Common use of Ansprüche Dritter Clause in Contracts

Ansprüche Dritter. 12.1 Die Verkäuferin ist berechtigt (im Namen der Gesellschaft) alle angemessenen Schritte oder Verfahren zu unternehmen, die sie für notwendig erachtet, um eine relevante For- derung eines Dritten zu vermeiden, zu bestreiten, abzuwehren, zu mildern, zu verglei- chen, zu verteidigen oder anzufechten. 12.2 Die Käuferin wird in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen handeln und dafür sorgen, dass die Gesellschaft in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen handelt.

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