Common use of Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand Clause in Contracts

Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand. Sofern in den Vertragsdokumenten nicht anders festgelegt, gilt für den Vertrag sowie für die Lösung aller Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten und Forderungen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag deutsches Recht. Prozesse, Klagen oder Verfahren im Zusammenhang mit dem Vertrag sind beim Gericht am Geschäftssitz von ROSEN anhängig zu machen, das die Zuständigkeit besitzt und Gerichtsstand ist. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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