Art der Leistungen. 2.1.1 Wir ersetzen nach einem unter den Versiche- rungsschutz fallenden Unfall die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich- oder privatrechtlich organisierten Rettungs- diensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden. Diese Kosten ersetzen wir auch dann, wenn der Unfall unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war. 2.1.2 Wir ersetzen die Kosten für den ärztlich angeord- neten Transport der verletzten Person zum Kran- kenhaus oder zur Spezialklinik. 2.1.3 Wir ersetzen den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletzten Person zu ihrem ständigen Wohn- sitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anord- nung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren. 2.1.4 Bei einem unfallbedingten Tod ersetzen wir die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung Mit Garantierter Beitragsrückzahlung, Unfallversicherung Mit Garantierter Beitragsrückzahlung