Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderungen. 17.1 Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen (z. B. Veräußerung des Gerätes, Datenänderungen, Kündigungen) sind in Textform an den Versicherer oder das von ihm mit der Vertragsverwaltung beauftragte Unternehmen abzugeben. 17.2 Hat der Versicherte eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherten gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte bekannte Anschrift. Die Erklärung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie ohne die Anschriftenänderung bei regelmäßiger Beförderung dem Versicherten zugegangen sein würde.
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Samples: Produktinformationsblatt/ Versicherungsbedingungen/ Kundeninformationen, Elektronik Und Garantieversicherung, Insurance Policy
Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderungen. 17.1 14.1 Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen (z. B. Veräußerung des Gerätes, Datenänderungen, Kündigungen) sind in Textform an den Versicherer oder das von ihm mit der Vertragsverwaltung beauftragte Unternehmen abzugeben.
17.2 14.2 Hat der Versicherte eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherten gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte bekannte Anschrift. Die Erklärung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie ohne die Anschriftenänderung bei regelmäßiger Beförderung dem Versicherten zugegangen sein würde.
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Samples: Produktinformationsblatt
Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderungen. 17.1 13.1 Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen (z. B. Veräußerung des Gerätes, Datenänderungen, Kündigungen) sind in Textform an den Versicherer oder das von ihm mit der Vertragsverwaltung beauftragte Unternehmen abzugeben.
17.2 13.2 Hat der Versicherte eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherten gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte bekannte Anschrift. Die Erklärung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie ohne die Anschriftenänderung bei regelmäßiger Beförderung dem Versicherten zugegangen sein würde.
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Samples: Garantieversicherung