Common use of Arbeitsschutz Clause in Contracts

Arbeitsschutz. Der Entleiher ist neben uns für die Einhaltung der sich aus § 618 BGB sowie § 11 Abs. 6 AÜG ergebenden Pflichten verantwortlich. Ergänzend zu der Arbeitsschutzvereinbarung gelten die nachfolgenden Bestimmungen: Es gelten die für den Entleiherbetrieb gültigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechtes, zu deren strikten Einhaltung und Überwachung der Entleiher sich verpflichtet. Insbesondere hat der Entleiher die Mitarbeiter vor Arbeitsaufnahme gem. § 12 Abs. 2 ArbSchG über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen, namentlich über die arbeitsplatzspezifischen Gefahren. Bei erforderlicher Nutzung oder Ausgabe persönlicher Schutz- ausrüstung gegen tödliche Gefahren hat der Entleiher im Rahmen seiner Unterweisung die praktische Anwendung anhand von Übungen den Mitarbeitern zu vermitteln. Die Unterweisungen sind schriftlich zu dokumentieren. Xxxxxx xxx Xxxxxxxxx xxx. § 0 XxxXxxX zu einer Gefährdungsanalyse für die durch unsere Mitarbeiter durchzuführenden Tätigkeiten verpflichtet ist, gewährt er unseren Vorgesetzten der Mitarbeiter sowie unseren Sicherheitsfachkräften Einblick in die Analysedokumentation. Soweit unsere Mitarbeiter beim Entleiher chemischen, physikalischen oder biologischen Einwirkungen ausgesetzt sind oder gesundheitsgefährdende Tätigkeiten im Sinne der„Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV) oder anderer Rechtsvorschriften ausüben, hat der Entleiher mit unserer Zustimmung vor Beginn dieser Tätigkeit die vorgeschriebene arbeitsmedizinische Pflichtuntersuchung durchzuführen und uns die Untersuchungsergebnisse mitzuteilen. Werden die Bestimmungen des Arbeitsschutzes nicht eingehalten, sind unsere Mitarbeiter berechtigt, die Arbeit zu verweigern, ohne dass wir unseren Anspruch auf die vertragliche Vergütung verlieren. Unsere Vorgesetzten der Mitarbeiter oder unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind berechtigt und verpflichtet, die Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitsschutzes im Entleiherbetrieb zu überprüfen.

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Arbeitsschutz. Hauptakteur des Arbeitsschutzes ist nach dem Ar- beitsschutzgesetz der Arbeitgeber gemeinsam mit dem im Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsinge- nieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) vorgesehenen Arbeitsschutzausschuss. Der Entleiher Arbeitgeber ist neben uns für danach verpflichtet, die Einhaltung der sich aus § 618 BGB sowie § 11 Abs. 6 AÜG ergebenden Pflichten verantwortlich. Ergänzend erforder- lichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu der Arbeitsschutzvereinbarung gelten die nachfolgenden Bestimmungen: Es gelten die für den Entleiherbetrieb gültigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechtes, zu deren strikten Einhaltung treffen und Überwachung der Entleiher sich verpflichtet. Insbesondere hat der Entleiher die Mitarbeiter vor Arbeitsaufnahme gem. § 12 Abs. 2 ArbSchG über dabei eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Beschäftigten anzustreben. Als Maßnahmen des Arbeitsschutzes werden die- jenigen verstanden, die auf dem Stand der wis- senschaftlichen Erkenntnisse zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheits- gefahren einschließlich der Maßnahmen zur men- schengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterweisenbeitragen. Damit ist lt. amtlicher Begründung ausdrücklich die Berücksichtigung des „Faktors Mensch“, namentlich über also die arbeitsplatzspezifischen GefahrenVerminderung der gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Arbeit auf die Beschäftigten gemeint. Bei erforderlicher Nutzung oder Ausgabe persönlicher Schutz- ausrüstung gegen tödliche Gefahren hat für Leben und Gesundheit sol- len an der Entleiher Quelle bekämpft und Gefährdungen möglichst vermieden werden, indem technische, organisatorische, soziale und Umweltaspekte sachgerecht miteinander verknüpft werden (§§ 1–4 Arbeitsschutzgesetz). Die Arbeitgeber haben damit einen konsequent präventiven Auftrag, der sie ver- pflichtet, Gesundheitsgefahren von ihren Mitarbei- tern fernzuhalten. Der Bedarf hinsichtlich präventiver Maßnahmen ist die notwendige Menge an Ressourcen, die zur Beseitigung drohender Gesundheitsschäden (Ri- siken, Risikofaktoren) erforderlich ist (Prinzip der Kosteneffektivität). Er ergibt sich aus der Ermitt- lung von Risiken und Risikofaktoren der Versicher- ten. Der Bedarf im Rahmen seiner Unterweisung Hinblick auf Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung resultiert aus der Ermittlung von Gesundheitspotenzialen der Mitglieder im Betrieb. Um die praktische Anwendung anhand Bedarfsorientierung von Übungen Maßnahmen der Krankenkassen zu gewährlei- sten, sollten deshalb Risikofaktoren wie auch Ge- sundheitspotenziale der Versicherten durch geeig- nete Instrumente von den Krankenkassen ermittelt werden. Diese haben dafür eine Reihe von Instru- menten entwickelt und im vielfachen Einsatz vali- diert. Dazu zählen je nach Zuständigkeit (z. X. Xxxx- kenversicherung, Unfallversicherungsträger u. a.) die Gesundheitsberichterstattung auf der Basis von Glossar Glossar Arbeitsunfähigkeitsdaten (ggf. auch anderer Daten zu medizinischen Verordnungen/Therapieformen), die Gefährdungsermittlung und -beurteilung, ar- beitsmedizinische Untersuchungen, Befragungen von Mitarbeitern zu vermittelnim Hinblick auf Belastungen, gesundheitlichen Beschwerden und Verhaltens- weisen sowie die betrieblichen Gesundheitszirkel. Die Unterweisungen sind schriftlich zu dokumentieren. Xxxxxx xxx Xxxxxxxxx xxx. § 0 XxxXxxX zu einer Gefährdungsanalyse für die durch unsere Mitarbeiter durchzuführenden Tätigkeiten verpflichtet ist, gewährt er unseren Vorgesetzten der Mitarbeiter sowie unseren Sicherheitsfachkräften Einblick in die Analysedokumentation. Soweit unsere Mitarbeiter beim Entleiher chemischen, physikalischen oder biologischen Einwirkungen ausgesetzt sind oder gesundheitsgefährdende Tätigkeiten Ergebnisse dieser Instrumente ergänzen sich im Sinne der„Verordnung Hinblick auf die Bedarfsermittlung und geben in der Zusammenschau ein umfassendes Bild hin- sichtlich des Bedarfs an Maßnahmen zur Rechtsvereinfachung Primär- prävention und Stärkung betrieblichen Gesundheitsförde- rung. Nach dem Verständnis der arbeitsmedizinischen VorsorgeWeltgesundheitsorga- nisation (WHO) und in Abgrenzung zur Prävention bezeichnet der Begriff „Gesundheitsförderung(ArbMedVV) oder anderer Rechtsvorschriften ausübenein ganzes Bündel von Strategien und Methoden auf unterschiedlichen gesellschaftlichen Ebenen, hat der Entleiher mit unserer Zustimmung vor Beginn dieser Tätigkeit denen die vorgeschriebene arbeitsmedizinische Pflichtuntersuchung durchzuführen Gesundheitsressourcen und uns die Untersuchungsergebnisse mitzuteilen-potenziale von Menschen gestärkt werden sollen. Werden die Bestimmungen des Arbeitsschutzes nicht eingehalten, sind unsere Mitarbeiter berechtigtDazu gehö- ren sowohl Maßnahmen, die Arbeit zu verweigern, ohne dass wir unseren Anspruch auf die vertragliche Vergütung verlieren. Unsere Vorgesetzten der Mitarbeiter oder unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind berechtigt Veränderung und verpflichtetFörderung des individuellen Gesundheitsver- haltens abzielen, als auch solche, die Einhaltung auf die Schaf- fung förderlicher Lebensbedingungen ausgerichtet sind. Das Spektrum der Bestimmungen des Arbeitsschutzes iMaßnahmen reicht von Organisations- und Gemeindeentwicklung über Po- litikentwicklung bis hin zu gesundheitsbezogenen Bildungsmaßnahmen. Im Entleiherbetrieb sogenannten „Setting- Ansatz“ wird der Tatsache Rechnung getragen, dass in unterschiedlichen Lebensbereichen jeweils be- sondere Rahmenbedingungen für Gesundheit und Krankheit zu überprüfenbeachten sind. Die betriebliche Gesundheitsförderung umfasst alle Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und der Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz (Europäisches Netzwerk für betriebliche Gesundheitsförderung). Dazu gehören gesundheitsgerechte Arbeits- und Arbeitsplatzgestaltung, Förderung einer aktiven Mitarbeiterbeteiligung sowie Angebote zum ge- sundheitsgerechten Verhalten.

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Arbeitsschutz. Auf den gesamten Betriebsgeländen der DAW besteht ein Rauch- und Alkoholverbot. Auf den gesamten Betriebsgeländen der DAW müssen Sicherheitsschuhe, lange Hosen, Warnwesten bzw. Signaljacken getragen werden. In Laboren und ausgewiesenen Arbeitsbereichen sind zusätzlich Schutzbrillen zu tragen (Anlage 7). Für die Zeit der Montagearbeiten darf die Warnweste abgelegt werden. Je nach Art der Tätigkeiten und der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften sind weitere Schutzausrüstungen anzulegen. Die Schutzausrüstung wird nicht durch DAW gestellt und ist durch den Auftragnehmer beizustellen. DAW behält sich vor, die Mitarbeiter des Auftragnehmers zu dessen Lasten nicht auf das Betriebsgelände zu lassen, wenn die vorgenannte Schutzausrüstung nicht von ihnen getragen wird. Das Nutzen von Smartphones während des Gehens und während des Führens von Fahrzeugen ist zu unterlassen. Beim Gehen und Arbeiten ist auf Fahrzeuge zu achten und Blickkontakt zum Fahrer aufzunehmen. Handläufe sind, dort wo vorhanden, zu benutzen. Bei offensichtlicher Missachtung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften oder bei unmittelbaren Personengefährdungen kann der Projektleiter (DAW) und/oder dessen Beauftragter die sofortige Stilllegung der entsprechenden Arbeitsbereiche zu Lasten des Auftragnehmer veranlassen, bis der Missstand beseitigt ist. Der Entleiher Auftragnehmer ist neben uns verpflichtet seine Mitarbeiter entsprechend den gesetzlichen Vorgaben turnusgemäß, insbesondere bezüglich Maschinen, Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen zu schulen. XXX erhält nach Durchführung der Schulung das ausgefüllte Formblatt Schulungsnachweis. Der Projektleiter (DAW) (AN) muss sämtliche Unfallverhütungsvorschriften vorhalten und für deren Anwendung Sorge tragen. Die in diesem Zusammenhang geltenden Vorgaben der Berufsgenossenschaften sowie den staatlichen Aufsichtsbehörden (Regierungspräsidien oder Gewerbeaufsichtsämter) zum Thema Arbeitsschutz und Umwelt sind zu beachten. Weiterhin sind die spezifischen Aushänge von DAW, z.B. Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, Alarmplan etc. zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsaufnahme beim Projektleiter (DAW) und/oder dessen Beauftragtem nach dessen betrieblichen Unfallverhütungsmaßnahmen und - vorschriften zu erkundigen. Der Auftragnehmer hat für geeignete Schutzausrüstungen, ordnungsgemäße Abdeckungen, Absperrmaßnahmen und Gerüste zu sorgen. Gerüste dürfen nur von dazu berechtigten Personen erstellt und wenn erforderlich, von diesen geändert werden. Nach ordnungsgemäßem Aufbau des Gerüstes muss es mit einem Freigabeschein gekennzeichnet werden. Der Freigabeschein ist dem Projektleiter (DAW) unaufgefordert vorzulegen. Die Benutzung von gesperrten Gerüsten ist untersagt. Alle mitgeführten Arbeitsmittel, Werkzeuge, elektrischen Geräte und Betriebsmittel müssen sich in ordnungsgemäßem Zustand befinden und nachweislich nach der jeweils gültigen Betriebssicherheitsverordnung unter Berücksichtigung der VDE 0701 / 0702 / VDE 0105 Teil 100 und DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) geprüft sein. Arbeitsmittel, Werkzeuge, elektrischen Geräte und Betriebsmittel mit defekten Sicherheitseinrichtungen müssen sofort stillgelegt werden. Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung korrekte Handhabung der sich aus § 618 BGB sowie § 11 Abs. 6 AÜG ergebenden Pflichten von ihm eingesetzten Hebewerkzeuge und Transportgeräte verantwortlich. Ergänzend zu der Arbeitsschutzvereinbarung gelten die nachfolgenden Bestimmungen: Es gelten die für den Entleiherbetrieb gültigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechtes, zu Unfälle/Gefährdungspotentiale sind umgehend dem Projektleiter (DAW) und/oder deren strikten Einhaltung und Überwachung der Entleiher sich verpflichtet. Insbesondere hat der Entleiher die Mitarbeiter vor Arbeitsaufnahme gem. § 12 Abs. 2 ArbSchG über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen, namentlich über die arbeitsplatzspezifischen Gefahren. Bei erforderlicher Nutzung oder Ausgabe persönlicher Schutz- ausrüstung gegen tödliche Gefahren hat der Entleiher im Rahmen seiner Unterweisung die praktische Anwendung anhand von Übungen den Mitarbeitern zu vermitteln. Die Unterweisungen sind schriftlich zu dokumentieren. Xxxxxx xxx Xxxxxxxxx xxx. § 0 XxxXxxX zu einer Gefährdungsanalyse für die durch unsere Mitarbeiter durchzuführenden Tätigkeiten verpflichtet ist, gewährt er unseren Vorgesetzten der Mitarbeiter sowie unseren Sicherheitsfachkräften Einblick in die Analysedokumentation. Soweit unsere Mitarbeiter beim Entleiher chemischen, physikalischen oder biologischen Einwirkungen ausgesetzt sind oder gesundheitsgefährdende Tätigkeiten im Sinne der„Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV) oder anderer Rechtsvorschriften ausüben, hat der Entleiher mit unserer Zustimmung vor Beginn dieser Tätigkeit die vorgeschriebene arbeitsmedizinische Pflichtuntersuchung durchzuführen und uns die Untersuchungsergebnisse Beauftragten mitzuteilen. Werden die Bestimmungen des Arbeitsschutzes nicht eingehaltenDas Begehen von Behältern und engen Räumen bedarf eines Freigabescheins, sind unsere Mitarbeiter berechtigt, die Arbeit zu verweigern, ohne dass wir unseren Anspruch auf die vertragliche Vergütung verlieren. Unsere Vorgesetzten der Mitarbeiter oder unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind berechtigt und verpflichtet, die Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitsschutzes im Entleiherbetrieb zu überprüfenüber den Projektleiter (DAW) beantragt werden muss.

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Samples: www.daw.de

Arbeitsschutz. Auf den gesamten Betriebsgeländen der DAW besteht ein Rauch- und Alkoholverbot. Auf den gesamten Betriebsgeländen der DAW müssen Sicherheitsschuhe, lange Hosen, Warnwesten bzw. Signaljacken getragen werden. In Laboren und ausgewiesenen Arbeitsbereichen sind zusätzlich Schutzbrillen zu tragen (Anlage 7). Für die Zeit der Montagearbeiten darf die Warnweste abgelegt werden. Je nach Art der Tätigkeiten und der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften sind weitere Schutzausrüstungen anzulegen. Die Schutzausrüstung wird nicht durch DAW gestellt und ist durch den Auftragnehmer beizustellen. DAW behält sich vor, die Mitarbeiter des Auftragnehmers zu dessen Lasten nicht auf das Betriebsgelände zu lassen, wenn die vorgenannte Schutzausrüstung nicht von ihnen getragen wird. Das Nutzen von Smartphones während des Gehens und während des Führens von Fahrzeugen ist zu unterlassen. Beim Gehen und Arbeiten ist auf Fahrzeuge zu achten und Blickkontakt zum Fahrer aufzunehmen. Handläufe sind, dort wo vorhanden, zu benutzen. Bei offensichtlicher Missachtung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften oder bei unmittelbaren Personengefährdungen kann der Projektleiter (DAW) und/oder dessen Beauftragter die sofortige Stilllegung der entsprechenden Arbeitsbereiche zu Lasten des Auftragnehmer veranlassen, bis der Missstand beseitigt ist.‌ Der Entleiher Auftragnehmer ist neben uns verpflichtet seine Mitarbeiter entsprechend den gesetzlichen Vorgaben turnusgemäß, insbesondere bezüglich Maschinen, Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen zu schulen. XXX erhält nach Durchführung der Schulung das ausgefüllte Formblatt Schulungsnachweis. Der Projektleiter (DAW) (AN) muss sämtliche Unfallverhütungsvorschriften vorhalten und für deren Anwendung Sorge tragen. Die in diesem Zusammenhang geltenden Vorgaben der Berufsgenossenschaften sowie den staatlichen Aufsichtsbehörden (Regierungspräsidien oder Gewerbeaufsichtsämter) zum Thema Arbeitsschutz und Umwelt sind zu beachten. Weiterhin sind die spezifischen Aushänge von DAW, z.B. Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, Alarmplan etc. zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsaufnahme beim Projektleiter (DAW) und/oder dessen Beauftragtem nach dessen betrieblichen Unfallverhütungsmaßnahmen und - vorschriften zu erkundigen. Der Auftragnehmer hat für geeignete Schutzausrüstungen, ordnungsgemäße Abdeckungen, Absperrmaßnahmen und Gerüste zu sorgen. Gerüste dürfen nur von dazu berechtigten Personen erstellt und wenn erforderlich, von diesen geändert werden. Nach ordnungsgemäßem Aufbau des Gerüstes muss es mit einem Freigabeschein gekennzeichnet werden. Der Freigabeschein ist dem Projektleiter (DAW) unaufgefordert vorzulegen. Die Benutzung von gesperrten Gerüsten ist untersagt. Alle mitgeführten Arbeitsmittel, Werkzeuge, elektrischen Geräte und Betriebsmittel müssen sich in ordnungsgemäßem Zustand befinden und nachweislich nach der jeweils gültigen Betriebssicherheitsverordnung unter Berücksichtigung der VDE 0701 / 0702 / VDE 0105 Teil 100 und DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) geprüft sein. Arbeitsmittel, Werkzeuge, elektrischen Geräte und Betriebsmittel mit defekten Sicherheitseinrichtungen müssen sofort stillgelegt werden. Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung korrekte Handhabung der sich aus § 618 BGB sowie § 11 Abs. 6 AÜG ergebenden Pflichten von ihm eingesetzten Hebewerkzeuge und Transportgeräte verantwortlich. Ergänzend zu der Arbeitsschutzvereinbarung gelten die nachfolgenden Bestimmungen: Es gelten die für den Entleiherbetrieb gültigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechtes, zu Unfälle/Gefährdungspotentiale sind umgehend dem Projektleiter (DAW) und/oder deren strikten Einhaltung und Überwachung der Entleiher sich verpflichtet. Insbesondere hat der Entleiher die Mitarbeiter vor Arbeitsaufnahme gem. § 12 Abs. 2 ArbSchG über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen, namentlich über die arbeitsplatzspezifischen Gefahren. Bei erforderlicher Nutzung oder Ausgabe persönlicher Schutz- ausrüstung gegen tödliche Gefahren hat der Entleiher im Rahmen seiner Unterweisung die praktische Anwendung anhand von Übungen den Mitarbeitern zu vermitteln. Die Unterweisungen sind schriftlich zu dokumentieren. Xxxxxx xxx Xxxxxxxxx xxx. § 0 XxxXxxX zu einer Gefährdungsanalyse für die durch unsere Mitarbeiter durchzuführenden Tätigkeiten verpflichtet ist, gewährt er unseren Vorgesetzten der Mitarbeiter sowie unseren Sicherheitsfachkräften Einblick in die Analysedokumentation. Soweit unsere Mitarbeiter beim Entleiher chemischen, physikalischen oder biologischen Einwirkungen ausgesetzt sind oder gesundheitsgefährdende Tätigkeiten im Sinne der„Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV) oder anderer Rechtsvorschriften ausüben, hat der Entleiher mit unserer Zustimmung vor Beginn dieser Tätigkeit die vorgeschriebene arbeitsmedizinische Pflichtuntersuchung durchzuführen und uns die Untersuchungsergebnisse Beauftragten mitzuteilen. Werden die Bestimmungen des Arbeitsschutzes nicht eingehaltenDas Begehen von Behältern und engen Räumen bedarf eines Freigabescheins, sind unsere Mitarbeiter berechtigt, die Arbeit zu verweigern, ohne dass wir unseren Anspruch auf die vertragliche Vergütung verlieren. Unsere Vorgesetzten der Mitarbeiter oder unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind berechtigt und verpflichtet, die Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitsschutzes im Entleiherbetrieb zu überprüfenüber den Projektleiter (DAW) beantragt werden muss.

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