Antikorruption Musterklauseln

Antikorruption. Grundsatz Nr. 10
Antikorruption. 11.1. Der Käufer erfüllt jederzeit alle Pflichten und Beschränkungen, die sich aus allen geltenden Antikorruptionsvorschriften der Vereinten Nationen, der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs, der Europäischen Union, der Niederlande und eines jeglichen Landes, das für die Durchführung des geschlossenen Vertrags relevant ist oder sein kann, (die „Antikorruptionsgesetzgebung“).
Antikorruption. 25.1 Der Käufer selbst ist verpflichtet und wird dafür sorgen, dass alle seine Mitarbeiter, Angestellten, leitenden Angestellten und Dritte, andere Arbeitnehmer, Handelsvertreter und Berater:
Antikorruption. Die Parteien erklären, die Geschäftsaktivitäten loyal, fair, transparent, ehrlich und unter Einhaltung aller einschlägigen Antikorruptionsgesetze durchzuführen.
Antikorruption. Zweck dieser Klausel ist es, Korruption und bereits den Verdacht auf Korruption zu verhindern und das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität unseres Unternehmens und unserer Beschäftigter sowie unsere Vermögensinteressen zu bewahren. Der Lieferant hat die Anforderungen der jeweils auf ihn anwendbaren nationalen und internationalen Anti-Bestechungs-/-Korruptionsgesetze einzuhalten, nach österreichischem Recht insbesondere die der § 10 UWG und § 309 StGB. Er sichert zu. keine Versprechungen oder Angebote über finanzielle oder sonstige Vorteile (direkt oder indirekt) gegenüber natürlichen, juristischen Personen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemacht zu haben, die, durch missbräuchliche Ausnutzung ihrer Position, unserer Geschäfte beeinflussen, absichern oder erhalten können. Er wird natürlichen, juristischen Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts auch keine solchen Versprechungen oder Angebote machen. Soweit der Lieferant eine öffentliche Körperschaft ist, versichert diese, dass weder sie noch ihre Angestellten oder Erfüllungsgehilfen jemals einen entsprechenden finanziellen oder sonstigen Vorteil angenommen haben, und dass weder ihnen noch ihren Angestellten oder Erfüllungsgehilfen ein solcher Vorteil angeboten wurde, um dadurch ihre Entscheidung bezüglich eines Vertrages mit uns zu beeinflussen. Der Lieferant wird uns zu jeder Zeit unverzüglich benachrichtigen sofern Umstände zu seiner Kenntnis gelangen, die im Widerspruch zu den Vorgaben dieser Antikorruptionsklausel (Nr. 19) stehen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Antikorruptionsklausel (Nr. 19) sind wir berechtigt, von dem jeweiligen mit dem Lieferanten geschlossenen Kauf- oder Liefervertrag aus wichtigem Grund zurückzutreten bzw. ihn fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
Antikorruption. Jede Partei bestätigt, dass ihr von den Mitarbeitern oder Vertretern der anderen Partei im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung keine illegalen oder unlauteren Bestechungs-, Schmiergeld-, Zahlungs-, Schenkungs- oder Wertsachen angeboten oder entgegengenommen wurden. Angemessene Geschenke und Bewirtungen, die im normalen Geschäftsablauf gewährt werden, verstoßen nicht gegen die oben genannte Einschränkung. Jeder Verstoß gegen die oben genannte Einschränkung wird umgehend an xxxxx@xxxxxx.xxx gemeldet.
Antikorruption. 1. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Ausführung der vertraglich geschuldeten Leistungen alle einschlägigen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Korruption einzuhalten. Diese Verpflichtung umfasst in jedem Fall das Verbot unrechtmäßiger Zahlungen oder der Gewährung anderer unrechtmäßiger Vorteile an Amtsträger, Geschäftspartner, an deren Mitarbeiter, Familienangehörige oder sonstige Partner und das Verbot von Beschleunigungszahlungen an Amtsträger oder sonstige Personen.
Antikorruption. Die Parteien verpflichten sich, sich an die Gesetze, Regelungen, Bestimmungen und Vorschriften gegen Bestechung, Geldwäsche und Antikorruption zu halten und bestätigen, dass sie Richtlinien und Verfahren etabliert haben und diese aufrechterhalten, um die Einhaltung solcher Gesetze, Regelungen, Bestimmungen und Vorschriften zu gewährleisten. Im Falle des Verstoßes gegen diese hat die andere Partei das Recht, diesen Vertrag unverzüglich zu kündigen.
Antikorruption. Unsere Geschäftspartner achten die jeweils anwendbaren Antikorruptionsgesetze und ergreifen die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen (z. B. Schulungen für Mitarbeiter*innen), um deren Einhaltung sicherzustellen. Der Geschäftspartner informiert die SWM, soweit rechtlich zulässig, über gegen den Geschäftspartner oder Dritte, die von ihm zur Vertragserfüllung mit den SWM eingesetzt werden, eingeleitete behördliche Untersuchungen mit Korruptionsbezug, die im Zusammen- hang mit einer Geschäftsbeziehung mit den SWM stehen oder negative Auswir- kungen auf die SWM haben könnten.