Ansprüche Dritter. Der Lieferant haftet dafür, dass durch die Lieferung, Benutzung und den Betrieb der gelieferten Waren oder Leistungen Patente oder sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Lieferant verpflichtet sich, den Besteller auf erstes Anfordern von allen etwaigen Ansprüchen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen derartiger Schutzrechte von dritter Seite erhoben werden sollten.
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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen
Ansprüche Dritter. Der Lieferant haftet dafür, dass durch die Lieferung, Benutzung und den Betrieb der gelieferten Waren oder Leistungen Patente oder sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Lieferant verpflichtet sich, den Besteller Käufer auf erstes Anfordern von allen etwaigen Ansprüchen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen derartiger Schutzrechte von dritter Seite erhoben werden sollten.
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Ansprüche Dritter. Der Lieferant haftet dafür, dass durch die Lieferung, Benutzung und den Betrieb der gelieferten Waren oder Leistungen Patente oder sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Lieferant verpflichtet sich, den Besteller Xxxxxxx auf erstes Anfordern von allen etwaigen Ansprüchen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen derartiger Schutzrechte von dritter Seite erhoben werden sollten.
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