Aufbau. a) Vor Aufbau muss sich der Aussteller beim Veranstalter im Messebüro anmelden. b) Der Aufbau der Stände ist nur innerhalb der dafür angegebenen Zeiten möglich (siehe Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Stand innerhalb dieser Zeit fertig zu stellen. c) Bei Nichteinhaltung der Standbauzeiten kann der Standplatz nach vorheriger einmaliger Mahnung mit Fristsetzung zur Fertigstellung des Standbaus vom Veranstalter anderweitig vergeben werden, wenn der Aufbau nicht innerhalb der benannten Frist beendet ist. Dies befreit den Aussteller nicht von seiner Pflicht, Standmiete und Nebenkosten in voller Höhe zu begleichen. Schadensersatz- ansprüche sind ausgeschlossen. d) Xxxxx ein Aussteller nicht an, bleiben alle Forderungen aus Vertragserfüllung an ihn bestehen. Der Veranstalter behält sich vor, den entstandenen Mehraufwand (Umplanung, Dekoration o. ä.) zu berechnen. e) Bestellte Mietstände und Mietmöbel sind auf ordnungsgemäßen Aufbau und Voll- ständigkeit zu prüfen (Übergabeprotokoll); Mängel sind sofort anzuzeigen. Für Verluste und Beschädigungen nach der Übergabe haftet der Besteller.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aufbau. a) Vor Aufbau muss sich der Aussteller beim Veranstalter im Messebüro anmelden.
b) Der Aufbau der Stände ist nur innerhalb der dafür angegebenen Zeiten möglich (siehe Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Der Aussteller ist verpflichtet, seinen den Stand innerhalb dieser Zeit fertig zu stellen.
c) Bei Nichteinhaltung der Standbauzeiten in der Anmeldung angegebenen Frist fertigzustellen. Ist der Aufbau des Standes am 1. Messetag bis 30 Minuten vor Beginn der Veranstaltung nicht beendet, so kann der Standplatz nach vorheriger einmaliger Mahnung mit Fristsetzung zur Fertigstellung des Standbaus vom Veranstalter über den Stand anderweitig vergeben werden, wenn verfügen. Die der Aufbau nicht innerhalb Messe- /Ausstellungsleitung dadurch entstehenden Kosten hat der benannten Frist beendet ist. Dies befreit den Aussteller nicht von seiner Pflicht, Standmiete und Nebenkosten in voller Höhe Mieter zu begleichen. Schadensersatz- ansprüche sind ausgeschlossen.
d) Xxxxx ein Aussteller nicht an, bleiben alle Forderungen aus Vertragserfüllung an ihn bestehentragen. Der Veranstalter behält sich vorsäumige Aussteller kann weder Schadensersatzansprüche noch Anspruch auf Rückerstattung der Standmiete geltend machen. Beanstandungen der Lage, Art oder Größe des Standes müssen vor Beginn des eigenen Aufbaues, spätestens am Tage nach dem festgesetzten Aufbaubeginn, der Messe-/Ausstellungsleitung schriftlich gemeldet werden. Alle für den entstandenen Mehraufwand Aufbau verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar sein. Wenn die Materialien nicht den Sicherheitsvorschriften der zuständigen Berufsfeuerwehr entsprechen, werden sie nötigenfalls durch die Messeleitung auf Kosten desAusstellers entfernt. Fürdadurch entstehende Mängel wird keine Haftung übernommen. Sicherheitseinrichtungen (UmplanungSchlauchkästen, Dekoration o. Feuermelder, Feuerlöscher, Notausgänge, Fluchtwege u. ä.) zu berechnen), Elektro- und Verteilerschränke, Hinweisschilder dürfen weder verdeckt noch zugebaut werden.
e) Bestellte Mietstände und Mietmöbel sind auf ordnungsgemäßen Aufbau und Voll- ständigkeit zu prüfen (Übergabeprotokoll); Mängel sind sofort anzuzeigen. Für Verluste und Beschädigungen nach der Übergabe haftet der Besteller.
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Samples: Exhibitor Agreement, Exhibitor Agreement
Aufbau. a) Vor Aufbau muss sich der Aussteller beim Veranstalter im Messebüro anmelden.
b) Der Aufbau der Stände ist nur innerhalb der dafür angegebenen Zeiten möglich (siehe Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Stand innerhalb dieser Zeit fertig zu stellen.
c) Bei Nichteinhaltung der Standbauzeiten kann der Standplatz nach vorheriger einmaliger Mahnung mit Fristsetzung zur Fertigstellung des Standbaus vom Veranstalter anderweitig vergeben werden, wenn der Aufbau nicht innerhalb der benannten Frist beendet ist. Dies befreit den Aussteller nicht von seiner Pflicht, Standmiete und Nebenkosten in voller Höhe zu begleichen. Schadensersatz- ansprüche sind ausgeschlossen.
d) Xxxxx ein Aussteller nicht an, bleiben alle Forderungen aus Vertragserfüllung an ihn bestehen. Der Veranstalter behält sich vor, den entstandenen Mehraufwand (Umplanung, Dekoration o. ä.) zu berechnen.
e) Bestellte Mietstände und Mietmöbel sind auf ordnungsgemäßen Aufbau und Voll- ständigkeit Vollständigkeit zu prüfen (Übergabeprotokoll); Mängel sind sofort anzuzeigen. Für Verluste und Beschädigungen nach der Übergabe haftet der Besteller.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aufbau. a) Vor Aufbau muss sich der Aussteller beim Veranstalter im Messebüro anmelden.
b) Der Aufbau der Stände ist nur innerhalb der dafür angegebenen Zeiten möglich (siehe Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Stand innerhalb dieser Zeit fertig zu stellen.
c) Bei Nichteinhaltung der Standbauzeiten kann der Standplatz nach vorheriger einmaliger Mahnung mit Fristsetzung zur Fertigstellung des Standbaus vom Veranstalter anderweitig vergeben werden, wenn der Aufbau nicht innerhalb der benannten Frist beendet ist. Dies befreit den Aussteller nicht von seiner Pflicht, Standmiete und Nebenkosten in voller Höhe zu begleichen. Schadensersatz- ansprüche sind ausgeschlossenund Abbauzeiten, ist der Aussteller verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl.
b) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für während der Veranstaltung, der Auf- und Abbauzeiten oder des An- und Abtransports aufgetretenen Schäden, Verluste usw.
c) Es wird jedem Teilnehmer empfohlen, eine Haftpflichtversicherung, gegebenen- falls eine Standbewachung und eine Versicherung seines Messegutes auf eigene Kosten vorzunehmen. Die Bewachung kann auch in Gemeinschaft mit anderen Teilnehmern – auf jeden Fall aber nur mit vom Veranstalter bestelltem Personal erfolgen.
d) Xxxxx ein Aussteller nicht an, bleiben alle Forderungen aus Vertragserfüllung an ihn bestehen. Der Veranstalter behält sich vor, den entstandenen Mehraufwand (Umplanung, Dekoration o. ä.) zu berechnenhaftet nur für Schäden durch eigenen Vorsatz bzw. grobe Fahr- lässigkeit.
e) Bestellte Mietstände und Mietmöbel sind auf ordnungsgemäßen Aufbau und Voll- ständigkeit zu prüfen (Übergabeprotokoll); Mängel sind sofort anzuzeigen. Für Verluste und Beschädigungen nach der Übergabe haftet der Besteller.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aufbau. a) Vor Aufbau muss sich der Aussteller beim Veranstalter im Messebüro anmelden.
b) Der Aufbau der Stände ist nur innerhalb der dafür angegebenen Zeiten möglich (siehe Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Stand innerhalb dieser Zeit fertig zu stellen.
c) Bei Nichteinhaltung der Standbauzeiten kann der Standplatz nach vorheriger einmaliger Mahnung mit Fristsetzung zur Fertigstellung des Standbaus vom Veranstalter anderweitig vergeben werden, wenn der Aufbau nicht innerhalb der benannten Frist beendet ist. Dies befreit den Aussteller nicht von seiner Pflicht, Standmiete und Nebenkosten in voller Höhe zu begleichen. Schadensersatz- ansprüche sind ausgeschlossen.
d) Xxxxx ein Aussteller nicht an, bleiben alle Forderungen aus Vertragserfüllung an ihn bestehen. Der Veranstalter behält sich vor, den entstandenen Mehraufwand (Umplanung, Dekoration o. ä.) zu berechnen.Schadensersatz-
e) Bestellte Mietstände Auf die Einhaltung der BGV A 3 (Elektrische Anlagen und Mietmöbel sind auf ordnungsgemäßen Aufbau Betriebsmittel/insb. Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher Betriebsmittel) sowie der BGV D 34 (Verwendung von Flüssiggas) wird ausdrücklich verwiesen. Die Vorlage der aktuellen Prüfbescheinigungen ist bei Kontrollen durch das Gewerbeaufsichts- amt vor Ort erforderlich.
f) Falls nicht anders ausgewiesen, gilt im gesamten Messegelände ein grundsätzli- ches Rauchverbot.
g) Die allgemeine Reinigung des Geländes obliegt dem Veranstalter. Die Reinigung des Standes erfolgt durch den Aussteller, es sei denn, er hat ausdrücklich die Dienstleistung der Standreinigung bestellt. Der Aussteller muss Müll vermeiden und Voll- ständigkeit zu prüfen (Übergabeprotokoll); Mängel sind sofort anzuzeigenunvermeidlichen Abfall trennen. Für Verluste und Beschädigungen Zusätzliche Entsorgungskosten werden nach der Übergabe haftet der Bestellerdem Verursacherprinzip berechnet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aufbau. a) Vor Aufbau muss sich der Aussteller beim Veranstalter im Messebüro bei der Messeleitung anmelden.
b) Der Aufbau der Stände ist nur innerhalb der dafür angegebenen Zeiten möglich (siehe Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Stand innerhalb dieser Zeit fertig zu stellen.
c) Bei Nichteinhaltung der Standbauzeiten kann der Standplatz nach vorheriger einmaliger Mahnung mit Fristsetzung zur Fertigstellung des Standbaus vom Veranstalter Ver- anstalter anderweitig vergeben werden, wenn der Aufbau nicht innerhalb der benannten Frist beendet ist. Dies befreit den Aussteller nicht von seiner Pflicht, Standmiete und Nebenkosten in voller Höhe zu begleichen. Schadensersatz- ansprüche sind ausgeschlossen.
d) Xxxxx ein Aussteller nicht an, bleiben alle Forderungen aus Vertragserfüllung an ihn bestehen. Der Veranstalter behält sich vor, den durch die kurzfristige Um- planung bzw. notwendige Dekoration entstandenen Mehraufwand (Umplanung, Dekoration o. ä.) zusätzlich zu berechnen.
e) Bestellte Mietstände und Mietmöbel sind auf ordnungsgemäßen Aufbau und Voll- ständigkeit Vollständigkeit zu prüfen (Übergabeprotokoll); Mängel sind sofort anzuzeigen. Für Verluste und Beschädigungen nach der Übergabe haftet der Besteller.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aufbau. a) Vor Aufbau muss sich der Aussteller beim Veranstalter im Messebüro anmelden.
b) 13.1. Der Aufbau der Stände ist nur innerhalb der dafür angegebenen Zeiten möglich (siehe Ergänzung zu den Allgemeinen GeschäftsbedingungenTechnische Unterlagen). Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Stand innerhalb dieser Zeit fertig zu stellen.
c) 13.2. Bei Nichteinhaltung der Standbauzeiten kann der Standplatz nach vorheriger einmaliger Mahnung mit Fristsetzung zur Fertigstellung des Standbaus vom Veranstalter anderweitig vergeben werden, wenn der Aufbau nicht innerhalb der benannten Frist beendet ist. Dies befreit den Aussteller nicht von seiner Pflicht, Standmiete und Nebenkosten in voller Höhe zu begleichen. Schadensersatz- ansprüche Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
d13.3. Beim Aufbau, während der Messe und beim Abbau ist der Veranstalter vor Ort und unter folgenden Tel.-Nummern erreichbar: AM ABEND - 16.11.2018 die +49 (0 00) Xxxxx ein Aussteller nicht an, 0 00 00 00 AM MORGEN - 17.11.2018 die +49 (0 00) 0 00 00 00
13.4. Bei Nichtanreise des Ausstellers bleiben alle die Forderungen aus der Vertragserfüllung an ihn bestehen. Der Veranstalter behält sich vor, den entstandenen Entstehende Mehraufwand (Umplanung, Dekoration o. ä.) zu berechnenwie Umplanungen und Dekorationen werden zusätzlich berechnet.
e) 13.5. Bestellte Mietstände und Mietmöbel sind auf ordnungsgemäßen Aufbau und Voll- ständigkeit Zustand zu prüfen (Übergabeprotokoll); prüfen, Mängel sind sofort anzuzeigen. Für Verluste und Beschädigungen nach der Übergabe oder Verlust haftet der Besteller.
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Samples: Allgemeine Ausstellungsbedingungen