Common use of Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden Clause in Contracts

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 4.1. Der Reisende hat dem Reiseveranstalter – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - alle für die Pauschalreise erforderlichen und relevanten personenbezogenen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat den Reiseveranstalter über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.) und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere über eine vorliegende eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen, welche für die Erstellung von Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Pauschalreise mit den zu vereinbarenden Leistungen von Relevanz sein können (z.B. bei Wanderreisen etc.), wenn erforderlich unter Beibringung eines vollständigen qualifizierten Nachweises (z.B. ärztliches Attest), in Kenntnis zu setzen.

Appears in 18 contracts

Samples: www.mondial-medica.at, www.weltanschauen.at, velaontour.com

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 4.1. Der Reisende hat dem Reiseveranstalter – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - alle für die Pauschalreise erforderlichen und relevanten personenbezogenen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat den Reiseveranstalter über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.) und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere über eine vorliegende eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen, welche für die Erstellung von Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Pauschalreise mit den zu vereinbarenden Leistungen von Relevanz sein können (z.B. bei Wanderreisen etc.), wenn erforderlich unter Beibringung eines vollständigen qualifizierten Nachweises (z.B. ärztliches Attest), in Kenntnis zu setzen.

Appears in 6 contracts

Samples: www.zischka.at, weinlandreisen.at, jbtravel.gmbh

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 4.13.1. Der Reisende hat dem Reiseveranstalter – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - Reisevermittler alle für die Pauschalreise Reise erforderlichen und relevanten personenbezogenen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren Tieren, etc.) ), rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat den Reiseveranstalter Reisevermittler über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.) ), und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere über eine vorliegende eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen, welche für die Erstellung von Reisevorschlägen/Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Pauschalreise mit den zu vereinbarenden Leistungen der Reise und Reiseleistungen von Relevanz sein können (z.B. bei Wanderreisen etc.), wenn erforderlich unter Beibringung eines vollständigen qualifizierten Nachweises (z.B. ärztliches Attest), in Kenntnis zu setzen.

Appears in 4 contracts

Samples: c.ccdn.hu, www.toptravel.at, www.zischka.at

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 4.1. Der Reisende hat dem Reiseveranstalter – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - alle für die Pauschalreise erforderlichen und relevanten personenbezogenen personenbezoge- nen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. geplante Einfuhr/Mitnahme Mit- nahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat den Reiseveranstalter über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.) und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere über eine vorliegende eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand Gesund- heitszustand und sonstige Einschränkungen, welche für die Erstellung von Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Pauschalreise mit den zu vereinbarenden Leistungen von Relevanz sein können (z.B. bei Wanderreisen etc.), wenn erforderlich unter Beibringung eines vollständigen qualifizierten Nachweises (z.B. ärztliches ärzt- liches Attest), in Kenntnis zu setzen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.komet-reisen.at, www.komet-reisen.at

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 4.13.1. Der Reisende hat dem Reiseveranstalter – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - Reisevermittler alle für die Pauschalreise Reise erforderlichen und relevanten personenbezogenen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. geplante Einfuhr/Einfuhr/ Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren Tieren, etc.) ), rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat den Reiseveranstalter Reisevermittler über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.) ), und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere über eine vorliegende eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen, welche für die Erstellung von Reisevorschlägen/Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Pauschalreise mit den zu vereinbarenden Leistungen der Reise und Reiseleistungen von Relevanz sein können (z.B. bei Wanderreisen etc.), wenn erforderlich unter Beibringung eines vollständigen qualifizierten Nachweises (z.B. ärztliches Attest), in Kenntnis zu setzen.

Appears in 1 contract

Samples: www.mondial-medica.at

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 4.13.1. Der Reisende hat dem Reiseveranstalter die Xxxxxx GmbH – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - alle für die Pauschalreise erforderlichen und relevanten personenbezogenen sachbezogenen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. die geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) und personenbezogenen Informationen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.), über die er verfügt rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat den Reiseveranstalter die Xxxxxx GmbH über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. AllergienAllergie, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.) und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere über eine vorliegende eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen), welche für die Erstellung von Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Pauschalreise Reise mit den zu vereinbarenden vermittelnden Leistungen von Relevanz sein können (z.B. bei Wanderreisen etc.), wenn erforderlich unter Beibringung eines vollständigen qualifizierten Nachweises (z.B. ärztliches Attest)können, in Kenntnis zu setzen. Der Reisende hat somit auf seine bzw. auf die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere auf eine eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen (z.B. beeinträchtigtes Gehvermögen, (mit Gips) verbundene Extremitäten, div. Fußverletzungen, beschränktes Sehvermögen etc.), welche geeignet sein können, auf die Erstellung von Reiseanboten bzw. auf die Aus- bzw. Durchführung der Reise und Reiseleistungen (z.B. Wanderreisen, Stadtbesichtigungen, Radreisen etc.) Auswirkungen zu entfalten, von sich aus, bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist, hinzuweisen.

Appears in 1 contract

Samples: www.schuch.travel

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 4.11.10. Der Reisende hat dem Reiseveranstalter – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - Reisevermittler alle für die Pauschalreise Reise erforderlichen und relevanten personenbezogenen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren Tieren, etc.) ), rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat den Reiseveranstalter Reisevermittler über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.) ), und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere über eine vorliegende eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen, welche für die Erstellung von Reisevorschlägen/Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Pauschalreise mit den zu vereinbarenden Leistungen der Reise und Reiseleistungen von Relevanz sein können (z.B. bei Wanderreisen etc.), wenn erforderlich unter Beibringung eines vollständigen qualifizierten Nachweises (z.B. ärztliches Attest), in Kenntnis zu setzen.

Appears in 1 contract

Samples: www.mobilereiseberatung.at

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 4.13.1. Der Reisende hat dem Reiseveranstalter die Peterbus GmbH – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - alle für die Pauschalreise erforderlichen und relevanten personenbezogenen sachbezogenen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. die geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) und personenbezogenen Informationen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.), über die er verfügt rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat den Reiseveranstalter die Peterbus GmbH über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. AllergienAllergie, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.) und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere über eine vorliegende eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen), welche für die Erstellung von Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Pauschalreise Reise mit den zu vereinbarenden vermittelnden Leistungen von Relevanz sein können (z.B. bei Wanderreisen etc.), wenn erforderlich unter Beibringung eines vollständigen qualifizierten Nachweises (z.B. ärztliches Attest)können, in Kenntnis zu setzen. Der Reisende hat somit auf seine bzw. auf die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere auf eine eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen (z.B. beeinträchtigtes Gehvermögen, (mit Gips) verbundene Extremitäten, div. Fußverletzungen, beschränktes Sehvermögen etc.), welche geeignet sein können, auf die Erstellung von Reiseanboten bzw. auf die Aus- bzw. Durchführung der Reise und Reiseleistungen (z.B. Wanderreisen, Stadtbesichtigungen, Radreisen etc.) Auswirkungen zu entfalten, von sich aus, bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist, hinzuweisen.

Appears in 1 contract

Samples: www.peterbus.at

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 4.13.1. Der Reisende hat dem Reiseveranstalter die Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - alle für die Pauschalreise erforderlichen und relevanten personenbezogenen sachbezogenen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. die geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) und personenbezogenen Informationen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.), über die er verfügt rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat den Reiseveranstalter die Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro- Busunternehmen e.U. über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. AllergienAllergie, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.) und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere über eine vorliegende eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen), welche für die Erstellung von Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Pauschalreise Reise mit den zu vereinbarenden vermittelnden Leistungen von Relevanz sein können (z.B. bei Wanderreisen etc.), wenn erforderlich unter Beibringung eines vollständigen qualifizierten Nachweises (z.B. ärztliches Attest)können, in Kenntnis zu setzen. Der Reisende hat somit auf seine bzw. auf die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere auf eine eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen (z.B. beeinträchtigtes Gehvermögen, (mit Gips) verbundene Extremitäten, div. Fußverletzungen, beschränktes Sehvermögen etc.), welche geeignet sein können, auf die Erstellung von Reiseanboten bzw. auf die Aus- bzw. Durchführung der Reise und Reiseleistungen (z.B. Wanderreisen, Stadtbesichtigungen, Radreisen etc.) Auswirkungen zu entfalten, von sich aus, bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist, hinzuweisen.

Appears in 1 contract

Samples: www.busdichweg.com

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 4.1. Der Reisende hat dem Reiseveranstalter – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - alle für die Pauschalreise erforderlichen und relevanten personenbezogenen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat den Reiseveranstalter über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.) und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere über eine vorliegende eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen, welche für die Erstellung von Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Pauschalreise mit den zu vereinbarenden Leistungen von Relevanz sein können (z.B. bei Wanderreisen Wanderreisen, Sprach oder Sportreisen etc.), wenn erforderlich unter Beibringung eines vollständigen qualifizierten Nachweises (z.B. ärztliches Attest), in Kenntnis zu setzen.

Appears in 1 contract

Samples: hirners.at

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 4.1. Der Reisende hat dem Reiseveranstalter – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - alle für die Pauschalreise erforderlichen und relevanten personenbezogenen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat den Reiseveranstalter über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung Reiseerfahrung, neigt zu Heimweh etc.) und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere über eine vorliegende eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen, welche für die Erstellung von Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Pauschalreise mit den zu vereinbarenden Leistungen von Relevanz sein können (z.B. bei Surfreisen jeglicher Art oder Wanderreisen etc.), wenn erforderlich unter Beibringung eines vollständigen qualifizierten Nachweises (z.B. ärztliches Attest), in Kenntnis zu setzen.

Appears in 1 contract

Samples: easydays.at

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 4.13.1. Der Reisende hat dem Reiseveranstalter die Eibisberger GmbH – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - alle für sachbezogenen (zB die Pauschalreise erforderlichen und relevanten personenbezogenen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) und personenbezogenen Informationen (zB Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.), über die er verfügt rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat den Reiseveranstalter die Eibisberger GmbH über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. AllergienzB Allergie, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.) und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere über eine vorliegende eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen), welche für die Erstellung von Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Pauschalreise Reise mit den zu vereinbarenden vermittelnden Leistungen von Relevanz sein können (z.B. bei Wanderreisen etc.), wenn erforderlich unter Beibringung eines vollständigen qualifizierten Nachweises (z.B. ärztliches Attest)können, in Kenntnis zu setzen. Der Reisende hat somit auf seine bzw. auf die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere auf eine eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen (zB beeinträchtigtes Gehvermögen, (mit Gips) verbundene Extremitäten, div. Fußverletzungen, beschränktes Sehvermögen etc.), welche geeignet sein können, auf die Erstellung von Reiseanboten bzw. auf die Aus- bzw. Durchführung der Reise und Reiseleistungen (zB Wanderreisen, Stadtbesichtigungen, Radreisen etc.) Auswirkungen zu entfalten, von sich aus, bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist, hinzuweisen.

Appears in 1 contract

Samples: www.eibisberger.at

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 4.1. Der Reisende hat dem Reiseveranstalter – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - alle für die Pauschalreise erforderlichen und relevanten personenbezogenen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat den Reiseveranstalter über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.) und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere über eine vorliegende eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen, welche für die Erstellung von Reiseanboten bzw. für die Aus- Aus– bzw. Durchführung einer Pauschalreise mit den zu vereinbarenden Leistungen von Relevanz sein können (z.B. bei Wanderreisen etc.), wenn erforderlich unter Beibringung eines vollständigen qualifizierten Nachweises (z.B. ärztliches Attest), in Kenntnis zu setzen.

Appears in 1 contract

Samples: www.milletravel.com

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 4.1. 4.1 Der Reisende hat dem Reiseveranstalter – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - alle für die Pauschalreise erforderlichen und relevanten personenbezogenen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat den Reiseveranstalter über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.) und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere über eine vorliegende eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen, welche für die Erstellung von Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Pauschalreise mit den zu vereinbarenden Leistungen von Relevanz sein können (z.B. bei Wanderreisen etc.), wenn erforderlich unter Beibringung eines vollständigen qualifizierten Nachweises (z.B. ärztliches Attest), in Kenntnis zu setzen.

Appears in 1 contract

Samples: campcheck24.com

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 4.1. Der Reisende hat dem Reiseveranstalter - gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - alle für die Pauschalreise erforderlichen und relevanten personenbezogenen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat den Reiseveranstalter über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.) und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere über eine vorliegende eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen, welche für die Erstellung von Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Pauschalreise mit den zu vereinbarenden Leistungen von Relevanz sein können (z.B. bei Wanderreisen etc.), wenn erforderlich unter Beibringung eines vollständigen qualifizierten Nachweises (z.B. ärztliches Attest), in Kenntnis zu setzen.

Appears in 1 contract

Samples: www.leidinger-reisen.at

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 4.13.1. Sach- und personenbezogene Informationen Der Reisende hat dem Reiseveranstalter – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - Reisevermittler alle für die Pauschalreise erforderlichen und relevanten personenbezogenen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. geplante Einfuhr/Mitnahme von MedikamentenMedika- menten, Prothesen, Tieren Tieren, größeren Gepäcks- stücken wie Fahrrädern/Ski) und personenbezo- genen Informationen (z.B. Geburtsdatum, Xxxxxx- angehörigkeit, etc.) rechtzeitig), über die er verfügt, rechtzei- tig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat den Reiseveranstalter Reisevermittler über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. Nahrungsmittelunver- träglichkeit, Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeitkeine Reiseerfahrung, keine Reiseerfahrung etc.) und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere über eine vorliegende vor- liegende eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand Ge- sundheitszustand und sonstige EinschränkungenEinschränkun- gen, welche für die Erstellung von Reisevorschlä- gen/Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung Durch- führung einer Pauschalreise mit den zu vereinbarenden vermit- telnden Leistungen von Relevanz sein können (z.B. bei Wanderreisen etc.)können, wenn erforderlich unter Beibringung eines vollständigen voll- ständigen qualifizierten Nachweises (z.B. ärztliches ärztli- ches Attest), in Kenntnis zu setzen.

Appears in 1 contract

Samples: www.furtenbachadventures.com

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 4.1. Sach- und personenbezogene Informationen Der Reisende hat dem Reiseveranstalter – gegebenenfalls gege- benenfalls unter Zuhilfenahme eines ReisevermittlersReisever- mittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - alle für die Pauschalreise erforderlichen und relevanten re- levanten personenbezogenen (z.B. GeburtsdatumGeburtsda- tum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen sachbezoge- nen Informationen (z.B. geplante Einfuhr/Mitnahme Mit- nahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat den Reiseveranstalter Reiseveran- stalter über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden Mit- reisenden gelegenen Umstände (z.B. Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung Reiseer- fahrung etc.) und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere über eine vorliegende eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige EinschränkungenEin- schränkungen, welche für die Erstellung von Reiseanboten Rei- seanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Pauschalreise mit den zu vereinbarenden Leistungen von Relevanz sein können (z.B. bei Wanderreisen etc.), wenn erforderlich unter Beibringung Bei- bringung eines vollständigen qualifizierten Nachweises Nach- weises (z.B. ärztliches Attest), in Kenntnis zu setzenset- zen.

Appears in 1 contract

Samples: www.furtenbachadventures.com

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 4.13.1. Der Reisende hat dem Reiseveranstalter die Neubauer Reisen GmbH – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - alle für die Pauschalreise erforderlichen und relevanten personenbezogenen sachbezogenen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. die geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) und personenbezogenen Informationen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.), über die er verfügt rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat den Reiseveranstalter die Neubauer Reisen GmbH über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. AllergienAllergie, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.) und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere über eine vorliegende eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen), welche für die Erstellung von Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Pauschalreise Reise mit den zu vereinbarenden vermittelnden Leistungen von Relevanz sein können (z.B. bei Wanderreisen etc.), wenn erforderlich unter Beibringung eines vollständigen qualifizierten Nachweises (z.B. ärztliches Attest)können, in Kenntnis zu setzen. Der Reisende hat somit auf seine bzw. auf die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere auf eine eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen (z.B. beeinträchtigtes Gehvermögen, (mit Gips) verbundene Extremitäten, div. Fußverletzungen, beschränktes Sehvermögen etc.), welche geeignet sein können, auf die Erstellung von Reiseanboten bzw. auf die Aus- bzw. Durchführung der Reise und Reiseleistungen (z.B. Wanderreisen, Stadtbesichtigungen, Radreisen etc.) Auswirkungen zu entfalten, von sich aus, bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist, hinzuweisen.

Appears in 1 contract

Samples: www.neubauer.at

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 4.13.1. Der Reisende hat dem Reiseveranstalter die Schmid GmbH – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - alle für die Pauschalreise erforderlichen und relevanten personenbezogenen sachbezogenen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. die geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) und personenbezogenen Informationen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.), über die er verfügt rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat den Reiseveranstalter die Schmid GmbH über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. AllergienAllergie, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.) und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere über eine vorliegende eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen), welche für die Erstellung von Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Pauschalreise Reise mit den zu vereinbarenden vermittelnden Leistungen von Relevanz sein können (z.B. bei Wanderreisen etc.), wenn erforderlich unter Beibringung eines vollständigen qualifizierten Nachweises (z.B. ärztliches Attest)können, in Kenntnis zu setzen. Der Reisende hat somit auf seine bzw. auf die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere auf eine eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen (z.B. beeinträchtigtes Gehvermögen, (mit Gips) verbundene Extremitäten, div. Fußverletzungen, beschränktes Sehvermögen etc.), welche geeignet sein können, auf die Erstellung von Reiseanboten bzw. auf die Aus- bzw. Durchführung der Reise und Reiseleistungen (z.B. Wanderreisen, Stadtbesichtigungen, Radreisen etc.) Auswirkungen zu entfalten, von sich aus, bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist, hinzuweisen.

Appears in 1 contract

Samples: www.schmid-reisen.at

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 4.13.1. Der Reisende hat dem Reiseveranstalter die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - alle für die Pauschalreise erforderlichen und relevanten personenbezogenen sachbezogenen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. die geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) und personenbezogenen Informationen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.), über die er verfügt rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat den Reiseveranstalter die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. AllergienAllergie, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.) und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere über eine vorliegende eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen), welche für die Erstellung von Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Pauschalreise Reise mit den zu vereinbarenden vermittelnden Leistungen von Relevanz sein können (z.B. bei Wanderreisen etc.), wenn erforderlich unter Beibringung eines vollständigen qualifizierten Nachweises (z.B. ärztliches Attest)können, in Kenntnis zu setzen. Der Reisende hat somit auf seine bzw. auf die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere auf eine eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen (z.B. beeinträchtigtes Gehvermögen, (mit Gips) verbundene Extremitäten, div. Fußverletzungen, beschränktes Sehvermögen etc.), welche geeignet sein können, auf die Erstellung von Reiseanboten bzw. auf die Aus- bzw. Durchführung der Reise und Reiseleistungen (z.B. Wanderreisen, Stadtbesichtigungen, Radreisen etc.) Auswirkungen zu entfalten, von sich aus, bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist, hinzuweisen.

Appears in 1 contract

Samples: www.busdichweg.com