Gestaltung Musterklauseln

Gestaltung. Die Karte wird von der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz hergestellt. Sie wird erst mit der Unterschrift der / des Inhaberin / Inhabers gültig.
Gestaltung. Der historische Charakter des Kieler Umschlags ist in jeder Hinsicht zu wahren, die gilt vor allem auf den Plätzen Asmus-Bremer-Platz und Alter Markt. Der Mieter/die Mieterin hat seinen/ihren Stand gut auszuschildern und dem Kieler Umschlag entsprechend historisch (Holz- oder Zeltoptik) zu dekorieren. Außerdem muss dafür Sorge getragen werden, dass alle Beteiligten des Standes passend kostümiert arbeiten. Auf auffällige Beleuchtung oder Reklame ist zu verzichten.
Gestaltung. 3.1 Die Werbeanlagen sind nur bis zur jeweiligen Gebäudeoberkante zulässig.
Gestaltung. Als Ausweg aus den steuerlichen Problemen wird vom Nordelbischen Kirchenamt empfohlen (§ 13 Friedhofsrichtlinien, GVOBl 2000 S. 166, 169), dass der Besteller eine nicht rechtsfähige Stiftung errichtet und den Kirchenkreis zum Stiftungsverwalter bestimmt. Der Stiftungsverwalter verpflichtet sich, mit dem Friedhofsträger einen Dauergrabpflegevertrag über die gewünschten Grabpflegeleis- tungen zu schließen und erhält vom Friedhof jährlich eine Rechnung. Sofern der Friedhof umsatz- steuerpflichtig ist, muss die Rechnung die Umsatzsteuer ausweisen. Auf diesem Wege entsteht eine Vielzahl einzelner Stiftungen, deren grundsätzlich körperschaftsteuerpflichtige Zinserträge (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG) im Regelfall den jährlichen Freibetrag von 7 500 DM (§ 24 KStG) nicht übersteigen und daher steuerfrei bleiben. Die Zuwendung an die Stiftung löst auch keine Umsatzsteuerpflicht aus, denn es handelt sich nicht um eine umsatzsteuerpflichtige Lieferung oder sonstige entgeltpflichtige Leistung. Umsatzsteuer fällt aber i. d. R. auf der zweiten Stufe für die vom Kirchenkreis an den Friedhof in Auf- trag gegebene Grabpflege an. Insofern ändert sich gegenüber dem unmittelbar mit dem Gärtner/- Friedhof abgeschlossenen Dauergrabpflegevertrag nur die Fälligkeit. Ginge es allein um den Zinsvor- teil, der durch Vermeidung der Mindest-Ist-Besteuerung infolge späterer Fälligkeit der Umsatzsteuer entsteht, so müssten sich die kirchlichen Gremien fragen, ob der Zinsvorteil den zusätzlichen Aufwand rechtfertigt, zumal er im Ergebnis dem Auftraggeber zugute kommt. Der eigentliche Reiz des Stiftungs- bzw. Treuhandmodells liegt darin, die Steuerfreiheit der Kapitalübertragung und der jährlichen Zinsen zu erreichen. Die beschriebene Gestaltung der Dauergrabpflegeverhältnisse hat in umsatz- und kör- perschaftsteuerrechtlicher Hinsicht die Zustimmung der Finanzbehörden in Hamburg und Schleswig- Holstein gefunden.
Gestaltung. Die Design-Grundlage und damit Aufwandgrundlage bildet das bei Vertragsunterzeichnung vorgezeigte Layout insofern vorhanden. Sollte es nach Vertragsunterzeichnung zu kundenseitig gewünschten Anpassungen kommen, liegt es im Ermessen von TEAM M digital GmbH freiwillige Kulanzanpassungen auszuführen. Allfällige Anpassungswünsche sind innert 10 Tagen ab Online-Schaltung der Webseite anzubringen, ansonsten werden weitere Leistungen, wenn überhaupt möglich und nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden, nach Ermessen von TEAM M digital GmbH zum reduzierten oder üblichen Stundensatz abgerechnet.
Gestaltung design.idee, Büro für Gestaltung, Erfurt BMEL BMEL Diese und weitere Publikationen können Sie kostenlos bestellen: Internet: xxx.xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxx.xx Tel.: 000 00 000 0000 Fax: 000 0000 000 0000 Schriftlich: Publikationsversand der Bundesregierung Xxxxxxxx 00 00 00 | 00000 Xxxxxxx Weitere Informationen unter
Gestaltung. Für sämtliche neu zu erstellende Plakatwerbestellen in der Stadt Zürich (auf öffentlichem und auf privatem Grund) ist das Plakatierungskonzept von 2006 (PK06) einzuhalten.
Gestaltung. Im Interesse eines repräsentativen Gesamterscheinungs- bildes der Messe ist der Aussteller beim Standbau an die Genehmigung der MESSE BREMEN und deren Anwei- sungen gebunden. Für Werbezwecke steht der gemietete Stand bis 2,50 m Höhe zur Verfügung. Für Stände, welche 2,50 m Höhe überschreiten, ist eine schriftliche Genehmigung der MESSE BREMEN erforderlich. Trans- parente und Firmenschilder dürfen nicht aus dem Stand herausragen. Pflicht ist die Abgrenzung des Standes durch neutrale Standbegrenzungswände zu den Nach- barständen. In der Flächenmiete sind keine Trennwände enthalten. Sie müssen separat bestellt und bezahlt wer- den.
Gestaltung. Verbindlich für die maßliche Ausführung der Schmiedestücke sind die von uns angefertigten und vom Besteller geneh- migten Roh- oder Fertigteilzeichnungen bzw. Gipsmuster in Verbindung mit den in den »Technischen Richtlinien DIN EN 10243-1» festgelegten Toleranzen für rohe Schmiedestücke. Abweichungen hiervon sind besonders zu vereinbaren.
Gestaltung. Der Charakter vom Kieler Lichtermeer ist in jeder Hinsicht zu wahren. Der Mieter / die Mieterin hat seinen/ ihren Stand gut auszuschildern und entsprechend zu dekorieren.