Anwesenheitspflicht. Der Vertragspartner hat während der Dauer der Benützung dafür zu sorgen, dass er selbst oder ein Bevollmächtigter anwesend und ständig telefonisch erreichbar ist.
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Samples: www.nachrichtenforum.at, tabakfabrik-linz.at, www.forte.or.at
Anwesenheitspflicht. Der Vertragspartner hat während der Dauer der Benützung dafür zu sorgen, dass er selbst oder ein Bevollmächtigter anwesend und ständig durchgehend telefonisch erreichbar ist.
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Samples: palaisevents.at, cafecentral.wien, verkehrsbuero-hospitality.com
Anwesenheitspflicht. Der Vertragspartner Die Vertragspartnerin/der Vertrags- partner hat während der Dauer der Benützung Be- nützung dafür zu sorgen, dass sie/er selbst oder ein Bevollmächtigter eine informierte bevollmäch- tigte Vertretungsperson anwesend und ständig telefonisch erreichbar ist.
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Samples: www.plus.ac.at
Anwesenheitspflicht. Der Vertragspartner hat während der Dauer der Benützung dafür zu sorgen, dass er selbst oder ein Bevollmächtigter Bevoll- mächtigter anwesend und ständig telefonisch erreichbar ist.
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Samples: zehnerhaus-badradkersburg.at
Anwesenheitspflicht. Der Vertragspartner hat während der Dauer der Benützung dafür zu sorgen, dass er selbst oder ein Bevollmächtigter bevollmächtigter Vertreter anwesend und ständig telefonisch erreichbar ist.
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Samples: kongresshaus.at