Schadensminderungspflicht Musterklauseln

Schadensminderungspflicht. Der Käufer muss alle zumutbaren Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Schaden zu mindern. Hätte sich der Schaden abwenden oder verringern lassen, wenn der Mangel alsbald nach Erkennbarkeit gerügt worden wäre, so ist auch dies bei der Bemessung des Schadensersatzes zu berücksichtigen.
Schadensminderungspflicht. Jede Partei ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Verlusten zu ergreifen.
Schadensminderungspflicht. Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er den Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
Schadensminderungspflicht. E.1.4 Droht ein Schaden oder tritt ein Schaden ein, müssen Sie diesen möglichst abwenden und/oder gering halten. Sie müssen dabei unsere Anweisungen befolgen, soweit Ih­ nen dies zumutbar ist.
Schadensminderungspflicht. Der Xxxx ist verpflichtet, Schäden durch eventuell auftretenden Mängel oder Leistungsstörungen im Rahmen des ihm Zumutbaren so gering wie möglich zu halten, auch wenn diese Störungen allein dem Bergheim Unterjoch zuzurechnen sind.
Schadensminderungspflicht. Unter bestimmten Rahmenbedingungen kann den Anle- ger (Kunden) eine Pflicht zur Schadensminderung tref- fen71. Um auch in diesem Punkt klare Verhältnisse zu schaffen, empfiehlt es sich auf Seiten des Vermögens- verwalters, eine entsprechende Klausel in den Vertrag aufzunehmen. Eine solche Klausel wird denn auch als grundsätzlich zulässig erachtet72. Umgekehrt ist es für ei- nen Kunden empfehlenswert, einen expliziten Ausschluss einer Pflicht (oder Obliegenheit) zur Schadensminderung
Schadensminderungspflicht. 10.1 Der Käufer muss alle zumutbaren Maß- nahmen treffen, die geeignet sind, den Schaden zu mindern. Hätte sich der Scha- den abwenden oder verringern lassen, wenn der Mangel alsbald nach Erkennbar- Xxxxxxxxxxx 00 Telefon: 00000-000000 Geschäftsführer: 00000 Xxxxxxxxxx Telefax: 07662-912016 Xxxxxxxx Xxxxxx xxx.xxxxxx.xxx USt-Id Nr : DE 814 804 698 HRB : 700 802 Xxxxxxx Xxxxxx xxxx@xxxxxx.xxx keit gerügt worden wäre, so ist auch dies bei der Bemessung des Schadensersatzes zu berücksichtigen.
Schadensminderungspflicht. Die Parteien bemühen sich, die im Vertrag genannten Ziele zu erreichen. Insbesondere muss die Partei, die unter der Nichterfüllung einer Verpflichtung leidet, alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um den möglicherweise daraus resultierenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Unterlässt sie dies, so kann sie von der anderen Partei nur den Ersatz des Schadens verlangen, den sie nicht vermeiden konnte.
Schadensminderungspflicht. Der Kunde ist verpflichtet, bei auf-
Schadensminderungspflicht. Der Reisende hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbeson- dere hat er den Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.