Common use of Anwendbarkeit Clause in Contracts

Anwendbarkeit. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AGB“) sind integrierter Bestandteil sämtlicher Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und der Fried x. Xxxxxx Gesellschaft m.b.H. und/oder den mit der Fried x. Xxxxxx Gesellschaft m.b.H. in der Neuman Gruppe verbundenen Unternehmen (jeder „NEUMAN“), die den Verkauf und die Lieferung von Waren oder die Erbringung von sonstigen Leistungen durch NEUMAN zum Gegenstand haben. Von den AGB abweichende Vertragsbedingungen oder sonstige Regelungen des Kunden gelten nur dann und nur soweit, als diese im Einzelfall von NEUMAN ausdrücklich schriftlich anerkannt werden und nur für jenes Geschäft, für welches die Vertragsbedingungen oder sonstigen Regelungen des Kunden von NEUMAN anerkannt werden. Die Bestätigung von Kundenbestellungen durch NEUMAN gilt keinesfalls als Anerkennung abweichender Vertragsbedingungen oder sonstiger Regelungen. Für Geschäftsabschlüsse mit Verbrauchern im Sinne der für diese im Einzelfall maßgeblichen konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen gelten die AGB nur soweit, als diese nicht den zwingenden Regelungen solcher Bestimmungen widersprechen. Sobald die AGB einem mit dem Kunden abgeschlossenen Rechtsgeschäft zugrunde gelegt werden, gelten sie unter Ausschluss abweichender Bedingungen des Kunden auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen von NEUMAN an den Kunden, sofern NEUMAN keine anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde legt oder anderes zwischen den Vertragspartnern ausdrücklich vereinbart wird.

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Samples: www.datocms-assets.com, www.neuman.at

Anwendbarkeit. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Einkaufsbedingungen („AGB“) sind integrierter Bestandteil sämtlicher Rechtsgeschäfte zwischen zwi- schen dem Kunden Lieferanten und der Fried x. Xxxxxx Gesellschaft Gesell- schaft m.b.H. und/oder den mit der Fried x. Xxxxxx Gesellschaft Ge- sellschaft m.b.H. in der Neuman Gruppe verbundenen Unternehmen Un- ternehmen (jeder „NEUMAN“), die den Verkauf und die Lieferung von Waren oder die Erbringung von sonstigen Leistungen durch an NEUMAN zum Gegenstand haben. Von den AGB abweichende Vertragsbedingungen oder sonstige Regelungen des Kunden Lieferanten gelten nur dann und nur soweit, als diese im Einzelfall von NEUMAN ausdrücklich schriftlich anerkannt werden und nur für jenes Geschäft, Geschäft für welches die Vertragsbedingungen Vertragsbedingun- gen oder sonstigen Regelungen des Kunden Lieferanten von NEUMAN anerkannt werden. Die Bestätigung von Kundenbestellungen Ange- boten oder anderen Schriftstücken des Lieferanten durch NEUMAN gilt keinesfalls als Anerkennung abweichender Vertragsbedingungen oder sonstiger Regelungen. Für Geschäftsabschlüsse mit Verbrauchern im Sinne der für diese im Einzelfall maßgeblichen konsumentenschutzrechtlichen konsumenten- schutzrechtlichen Bestimmungen gelten die AGB nur soweit, so- weit als diese nicht den zwingenden Regelungen solcher Bestimmungen widersprechen. Sobald die AGB einem mit dem Kunden abgeschlossenen Lieferanten abge- schlossenen Rechtsgeschäft zugrunde gelegt werden, gelten sie unter Ausschluss abweichender Bedingungen des Kunden Lieferanten auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen von NEUMAN des Lieferanten an den KundenNEUMAN, sofern NEUMAN keine anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Geschäftsbedin- gungen zugrunde legt oder anderes zwischen den Vertragspartnern Ver- tragspartnern ausdrücklich vereinbart wird.

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Anwendbarkeit. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Einkaufsbedingungen („AGB“) sind integrierter Bestandteil sämtlicher Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden Lieferanten und der Fried x. Xxxxxx Gesellschaft m.b.H. und/oder den mit der Fried x. Xxxxxx Gesellschaft m.b.H. in der Neuman Gruppe verbundenen Unternehmen (jeder „NEUMAN“), die den Verkauf und die Lieferung von Waren oder die Erbringung von sonstigen Leistungen durch an NEUMAN zum Gegenstand haben. Von den AGB abweichende Vertragsbedingungen oder sonstige Regelungen des Kunden Lieferanten gelten nur dann und nur soweit, als diese im Einzelfall von NEUMAN ausdrücklich schriftlich anerkannt werden und nur für jenes Geschäft, Geschäft für welches die Vertragsbedingungen oder sonstigen Regelungen des Kunden Lieferanten von NEUMAN anerkannt werden. Die Bestätigung von Kundenbestellungen Angeboten oder anderen Schriftstücken des Lieferanten durch NEUMAN gilt keinesfalls als Anerkennung abweichender Vertragsbedingungen oder sonstiger Regelungen. Für Geschäftsabschlüsse mit Verbrauchern im Sinne der für diese im Einzelfall maßgeblichen konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen gelten die AGB nur soweit, soweit als diese nicht den zwingenden Regelungen solcher Bestimmungen widersprechen. Sobald die AGB einem mit dem Kunden Lieferanten abgeschlossenen Rechtsgeschäft zugrunde gelegt werden, gelten sie unter Ausschluss abweichender Bedingungen des Kunden Lieferanten auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen von NEUMAN des Lieferanten an den KundenNEUMAN, sofern NEUMAN keine anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde legt oder anderes zwischen den Vertragspartnern ausdrücklich vereinbart wird.

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Samples: www.neuman.at