Arbeitsunfälle Musterklauseln

Arbeitsunfälle. Der Entleiher ist verpflichtet, einen etwaigen Arbeitsunfall dem Verleiher sofort anzuzeigen und die Einzelheiten auch schriftlich mitzuteilen.
Arbeitsunfälle. 1 Siehe Badura et al. (2016). Der Arbeitstag bzw. die Touren der Berufskraftfahrer sind im Allgemeinen eng getaktet. Im Rahmen der Disposition wird dabei in der Regel versucht, mithilfe der neuen digitalen Technologien effiziente Routen unter maximaler Ausschöpfung der vorhandenen Res- sourcen festzulegen. Unvorhergesehene Ereignisse wie Unfälle, Staus und Verkehrskon- trollen führen oftmals zu Verzögerungen. Die Berufskraftfahrer stehen oftmals unter Druck, einerseits die Vorgaben des Unternehmens zu erfüllen und andererseits im Rah- men der Vorschriften des Fahrpersonalrechts zu agieren. Die Verzögerungen führen nicht zuletzt zu Stressreaktionen bei Berufskraftfahrern und resultieren in zahlreichen Verstößen gegen die Fahrpersonalvorschriften. Jährlich stellen die Kontrolleure des Bun- desamtes im Rahmen der Straßenkontrollen diverse Verstöße fest. Die folgende Abbil- dung zeigt die Entwicklung der festgestellten Verstöße im Bereich des Fahrpersonal- rechts im Zeitraum von 2007 bis 2016. Insgesamt wurden im Jahr 2016 seitens des Bun- desamtes 160.992 in- und ausländische Fahrzeuge auf die Einhaltung der Fahrpersonal- vorschriften kontrolliert. Es wurden insgesamt 31.679 Fahrzeuge bezüglich der Fahrper- sonalvorschriften beanstandet. Somit lag die Beanstandungsquote bei 19,6 Prozent und entsprach dem Niveau des Vorjahres. Insgesamt wurden 159.483 Verstöße festgestellt. Bei einer differenzierten Betrachtung nach Tatbeständen zeigt sich die Fortsetzung der Entwicklung der vergangenen Jahre. Während der Anteil festgestellter Verstöße bezüg- xxxx Xxxx- und Ruhezeiten sowie Unterbrechungen kontinuierlich sank, nahm er in Bezug auf die nicht ordnungsgemäße Verwendung von Schaublättern/Fahrerkarte sowie das Fehlen der Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage zu. Bei den Ruhezeitverstö- ßen wurde in 88 Prozent der Fälle die Einhaltung der täglichen Ruhezeit beanstandet. Bei den Verstößen gegen die Lenkzeitvorschriften wurden die meisten Vergehen in der Überschreitung der Tageslenkzeit festgestellt. Nicht aushändigen von Schaublättern/Fehlen der Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage Nicht/Nicht ordnungsgemäße Verwendung von Schaublättern/Fahrerkarte 100% 90% 80% Schaubild/Fahrerkarte nicht mitgeführt oder nicht vorgelegt 70% 60% Nicht ordnungsgemäßen Betreiben des Kontrollgeräts 50% 40% Ruhezeiten 30% Unterbrechungen 20% 10% Lenkzeiten 0% 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Quelle: Bundesamt für Güterverkehr.
Arbeitsunfälle. Sollte es zu einem Arbeitsunfall kommen, müssen Sie diesen sofort der OeAD-GmbH melden, damit diese eine entsprechende Meldung bei der österreichischen Unfallversicherung erstatten kann. Auch Ereignisse, die beinahe zu einem Unfall geführt hätten, und jede von Ihnen festgestellte ernste und unmittelbare Gefahr für Ihre Sicherheit und Gesundheit sind umgehend zu melden. Dienstreisen während des Auslandseinsatzes Für Dienstreisen während Ihres Auslandseinsatzes (im Gastland) gelten die internen Bestimmungen der OeAD-GmbH. Dienstreisen müssen vorab schriftlich vom Programmkoordinator genehmigt werden. Anhang III: Checkliste für Lektor/innen Ein beruflicher Auslandsaufenthalt sollte gut vorbereitet sein. Einreise, Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis
Arbeitsunfälle. Abweichend von Abschnitt A, Ziff. 1, Pkt. 3.2 EHVB sind Schadenersatzverpflichtungen sämtlicher übriger Arbeitnehmer für Schäden, die sie in Ausübung ihrer dienstlichen Verrichtungen verursachen, mitversichert. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben Regressansprüche des Sozialversicherungsträgers wegen Personenschäden, soweit es sich um Arbeitsunfälle unter Arbeitnehmern des versicherten Betriebes im Sinne der Sozialversicherungsgesetze handelt.
Arbeitsunfälle. 32.1 Der AN ist verpflichtet, dem AG jeden Arbeitsunfall unverzüglich zu melden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitsunfall eine Unterbrechung der Tätigkeit nach sich zieht oder nicht.
Arbeitsunfälle. Allgemeines Arbeitsunfälle nach Unfallursachen Quelle: Allgemeine Unfallversicherungsanstalt. Arbeitsunfälle nach Wirtschaftszweigen Quelle: Allgemeine Unfallversicherungsanstalt.
Arbeitsunfälle. Ansprüche - aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufs- krankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß den §§ 8 und 9 des Sozialgesetzbuches VII handelt. Dieser Ausschluss findet keine An- wendung auf Ansprüche, die gerichtet sind gegen den Versicherungsneh- mer oder seine gesetzlichen Vertreter und solche Personen, die er zur Lei- tung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder eines Betriebsteils angestellt hat - einschließlich der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (gemäß Arbeitssi- cherheitsgesetz) und der Sicherheitsbeauftragten (vgl. § 22 Sozialgesetz- buch VII) -, in dieser Eigenschaft, - aus Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von Personen, die vom Versi- cherungsnehmer im Ausland eingestellt oder dort mit der Durchführung von Arbeiten betraut worden sind. Eingeschlossen bleiben jedoch Haftpflichtansprüche aus Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches VII unterliegen (siehe Ziff. 7.9 AHB) im Umfang von Absatz 1.
Arbeitsunfälle. Arbeitsbezogene Ereignisse, die eine Verletzung jeglicher Art oder eine Erkrankung eines oder mehrerer Mitarbeiter des AN zur Folge haben, sind dem AG unverzüglich vor Ort bzw. spätestens am folgenden Arbeitstag zu melden. Zur Dokumentation der Ereignisse hat zusätzlich eine schriftliche Meldung an den AG binnen drei Tagen zu erfolgen. Sollte es sich um einen Unfall mit schwerem oder gar tödlichem Ausgang handeln, ist der AG unverzüglich zu benachrichtigen. Wegeunfälle und Schadensereignisse mit Dritten im Betriebsbereich müssen dem AG ebenfalls binnen drei Tagen schriftlich mitgeteilt werden. Diese Vorgehensweise gilt ebenfalls für die ggf. für den AN tätigen Subunternehmen. Der AN stellt dem AG quartalsweise Meldungen zur Unfallstatistik bis zum vierten Werktag des neuen Quartals zur Verfügung. Die Meldung enthält folgende Information: - Anzahl der meldepflichtigen Unfallereignisse - Anzahl der LTI1 - Anzahl der Mitarbeiter in FTE2 zur potenziellen Ableitung eines spezifischen LTIF3 (pro 1 Mio. Arbeitsstunden) - Anzahl der Ausfalltage - eine Unfallbeschreibung je Unfallereignis. Unfälle unter Beteiligung von Personen der Subunternehmen des AN müssen separat erfasst und dokumentiert werden.
Arbeitsunfälle. Der Kunde hat Xxxxxx Zeitarbeit über etwaige Arbeitsunfälle der ihm überlassenen Arbeitskräfte unverzüglich zu informieren und Zeller Zeitarbeit die Einzelheiten auch schriftlich darzulegen.
Arbeitsunfälle. 1) Als Arbeitsunfall gilt eine Beschädigung der Gesundheit des Mitarbeiters oder sein Tod bei der Erfüllung der Arbeitsaufgaben oder im direkten Zusammenhang mit ihnen.