Anwendungsbereich, Vertragsschluss Musterklauseln

Anwendungsbereich, Vertragsschluss. 1.1 Der Verkauf und die Lieferung von Waren einschließlich ggf. darin enthaltener oder zusammen mit den Waren ausgelieferter Software (nachfolgend zusammen „Lieferungen“) an unsere Kunden erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend “Lieferbedingungen”), vorausgesetzt der Kunde ist Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen. Entgegenstehende oder von unseren Lieferbedingungen oder von gesetzlichen Vorschriften abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Unsere Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Lieferbedingungen oder gesetzlichen Vorschriften abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferungen an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
Anwendungsbereich, Vertragsschluss. 1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) der Elektronische Fahrwerksysteme GmbH (EFS) gelten für sämtliche, auch künftige, Bestellungen der EFS sowie für alle, auch künftigen, Angebote, Lieferungen und Leistungen ihrer Geschäftspartner, Auftragnehmer und Lieferanten (AUFTRAGNEHMERIN).
Anwendungsbereich, Vertragsschluss. 1.1 Diese Lieferbedingungen gelten für den Verkauf von Waren einschließlich darin enthaltender oder zusammen mit den Waren ausgelieferter Software („nachfolgend: „Lieferungen“). Sämtliche Lieferungen an unsere Kunden (nachfolgend „Besteller“) im unternehmerischen Geschäftsverkehr erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend “Lieferbedingungen”). Entgegenstehende oder von unseren Lieferbedingungen oder gesetzlichen Vorschriften abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nicht, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Unsere Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Lieferbedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers die Lieferungen an den Besteller vorbehaltlos ausführen. 1.2 Diese Lieferbedingungen gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch für alle unsere künftigen Lieferungen an den Besteller, ohne dass wir in jedem Einzelfall auf die Anwendung dieser Lieferbedingungen hinweisen müssen. 1.3 Unsere Angebote sind – sofern nicht abweichend bestimmt – verbindlich und können von dem Besteller nur innerhalb von 30 Tagen nach Zugang angenommen werden. 1.4 Änderungen des Liefergegenstands auf Wunsch des Bestellers (z.B. in Konstruktion und Ausführung) erfolgen ausschließlich auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung, in der die Auswirkungen einer solchen Änderung, insbesondere hinsichtlich der Mehr- und Minderkosten sowie der Liefertermine, geregelt werden. 1.5 Für Software gelten vorrangig Lizenzbedingungen, die zusammen mit der Software ausgeliefert und dem Besteller auf Anfrage vorab zur Verfügung gestellt werden. Soweit keine Lizenzbedingungen zur Anwendung kommen, werden dem Kunden mit Gefahrübergang einfache und nicht ausschließliche Rechte zur Nutzung der Software eingeräumt, soweit diese für die bestimmungsgemäße Nutzung der verkauften Waren erforderlich ist.
Anwendungsbereich, Vertragsschluss. 1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) der Argo AI GmbH (AUFTRAGGEBERIN) gelten für sämtliche, auch künftige, Bestellungen der AUFTRAGGEBERIN sowie für alle, auch künftige, Angebote, Lieferungen und Leistungen ihrer Geschäftspartner, Auftragnehmer und Lieferanten (AUFTRAGNEHMERIN).

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.