Art und Höhe der Förderung. Die Projektförderung wird als nicht rückzahlbare Zuwendung gewährt. Kleine und mittelständische Unternehmen können Zuschüsse in Höhe von bis zu 45% (alte Bundeslän- der) bzw. 55% (neue Bundesländer) der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten erhalten. Antragsteller sollten dem Projektträger zunächst aussagefähige Projektskizzen zuleiten: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) Projektträger Informationstechnik Xxxxxxxxxxxxx. 0 00000 Xxxxxx Tel. (0 30) 6 00 00-0 00 Fax (0 30) 6 00 00-0 00 E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx.xx Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Förderart: Förderbereich: Zuschuss Forschung und Entwicklung Gebiet: Bund Berechtigte: Ansprechpartner: Forschungseinrichtungen; Unternehmen Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen (AiF) Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit geförderte Initiativprogramm „Zukunftstechnolo- gien für kleine und mittlere Unternehmen” hat als übergeordnetes Förderziel die Erarbeitung von Lö- sungen für strukturelle Erneuerungen in der Wirtschaft auf der Basis höherwertiger Technologien. Dies kann sich sowohl auf die Diversifikation vorhandener kleiner und mittlerer Unternehmen als auch auf Unternehmensneugründungen beziehen. Zusätzlich soll das Initiativprogramm zur Sicherung vorhan- dener und zur Schaffung neuer, zukunftsorientierter Arbeitsplätze in kleinen und mittleren Unternehmen beitragen.
Art und Höhe der Förderung. Die Förderung erfolgt im Wettbewerb der antragstellenden Mitgliedsvereinigungen außerhalb der För- dermittellimits. Anträge sind bei der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen "Otto-von-Guericke" e.V. (AiF) Hauptgeschäftsstelle Xxxx Xxxxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxx Tel. (02 21) 3 76 80-0 Fax (00 00) 0 00 00-00 E-Mail: xxxx@xxx.xx Internet: xxx.xxx.xx einzureichen. Im Antrag werden neben den üblichen Angaben zahlreiche zusätzli- che Angaben erwartet. Die Begutachtung erfolgt durch die Gutachtergruppen der AiF. Bewertet werden die technisch-wissenschaftliche Qualität, die wirtschaftliche Relevanz und die Transfergeeignetheit der angestrebten Ergebnisse für kleine und mittlere Unternehmen, die Evaluierbarkeit der angestrebten Ergebnisse sowie der Aufwand für die Forschungsarbeiten einschließlich des Aufwandes für den Trans- fer.
Art und Höhe der Förderung. Die Förderung erfolgt als Beteiligung. Der Förderhöchstbetrag liegt in der Frühphase bei 250.000 EUR, für Innovationsvorhaben bei 2,5 Mio. EUR und im Rahmen der Exit-Finanzierung bei 5 Mio. EUR. Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre. Anträge sind auf den vorgesehenen Vordrucken an die tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH der Deutschen Ausgleichsbank Xxxxxx-Xxxxxx-Xxxxx 0 00000 Xxxx Tel. (02 28) 0 00-00 00 Fax (02 28) 0 00-00 00 E-Mail: xxxx@xxxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxx.xx zu richten. Bei Anträgen zur Finanzierung von Innovationsvorhaben erfolgt zunächst eine Prüfung der Antragsvoraussetzungen durch den Lead-Investor. Für Innovationsvorhaben können auch andere öffentliche Fördermittel genutzt werden, sofern die Bei- hilferegeln der EU eingehalten werden. Förderart: Förderbereich: Gebiet: Zuschuss Forschung und Entwicklung; Energie; Umwelt Bund Berechtigte: Ansprechpartner: Unternehmen; Forschungseinrichtungen; Hochschulen Anträge können auch von kleinen und mittelständischen Unternehmen gestellt werden, sofern Sie die dazu notwendigen fachlichen Voraussetzungen einbringen und über entsprechende Kapazitäten ver- fügen. ▪ Umwandlungs- und Verbrennungstechnik mit den Themenfeldern Neue Kraftwerksprozesse, Hoch- temperatur- Gasturbinen, Verbrennungsforschung und Neue Materialien im Kraftwerk. Hier geht es vor allem darum, durch die weitere Verbesserung der Energieeffizienz der heutigen Technik, z.B. im Dampfkraftwerk, die technischen Voraussetzungen für die kurzfristige Senkung der CO2- Emissionen bei der öffentlichen Stromversorgung nachzuweisen. Zweitens soll, auch durch ver- stärkte Grundlagenforschung, die Entwicklung von technologischen Zukunftskonzepten mit deutlich weiter gesteigerten Wirkungsgraden gefördert werden, so dass sie mittel- bis längerfristig als nach- haltige CO2-Reduktionsoptionen zur Verfügung stehen. ▪ Rationelle Energieverwendung und thermische Solarenergienutzung im Gebäudebereich mit den Förderschwerpunkten Solarthermie, solaroptimiertes Bauen und energetische Verbes- ▪ Energiesparende Industrieverfahren, wo sich die Förderung von Forschung und Entwicklung auf grundlegende Lösungen für Probleme mit breiten Anwendungsmöglichkeiten konzentriert oder Themen mit Querschnittscharakter oder für eine größere Aufgabe gebündelt werden. ▪ Erneuerbare Energiequellen mit den Technologien Photovoltaik und Windenergie, die gleicherma- ßen Bedeutung für den Einsatz in der Bundesrepublik wie auch für den Export haben, sowie der Geothermie,...
Art und Höhe der Förderung. Das Land beteiligt sich im Regelfall mit 80 % und der Betreuungspartner und/oder dessen Kooperationspartner (nachfolgend: Co-Investor) mit mindestens 20 % (Regelfall) und maximal 50 % an der Gesamtfinanzierung der not- wendigen Kosten des Gründungsvorhabens. Die Landesförderung in Höhe von regelmäßig insgesamt 80 % der Gesamtfinanzierungssumme wird in Form einer Zuwendung mit Rückzahlungsvorbehalt durch die L-Bank ausgereicht. Die Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat. Die Zuwendung nach dem Programm Start-up BW Pre-Seed erfolgt entsprechend nach Maßgabe der im Staatshaushaltsplan veranschlagten Mittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Gesamtfinanzierungssumme beträgt in der Regel mindestens 00.000 € und maximal 000.000 €. Der Zuwendungs- betrag beträgt damit maximal 000.000 €. Sofern der Co-Investor ein höheres Engagement (bis maximal 50 %) übernimmt, so kann sich die Gesamtfinanzierungssumme entsprechend erhöhen 2. In Ausnahmefällen, wenn das Gründungsvorhaben trotz der frühen Phase von Anfang an mit außerordentlich hohen Aufwendungen verbunden ist, kann darüber hinaus ein weiterer zusätzlicher Zuwendungsbetrag gewährt werden. Die Gesamtfinanzierungssumme darf dabei höchstens jedoch 000.000 € betragen. Dabei sind folgende Voraussetzungen kumulativ einzuhalten:
Art und Höhe der Förderung. Für jedes Mitglied unter 18 Jahren erhalten die sport- und kulturtragenden Vereine sowie die Vereine, die sich aktiv für das Gemeinwohl einsetzen, rückwirkend ab dem 01.01.2019 einen jährlichen Förderbeitrag in Höhe von 22,50 Euro.
Art und Höhe der Förderung. Die Zuwendung wird als nicht zurückzuzahlender Zuschuss gewährt. Die Mittel aus dem Verfügungsfonds für jede bewilligte Maßnahme sind in der Regel auf einen Bruttobetrag von 500 € bis 0.000 € begrenzt. Eine Förderung oberhalb dieser Wertgrenze kann nur erfolgen, wenn die Durchführung von besonderer Bedeutung für das Sanierungsgebiet ist. Eine Förderung unterhalb dieser Wertgrenze kann in Ausnahmefällen möglich sein. Eine Einbeziehung privater Mittel in die Finanzierung ist ausdrücklich erwünscht. Eine Zuwendung darf nur bewilligt werden, wenn die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichergestellt ist. Bei Maßnahmen, die sowohl rentierliche als auch unrentierliche Teile umfassen, kann eine Zuwendung ausschließlich für den unrentierlichen Teil gewährt werden.
Art und Höhe der Förderung. (1) Der Förderungsgeber gewährt eine Geldzuwendung in Höhe von maximal EUR
(2) Beim genannten Betrag handelt es sich um einen absoluten Maximalbetrag, der keinesfalls erhöht wird und keiner Wertsicherung unterliegt.
(3) Die gewährte Förderung ist für die Deckung der genehmigten Budgetausgabenpositionen («InklExkl_Ust» USt) laut beigelegtem Budgetblatt zu verwenden.
(4) Verringern sich die förderbaren Kosten, verringert sich die Förderungshöhe aliquot.
(5) Abgabenrechtliche sowie andere Gründe, die nach der Förderentscheidung zu höheren Ausgaben führen, haben keinen Einfluss auf die maximale Förderhöhe. Insbesondere führt ein Verlust der Vorsteuerabzugsberechtigung zu keiner nachträglichen Erhöhung des maximalen Förderbetrages.
(6) Die Förderung kann gekürzt bzw. die bereits ausbezahlten Beträge zurückgefordert werden, wenn der:die Förderungsnehmer:in nach Abschluss des Fördervereinbarung von einem anderen Organ des Bundes oder einem anderen Rechtsträger einschließlich anderer Gebietskörperschaften eine Förderung für dieselbe Leistung, auch mit verschiedener Zweckwidmung, erhält. In diesen Fällen kann die Förderung auf jene Höhe gekürzt werden, die gewährt worden wäre, wäre der Umstand zum Zeitpunkt des Abschlusses des Fördervereinbarung bereits bekannt gewesen. In diesem Ausmaß können auch bereits ausbezahlte Beträge zurückgefordert werden (siehe § 17).
Art und Höhe der Förderung. Der Sachschaden wird auf der Grundlage der Reparaturkosten oder des wirtschaftlichen Wertes des betroffenen Vermögenswerts vor der Naturkatastrophe berechnet. Er darf nicht höher sein als die Reparaturkosten oder die durch die Katastrophe verursachte Minderung des Marktwerts, d.h. die Differenz zwischen dem Wert des Vermögenswerts unmittelbar vor der Naturkatastrophe und seinem Wert unmittelbar danach. • Die Einkommenseinbuße wird auf der Grundlage der Finanzdaten des betroffenen Unternehmens (Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT), Abschreibungs- und Arbeitskosten ausschließlich in Bezug auf die von der Naturkatastrophe betroffene Betriebsstätte) berechnet, indem die Finanz- daten für die sechs Monate unmittelbar nach der Naturkatastrophe mit dem Durchschnitt von drei Jahren verglichen werden, die unter den fünf Jahren vor der Naturkatastrophe (unter Ausschluss des Jahres mit dem besten und des Jahres mit dem schlechtesten Finanzergebnis) ausgewählt werden; die Einkommenseinbuße wird für denselben Sechsmonatszeitraum des Jahres berechnet. Die Schäden werden auf der Ebene des einzelnen Beihilfeempfängers berechnet. • Die Zuschüsse werden nach folgendem Verfahren gewährt: ⮚ Im Regelfall wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % des Schadens (Sachschaden, Ein- kommenseinbuße) gewährt. ⮚ Zur Vermeidung von Härtefällen können im Rahmen einer vertieften Härtefallprüfung höhere Zuschüsse (bis zu 100 % des Schadens) gewährt werden. Infrastrukturbetreiber der Energie-, Wasser- und Telekommunikationswirtschaft; Xxxxxx wirtschaftsnaher Infrastruktur: • Der Zuschuss beträgt bis zu 100 % des Schadens (Sachschaden, Einkommenseinbuße). • Für Infrastrukturbetreiber der Energiewirtschaft nach dem EnWG (regulierte Unternehmen) gelten als wirtschaftlicher Wert des betroffenen Vermögenswerts vor der Naturkatastrophe die kalkulatorischen Restwerte der zerstörten Anlagen, wie sie sonst in den Erlösobergrenzen ansetzbar gewesen wären. • Für Infrastrukturbetreiber der Energiewirtschaft nach dem EnWG (regulierte Unternehmen) werden auch zulässige Erlöse aus untergegangenen Anlagen aus laufenden Erlösobergrenzen angerechnet. Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen und -dienste, Angebote der Behindertenhilfe, Pflege- einrichtungen einschließlich der oben genannten Unterstützungsangebote: • Die Erstattung von Sachschäden erfolgt unabhängig von der Trägerschaft über die Programme in den Anlagen 3 und 4. • Die Erstattung von Einkommenseinbußen (bis zu 100%) erfolgt über dieses Progr...
Art und Höhe der Förderung. 3.1 Der Zuwendungsempfänger erhält von EG für die Durchführung des in diesem Vertrag vereinbarten Projektes eine nicht rückzahlbare Zuwendung (ausgabenbasierte Projektförderung) in Form der Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu xx.xxx,xx € (in Worten: Fördersumme ausgeschrieben Euro). Der Gesamtbetrag wird wie folgt auf die Haushaltsjahre aufgeteilt: Zuwendungsfähige Gesamtausgaben xx.xxx,xx€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Drittmittel (0,00 %) x.xxx,xx € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Eigenmittel (xx,xx %) x.xxx,xx€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
3.2 Die Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch das BMZ. Aus der vereinbarten Zuwendung kann nicht auf eine künftige Förderung geschlossen werden.
3.3 Der Zuwendungsempfänger bestätigt, dass die Gesamtfinanzierung, insbesondere die Finanzierung des Eigenanteils sowie ggf. veranschlagter Drittmittel gesichert ist.
3.4 Darüber hinaus bestätigt der Zuwendungsempfänger, dass für das oben genannte Projekt oder seine einzelnen Teilmaßnahmen keine weitere Förderung aus anderen EG-Programmen besteht oder beantragt ist.
Art und Höhe der Förderung. Der VCP e.V. leitet im Haushaltsjahr 2021 als Projektförderung für die Maßnahme Termin: von - bis eine Zuwendung aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP), in Form einer Teilfinanzierung bis zu folgender Höchstsumme weiter.