Arbeitsschutz. (a) Die Vertragsparteien verpflichten sich alle einschlägigen Gesetze, Regeln und/oder Vorschriften zum Arbeitsschutz und zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung in der Umgebung einzuhalten. Der Kunde sorgt dafür, dass seine Beschäftigten, Erfüllungsgehilfen, Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer ein sicheres Arbeitsumfeld für das Personal und andere Vertreter schaffen und trifft die gesetzlich vorgeschriebenen sowie alle sonstigen Maßnahmen, die zur Verhütung von Unfällen und zur Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit des Personals an dem Standort erforderlich sind. Der Kunde informiert das Personal rechtzeitig über die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen und Signify über alle einschlägigen standortspezifischen Arbeitsschutz- und Umweltschutzauflagen und -abläufe. Signify hat das Recht, aber nicht die Pflicht, von Zeit zu Zeit die einschlägigen Arbeitsschutz- und Umweltschutzunterlagen, -abläufe und -bedingungen an dem Standort zu überprüfen und zu inspizieren. (b) Der Kunde sorgt dafür, dass sich an dem Standort keine Gefahrstoffe befinden. Falls dort Gefahrstoffe vorhanden sind, sorgt der Kunde dafür, dass seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer diese ordnungsgemäß handhaben und gegebenenfalls auf Kosten des Kunden entfernen und entsorgen. Wenn nach vernünftiger Einschätzung von Signify die Gesundheit und Sicherheit des Personals oder des Standortes durch Sicherheitsrisiken, Bedrohung durch Terrorismus, Gefahrstoffe oder unsichere Arbeitsbedingungen gefährdet sind oder sein können, kann Signify zusätzlich zu anderen verfügbaren Rechten oder Rechtsmitteln das Personal (mit zumutbarer Unterstützung des Kunden) ganz oder teilweise von dem Standort abziehen, die Umsetzung des Vertrags ganz oder teilweise aussetzen und/oder Services (soweit möglich) aus der Ferne erbringen oder überwachen, ohne dadurch dem Kunden gegenüber haftbar zu werden. (c) Standortbedingungen, die wesentlich von den Angaben des Kunden abweichen, oder bisher unbekannte technische Bedingungen vor Ort, die wesentlich von den Bedingungen abweichen, die gewöhnlich vorgefunden werden und nach allgemeiner Auffassung zu der Art der im Vertrag vereinbarten Arbeiten gehören, gelten als Änderung.
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Arbeitsschutz. (a) Die Vertragsparteien verpflichten sich alle einschlägigen Gesetze, Regeln und/oder Vorschriften zum Arbeitsschutz und zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung in der Umgebung einzuhalten. Der Kunde sorgt dafür, dass seine BeschäftigtenBes- chäftigten, Erfüllungsgehilfen, Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer ein sicheres Arbeitsumfeld für das Personal und andere Vertreter schaffen und trifft die gesetzlich vorgeschriebenen sowie alle sonstigen Maßnahmen, die zur Verhütung von Unfällen und zur Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit des Personals an dem Standort erforderlich sind. Der Kunde informiert das Personal rechtzeitig über die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen und Signify Modular L.I. über alle einschlägigen standortspezifischen Arbeitsschutz- und Umweltschutzauflagen und -abläufe. Signify Modular L.I. hat das Recht, aber nicht die Pflicht, von Zeit zu Zeit die einschlägigen Arbeitsschutz- und UmweltschutzunterlagenUmweltschutzun- terlagen, -abläufe und -bedingungen an dem Standort zu überprüfen und zu inspizieren.
(b) Der Kunde sorgt dafür, dass sich an dem Standort keine Gefahrstoffe befinden. Falls dort Gefahrstoffe vorhanden sind, sorgt der Kunde dafür, dass seine Mitarbeiter, ErfüllungsgehilfenErfül- lungsgehilfen, Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer diese ordnungsgemäß handhaben handha- ben und gegebenenfalls auf Kosten des Kunden entfernen und entsorgen. Wenn nach vernünftiger Einschätzung von Signify Modular L.I. die Gesundheit und Sicherheit des Personals oder des Standortes durch Sicherheitsrisiken, Bedrohung durch Terrorismus, Gefahrstoffe Gefahrst- offe oder unsichere Arbeitsbedingungen gefährdet sind oder sein können, kann Signify Modular L.I. zusätzlich zu anderen verfügbaren Rechten oder Rechtsmitteln das Personal (mit zumutbarer Unterstützung des Kunden) ganz oder teilweise von dem Standort abziehen, die Umsetzung des Vertrags ganz oder teilweise aussetzen und/oder Services (soweit möglich) aus der Ferne erbringen oder überwachen, ohne dadurch dem Kunden gegenüber ge- genüber haftbar zu werden.
(c) Standortbedingungen, die wesentlich von den Angaben des Kunden abweichen, oder bisher unbekannte technische Bedingungen vor Ort, die wesentlich von den Bedingungen Bedingun- gen abweichen, die gewöhnlich vorgefunden werden und nach allgemeiner Auffassung zu der Art der im Vertrag vereinbarten Arbeiten gehören, gelten als Änderung.
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