Ansprechstellen Musterklauseln

Ansprechstellen. 6.1. Die Vertragsparteien stellen sicher, dass die in Anlage 2 benannten Ansprechpartner in einem für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Vertragspflichten erforderlichen Umfang erreichbar und berechtigt sind, Fahrpläne in den Bilanzkreisen dieses Vertrages zu ändern bzw. entgegenzunehmen sowie Zeitreihen zu den Bilanzkreisen des Vertrages entgegenzunehmen und Rückäußerungen zu diesen abzugeben.
Ansprechstellen. 1. Die Ansprechstelle des VNB für kommerzielle Belange ist Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH Xxxxxxxxx Xxxx 0 00000 Xxxxxxx Fax-Nr.: +00 000 000-0000 E-Mail: xxxxxxxxxxxxxx.xxxxx@xxxxx.xx Der VNB behält sich vor, für andere Belange - insbesondere die Fahrplanabwicklung - andere Ansprechstellen zu benennen.
Ansprechstellen. 4.1 Ansprechstelle des Lieferanten ist: [Name des Lieferanten und des Ansprechpartners/ Adresse]
Ansprechstellen. (1) Die Ansprechstelle des VNB für kommerzielle Belange ist N-ERGIE Netz GmbH Daten und Bilanzkreismanagement Xxxx Xxxx Xxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxxx Tel.: 0000 000-00000 Fax: 0000 000-00000 E-Mail: xxxx.xxxxxxxxxxx@x-xxxxx-xxxx.xx Der VNB behält sich vor, für andere Belange – insbesondere die Fahrplanabwicklung – andere Ansprechstellen zu benennen.
Ansprechstellen. Bauherr Bauleitung Unternehmung
Ansprechstellen. 7.1 Projektleiter Bauherr
Ansprechstellen. 5.1 Die Vertragspartner stellen sicher, dass die in Anlage 2 benannten Ansprechpartner in einem für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Vertragspflichten erforderlichen Umfang erreichbar und berechtigt sind, um Fahrpläne in den BBK dieses Vertrags zu ändern bzw. entgegenzunehmen sowie Zeitreihen zu den BBK des Vertrags entgegenzunehmen und Rückäußerungen zu diesen abzugeben.
Ansprechstellen. Die Vertragspartner müssen eine tägliche 24-Stunden Erreichbarkeit der in Anlage 2 benannten Ansprechpartner sicherstellen und diese mit allen nötigen Vollmachten ausstatten, um Fahrpläne im Bilanzkreis dieses Vertrages zu ändern bzw. entgegenzunehmen. Bei Änderungen der vorgenannten Stellen ist dies unverzüglich schriftlich dem anderen Vertragspartner mitzuteilen.
Ansprechstellen xxxxxxxx.xxx stellt eine telefonische Kundenhotline zur Verfügung: 0043 57 745 745. Das Mailpostfach ist xxxxxxx@xxxxxxxx.xxx.
Ansprechstellen. Mittels dieser Bestimmung wird festgelegt, über welche Personen zwischen den Vertragsparteien kommuniziert wird. Ändern eine Ansprechstelle oder deren Kontaktdetails, hat umgehend eine schriftliche Mitteilung an die anderen Ansprechstellen zu erfolgen. Unvorhersehbare Arbeiten Planlieferungs- programm Kein automatischer Verzug bei Terminüberschrei- tung Versicherung von Planergemeinscha ften Garantien Integritätsklausel Abweichungen zu den AVB Angaben bezüglich Haftpflichtversicherung können dem Leitfaden der KBOB zur Haftpflichtversicherung in Planer- und Werkverträgen entnom- men werden (vgl. www.kbob.adminch → Themen und Leistungen → Dienstleistungen Planer). Wichtig ist es darauf zu achten, dass Planergemeinschaften tatsächlich als Planergemeinschaften versichert sind. Sofern dies nicht im Rahmen einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung der Fall ist, besteht Deckung nur dann, wenn eine besondere Konsortialversicherung abgeschlossen wurde. Dem Vertrag ist ein Versicherungsnachweis für eine Berufshaftpflichtversi- cherung beizulegen, aus welchem sich ergibt, dass der Beauftragte bzw. die Planergemeinschaft bei Auftragsbeginn über eine Versicherungsde- ckung verfügt. Ob über die Versicherungen hinaus auch Garantien verlangt werden sollen (Erfüllungs-, Gewährleistungsgarantien, allenfalls Anzahlungsgarantien), hat die jeweilige Vergabestelle im konkreten Fall zu entscheiden.