Anstellungsverhältnis. a) Die Bestimmungen des GAV über Abschluss, Inhalt und Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse gelten während der Dauer des Ver- trages unmittelbar für die beteiligten Arbeitgeber und den Arbeitneh- menden und können nicht wegbedungen werden, sofern der GAV nicht etwas anderes bestimmt.
Appears in 2 contracts
Samples: www.prk-gaertner.ch, gav.arbeitsrechtler.ch
Anstellungsverhältnis. a) 24.1 Die Bestimmungen des GAV über Abschluss, Inhalt und Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse gelten während der Dauer des Ver- trages GAV unmittelbar für die beteiligten Arbeitgeber unterstellten Arbeitgebenden und den Arbeitneh- menden deren Arbeitnehmenden und können nicht wegbedungen werden, sofern der GAV nicht etwas anderes bestimmt.
Appears in 2 contracts
Samples: www.gbs-gruene-berufe.ch, www.jardinsuisse-aargau.ch
Anstellungsverhältnis. a) 20.1 Die Bestimmungen des GAV über Abschluss, Inhalt und Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse gelten während der Dauer des Ver- trages GAV unmittelbar für die beteiligten unterstellten Arbeitgeber und den Arbeitneh- menden deren Arbeitnehmer und können nicht wegbedungen werden, sofern der GAV nicht etwas anderes bestimmt.
Appears in 1 contract
Anstellungsverhältnis. a) Die Bestimmungen des GAV über Abschluss, Inhalt und Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse gelten während der Dauer des Ver- trages Vertrages unmittelbar für die beteiligten Arbeitgeber und den Arbeitneh- menden Arbeitnehmenden und können nicht wegbedungen werdenwe rden, sofern der GAV nicht etwas anderes bestimmt.
Appears in 1 contract
Samples: gav.arbeitsrechtler.ch
Anstellungsverhältnis. a) Die Bestimmungen des GAV über Abschluss, Inhalt und Beendigung Been- digung der einzelnen Arbeitsverhältnisse gelten während der Dauer des Ver- trages Vertrages unmittelbar für die beteiligten Arbeitgeber Arbeitge- ber und den Arbeitneh- menden Arbeitnehmenden und können nicht wegbedungen wegbedun- gen werden, sofern der GAV nicht etwas anderes bestimmt.
Appears in 1 contract
Samples: gav.arbeitsrechtler.ch