Art und Höhe der Förderung Musterklauseln

Art und Höhe der Förderung. Die Projektförderung wird als nicht rückzahlbare Zuwendung gewährt. Kleine und mittelständische Unternehmen können Zuschüsse in Höhe von bis zu 45% (alte Bundeslän- der) bzw. 55% (neue Bundesländer) der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten erhalten. Antragsteller sollten dem Projektträger zunächst aussagefähige Projektskizzen zuleiten: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) Projektträger Informationstechnik Xxxxxxxxxxxxx. 0 00000 Xxxxxx Tel. (0 30) 6 00 00-0 00 Fax (0 30) 6 00 00-0 00 E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx.xx Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Förderart: Förderbereich: Zuschuss Forschung und Entwicklung Gebiet: Bund Berechtigte: Ansprechpartner: Forschungseinrichtungen; Unternehmen Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen (AiF) Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit geförderte Initiativprogramm „Zukunftstechnolo- gien für kleine und mittlere Unternehmen” hat als übergeordnetes Förderziel die Erarbeitung von Lö- sungen für strukturelle Erneuerungen in der Wirtschaft auf der Basis höherwertiger Technologien. Dies kann sich sowohl auf die Diversifikation vorhandener kleiner und mittlerer Unternehmen als auch auf Unternehmensneugründungen beziehen. Zusätzlich soll das Initiativprogramm zur Sicherung vorhan- dener und zur Schaffung neuer, zukunftsorientierter Arbeitsplätze in kleinen und mittleren Unternehmen beitragen.
Art und Höhe der Förderung. Die Förderung erfolgt im Wettbewerb der antragstellenden Mitgliedsvereinigungen außerhalb der För- dermittellimits. Anträge sind bei der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen "Otto-von-Guericke" e.V. (AiF) Hauptgeschäftsstelle Xxxx Xxxxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxx Tel. (02 21) 3 76 80-0 Fax (00 00) 0 00 00-00 E-Mail: xxxx@xxx.xx Internet: xxx.xxx.xx einzureichen. Im Antrag werden neben den üblichen Angaben zahlreiche zusätzli- che Angaben erwartet. Die Begutachtung erfolgt durch die Gutachtergruppen der AiF. Bewertet werden die technisch-wissenschaftliche Qualität, die wirtschaftliche Relevanz und die Transfergeeignetheit der angestrebten Ergebnisse für kleine und mittlere Unternehmen, die Evaluierbarkeit der angestrebten Ergebnisse sowie der Aufwand für die Forschungsarbeiten einschließlich des Aufwandes für den Trans- fer.
Art und Höhe der Förderung. Die Förderung erfolgt als Beteiligung. Der Förderhöchstbetrag liegt in der Frühphase bei 250.000 EUR, für Innovationsvorhaben bei 2,5 Mio. EUR und im Rahmen der Exit-Finanzierung bei 5 Mio. EUR. Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre. Anträge sind auf den vorgesehenen Vordrucken an die tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH der Deutschen Ausgleichsbank Xxxxxx-Xxxxxx-Xxxxx 0 00000 Xxxx Tel. (02 28) 0 00-00 00 Fax (02 28) 0 00-00 00 E-Mail: xxxx@xxxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxx.xx zu richten. Bei Anträgen zur Finanzierung von Innovationsvorhaben erfolgt zunächst eine Prüfung der Antragsvoraussetzungen durch den Lead-Investor. Für Innovationsvorhaben können auch andere öffentliche Fördermittel genutzt werden, sofern die Bei- hilferegeln der EU eingehalten werden. Förderart: Förderbereich: Gebiet: Zuschuss Forschung und Entwicklung; Energie; Umwelt Bund Berechtigte: Ansprechpartner: Unternehmen; Forschungseinrichtungen; Hochschulen Anträge können auch von kleinen und mittelständischen Unternehmen gestellt werden, sofern Sie die dazu notwendigen fachlichen Voraussetzungen einbringen und über entsprechende Kapazitäten ver- fügen. ▪ Umwandlungs- und Verbrennungstechnik mit den Themenfeldern Neue Kraftwerksprozesse, Hoch- temperatur- Gasturbinen, Verbrennungsforschung und Neue Materialien im Kraftwerk. Hier geht es vor allem darum, durch die weitere Verbesserung der Energieeffizienz der heutigen Technik, z.B. im Dampfkraftwerk, die technischen Voraussetzungen für die kurzfristige Senkung der CO2- Emissionen bei der öffentlichen Stromversorgung nachzuweisen. Zweitens soll, auch durch ver- stärkte Grundlagenforschung, die Entwicklung von technologischen Zukunftskonzepten mit deutlich weiter gesteigerten Wirkungsgraden gefördert werden, so dass sie mittel- bis längerfristig als nach- haltige CO2-Reduktionsoptionen zur Verfügung stehen. ▪ Rationelle Energieverwendung und thermische Solarenergienutzung im Gebäudebereich mit den Förderschwerpunkten Solarthermie, solaroptimiertes Bauen und energetische Verbes- ▪ Energiesparende Industrieverfahren, wo sich die Förderung von Forschung und Entwicklung auf grundlegende Lösungen für Probleme mit breiten Anwendungsmöglichkeiten konzentriert oder Themen mit Querschnittscharakter oder für eine größere Aufgabe gebündelt werden. ▪ Erneuerbare Energiequellen mit den Technologien Photovoltaik und Windenergie, die gleicherma- ßen Bedeutung für den Einsatz in der Bundesrepublik wie auch für den Export haben, sowie der Geothermie,...
Art und Höhe der Förderung. Das Land beteiligt sich im Regelfall mit 80 % und der Betreuungspartner und/oder dessen Kooperationspartner (nachfolgend: Co-Investor) mit mindestens 20 % (Regelfall) und maximal 50 % an der Gesamtfinanzierung der not- wendigen Kosten des Gründungsvorhabens. Die Landesförderung in Höhe von regelmäßig insgesamt 80 % der Gesamtfinanzierungssumme wird in Form einer Zuwendung mit Rückzahlungsvorbehalt durch die L-Bank ausgereicht. Die Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat. Die Zuwendung nach dem Programm Start-up BW Pre-Seed erfolgt entsprechend nach Maßgabe der im Staatshaushaltsplan veranschlagten Mittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Gesamtfinanzierungssumme beträgt in der Regel mindestens 00.000 € und maximal 000.000 €. Der Zuwendungs- betrag beträgt damit maximal 000.000 €. Sofern der Co-Investor ein höheres Engagement (bis maximal 50 %) übernimmt, so kann sich die Gesamtfinanzierungssumme entsprechend erhöhen 2. In Ausnahmefällen, wenn das Gründungsvorhaben trotz der frühen Phase von Anfang an mit außerordentlich hohen Aufwendungen verbunden ist, kann darüber hinaus ein weiterer zusätzlicher Zuwendungsbetrag gewährt werden. Die Gesamtfinanzierungssumme darf dabei höchstens jedoch 000.000 € betragen. Dabei sind folgende Voraussetzungen kumulativ einzuhalten:
Art und Höhe der Förderung. (1) Der Förderungsgeber gewährt eine Geldzuwendung in Höhe von maximal EUR
Art und Höhe der Förderung. Der VCP e.V. leitet im Haushaltsjahr 2021 als Projektförderung für die Maßnahme Termin: von - bis eine Zuwendung aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP), in Form einer Teilfinanzierung bis zu folgender Höchstsumme weiter.
Art und Höhe der Förderung. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung ge- währt. Die Förderung beträgt max. 50 % der förderfähigen Kosten, jedoch maximal € 200.000,- pro Unternehmen (maximale Gesamtförderhöhe für ein Unternehmen bezogen auf die Gel- tungsdauer dieser Förderrichtlinien).
Art und Höhe der Förderung. Die Stadt fördert die Erneuerungsmaßnahme unter der Bedingung, dass nach ihrem Befinden ein städtebaulicher Missstand vorliegt, durch Gewährung eines pauschalen Zuschusses. Der Zuschuss wird als Höchstbetrag begrenzt und als verlorener Zuschuss gewährt. Es gelten folgende Fördersätze: für alle Gebäude (mit Wohnnutzung, gemischter Nutzung, Gewerbenutzung) 30% der berücksichtigungsfähigen Kosten höchstens pro Objekt 40.000 Euro Bei Gebäuden, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben sollen (vor allem bei denkmalgeschützten Gebäuden), kann der Fördersatz und der Höchstsatz pro Objekt um bis zu 10% erhöht werden. Eigenleistungen des Eigentümers werden mit 8,00 Euro /Stunde und bis zu 15% der sonstigen Gesamtkosten anerkannt. Der festgestellte und mit dem Eigentümer vertraglich vereinbarte Fördersatz ist ein Höchstfördersatz. Eine Erweiterung der Förderung bei Kostenüberschreitungen ist nicht möglich. Für Erneuerungsmaßnahmen mit förderfähigen Aufwendungen unter 3.000 Euro wird kein Zuschuss gewährt.
Art und Höhe der Förderung. 3.1 Der Zuwendungsempfänger erhält von EG für die Durchführung des in diesem Vertrag vereinbarten Projektes eine nicht rückzahlbare Zuwendung (ausgabenbasierte Projektförderung) in Form der Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu xx.xxx,xx € (in Worten: Fördersumme ausgeschrieben Euro). Der Gesamtbetrag wird wie folgt auf die Haushaltsjahre aufgeteilt: Zuwendungsfähige Gesamtausgaben xx.xxx,xx€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Drittmittel (0,00 %) x.xxx,xx € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Eigenmittel (xx,xx %) x.xxx,xx€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Art und Höhe der Förderung. Das Land beteiligt sich im Regelfall mit 80 % und der Betreuungspartner und / oder dessen Kooperationspartner (nachfolgend: Co-Investor) im Regelfall mit 20 % an der Gesamtfinanzierung der notwendigen Kosten des Gründungs- vorhabens. Die Landesförderung in Höhe von regelmäßig insgesamt 80 % der Gesamtfinanzierungssumme wird in Form