Common use of Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand Clause in Contracts

Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand. Auf die in dieser Police abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis ist der Hauptsitz des Versicherers maßgeblich, soweit gesetzlich kein ausschließlicher Gerichtsstand vorgeschrieben oder in den Besonderen Teilen etwas Abweichendes vereinbart ist.

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Samples: www.ruv.de, citrix-online.ruv.de, www.ov-boerse.de

Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand. Auf die in dieser Police abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich aus- schließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland AnwendungAn- wendung. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis ist der Hauptsitz des Versicherers maßgeblich, soweit gesetzlich kein ausschließlicher Gerichtsstand vorgeschrieben oder in den Besonderen Teilen etwas Abweichendes vereinbart ist.

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