Audio Musterklauseln

Audio. Eine Audioübertragung bei der Nutzung des Internet Explorers wird standardmäßig nicht bereitgestellt. Sie ist kostenpflichtig und gesondert zu beauftragen.
Audio. Mittels eines Browsers, der die WebRTC Technologie unterstützt, kann das von einem an den Rechner angeschlossenen Mikrofon eines Beraters/Teilnehmers aufgenommene Audiosignal an den Teilnehmer/Berater übertragen werden. Unterstützt werden bis zu einem Berater und einem Teilnehmer.
Audio. Audiodaten sind als offene Spuren anzuliefern. Folgende technische Mindestanforderungen gelten: Dateiformat: .wav Quantisierung: 24 Bit Datenrate: 192kbit/s Abtastrate: 48 kHz Die Audiospuren können entweder als Einzelspuren (Mono, Stereo oder 5.1.) oder als AAF Datei angeliefert werden. Eine AAF Datei muss jedenfalls die Spurbezeichnungen enthalten. (z.B.: AudioSpur1: O-TON, etc.)
Audio. Eine Anlieferung mit einem DolbyE-Stream ist nicht zulässig.
Audio. Technische Aspekte ▪ WAV (PCM)- oder MP3-Datei (64 Kb/s bis 192 Kb/s – professionelle Kodierung CBR & VBR) ▪ Internationale Tonstreifen müssen abgemischt sein ▪ Angabe der Dauer des Produkts Metadaten Detaillierte Informationen auf Englisch und/oder Französisch: ▪ Produktart: Magazin, Dokumentarfilm, Rede, Interview … ▪ Titel ▪ Originaltitel (falls abweichend) ▪ Sprachfassungen ▪ Produzent ▪ Regisseur ▪ Produktionsort ▪ Enddatum der Produktion ▪ Veranstaltungsort ▪ Aufnahmebeginn ▪ Aufnahmeende ▪ Anfangsdatum für die Verbreitung (wenn die Verbreitung erst ab einem bestimmten Datum erlaubt ist) ▪ Enddatum für die Verbreitung (wenn das Video nach einem bestimmten Datum nicht mehr verbreitet werden darf) ▪ Zusammenfassung ▪ Drehbuch mit Namen und Funktionen der interviewten Personen ▪ Links zum Urheberrechtshinweis, andere hilfreiche Informationen/Website, GD-Website, auf der das Produkt angesehen oder heruntergeladen werden kann Copyright ▪ Im Rahmen eines Dienstleistungsrahmenvertrags realisierte Tonaufnahmen: Kopie des unterzeichneten Dienstleistungsrahmenvertrags und der unterzeichneten Sondervereinbarung. Der Vertrag muss die Copyright-Standardklausel (siehe Anhang 1) enthalten ▪ Tonaufnahmen, die von Dritten (Agenturen, Archiven usw.) außerhalb eines Rahmenvertrags erworben wurden: Kopie der unterzeichneten Rechteübertragung (siehe Anhang 2) ▪ Interviewte Personen: unterzeichneter Model-Release-Vertrag für alle Personen des nicht-öffentlichen Lebens. Im Falle von Kindern muss der Model-Release-Vertrag von ihren Eltern unterzeichnet werden. (Text des Model-Release-Vertrags siehe Anhang 4) ▪ Rechte Dritter (Musik): Detaillierte Informationen (Autor, Titel) und Kopie der Erklärung und Zahlung an die entsprechende Verwertungsgesellschaft ▪ Standortlizenz und Freigabevereinbarung für Objekte, wo zutreffend 1 - Copyrightklausel für Rahmenverträge 2 - Rechteübertragung für Videos, Fotos und Tonaufnahmen, die von Dritten außerhalb eines Rahmenvertrags erworben wurden

Related to Audio

  • Software Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt folgendes: 11.1 Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den erworbenen Programmen ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des Kunden. 11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen. 11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Vervielfältigungsstücke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen. 11.4 Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm erworbenen Lizenzen sowie deren Einsatz. Jede Änderung des Aufstellungsortes der Programme ist schriftlich festzuhalten. 11.5 Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutze oder andere Rechte, stehen ausschließlich uns zu. 11.6 Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die von der dem Kunden gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen. 11.7 Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der Software unsere Urheberrechtsvermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf uns in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind. 11.8 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes. 11.9 Wir liefern die vertragsgegenständlichen Programme durch Übergabe des Programmdatenträgers. Wünscht der Kunde die Installation durch uns, ist dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann. Das gilt auch für die Einweisung in das Programm. Eine solche wird durch uns gegen gesonderten Auftrag und gesonderte Vergütung nach Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatz gemäß unseren jeweils gültigen Preislisten zuzüglich Reisekosten und Spesen erbracht. 11.10 ist Gegenstand unserer Leistung die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten. 11.11 Dokumentationen, insbesondere von Fremdanbietern, werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch eine Auslieferung in einer Fremdsprache bedeuten. Wir sind nicht verpflichtet, Dokumentationen über Programme von Fremdherstellern in die deutsche Sprache zu übersetzen.

  • Hardware Der Anbieter wird im Rahmen einer Überwachung und Untersuchung auf Abruf die im Leistungsschein aufgeführten Leistungen erbringen, die die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der Hardware des Kunden unterstützen. Er unterstützt diesen ferner bei der Beseitigung gemeldeter Störungen oder Ausfälle sowie allgemeinen Instandhaltungsarbeiten; Ziffer 5.1.1 und 5.1.2 gelten entsprechend.

  • Dokumentation Jede Person, die über einen gültigen Zugriff auf Ihren Computer oder Ihr internes Netzwerk verfügt, ist berechtigt, die Dokumentation zu Ihren internen Referenzzwecken zu kopieren und zu verwenden.

  • Roaming 1. Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen. 2. Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner. 3. Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern. 4. Die SWU behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Transparenz Auf Anfrage stellt der Datenexporteur der betroffenen Person eine Kopie dieser Klauseln, einschließlich der von den Parteien ausgefüllten Anlage, unentgeltlich zur Verfügung. Soweit es zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder anderen vertraulichen Informationen, einschließlich der in Anhang II beschriebenen Maßnahmen und personenbezogener Daten, notwendig ist, kann der Datenexporteur Teile des Textes der Anlage zu diesen Klauseln vor der Weitergabe einer Kopie unkenntlich machen; er legt jedoch eine aussagekräftige Zusammenfassung vor, wenn die betroffene Person andernfalls den Inhalt der Anlage nicht verstehen würde oder ihre Rechte nicht ausüben könnte. Auf Anfrage teilen die Parteien der betroffenen Person die Gründe für die Schwärzungen so weit wie möglich mit, ohne die geschwärzten Informationen offenzulegen. Diese Klausel gilt unbeschadet der Pflichten des Datenexporteurs gemäß den Artikeln 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679.