
Gestaltung. Verbindlich für die maßliche Ausführung der Schmiedestücke sind die von uns angefertigten und vom Besteller geneh- migten Roh- oder Fertigteilzeichnungen bzw. Gipsmuster in Verbindung mit den in den »Technischen Richtlinien DIN EN 10243-1» festgelegten Toleranzen für rohe Schmiedestücke. Abweichungen hiervon sind besonders zu vereinbaren.
Gestaltung. Die Design-Grundlage und damit Aufwandgrundlage bildet das bei Vertragsunterzeichnung vorgezeigte Layout insofern vorhanden. Sollte es nach Vertragsunterzeichnung zu kundenseitig gewünschten Anpassungen kommen, liegt es im Ermessen von TEAM M digital GmbH freiwillige Kulanzanpassungen auszuführen. Allfällige Anpassungswünsche sind innert 10 Tagen ab Online-Schaltung der Webseite anzubringen, ansonsten werden weitere Leistungen, wenn überhaupt möglich und nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden, nach Ermessen von TEAM M digital GmbH zum reduzierten oder üblichen Stundensatz abgerechnet.
Gestaltung. Für sämtliche neu zu erstellende Plakatwerbestellen in der Stadt Zürich (auf öffentlichem und auf privatem Grund) ist das Plakatierungskonzept von 2006 (PK06) einzuhalten.