Fertigstellung Musterklauseln

Fertigstellung. 1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, und tritt dadurch eine Verzögerung ein, dann hat der Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.
Fertigstellung. 1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstel- lungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, und tritt dadurch eine Verzögerung ein, dann hat der Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.
Fertigstellung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungs- termin einzuhalten. Bei später erteilen Zusatz- und Erweiterungsaufträgen oder bei notwendigen zusätzlichen Instandsetzungsarbeiten verlängert sich dieser Termin jedoch entsprechend. Glei- ches gilt, sofern die Verlängerung für den Auftraggeber zumutbar ist. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber den neuen Fertigstellungstermin mitteilen. Hält der Auftragnehmer einen schriftlich verbindlich zugesagten Fertigstellungstermin länger als 24 Stunden aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht ein, so hat er auf Verlangen dem Auf- traggeber eine möglichst gleichwertige Ersatzmaschine bzw. ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug kostenlos zur Verfügung zu stellen oder 80% der Kosten für die Anmietung einer gleichwertigen Ersatzmaschine bzw. eines Ersatzfahrzeugs zu erstatten. Ein schriftlich verbindlich zugesagter Fertigstellungstermin gilt nur dann als Fixtermin, wenn der Auftraggeber bei Erteilung des Auf- trags erklärt, dass er nach dem vereinbarten Termin kein Interesse mehr an der Leistung hat. Kann der Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder schwerwiegender und unverschul- deter und unvorhergesehener Betriebsstörungen, wie etwa rechtmäßige Streiks, Aussperrung, unverschuldetes Ausbleiben von Arbeitskräften oder von Zulieferung nicht eingehalten werden, besteht keine Schadenersatzpflicht. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über diese Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist. Das gleiche gilt, falls sich die Fertigstellung infolge von Zusatz- und Ersatzaufträgen oder infolge notwendiger zusätzlicher Instandsetzungsarbeiten erheblich verzögert. Diese Regelungen stellen keine Ein- schränkung der Verpflichtung des Auftragnehmers zur sorgfältigen Auswahl von Fachkräften und Vorlieferanten dar. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht bleibt ebenfalls unberührt.
Fertigstellung. 1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Bei später erteilen Zusatz- und Erweiterungsaufträgen oder bei notwendigen zusätzlichen Instandsetzungsarbeiten verlängert sich dieser Termin jedoch entsprechend. Gleiches gilt, sofern die Verlängerung für den Auftraggeber zumutbar ist. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber den neuen Fertigstellungstermin mitteilen.
Fertigstellung. Die Fertigstellung der Wohnungen ist - vorausgesetzt, dass nicht unvorhergesehene Verzögerungen eintreten - für
Fertigstellung. 1. Fertigstellungstermine oder Fristen, die von den Parteien nicht als verbindlich vereinbart wurden, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
Fertigstellung. SEABIX zeigt dem Kunden die Fertigstellung der vereinbarten Leistung an. Eine solche Anzeige kann auch bezüglich einzel- ner Teile der Leistung vorgenommen werden. Der Kunde hat die Leistungen bzw. die Teilleistung nach Ein- gang der Fertigstellungsanzeige zu prüfen und allfällige Män- gel sofort, spätestens innert 10 Tagen, schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind konkret und klar zu bezeichnen (Mängelliste). Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist gelten die Leistungen als abgenommen. Sind die angezeigten Mängel nicht dergestalt, dass sie die Eignung der Systems zum vorgesehenen Gebrauch nicht ausschliessen, handelt es sich um unwesentliche Mängel.
Fertigstellung. 3.1. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine Verzögerung ein, hat der Auftragnehmer unter Angaben der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.
Fertigstellung. Folgende Termine werden für die Ausführung der Arbeiten fest vereinbart und gelten hinsichtlich des Fertigstellungstermins/Zwischentermins als Vertragsfrist i. S. der VOB (Termine des Bauablaufplanes): Beginn: …………… Fertigstellung: ……………… Nach Fertigstellung der Leistung findet eine förmliche Abnahme statt.
Fertigstellung. 1. Der Auftraggeber kann die Angabe einer Fertigstellungsfrist erst verlangen, wenn der Um- fang der auszuführenden Arbeiten genau feststeht.