Ansprüche Dritter. Die Versicherung deckt auch die Ansprüche Dritter infol- ge von Brand, Explosion oder Bersten des Fahrzeugs auf Privatgeländen. Die Gesellschaft zahlt einen Betrag bis in Höhe von 150.000,00 Euro für unmittelbare Sachschäden, die durch den Schadenfall Personen, Tieren und Sachen Dritter zugefügt wurde, die nicht zu den im Art. 129 des Versicherungskodex genannten gehören. Die Gesellschaft deckt die Haftpflicht des Versicherungs- nehmers, des Fahrzeugeigentümers und des Fahrers für Schäden ab, die unbeabsichtigt durch das Fahren des Fahrzeugs an Kleidung und üblichen persönlichen Ge- brauchsgegenständen entstehen, die aufgrund ihres na- türlichen Zwecks von den beförderten Dritten mitgeführt werden, ausgeschlossen Geld, Wertsachen, Wertpapiere sowie Koffer, Frachtstücke und ihr Inhalt; ebenfalls aus- geschlossen sind die Schäden durch Brand, Diebstahl oder Verlust. Außerdem deckt die Versicherung auch die Schäden, die durch - vollständige oder teilweise - Unter- brechung oder Aussetzung der Verwendung von Gütern sowie von industriellen, gewerblichen, landwirtschaftli- chen oder Service-Tätigkeiten entstehen, bis in Höhe von 10% des oben genannten Höchstbetrags.
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Samples: KFZ Haftpflichtversicherung, KFZ Haftpflichtversicherung, Versicherungsvertrag Personenkraftwagen