Common use of Ansprüche aus Benachteiligung (AGG) Clause in Contracts

Ansprüche aus Benachteiligung (AGG). Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden aufgrund gesetzlicher Vorschriften zum Schutz vor Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Mitversichert sind auch Haftpflichtansprüche aus Verstößen, die zeitlich vor Vertragsbeginn liegen, sofern dem Versicherungsnehmer diese noch nicht bekannt waren. Für Ansprüche aus Benachteiligung gilt eine Nachhaftungszeit von 3 Jahren ab Vertragsende. Hierzu gelten die Regelungen der Ziff. 19 Teil A.

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Ansprüche aus Benachteiligung (AGG). Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden aufgrund gesetzlicher Vorschriften zum Schutz vor Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Mitversichert sind auch Haftpflichtansprüche aus Verstößen, die zeitlich vor Vertragsbeginn liegen, sofern dem Versicherungsnehmer diese noch nicht bekannt waren. Für Ansprüche aus Benachteiligung gilt eine Nachhaftungszeit von 3 Jahren ab Vertragsende. Hierzu gelten die Regelungen der Ziff. 19 14 Teil A.

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Ansprüche aus Benachteiligung (AGG). Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden aufgrund gesetzlicher Vorschriften zum Schutz vor Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Mitversichert sind auch Haftpflichtansprüche aus Verstößen, die zeitlich vor Vertragsbeginn liegen, sofern dem Versicherungsnehmer diese noch nicht bekannt waren. Für Ansprüche aus Benachteiligung gilt eine Nachhaftungszeit von 3 Jahren ab Vertragsende. Hierzu gelten die Regelungen der Ziff. 19 Teil A..

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Ansprüche aus Benachteiligung (AGG). Mitversichert sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme Haftpflichtansprüche wegen Schäden aufgrund gesetzlicher Vorschriften zum Schutz vor Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Mitversichert sind auch Haftpflichtansprüche aus Verstößen, die zeitlich vor Vertragsbeginn liegen, sofern dem Versicherungsnehmer diese noch nicht bekannt waren. Für Ansprüche aus Benachteiligung gilt eine Nachhaftungszeit von 3 Jahren ab Vertragsende. Hierzu gelten die Regelungen der Ziff. 19 Teil A.

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