Arbeitsverhältnisse Musterklauseln

Arbeitsverhältnisse. 1Mitarbeitende bis Funktionsstufe 9 erhalten von der Arbeitgeberin unter Einhaltung der Kündigungsfrist gemäss GAV Post 2002 per 1. Januar 2016 ein Angebot für die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses gestützt auf die Anstellungsbedingungen nach neuem GAV. 2Mitarbeitende oberhalb Funktionsstufe 9 erhalten von der Arbeitgeberin unter Einhaltung der Kündigungsfrist gemäss GAV Post 2002 per 1. Januar 2016 ein Angebot für die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses gestützt auf die Anstellungsbedingungen für das mittlere Kader. 3Die Ablehnung eines Angebots nach Abs. 1 bzw. Abs. 2 gilt als Kündi- gungsgrund und führt ohne anderslautende Vereinbarung zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses per 31. Dezember 2015.
Arbeitsverhältnisse. (1) Die ALM als Trägerin der Gemeinsamen Geschäftsstelle beschäftigt eigenes Personal.
Arbeitsverhältnisse. Für am Tag des Wirksamwerdens des Beitritts bestehende Arbeitsverhältnisse gelten unbeschadet des Artikels 230 von dieser Zeit an die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. § 6 Verträge über wiederkehrende Dienstleistungen Für am Tag des Wirksamwerdens des Beitritts bestehende Pflege- und Wartungsverträge und Verträge über wiederkehrende persönliche Dienstleistungen gelten von dieser Zeit an die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. § 7 Kontoverträge und Sparkontoverträge Das Kreditinstitut kann durch Erklärung gegenüber dem Kontoinhaber bestimmen, daß auf einen am Tag des Wirksamwerdens des Beitritts bestehenden Kontovertrag oder Sparkontovertrag die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs einschließlich der im bisherigen Geltungsbereich dieses Gesetzes für solche Verträge allgemein verwendeten, näher zu bezeichnenden allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden sind. Der Kontoinhaber kann den Vertrag innerhalb eines Monats von dem Zugang der Erklärung an kündigen. § 8
Arbeitsverhältnisse. (20) Mit der vorliegenden Vermögensübertragung werden die Mitarbeiter des über- tragenden Rechtsträgers gemäss nachstehender Aufstellung (Anhang III) vom übernehmenden Rechtsträger übernommen. Mit den Arbeitsverhältnis- sen geht die berufliche Vorsorge (Vorsorgekasse, Arbeitgeberbeitragsreser- ve) vom übertragenden auf den übernehmenden Rechtsträger über. Die er- forderliche Übernahme- und Übertrittserklärung sowie alle weiteren Schritte nehmen die beiden Rechtsträger gemäss den Vorgaben der Vorsorgeeinrich- tung rückwirkend auf den 1. Januar 2019 vor. Arbeitnehmerverhältnisse und andere Vertragsverhältnisse, die durch den übertragenden Rechtsträger erst nach dem 1. Januar 2019 abgeschlossen worden sind, gehen mit Datum des Vertragsabschlusses auf den übernehmenden Rechtsträger über.
Arbeitsverhältnisse. Bei einem Asset Deal erfüllt die Transaktion in der Regel die Voraussetzungen für einen Betriebsübergang nach § 613a BGB. Dies bedeutet, dass der Erwerber von Gesetzes wegen in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Be- triebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen eintritt. Dies kann unter Umständen zu weitreichenden Haftungsfol- gen führen, da zu den übernommenen Pflichten auch die Verpflichtungen aus einer dem Arbeitnehmer zugesagten be- trieblichen Altersversorgung zählen. Das Vertragsmuster enthält in § 6 entsprechende Regelungen zum Betriebsüber- gang. Sollten in der zu übernehmenden Fahrschule Arbeitnehmer beschäftigt sein, sollte vor Abschluss des Kaufvertra- ges eine arbeitsrechtliche Beratung eingeholt und das Vertragsmuster ggf. um weitere Regelung zum Übergang der Ar- beitsverhältnisse ergänzt werden. Die Unterrichtung über den Betriebsübergang nach § 613a Abs. 5 BGB sollte ebenfalls nur mit anwaltlicher Beratung erstellt werden.

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.