Common use of Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden Clause in Contracts

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 3.1. Der Reisende hat die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - alle sachbezogenen (z.B. die geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) und personenbezogenen Informationen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.), über die er verfügt rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. Allergie, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.), welche für die Erstellung von Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Reise mit den zu vermittelnden Leistungen von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen. Der Reisende hat somit auf seine bzw. auf die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere auf eine eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen (z.B. beeinträchtigtes Gehvermögen, (mit Gips) verbundene Extremitäten, div. Fußverletzungen, beschränktes Sehvermögen etc.), welche geeignet sein können, auf die Erstellung von Reiseanboten bzw. auf die Aus- bzw. Durchführung der Reise und Reiseleistungen (z.B. Wanderreisen, Stadtbesichtigungen, Radreisen etc.) Auswirkungen zu entfalten, von sich aus, bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist, hinzuweisen. 3.2. Dem Reisenden wird empfohlen bei Vorliegen einer eingeschränkten Mobilität oder anderen Einschränkungen bzw. besonderen Bedürfnissen im Sinne des o.g. Punkt 3.1. (z.B. Erfordernis spezieller Medikation, regelmäßiger medizinischer Behandlungen etc.), die geeignet erscheinen, die Reisedurchführung zu beeinträchtigen, vor Buchung mit einem Arzt abzuklären, ob die notwendige Reisefähigkeit gegeben ist. 3.3. Kommt es erst im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Pauschalreise zu einer Einschränkung der Mobilität des Reisenden oder ergeben sich in diesem Zeitraum sonstige Einschränkungen im Sinne des Punkt 3.1. hat der Reisende der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dies unverzüglich in schriftlicher Form mitzuteilen. Damit kann der Reiseveranstalter entscheiden, ob der Reisende weiterhin ohne Gefährdung der eigenen Person oder der Mitreisenden an der Pauschalreise teilnehmen kann oder ob er zum Ausschluss des Reisenden und Vertragsrücktritt berechtigt ist. Kommt der Reisende seiner Aufklärungspflicht nicht vollständig bzw. rechtzeitig nach und erklärt der Reiseveranstalter den Vertragsrücktritt, steht dem Reiseveranstalter ein Anspruch auf Entschädigung gemäß den Entschädigungspauschalen zu. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH empfiehlt den Reisenden eine Versicherung, welche ausreichende Deckung ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der Pauschalreise gewährleistet, abzuschließen. 3.4. Der Reisende, der für sich oder Dritte (Mitreisende) eine Buchung vornimmt, gilt als Auftraggeber und übernimmt analog im Sinne des § 7 Abs. 2 PRG mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH (z.B. Entrichtung des Entgelts, übermittelte Dokumente auf Fehler und Vollständigkeit zu kontrollieren etc.). 3.5. Der Reisende ist verpflichtet, alle durch die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH übermittelten Vertragsdokumente (z.B. Pauschalreisevertrag, Buchungsbestätigung, Rechnung, Gutscheine, Vouchers) auf sachliche Richtigkeit zu seinen Angaben und Abweichungen (Schreibfehler; z.B. Namen, Geburtsdatum) zu überprüfen und diese der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH zur Berichtigung unverzüglich mitzuteilen. Den dadurch entstehenden Mehraufwand, wenn dieser auf falschen oder unrichtigen Angaben des Reisenden beruht, hat der Reisende zu tragen, wobei die Gebühr mindestens Euro 20,- beträgt. 3.6. Damit für Reisende mit eingeschränkter Mobilität (gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität) und deren Mitreisende, für schwangere Reisende, unbegleitete minderjährige Reisende und Reisende, die besondere medizinische Betreuung benötigen, die beschränkte Kostentragungspflicht des Reiseveranstalters für die notwendige Unterbringung im Fall einer aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht möglichen Rückbeförderung nicht zur Anwendung kommt, haben die genannten Reisenden den Reiseveranstalter mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn über ihre besonderen Bedürfnisse in Kenntnis zu setzen, sofern den genannten Personen ihre besonderen Bedürfnisse bei Buchung noch nicht bekannt gewesen sind bzw. diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestanden haben. 3.7. Der Reisende hat gemäß § 11 Abs. 2 PRG, jede von ihm wahrgenommene Vertragswidrigkeit der vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände unverzüglich zu melden – sofern dies möglich und tunlich ist, wird aus Gründen der Nachweisbarkeit die Schriftform empfohlen -, damit die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH in die Lage versetzt werden kann, die Vertragswidrigkeit – sofern dies möglich ist – unter Berücksichtigung des allenfalls damit einhergehenden Aufwandes (z.B. Ersatzzimmer säubern, Ersatzhotel ausfindig machen), vor Ort rasch zu beheben. Xxxxx der Reisende über einen Reisevermittler und tritt eine Vertragswidrigkeit während der Geschäftszeiten des Reisevermittlers auf, hat der Reisende die Vertragswidrigkeit diesem unverzüglich zu melden. Es wird dem Reisenden empfohlen, sich dabei insbesondere aus Beweisgründen der Schriftform zu bedienen. Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten hat der Reisende Vertragswidrigkeiten dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort, oder, wenn ein solcher nicht vorhanden und/oder nicht vertraglich geschuldet ist, direkt dem Reiseveranstalter unter der im Pauschalreisevertrag mitgeteilten Notfallnummer zu melden. Im Falle des Unterlassens der Meldung einer Vertragswidrigkeit kann dies dem Reisenden gemäß § 12 Abs. 2 PRG als Mitverschulden (§ 1304 ABGB) angerechnet werden und kann Auswirkungen auf den Gewährleistungsanspruch entfalten, da die Umstände, die zur Unterlassung der Mängelanzeige geführt haben, im konkreten Einzelfall zu überprüfen sind. Eine Meldung einer Vertragswidrigkeit bewirkt noch keine Leistungszusage des Reiseveranstalters. 3.8. Der Reisende hat im Fall der Geltendmachung und des Erhalts von Zahlungen aus Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüchen im Sinne des § 12 Abs. 5 PRG oder im Falle des Erhalts sonstiger Auszahlungen und Leistungen von Leistungsträgern oder von Dritten, die auf Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter anzurechnen sind (z.B. Auszahlungen des Hotels direkt vor Ort, Einladungen auf andere Leistungen vor Ort (z.B. Getränke, Speisen, Stadtführung, Massagen, Upgrade Zimmerkategorie etc.), Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 Fluggastrechte VO) die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH von diesem Umstand vollständig und wahrheitsgemäß in Kenntnis zu setzen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 3.14.1. Der Reisende hat die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reiseveranstalter – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - alle sachbezogenen für die Pauschalreise erforderlichen und relevanten personenbezogenen (z.B. die Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) und personenbezogenen Informationen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.), über die er verfügt rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reiseveranstalter über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. AllergieAllergien, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.)) und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere über eine vorliegende eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen, welche für die Erstellung von Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Reise Pauschalreise mit den zu vermittelnden vereinbarenden Leistungen von Relevanz sein könnenkönnen (z.B. bei Wanderreisen etc.), in Kenntnis zu setzen. Der Reisende hat somit auf seine bzw. auf die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere auf eine eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen (z.B. beeinträchtigtes Gehvermögen, (mit Gips) verbundene Extremitäten, div. Fußverletzungen, beschränktes Sehvermögen etc.), welche geeignet sein können, auf die Erstellung von Reiseanboten bzw. auf die Aus- bzw. Durchführung der Reise und Reiseleistungen (z.B. Wanderreisen, Stadtbesichtigungen, Radreisen etc.) Auswirkungen zu entfalten, von sich aus, bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist, hinzuweisen. 3.24.2. Dem Reisenden wird empfohlen empfohlen, bei Vorliegen einer eingeschränkten Mobilität oder anderen Einschränkungen bzw. besonderen Bedürfnissen im Sinne des o.g. Punkt 3.14.1. (z.B. Erfordernis spezieller Medikation, regelmäßiger medizinischer Behandlungen etc.), die geeignet erscheinen, die Reisedurchführung zu beeinträchtigen, vor Buchung mit einem Arzt abzuklären, ob die notwendige Reisefähigkeit gegeben ist. 3.34.3. Kommt es erst im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Pauschalreise zu einer Einschränkung der Mobilität des Reisenden oder ergeben sich in diesem Zeitraum sonstige Einschränkungen im Sinne des Punkt 3.14.1. hat der Reisende der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reiseveranstalter dies unverzüglich in schriftlicher Form – wobei die Schriftform aus Beweisgründen empfohlen wird - mitzuteilen. Damit kann der Reiseveranstalter entscheiden, damit dieser entscheiden kann, ob der Reisende weiterhin ohne Gefährdung der eigenen Person oder der Mitreisenden an der Pauschalreise teilnehmen kann kann, oder ob er zum Ausschluss des Reisenden und Vertragsrücktritt berechtigt ist. Kommt der Reisende seiner Aufklärungspflicht nicht vollständig bzw. rechtzeitig nach und erklärt der Reiseveranstalter den Vertragsrücktritt, steht dem Reiseveranstalter ein Anspruch auf Entschädigung gemäß den Entschädigungspauschalen zu. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH empfiehlt den Reisenden eine Versicherung, welche ausreichende Deckung ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der Pauschalreise gewährleistet, abzuschließen. 3.44.4. Der Reisende, der für sich oder Dritte (Mitreisende) eine Buchung vornimmt, gilt als Auftraggeber und übernimmt analog im Sinne des § 7 Abs. Abs 2 PRG mangels anderweitiger Erklärung PRG, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wird, die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reiseveranstalter (z.B. Entrichtung des Entgelts, übermittelte Dokumente auf Fehler und Vollständigkeit ; nur der Auftraggeber ist berechtigt den Rücktritt vom Vertrag zu kontrollieren erklären etc.) (vgl 1.2.). 3.54.5. Der Reisende ist verpflichtet, alle sämtliche durch die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reiseveranstalter übermittelten Vertragsdokumente (z.B. Pauschalreisevertrag, Buchungsbestätigung, Rechnung, Gutscheine, Vouchers) auf sachliche Richtigkeit zu seinen Angaben Angaben/Daten und auf allfällige Abweichungen (Schreibfehler; z.B. Namen, Geburtsdatum) sowie Unvollständigkeiten zu überprüfen und im Fall von Unrichtigkeiten/Abweichungen/Unvollständigkeiten diese der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reiseveranstalter unverzüglich zur Berichtigung unverzüglich – wobei die Schriftform aus Beweisgründen empfohlen wird - mitzuteilen. Den Einen allenfalls dadurch entstehenden Mehraufwand, wenn dieser Mehraufwand auf falschen oder unrichtigen Angaben des Reisenden beruht, hat der Reisende zu tragen, wobei die Gebühr mindestens Euro 20,- beträgt. 3.64.6. Damit Der Reiseveranstalter trägt im Fall der Unmöglichkeit der vertraglich vereinbarten Rückbeförderung des Reisenden aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände die Kosten für die notwendige Unterbringung für höchstens drei Nächte. Dies gilt nicht für Reisende mit eingeschränkter Mobilität (gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität) und deren Mitreisende, für schwangere Reisende, für unbegleitete minderjährige Reisende und für Reisende, die besondere medizinische Betreuung benötigen, die beschränkte Kostentragungspflicht des Reiseveranstalters für die notwendige Unterbringung im Fall einer aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht möglichen Rückbeförderung nicht zur Anwendung kommt, haben sofern die genannten Reisenden den Personen ihre besonderen Bedürfnisse, die bei Buchung noch nicht bestanden haben oder ihnen noch nicht bekannt sein mussten, dem Reiseveranstalter mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn über ihre besonderen Bedürfnisse in Kenntnis zu setzen, sofern den genannten Personen ihre besonderen Bedürfnisse bei Buchung noch nicht bekannt gewesen sind bzw. diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestanden habenmitteilen (vgl 4.3.). 3.74.7. Der Reisende hat gemäß § 11 Abs. Abs 2 PRG, PRG jede von ihm wahrgenommene Vertragswidrigkeit der vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung unverzüglich und vollständig, inklusive konkreter Bezeichnung der jeweiligen Umstände unverzüglich Vertragswidrigkeit/des Mangels, zu melden – sofern dies möglich und tunlich ist, wird aus Gründen der Nachweisbarkeit die Schriftform empfohlen -melden, damit die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH der Reiseveranstalter in die Lage versetzt werden kann, die Vertragswidrigkeit – sofern dies je nach Einzelfall möglich oder tunlich ist – unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände (z.B. Zeitverschiebung, Unmöglichkeit der Kontaktaufnahme bei Expeditionsreise, Vorliegen einer Alternative bzw. einer Austausch- /Verbesserungsmöglichkeit etc.) und des allenfalls damit einhergehenden Aufwandes (z.B. Ersatzzimmer säubern, Ersatzhotel ausfindig machenmachen etc.), vor Ort rasch zu beheben. Xxxxx der Reisende über einen Reisevermittler und tritt eine Vertragswidrigkeit während der Geschäftszeiten des Reisevermittlers auf, hat der Reisende die Vertragswidrigkeit diesem unverzüglich zu melden. Es wird dem Reisenden empfohlen, sich dabei insbesondere aus Beweisgründen der Schriftform zu bedienen. Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten hat der Reisende Vertragswidrigkeiten dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort, oder, wenn ein solcher nicht vorhanden und/oder nicht vertraglich geschuldet ist, direkt dem Reiseveranstalter unter der im Pauschalreisevertrag mitgeteilten Notfallnummer zu melden. Im Falle des Unterlassens der Meldung einer Vertragswidrigkeit hat dies, wenn Abhilfe vor Ort möglich und eine Meldung auch zumutbar gewesen wäre, Auswirkungen auf allfällige gewährleistungsrechtliche Ansprüche des Reisenden. Das Unterlassen der Meldung kann dies dem Reisenden gemäß § 12 Abs. Abs 2 PRG hinsichtlich schadenersatzrechtlicher Ansprüche auch als Mitverschulden (§ 1304 ABGB) angerechnet werden und kann Auswirkungen auf den Gewährleistungsanspruch entfalten, da die Umstände, die zur Unterlassung der Mängelanzeige geführt haben, im konkreten Einzelfall zu überprüfen sindwerden. Eine Meldung einer Vertragswidrigkeit bewirkt noch keine Leistungszusage des Reiseveranstalters. 3.84.8. Der Reisende ist verpflichtet, den im Rahmen des getroffenen Pauschalreisevertrages vereinbarten Reisepreis gemäß den Zahlungsbestimmungen fristgerecht und vollständig zu bezahlen. Im Fall der nicht fristgerechten oder nicht vollständigen Anzahlung oder Restzahlung behält sich der Reiseveranstalter nach Mahnung unter Xxxxxxx einer Nachfrist vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und unabhängig von der anfallenden Entschädigungspauschale einen allenfalls darüber hinausgehenden Schadenersatz anzusprechen. 4.9. Der Reisende hat im Fall der Geltendmachung und des Erhalts von Zahlungen aus Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüchen im Sinne des § 12 Abs. Abs 5 PRG (z.B. Ausgleichszahlung gemäß Art 7 FluggastrechteVO) oder im Falle des Erhalts sonstiger Auszahlungen und Leistungen von Leistungsträgern oder von Dritten, die auf Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter anzurechnen sind (z.B. Auszahlungen des Hotels direkt vor Ort, Einladungen auf andere Leistungen vor Ort (z.B. Getränke, Speisen, Stadtführung, Massagen, Upgrade Zimmerkategorie etc.Hotels), Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 Fluggastrechte VO) die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reisevermittler oder Reiseveranstalter von diesem Umstand vollständig und wahrheitsgemäß in Kenntnis zu setzen. 4.10. Den Reisenden trifft bei Auftreten von Vertragswidrigkeiten grundsätzlich eine Schadensminderungspflicht (§ 1304 ABGB).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 3.1. Der Reisende hat die Fa DieFahrerei Bustouristik Schmid GmbH – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - alle sachbezogenen (z.B. die geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) und personenbezogenen Informationen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.), über die er verfügt rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat die Fa. DieFahrerei Bustouristik Schmid GmbH über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. Allergie, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.), welche für die Erstellung von Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Reise mit den zu vermittelnden Leistungen von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen. Der Reisende hat somit auf seine bzw. auf die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere auf eine eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen (z.B. beeinträchtigtes Gehvermögen, (mit Gips) verbundene Extremitäten, div. Fußverletzungen, beschränktes Sehvermögen etc.), welche geeignet sein können, auf die Erstellung von Reiseanboten bzw. auf die Aus- bzw. Durchführung der Reise und Reiseleistungen (z.B. Wanderreisen, Stadtbesichtigungen, Radreisen etc.) Auswirkungen zu entfalten, von sich aus, bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist, hinzuweisen. 3.2. Dem Reisenden wird empfohlen bei Vorliegen einer eingeschränkten Mobilität oder anderen Einschränkungen bzw. besonderen Bedürfnissen im Sinne des o.g. Punkt 3.1. (z.B. Erfordernis spezieller Medikation, regelmäßiger medizinischer Behandlungen etc.), die geeignet erscheinen, die Reisedurchführung zu beeinträchtigen, vor Buchung mit einem Arzt abzuklären, ob die notwendige Reisefähigkeit gegeben ist. 3.3. Kommt es erst im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Pauschalreise zu einer Einschränkung der Mobilität des Reisenden oder ergeben sich in diesem Zeitraum sonstige Einschränkungen im Sinne des Punkt 3.1. hat der Reisende der Fa. DieFahrerei Bustouristik die Schmid GmbH dies unverzüglich in schriftlicher Form mitzuteilen. Damit kann der Reiseveranstalter entscheiden, ob der Reisende weiterhin ohne Gefährdung der eigenen Person oder der Mitreisenden an der Pauschalreise teilnehmen kann oder ob er zum Ausschluss des Reisenden und Vertragsrücktritt berechtigt ist. Kommt der Reisende seiner Aufklärungspflicht nicht vollständig bzw. rechtzeitig nach und erklärt der Reiseveranstalter den Vertragsrücktritt, steht dem Reiseveranstalter ein Anspruch auf Entschädigung gemäß den Entschädigungspauschalen zu. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik Schmid GmbH empfiehlt den Reisenden eine Versicherung, welche ausreichende Deckung ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der Pauschalreise gewährleistet, abzuschließen. 3.4. Der Reisende, der für sich oder Dritte (Mitreisende) eine Buchung vornimmt, gilt als Auftraggeber und übernimmt analog im Sinne des § 7 Abs. 2 PRG mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik Schmid GmbH (z.B. Entrichtung des Entgelts, übermittelte Dokumente auf Fehler und Vollständigkeit zu kontrollieren etc.). 3.5. Der Reisende ist verpflichtet, alle durch die Fa. DieFahrerei Bustouristik Schmid GmbH übermittelten Vertragsdokumente (z.B. Pauschalreisevertrag, Buchungsbestätigung, Rechnung, Gutscheine, Vouchers) auf sachliche Richtigkeit zu seinen Angaben und Abweichungen (Schreibfehler; z.B. Namen, Geburtsdatum) zu überprüfen und diese der Fa. DieFahrerei Bustouristik Schmid GmbH zur Berichtigung unverzüglich mitzuteilen. Den dadurch entstehenden Mehraufwand, wenn dieser auf falschen oder unrichtigen Angaben des Reisenden beruht, hat der Reisende zu tragen, wobei die Gebühr mindestens Euro 20,- beträgt. 3.6. Damit für Reisende mit eingeschränkter Mobilität (gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität) und deren Mitreisende, für schwangere Reisende, unbegleitete minderjährige Reisende und Reisende, die besondere medizinische Betreuung benötigen, die beschränkte Kostentragungspflicht des Reiseveranstalters für die notwendige Unterbringung im Fall einer aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht möglichen Rückbeförderung nicht zur Anwendung kommt, haben die genannten Reisenden den Reiseveranstalter mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn über ihre besonderen Bedürfnisse in Kenntnis zu setzen, sofern den genannten Personen ihre besonderen Bedürfnisse bei Buchung noch nicht bekannt gewesen sind bzw. diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestanden haben. 3.7. Der Reisende hat gemäß § 11 Abs. 2 PRG, jede von ihm wahrgenommene Vertragswidrigkeit der vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände unverzüglich zu melden – sofern dies möglich und tunlich ist, wird aus Gründen der Nachweisbarkeit die Schriftform empfohlen -, damit die Fa DieFahrerei Bustouristik Schmid GmbH in die Lage versetzt werden kann, die Vertragswidrigkeit – sofern dies möglich ist – unter Berücksichtigung des allenfalls damit einhergehenden Aufwandes (z.B. Ersatzzimmer säubern, Ersatzhotel ausfindig machen), vor Ort rasch zu beheben. Xxxxx der Reisende über einen Reisevermittler und tritt eine Vertragswidrigkeit während der Geschäftszeiten des Reisevermittlers auf, hat der Reisende die Vertragswidrigkeit diesem unverzüglich zu melden. Es wird dem Reisenden empfohlen, sich dabei insbesondere aus Beweisgründen der Schriftform zu bedienen. Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten hat der Reisende Vertragswidrigkeiten dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort, oder, wenn ein solcher nicht vorhanden und/oder nicht vertraglich geschuldet ist, direkt dem Reiseveranstalter unter der im Pauschalreisevertrag mitgeteilten Notfallnummer zu melden. Im Falle des Unterlassens der Meldung einer Vertragswidrigkeit kann dies dem Reisenden gemäß § 12 Abs. 2 PRG als Mitverschulden (§ 1304 ABGB) angerechnet werden und kann Auswirkungen auf den Gewährleistungsanspruch entfalten, da die Umstände, die zur Unterlassung der Mängelanzeige geführt haben, im konkreten Einzelfall zu überprüfen sind. Eine Meldung einer Vertragswidrigkeit bewirkt noch keine Leistungszusage des Reiseveranstalters. 3.8. Der Reisende hat im Fall der Geltendmachung und des Erhalts von Zahlungen aus Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüchen im Sinne des § 12 Abs. 5 PRG oder im Falle des Erhalts sonstiger Auszahlungen und Leistungen von Leistungsträgern oder von Dritten, die auf Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter anzurechnen sind (z.B. Auszahlungen des Hotels direkt vor Ort, Einladungen auf andere Leistungen vor Ort (z.B. Getränke, Speisen, Stadtführung, Massagen, Upgrade Zimmerkategorie etc.), Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 Fluggastrechte VOFluggastrechteVO) die Fa. DieFahrerei Bustouristik Schmid GmbH von diesem Umstand vollständig und wahrheitsgemäß in Kenntnis zu setzen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 3.1. Der Reisende hat dem Reisevermittler alle für die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - alle sachbezogenen Reise erforderlichen und relevanten personenbezogenen (z.B. die Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) und personenbezogenen Informationen (z.B. GeburtsdatumTieren, Staatsangehörigkeit etc.), über die er verfügt rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reisevermittler über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. AllergieAllergien, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.), und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere über eine vorliegende eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen, welche für die Erstellung von Reisevorschlägen/Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer der Reise mit den zu vermittelnden Leistungen und Reiseleistungen von Relevanz sein könnenkönnen (z.B. bei Wanderreisen etc.), wenn erforderlich unter Beibringung eines vollständigen qualifizierten Nachweises (z.B. ärztliches Attest), in Kenntnis zu setzen. Der Reisende hat somit auf seine bzw. auf die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere auf eine eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen (z.B. beeinträchtigtes Gehvermögen, (mit Gips) verbundene Extremitäten, div. Fußverletzungen, beschränktes Sehvermögen etc.), welche geeignet sein können, auf die Erstellung von Reiseanboten bzw. auf die Aus- bzw. Durchführung der Reise und Reiseleistungen (z.B. Wanderreisen, Stadtbesichtigungen, Radreisen etc.) Auswirkungen zu entfalten, von sich aus, bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist, hinzuweisen. 3.2. Dem Reisenden wird empfohlen empfohlen, bei Vorliegen einer eingeschränkten Mobilität oder anderen Einschränkungen bzw. besonderen Bedürfnissen im Sinne des o.g. Punkt m 3.1. (z.B. Erfordernis spezieller Medikation, regelmäßiger medizinischer Behandlungen etc.), die geeignet erscheinen, die Reisedurchführung zu beeinträchtigen, vor Buchung mit einem Arzt abzuklären, ob die notwendige Reisefähigkeit gegeben ist. 3.3. Kommt es erst im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Pauschalreise Reise zu einer Einschränkung der Mobilität des Reisenden oder ergeben sich in diesem Zeitraum sonstige Einschränkungen im Sinne des Punkt 3.1. hat der Reisende der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reisevermittler dies unverzüglich in schriftlicher Form – wobei die Schriftform aus Beweisgründen empfohlen wird - mitzuteilen. Damit kann der , damit dieser den Reiseveranstalter entscheiden, ob der Reisende weiterhin ohne Gefährdung der eigenen Person oder der Mitreisenden an der Pauschalreise teilnehmen kann oder ob er zum Ausschluss des Reisenden und Vertragsrücktritt berechtigt ist. Kommt der Reisende seiner Aufklärungspflicht nicht vollständig bzw. rechtzeitig nach und erklärt der Reiseveranstalter bei verbundenen Reiseleistungen oder einzeln Reiseleistungen den Vertragsrücktritt, steht dem Reiseveranstalter ein Anspruch auf Entschädigung gemäß den Entschädigungspauschalen zu. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH empfiehlt den Reisenden eine Versicherung, welche ausreichende Deckung ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der Pauschalreise gewährleistet, abzuschließenLeistungsträger entsprechend informieren kann. 3.4. Der Reisende, der für sich oder Dritte (Mitreisende) durch den Reisevermittler eine Buchung vornimmtvornehmen lässt, gilt als Auftraggeber und übernimmt analog im Sinne des § 7 Abs. Abs 2 PRG mangels anderweitiger Erklärung PRG, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wird, die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH Geschäftsbesorgungsvertrag gegenüber dem Reisevermittler (z.B. Entrichtung des Entgelts, übermittelte Dokumente auf Fehler und Vollständigkeit zu kontrollieren Entgelts etc.). 3.5. Der Reisende ist verpflichtet, alle sämtliche durch die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH Vermittlung des Reisevermittlers übermittelten Vertragsdokumente (z.B. Pauschalreisevertrag, Buchungsbestätigung, Rechnung, Gutscheine, Vouchers) auf sachliche Richtigkeit zu seinen Angaben Angaben/Daten und auf allfällige Abweichungen (Schreibfehler; z.B. NamenNamen laut Reisepass, Geburtsdatum) sowie Unvollständigkeiten zu überprüfen und im Fall von Unrichtigkeiten/Abweichungen/Unvollständigkeiten diese der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reiseveranstalter unverzüglich zur Berichtigung unverzüglich mitzuteilen. Den dadurch entstehenden Mehraufwand, wenn dieser auf falschen oder unrichtigen Angaben des Reisenden beruht, hat der Reisende zu tragen, wobei die Gebühr mindestens Euro 20,- beträgtSchriftform aus Beweisgründen empfohlen wird - mitzuteilen. 3.6. Damit für Reisende mit eingeschränkter Mobilität (gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität) und deren Mitreisende, für schwangere Reisende, unbegleitete minderjährige Reisende und Reisende, die besondere medizinische Betreuung benötigen, die beschränkte Kostentragungspflicht des Reiseveranstalters für die notwendige Unterbringung im Fall einer aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht möglichen Rückbeförderung nicht zur Anwendung kommt, haben die genannten Reisenden den Reiseveranstalter mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn über ihre besonderen Bedürfnisse in Kenntnis zu setzen, sofern den genannten Personen ihre besonderen Bedürfnisse bei Buchung noch nicht bekannt gewesen sind bzw. diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestanden haben.des 3.7. Der Reisende hat gemäß § §11 Abs. Abs 2 PRG, jede von ihm wahrgenommene Vertragswidrigkeit der vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände unverzüglich zu melden – sofern dies möglich und tunlich ist, wird aus Gründen der Nachweisbarkeit die Schriftform empfohlen -, damit die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH in die Lage versetzt werden kannunter 3.8. Der Reisende ist verpflichtet, die Vertragswidrigkeit – sofern dies möglich ist – unter Berücksichtigung des allenfalls damit einhergehenden Aufwandes (z.B. Ersatzzimmer säubern, Ersatzhotel ausfindig machen), vor Ort rasch zu beheben. Xxxxx der Reisende über einen Reisevermittler und tritt eine Vertragswidrigkeit während der Geschäftszeiten des Reisevermittlers auf, hat der Reisende die Vertragswidrigkeit diesem unverzüglich zu melden. Es wird dem Reisenden empfohlen, sich dabei insbesondere aus Beweisgründen der Schriftform zu bedienen. Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten hat der Reisende Vertragswidrigkeiten dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort, oder, wenn ein solcher nicht vorhanden und/oder nicht vertraglich geschuldet ist, direkt dem Reiseveranstalter unter der im Pauschalreisevertrag mitgeteilten Notfallnummer Rahmen des getroffenen Vertrages vereinbarten Entgelte gemäß den Zahlungsbestimmungen fristgerecht und vollständig an Mondial zu melden. Im Falle des Unterlassens der Meldung einer Vertragswidrigkeit kann dies dem Reisenden gemäß § 12 Abs. 2 PRG als Mitverschulden (§ 1304 ABGB) angerechnet werden und kann Auswirkungen auf den Gewährleistungsanspruch entfalten, da die Umstände, die zur Unterlassung der Mängelanzeige geführt haben, im konkreten Einzelfall zu überprüfen sind. Eine Meldung einer Vertragswidrigkeit bewirkt noch keine Leistungszusage des Reiseveranstalters.bezahlen: 3.83.9. Der Reisende hat im Fall der Geltendmachung und des Erhalts von Zahlungen aus Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüchen im Sinne des § 12 Absdes 3.10. 5 PRG oder Bei Zahlung im Falle des Erhalts sonstiger Auszahlungen und Leistungen von Leistungsträgern oder von DrittenLastschriftverfahren SEPA Direct Debit, die auf Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter anzurechnen sind SDD benötigt Mondial (z.B. Auszahlungen des Hotels direkt vor Ortggf. über das Reisebüro) ein sogenanntes „Mandat“, Einladungen auf andere Leistungen vor Ort (z.B. Getränke, Speisen, Stadtführung, Massagen, Upgrade Zimmerkategorie etc.), Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 Fluggastrechte VO) die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH von diesem Umstand vollständig und wahrheitsgemäß in Kenntnis zu setzen.das die

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Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 3.14.1. Der Reisende hat die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reiseveranstalter – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - alle sachbezogenen für die Pauschalreise erforderlichen und relevanten personenbezogenen (z.B. die Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) und personenbezogenen Informationen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.), über die er verfügt rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reiseveranstalter über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. AllergieAllergien, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.)) und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere über eine vorliegende eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen, welche für die Erstellung von Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Reise Pauschalreise mit den zu vermittelnden vereinbarenden Leistungen von Relevanz sein könnenkönnen (z.B. bei Wanderreisen etc.), in Kenntnis zu setzen. Der Reisende hat somit auf seine bzw. auf die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere auf eine eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen (z.B. beeinträchtigtes Gehvermögen, (mit Gips) verbundene Extremitäten, div. Fußverletzungen, beschränktes Sehvermögen etc.), welche geeignet sein können, auf die Erstellung von Reiseanboten bzw. auf die Aus- bzw. Durchführung der Reise und Reiseleistungen (z.B. Wanderreisen, Stadtbesichtigungen, Radreisen etc.) Auswirkungen zu entfalten, von sich aus, bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist, hinzuweisen. 3.24.2. Dem Reisenden wird empfohlen empfohlen, bei Vorliegen einer eingeschränkten Mobilität oder anderen Einschränkungen bzw. besonderen Bedürfnissen im Sinne des o.g. Punkt 3.14.1. (z.B. Erfordernis spezieller Medikation, regelmäßiger medizinischer Behandlungen etc.), die geeignet erscheinen, die Reisedurchführung zu beeinträchtigen, vor Buchung mit einem Arzt abzuklären, ob die notwendige Reisefähigkeit gegeben ist. 3.34.3. Kommt es erst im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Pauschalreise zu einer Einschränkung der Mobilität des Reisenden oder ergeben sich in diesem Zeitraum sonstige Einschränkungen im Sinne des Punkt 3.14.1. hat der Reisende der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reiseveranstalter dies unverzüglich in schriftlicher Form – wobei die Schriftform aus Beweisgründen empfohlen wird - mitzuteilen. Damit kann der Reiseveranstalter entscheiden, damit dieser entscheiden kann, ob der Reisende weiterhin ohne Gefährdung der eigenen Person oder der Mitreisenden an der Pauschalreise teilnehmen kann kann, oder ob er zum Ausschluss des Reisenden und Vertragsrücktritt berechtigt ist. Kommt der Reisende seiner Aufklärungspflicht nicht vollständig bzw. rechtzeitig nach und erklärt der Reiseveranstalter den Vertragsrücktritt, steht dem Reiseveranstalter ein Anspruch auf Entschädigung gemäß den Entschädigungspauschalen zu. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH empfiehlt den Reisenden eine Versicherung, welche ausreichende Deckung ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der Pauschalreise gewährleistet, abzuschließen. 3.44.4. Der Reisende, der für sich oder Dritte (Mitreisende) eine Buchung vornimmt, gilt als Auftraggeber und übernimmt analog im Sinne des § 7 Abs. Abs 2 PRG mangels anderweitiger Erklärung PRG, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wird, die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reiseveranstalter (z.B. Entrichtung des Entgelts, übermittelte Dokumente auf Fehler und Vollständigkeit ; nur der Auftraggeber ist berechtigt den Rücktritt vom Vertrag zu kontrollieren erklären etc.). 3.54.5. Der Reisende ist verpflichtet, alle sämtliche durch die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reiseveranstalter übermittelten Vertragsdokumente (z.B. Pauschalreisevertrag, Buchungsbestätigung, Rechnung, Gutscheine, Vouchers) auf sachliche Richtigkeit zu seinen Angaben Angaben/Daten und auf allfällige Abweichungen (Schreibfehler; z.B. Namen, Geburtsdatum) sowie Unvollständigkeiten zu überprüfen und im Fall von Unrichtigkeiten/Abweichungen/Unvollständigkeiten diese der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reiseveranstalter unverzüglich zur Berichtigung unverzüglich – wobei die Schriftform aus Beweisgründen empfohlen wird - mitzuteilen. 4.6. Den dadurch entstehenden Mehraufwand, wenn dieser auf falschen oder unrichtigen Angaben Der Reiseveranstalter trägt im Fall der Unmöglichkeit der vertraglich vereinbarten Rückbeförderung des Reisenden beruht, hat der Reisende zu tragen, wobei aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände die Gebühr mindestens Euro 20,- beträgt. 3.6Kosten für die notwendige Unterbringung für höchstens drei Nächte. Damit Dies gilt nicht für Reisende mit eingeschränkter Mobilität (gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität) und deren Mitreisende, für schwangere Reisende, für unbegleitete minderjährige Reisende und für Reisende, die besondere medizinische Betreuung benötigen, die beschränkte Kostentragungspflicht des Reiseveranstalters für die notwendige Unterbringung im Fall einer aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht möglichen Rückbeförderung nicht zur Anwendung kommt, haben sofern die genannten Reisenden den Personen ihre besonderen Bedürfnisse, die bei Buchung noch nicht bestanden haben oder ihnen noch nicht bekannt sein mussten, dem Reiseveranstalter mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn über ihre besonderen Bedürfnisse in Kenntnis zu setzen, sofern den genannten Personen ihre besonderen Bedürfnisse bei Buchung noch nicht bekannt gewesen sind bzw. diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestanden habenmitteilen (vgl 4.3.). 3.74.7. Der Reisende hat gemäß § 11 Abs. Abs 2 PRG, PRG jede von ihm wahrgenommene Vertragswidrigkeit der vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung unverzüglich und vollständig, inklusive konkreter Bezeichnung der jeweiligen Umstände unverzüglich Vertragswidrigkeit/des Mangels, zu melden – sofern dies möglich und tunlich ist, wird aus Gründen der Nachweisbarkeit die Schriftform empfohlen -melden, damit die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH der Reiseveranstalter in die Lage versetzt werden kann, die Vertragswidrigkeit – sofern dies je nach Einzelfall möglich oder tunlich ist – unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände (z.B. Zeitverschiebung, Unmöglichkeit der Kontaktaufnahme bei Expeditionsreise, Vorliegen einer Alternative bzw. einer Austausch-/Verbesserungsmöglichkeit etc.) und des allenfalls damit einhergehenden Aufwandes (z.B. Ersatzzimmer säubern, Ersatzhotel ausfindig machenmachen etc.), vor Ort rasch zu beheben. Xxxxx der Reisende über einen Reisevermittler und tritt eine Vertragswidrigkeit während der Geschäftszeiten des Reisevermittlers auf, hat der Reisende die Vertragswidrigkeit diesem unverzüglich zu melden. Es wird dem Reisenden empfohlen, sich dabei insbesondere aus Beweisgründen der Schriftform zu bedienen. Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten hat der Reisende Vertragswidrigkeiten dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort, oder, wenn ein solcher nicht vorhanden und/oder nicht vertraglich geschuldet ist, direkt dem Reiseveranstalter unter der im Pauschalreisevertrag mitgeteilten Notfallnummer zu melden. Im Falle des Unterlassens der Meldung einer Vertragswidrigkeit hat dies, wenn Abhilfe vor Ort möglich und eine Meldung auch zumutbar gewesen wäre, Auswirkungen auf allfällige gewährleistungsrechtliche Ansprüche des Reisenden. Das Unterlassen der Meldung kann dies dem Reisenden gemäß § 12 Abs. Abs 2 PRG hinsichtlich schadenersatzrechtlicher Ansprüche auch als Mitverschulden (§ 1304 ABGB) angerechnet werden und kann Auswirkungen auf den Gewährleistungsanspruch entfalten, da die Umstände, die zur Unterlassung der Mängelanzeige geführt haben, im konkreten Einzelfall zu überprüfen sindwerden. Eine Meldung einer Vertragswidrigkeit bewirkt noch keine Leistungszusage des Reiseveranstalters. 3.84.8. Der Reisende ist verpflichtet, den im Rahmen des getroffenen Pauschalreisevertrages vereinbarten Reisepreis gemäß den Zahlungsbestimmungen fristgerecht und vollständig zu bezahlen. Im Fall der nicht fristgerechten oder nicht vollständigen Anzahlung oder Restzahlung behält sich der Reiseveranstalter nach Mahnung unter Xxxxxxx einer Nachfrist vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und unabhängig von der anfallenden Entschädigungspauschale einen allenfalls darüber hinausgehenden Schadenersatz anzusprechen. 4.9. Der Reisende hat im Fall der Geltendmachung und des Erhalts von Zahlungen aus Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüchen im Sinne des § 12 Abs. Abs 5 PRG (z.B. Ausgleichszahlung gemäß Art 7 FluggastrechteVO) oder im Falle des Erhalts sonstiger Auszahlungen und Leistungen von Leistungsträgern oder von Dritten, die auf Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter anzurechnen sind (z.B. Auszahlungen des Hotels direkt vor Ort, Einladungen auf andere Leistungen vor Ort (z.B. Getränke, Speisen, Stadtführung, Massagen, Upgrade Zimmerkategorie etc.Hotels), Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 Fluggastrechte VO) die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reisevermittler oder Reiseveranstalter von diesem Umstand vollständig und wahrheitsgemäß in Kenntnis zu setzen. 4.10. Den Reisenden trifft bei Auftreten von Vertragswidrigkeiten grundsätzlich eine Schadensminderungspflicht (§ 1304 ABGB).

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Samples: Reisebedingungen

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 3.1. Der Reisende hat dem Reisevermittler alle für die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - alle sachbezogenen Reise erforderlichen und relevanten personenbezogenen (z.B. die Geburtsdatum, Staatsangehö- rigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) und personenbezogenen Informationen (z.B. GeburtsdatumTieren, Staatsangehörigkeit etc.), über die er verfügt rechtzeitig, vollständig vollstän- dig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reisevermittler über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände Um- stände (z.B. AllergieAllergien, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.), und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitrei- senden, insbesondere über eine vorliegende eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen, welche für die Erstellung von Reisevorschlägen/Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer der Reise mit den zu vermittelnden Leistungen und Reiseleistungen von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen. Der Reisende hat somit auf seine bzw. auf die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere auf eine eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen (z.B. beeinträchtigtes Gehvermögen, (mit Gips) verbundene Extremitäten, div. Fußverletzungen, beschränktes Sehvermögen etc.), welche geeignet sein können, auf die Erstellung von Reiseanboten bzw. auf die Aus- bzw. Durchführung der Reise und Reiseleistungen (z.B. Wanderreisen, Stadtbesichtigungen, Radreisen etc.) Auswirkungen zu entfalten, von sich aus, bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist, hinzuweisen. 3.2. Dem Reisenden wird empfohlen empfohlen, bei Vorliegen einer eingeschränkten Mobilität oder anderen Einschränkungen bzw. besonderen Bedürfnissen im Sinne des o.g. Punkt 3.1. (z.B. Erfordernis spezieller Medikation, regelmäßiger medizinischer Behandlungen etc.), die geeignet erscheinen, die Reisedurchführung Reise- durchführung zu beeinträchtigen, vor Buchung mit einem Arzt abzuklären, ob die notwendige Reisefähigkeit gegeben ist. 3.3. Kommt es erst im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Pauschalreise Reise zu einer Einschränkung der Mobilität des Reisenden oder ergeben erge- ben sich in diesem Zeitraum sonstige Einschränkungen im Sinne des Punkt 3.1. hat der Reisende der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reisevermittler dies unverzüglich in schriftlicher Form – wobei die Schriftform aus Beweisgründen empfohlen wird - mitzuteilen. Damit kann der , damit dieser den Reiseveranstalter entscheiden, ob der Reisende weiterhin ohne Gefährdung der eigenen Person oder der Mitreisenden an der Pauschalreise teilnehmen kann oder ob er zum Ausschluss des Reisenden und Vertragsrücktritt berechtigt ist. Kommt der Reisende seiner Aufklärungspflicht nicht vollständig bzw. rechtzeitig nach und erklärt der Reiseveranstalter bei verbundenen Reiseleistungen oder ein- zeln Reiseleistungen den Vertragsrücktritt, steht dem Reiseveranstalter ein Anspruch auf Entschädigung gemäß den Entschädigungspauschalen zu. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH empfiehlt den Reisenden eine Versicherung, welche ausreichende Deckung ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der Pauschalreise gewährleistet, abzuschließenLeistungsträger entsprechend informieren kann. 3.4. Der Reisende, der für sich oder Dritte (Mitreisende) durch den Reisevermittler eine Buchung vornimmtvornehmen lässt, gilt als Auftraggeber und übernimmt analog im Sinne des § 7 Abs. Abs 2 PRG mangels anderweitiger Erklärung PRG, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wird, die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH Geschäftsbesorgungsvertrag ge- genüber dem Reisevermittler (z.B. Entrichtung des Entgelts, übermittelte Dokumente auf Fehler und Vollständigkeit zu kontrollieren Entgelts etc.). 3.5. Der Reisende ist verpflichtet, alle sämtliche durch die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH Vermittlung des Reisevermittlers übermittelten Vertragsdokumente (z.B. PauschalreisevertragPauschalreisever- trag, Buchungsbestätigung, Rechnung, Gutscheine, Vouchers) auf sachliche Richtigkeit zu seinen Angaben Angaben/Daten und auf allfällige Abweichungen (SchreibfehlerSchreibfeh- ler; z.B. Namen, Geburtsdatum) sowie Unvollständigkeiten zu überprüfen und im Fall von Unrichtigkeiten/Abweichungen/Unvollständigkeiten diese der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reiseveranstalter unverzüglich zur Berichtigung unverzüglich mitzuteilen. Den dadurch entstehenden Mehraufwand, wenn dieser auf falschen oder unrichtigen Angaben des Reisenden beruht, hat der Reisende zu tragen, wobei die Gebühr mindestens Euro 20,- beträgt.Schriftform aus Beweisgründen empfohlen wird - mitzuteilen 3.6. Damit für Reisende mit eingeschränkter Mobilität (gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten be- hinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität) und deren Mitreisende, für schwangere Reisende, unbegleitete minderjährige minder- jährige Reisende und Reisende, die besondere medizinische Betreuung benötigen, die beschränkte Kostentragungspflicht des Reiseveranstalters für die notwendige Unterbringung im Fall einer aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht möglichen Rückbeförderung nicht zur Anwendung kommt, haben die genannten betroffenen Reisenden den Reiseveranstalter oder Reisevermittler mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn Reisebe- ginn über ihre besonderen Bedürfnisse in Kenntnis zu setzen, sofern den genannten Personen ihre besonderen Bedürfnisse bei Buchung noch nicht bekannt gewesen sind bzw. diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestanden habensetzen (§ 11 Abs 8 PRG). 3.7. Der Reisende hat gemäß § 11 Abs. Abs 2 PRG, jede von ihm wahrgenommene Vertragswidrigkeit der vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung Berück- sichtigung der jeweiligen Umstände unverzüglich und vollständig, inklusive konkreter Bezeichnung der Vertragswidrigkeit/des Mangels zu melden – sofern dies möglich und tunlich ist, wird aus Gründen der Nachweisbarkeit die Schriftform empfohlen -melden, damit die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH der Reiseveranstalter in die Lage versetzt werden kann, die Vertragswidrigkeit – sofern dies je nach Einzelfall möglich ist oder tunlich ist – unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände (z.B. Zeitverschiebung, Unmöglichkeit der Kontaktaufnahme bei Expeditionsreise, Vorliegen einer Alternative bzw. einer Austausch-/Verbesserungsmöglichkeit etc.) und des allenfalls damit einhergehenden Aufwandes (z.B. Ersatzzimmer säubern, Ersatzhotel ausfindig machen), vor Ort rasch zu beheben. Xxxxx der Reisende über einen Reisevermittler und tritt eine Vertragswidrigkeit während der üblichen Geschäftszeiten des Reisevermittlers Reisevermittlers, über den die Pauschalreise gebucht wurde, auf, hat der Reisende die Vertragswidrigkeit diesem unverzüglich zu melden. Es wird dem Reisenden empfohlen, sich dabei insbesondere aus Beweisgründen der Schriftform zu bedienen. Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten hat der Reisende Vertragswidrigkeiten Vertragswidrigkei- ten dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort, oder, wenn ein solcher nicht vorhanden und/oder nicht vertraglich geschuldet ist, direkt dem Reiseveranstalter unter der im Pauschalreisevertrag mitgeteilten Notfallnummer zu meldenmelden (z. B. ÖBB Kundenhotline 05/1717). Im Falle des Unterlassens Unter- lassens der Meldung einer Vertragswidrigkeit hat dies, wenn Abhilfe vor Ort möglich und eine Meldung auch zumutbar gewesen wäre, Auswirkun- gen auf allfällige gewährleistungsrechtliche Ansprüche des Reisenden. Das Unterlassen der Meldung kann dies dem Reisenden gemäß § 12 Abs. Abs 2 PRG hinsichtlich scha- denersatzrechtlicher Ansprüche auch als Mitverschulden (§ 1304 ABGB) ). angerechnet werden und kann Auswirkungen auf den Gewährleistungsanspruch entfalten, da die Umstände, die zur Unterlassung der Mängelanzeige geführt haben, im konkreten Einzelfall zu überprüfen sindwerden. Eine Meldung einer Vertragswidrigkeit bewirkt noch keine Leistungszusage des Reiseveranstalters. 3.8. Der Reisende ist verpflichtet, die im Rahmen des getroffenen Vertrages vereinbarten Entgelte gemäß den Zahlungsbestimmungen fristgerecht und vollständig zu bezahlen. Der Reisende hält den Reisevermittler für den im Fall der Nichtzahlung beim Reisevermittler eingetretenen Schaden (Vorauszahlungen des Reisevermittlers) schadlos. 3.9. Der Reisende hat im Fall der Geltendmachung und des Erhalts von Zahlungen aus Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüchen im Sinne des § 12 Abs. Abs 5 PRG (z.B. Ausgleichszahlung gemäß Art 7 Fluggastrechte-VO) oder im Falle des Erhalts sonstiger Auszahlungen und Leistungen von Leistungsträgern oder von Dritten, die auf Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter anzurechnen anzurech- nen sind (z.B. Auszahlungen des Hotels direkt vor Ort, Einladungen auf andere Leistungen vor Ort (z.B. Getränke, Speisen, Stadtführung, Massagen, Upgrade Zimmerkategorie etc.Hotels), Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 Fluggastrechte VO) die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reisevermittler oder Reiseveranstalter von diesem Umstand vollständig und wahrheitsgemäß in Kenntnis zu setzen.

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Samples: Reisevermittlungsvertrag

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 3.14.1. Der Reisende hat die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reiseveranstalter – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - alle sachbezogenen für die Pauschalreise erforderlichen und relevanten personenbezogenen (z.B. die Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) und personenbezogenen Informationen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.), über die er verfügt rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reiseveranstalter über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. AllergieAllergien, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.)) und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere über eine vorliegende eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen, welche für die Erstellung von Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Reise Pauschalreise mit den zu vermittelnden vereinbarenden Leistungen von Relevanz sein könnenkönnen (z.B. bei Wanderreisen etc.), wenn erforderlich unter Beibringung eines vollständigen qualifizierten Nachweises (z.B. ärztliches Attest), in Kenntnis zu setzen. Der Reisende hat somit auf seine bzw. auf die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere auf eine eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen (z.B. beeinträchtigtes Gehvermögen, (mit Gips) verbundene Extremitäten, div. Fußverletzungen, beschränktes Sehvermögen etc.), welche geeignet sein können, auf die Erstellung von Reiseanboten bzw. auf die Aus- bzw. Durchführung der Reise und Reiseleistungen (z.B. Wanderreisen, Stadtbesichtigungen, Radreisen etc.) Auswirkungen zu entfalten, von sich aus, bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist, hinzuweisen. 3.24.2. Dem Reisenden wird empfohlen empfohlen, bei Vorliegen einer eingeschränkten Mobilität oder anderen Einschränkungen bzw. besonderen Bedürfnissen im Sinne des o.g. Punkt 3.14.1. (z.B. Erfordernis spezieller Medikation, regelmäßiger medizinischer Behandlungen etc.), die geeignet erscheinen, die Reisedurchführung zu beeinträchtigen, vor Buchung mit einem Arzt abzuklären, ob die notwendige Reisefähigkeit gegeben ist. 3.34.3. Kommt es erst im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Pauschalreise zu einer Einschränkung der Mobilität des Reisenden oder ergeben sich in diesem Zeitraum sonstige Einschränkungen im Sinne des Punkt 3.14.1. hat der Reisende der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reiseveranstalter dies unverzüglich in schriftlicher Form – wobei die Schriftform aus Beweisgründen empfohlen wird - mitzuteilen. Damit kann der Reiseveranstalter entscheiden, damit dieser entscheiden kann, ob der Reisende weiterhin ohne Gefährdung der eigenen Person oder der Mitreisenden an der Pauschalreise teilnehmen kann oder ob er zum Ausschluss des Reisenden und Vertragsrücktritt berechtigt ist. Kommt der Reisende seiner Aufklärungspflicht nicht vollständig bzw. rechtzeitig nach und erklärt der Reiseveranstalter den Vertragsrücktritt, steht dem Reiseveranstalter ein Anspruch auf Entschädigung gemäß den Entschädigungspauschalen zu. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH empfiehlt den Reisenden eine Versicherung, welche ausreichende Deckung ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der Pauschalreise gewährleistet, abzuschließen. 3.44.4. Der ReisendeReisende oder derjenige, der für sich oder Dritte (Mitreisende) eine Buchung vornimmt, gilt als Auftraggeber und übernimmt analog im Sinne des § 7 Abs. Abs 2 PRG mangels anderweitiger Erklärung PRG, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wird, die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reiseveranstalter (z.B. Entrichtung des Entgelts, übermittelte Dokumente auf Fehler und Vollständigkeit ; nur der Auftraggeber ist berechtigt den Rücktritt vom Vertrag zu kontrollieren erklären etc.) (vgl. 1.2.). 3.54.5. Der Reisende ist verpflichtet, alle sämtliche durch die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reiseveranstalter übermittelten Vertragsdokumente (z.B. Pauschalreisevertrag, Buchungsbestätigung, Rechnung, Gutscheine, Vouchers) auf sachliche Richtigkeit zu seinen Angaben Angaben/Daten und auf allfällige Abweichungen (Schreibfehler; z.B. Namen, Geburtsdatum) sowie Unvollständigkeiten zu überprüfen und im Fall von Unrichtigkeiten/Abweichungen/Unvollständigkeiten diese der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reiseveranstalter unverzüglich zur Berichtigung unverzüglich – wobei die Schriftform aus Beweisgründen empfohlen wird - mitzuteilen. Den dadurch entstehenden MehraufwandFür Änderungen (z.B. Umbuchung, wenn dieser auf falschen Namensänderung), die aufgrund fehlerhafter, falscher, unrichtiger oder unrichtigen unvollständiger Angaben des Reisenden beruhterforderlich sind, hat der Reisende stehen dem Reiseveranstalter analog zu tragen§ 7 Abs 2 PRG die tatsächlichen und nicht unangemessenen Kosten, wobei die Gebühr jedenfalls aber eine Bearbeitungsgebühr von mindestens Euro 20,- beträgt€ 50,-- zu. 3.64.6. Damit Der Reiseveranstalter trägt im Fall der Unmöglichkeit der vertraglich vereinbarten Rückbeförderung des Reisenden aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände die Kosten für die notwendige Unterbringung für höchstens drei Nächte. Dies gilt nicht für Reisende mit eingeschränkter Mobilität (gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität) und deren Mitreisende, für schwangere Reisende, für unbegleitete minderjährige Reisende und für Reisende, die besondere medizinische Betreuung benötigen, die beschränkte Kostentragungspflicht des Reiseveranstalters für die notwendige Unterbringung im Fall einer aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht möglichen Rückbeförderung nicht zur Anwendung kommt, haben sofern die genannten Reisenden den Personen ihre besonderen Bedürfnisse, die bei Buchung noch nicht bestanden haben oder ihnen noch nicht bekannt sein mussten, dem Reiseveranstalter mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn über ihre besonderen Bedürfnisse in Kenntnis zu setzen, sofern den genannten Personen ihre besonderen Bedürfnisse bei Buchung noch nicht bekannt gewesen sind bzwmitteilen (Vgl. diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestanden haben4.3.). 3.74.7. Der Reisende hat gemäß § 11 Abs. Abs 2 PRG, PRG jede von ihm wahrgenommene Vertragswidrigkeit der vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung unverzüglich und vollständig, inklusive konkrete Bezeichnung der jeweiligen Umstände unverzüglich Vertragswidrigkeit/des Mangels, dem Reiseveranstalter bzw. dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zu melden – sofern dies möglich und tunlich ist, wird aus Gründen der Nachweisbarkeit die Schriftform empfohlen -melden, damit die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH der Reiseveranstalter in die Lage versetzt werden kann, die Vertragswidrigkeit – sofern dies je nach Einzelfall möglich oder tunlich ist – unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände (z.B. Zeitverschiebung, Unmöglichkeit der Kontaktaufnahme bei Expeditionsreise, Vorliegen einer Alternative bzw. einer Austausch- /Verbesserungsmöglichkeit etc.) und des allenfalls damit einhergehenden Aufwandes (z.B. Ersatzzimmer säubern, Ersatzhotel ausfindig machenmachen etc.), vor Ort rasch zu beheben. Es wird dem Reisenden empfohlen, sich dabei insbesondere aus Beweisgründen der Schriftform zu bedienen. Xxxxx der Reisende über einen Reisevermittler und tritt eine Vertragswidrigkeit während der Geschäftszeiten des Reisevermittlers auf, hat der Reisende die Vertragswidrigkeit diesem unverzüglich zu melden. Es wird dem Reisenden empfohlen, sich dabei insbesondere aus Beweisgründen der Schriftform zu bedienen. Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten hat der Reisende Vertragswidrigkeiten dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort, oder, wenn ein solcher nicht vorhanden und/oder nicht vertraglich geschuldet ist, direkt dem Reiseveranstalter unter der im Pauschalreisevertrag mitgeteilten Notfallnummer zu melden. Im Falle des Unterlassens der Meldung einer Vertragswidrigkeit hat dies, wenn Abhilfe vor Ort möglich und eine Meldung auch zumutbar gewesen wäre, Auswirkungen auf allfällige gewährleistungsrechtliche Ansprüche des Reisenden. Das Unterlassen der Meldung kann dies dem Reisenden gemäß § 12 Abs. Abs 2 PRG hinsichtlich schadenersatzrechtlicher Ansprüche auch als Mitverschulden (§ 1304 ABGB) angerechnet werden und kann Auswirkungen auf den Gewährleistungsanspruch entfalten, da die Umstände, die zur Unterlassung der Mängelanzeige geführt haben, im konkreten Einzelfall zu überprüfen sindwerden. Eine Meldung einer Vertragswidrigkeit bewirkt noch keine Leistungszusage des Reiseveranstalters. 3.84.8. Der Reisende ist verpflichtet, den im Rahmen des getroffenen Pauschalreisevertrages vereinbarten Reisepreis gemäß den Zahlungsbestimmungen fristgerecht und vollständig zu bezahlen. Im Fall der nicht fristgerechten oder nicht vollständigen Anzahlung oder Restzahlung behält sich der Reiseveranstalter nach Mahnung unter Xxxxxxx einer Nachfrist vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und unabhängig von der anfallenden Entschädigungspauschale einen allenfalls darüber hinausgehenden Schadenersatz zu fordern. 4.9. Der Reisende hat im Fall der Geltendmachung und des Erhalts von Zahlungen aus Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüchen im Sinne des § 12 Abs. Abs 5 PRG (z.B. Ausgleichszahlung gemäß Art 7 FluggastrechteVO) oder im Falle des Erhalts sonstiger Auszahlungen und Leistungen von Leistungsträgern oder von Dritten, die auf Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüche des Reisenden gegen den wider dem Reiseveranstalter anzurechnen sind (z.B. Auszahlungen des Hotels direkt vor Ort, Einladungen auf andere Leistungen vor Ort (z.B. Getränke, Speisen, Stadtführung, Massagen, Upgrade Zimmerkategorie etc.Hotels), Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 Fluggastrechte VO) die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reisevermittler oder Reiseveranstalter von diesem Umstand vollständig vollständig, wahrheitsgemäß und wahrheitsgemäß schriftlich in Kenntnis zu setzen. 4.10. Den Reisenden trifft bei Auftreten von Vertragswidrigkeiten grundsätzlich eine Schadensminderungspflicht (§ 1304 ABGB).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 3.14.1. Der Reisende hat die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reiseveranstalter – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - alle sachbezogenen für die Pauschalreise erforderlichen und relevanten personenbezogenen (z.B. die Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) und personenbezogenen Informationen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.), über die er verfügt rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reiseveranstalter über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. AllergieAllergien, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.)) und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere über eine vorliegende eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen, welche für die Erstellung von Reiseanboten bzw. für die Aus- Aus– bzw. Durchführung einer Reise Pauschalreise mit den zu vermittelnden vereinbarenden Leistungen von Relevanz sein könnenkönnen (z.B. bei Wanderreisen etc.), wenn erforderlich unter Beibringung eines vollständigen qualifizierten Nachweises (z.B. ärztliches Attest), in Kenntnis zu setzen. Der Reisende hat somit auf seine bzw. auf die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere auf eine eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen (z.B. beeinträchtigtes Gehvermögen, (mit Gips) verbundene Extremitäten, div. Fußverletzungen, beschränktes Sehvermögen etc.), welche geeignet sein können, auf die Erstellung von Reiseanboten bzw. auf die Aus- bzw. Durchführung der Reise und Reiseleistungen (z.B. Wanderreisen, Stadtbesichtigungen, Radreisen etc.) Auswirkungen zu entfalten, von sich aus, bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist, hinzuweisen. 3.24.2. Dem Reisenden wird empfohlen empfohlen, bei Vorliegen einer eingeschränkten Mobilität oder anderen Einschränkungen bzw. besonderen Bedürfnissen im Sinne des o.g. Punkt 3.14.1. (z.B. Erfordernis spezieller Medikation, regelmäßiger medizinischer Behandlungen etc.), die geeignet erscheinen, die Reisedurchführung zu beeinträchtigen, vor Buchung mit einem Arzt abzuklären, ob die notwendige Reisefähigkeit gegeben ist. 3.34.3. Kommt es erst im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Pauschalreise zu einer Einschränkung der Mobilität des Reisenden oder ergeben sich in diesem Zeitraum sonstige Einschränkungen im Sinne des Punkt 3.14.1. hat der Reisende der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reiseveranstalter dies unverzüglich in schriftlicher Form – wobei die Schriftform aus Beweisgründen empfohlen wird – mitzuteilen. Damit kann der Reiseveranstalter entscheiden, damit dieser entscheiden kann, ob der Reisende weiterhin ohne Gefährdung der eigenen Person oder der Mitreisenden an der Pauschalreise teilnehmen kann kann, oder ob er zum Ausschluss des Reisenden und Vertragsrücktritt berechtigt ist. Kommt der Reisende seiner Aufklärungspflicht nicht vollständig bzw. rechtzeitig nach und erklärt der Reiseveranstalter den Vertragsrücktritt, steht dem Reiseveranstalter ein Anspruch auf Entschädigung gemäß den Entschädigungspauschalen zu. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH empfiehlt den Reisenden eine Versicherung, welche ausreichende Deckung ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der Pauschalreise gewährleistet, abzuschließen. 3.44.4. Der Reisende, der für sich oder Dritte (Mitreisende) eine Buchung vornimmt, gilt als Auftraggeber und übernimmt analog im Sinne des § 7 Abs. Abs 2 PRG mangels anderweitiger Erklärung PRG, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wird, die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reiseveranstalter (z.B. Entrichtung des Entgelts, übermittelte Dokumente auf Fehler und Vollständigkeit ; nur der Auftraggeber ist berechtigt den Rücktritt vom Vertrag zu kontrollieren erklären etc.) (vgl 1.2.). 3.54.5. Der Reisende ist verpflichtet, alle sämtliche durch die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reiseveranstalter übermittelten Vertragsdokumente (z.B. Pauschalreisevertrag, Buchungsbestätigung, Rechnung, Gutscheine, Vouchers) auf sachliche Richtigkeit zu seinen Angaben Angaben/Daten und auf allfällige Abweichungen (Schreibfehler; z.B. Namen, Geburtsdatum) sowie Unvollständigkeiten zu überprüfen und im Fall von Unrichtigkeiten/Abweichungen/Unvollständigkeiten diese der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reiseveranstalter unverzüglich zur Berichtigung unverzüglich – wobei die Schriftform aus Beweisgründen empfohlen wird – mitzuteilen. Den Einen allenfalls dadurch entstehenden Mehraufwand, wenn dieser Mehraufwand auf falschen oder unrichtigen Angaben des Reisenden beruht, hat der Reisende zu tragen, wobei die Gebühr mindestens Euro 20,- EUR 20,– zusätzlich zu etwaigen Forderungen diverser Leistungsträger (z.B. Gebühren der Fluglinie bei Namenskorrektur, vgl. 9.2) beträgt. 3.64.6. Damit Der Reiseveranstalter trägt im Fall der Unmöglichkeit der vertraglich vereinbarten Rückbeförderung des Reisenden aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände die Kosten für die notwendige Unterbringung für höchstens drei Nächte. Diese Obergrenze gilt nicht für Reisende mit eingeschränkter Mobilität (gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität) und deren Mitreisende, für schwangere Reisende, für unbegleitete minderjährige Reisende und für Reisende, die besondere medizinische Betreuung benötigen, die beschränkte Kostentragungspflicht des Reiseveranstalters für die notwendige Unterbringung im Fall einer aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht möglichen Rückbeförderung nicht zur Anwendung kommt, haben sofern die genannten Reisenden den Personen ihre besonderen Bedürfnisse, die bei Buchung noch nicht bestanden haben oder ihnen noch nicht bekannt sein mussten, dem Reiseveranstalter mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn über ihre besonderen Bedürfnisse in Kenntnis zu setzen, sofern den genannten Personen ihre besonderen Bedürfnisse bei Buchung noch nicht bekannt gewesen sind bzw. diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestanden habenmitteilen (Vgl 4.3.). 3.74.7. Der Reisende hat gemäß § 11 Abs. Abs 2 PRG, PRG jede von ihm wahrgenommene Vertragswidrigkeit der vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung unverzüglich und vollständig, inklusive konkrete Bezeichnung der jeweiligen Umstände unverzüglich Vertragswidrigkeit/des Mangels, zu melden – sofern dies möglich und tunlich ist, wird aus Gründen der Nachweisbarkeit die Schriftform empfohlen -melden, damit die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH der Reiseveranstalter in die Lage versetzt werden kann, die Vertragswidrigkeit – sofern dies je nach Einzelfall möglich oder tunlich ist – unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände (z.B. Zeitverschiebung, Unmöglichkeit der Kontaktaufnahme bei Expeditionsreise, Vorliegen einer Alternative bzw. einer Austausch–/Verbesserungsmöglichkeit etc.) und des allenfalls damit einhergehenden Aufwandes (z.B. Ersatzzimmer säubern, Ersatzhotel ausfindig machenmachen etc.), vor Ort rasch zu beheben. Xxxxx der Reisende über einen Reisevermittler und tritt eine Vertragswidrigkeit während der Geschäftszeiten des Reisevermittlers auf, hat der Reisende die Vertragswidrigkeit diesem unverzüglich zu melden. Es wird dem Reisenden empfohlen, sich dabei insbesondere aus Beweisgründen der Schriftform zu bedienen. Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten hat der Reisende Vertragswidrigkeiten dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort, oder, wenn ein solcher nicht vorhanden und/oder nicht vertraglich geschuldet ist, direkt dem Reiseveranstalter unter der im Pauschalreisevertrag mitgeteilten Notfallnummer zu melden. Im Falle des Unterlassens der Meldung einer Vertragswidrigkeit hat dies, wenn Abhilfe vor Ort möglich und eine Meldung auch zumutbar gewesen wäre, Auswirkungen auf allfällige gewährleistungsrechtliche Ansprüche des Reisenden. Das Unterlassen der Meldung kann dies dem Reisenden gemäß § 12 Abs. Abs 2 PRG hinsichtlich schadenersatzrechtlicher Ansprüche auch als Mitverschulden (§ 1304 ABGB) angerechnet werden und kann Auswirkungen auf den Gewährleistungsanspruch entfalten, da die Umstände, die zur Unterlassung der Mängelanzeige geführt haben, im konkreten Einzelfall zu überprüfen sindwerden. Eine Meldung einer Vertragswidrigkeit bewirkt noch keine Leistungszusage des Reiseveranstalters. 3.84.8. Der Reisende ist verpflichtet, den im Rahmen des getroffenen Pauschalreisevertrages vereinbarten Reisepreis gemäß den Zahlungsbestimmungen fristgerecht und vollständig zu bezahlen. Im Fall der nicht fristgerechten oder nicht vollständigen Anzahlung oder Restzahlung behält sich der Reiseveranstalter nach Mahnung unter Xxxxxxx einer Nachfrist vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und unabhängig von der anfallenden Entschädigungspauschale einen allenfalls darüber hinausgehenden Schadenersatz anzusprechen. 4.9. Der Reisende hat im Fall der Geltendmachung und des Erhalts von Zahlungen aus Schadenersatz- Schadenersatz– oder Preisminderungsansprüchen im Sinne des § 12 Abs. Abs 5 PRG (z.B. Ausgleichszahlung gemäß Art 7 FluggastrechteVO) oder im Falle des Erhalts sonstiger Auszahlungen und Leistungen von Leistungsträgern oder von Dritten, die auf Schadenersatz- Schadenersatz– oder Preisminderungsansprüche des Reisenden gegen den wider dem Reiseveranstalter anzurechnen sind (z.B. Auszahlungen des Hotels direkt vor Ort, Einladungen auf andere Leistungen vor Ort (z.B. Getränke, Speisen, Stadtführung, Massagen, Upgrade Zimmerkategorie etc.Hotels), Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 Fluggastrechte VO) die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reisevermittler oder Reiseveranstalter von diesem Umstand vollständig und wahrheitsgemäß in Kenntnis zu setzen. 4.10. Den Reisenden trifft bei Auftreten von Vertragswidrigkeiten grundsätzlich eine Schadensminderungspflicht (§ 1304 ABGB).

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Samples: Geschäftsbedingungen

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 3.14.1. Sach- und personenbezogene Informationen Der Reisende hat die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reiseveranstalter gegebenenfalls gege- benenfalls unter Zuhilfenahme eines ReisevermittlersReisever- mittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - alle sachbezogenen für die Pauschalreise erforderlichen und re- levanten personenbezogenen (z.B. die Geburtsda- tum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezoge- nen Informationen (z.B. geplante Einfuhr/Mitnahme Mit- nahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) und personenbezogenen Informationen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.), über die er verfügt rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reiseveran- stalter über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden Mit- reisenden gelegenen Umstände (z.B. AllergieAllergien, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung Reiseer- fahrung etc.)) und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere über eine vorliegende eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Ein- schränkungen, welche für die Erstellung von Reiseanboten Rei- seanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Reise Pauschalreise mit den zu vermittelnden vereinbarenden Leistungen von Relevanz sein könnenkönnen (z.B. bei Wanderreisen etc.), wenn erforderlich unter Bei- bringung eines vollständigen qualifizierten Nach- weises (z.B. ärztliches Attest), in Kenntnis zu setzen. Der Reisende hat somit auf seine bzw. auf die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere auf eine eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen (z.B. beeinträchtigtes Gehvermögen, (mit Gips) verbundene Extremitäten, div. Fußverletzungen, beschränktes Sehvermögen etcset- zen.), welche geeignet sein können, auf die Erstellung von Reiseanboten bzw. auf die Aus- bzw. Durchführung der Reise und Reiseleistungen (z.B. Wanderreisen, Stadtbesichtigungen, Radreisen etc.) Auswirkungen zu entfalten, von sich aus, bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist, hinzuweisen. 3.2. Dem Reisenden wird empfohlen bei Vorliegen einer eingeschränkten Mobilität oder anderen Einschränkungen bzw. besonderen Bedürfnissen im Sinne des o.g. Punkt 3.1. (z.B. Erfordernis spezieller Medikation, regelmäßiger medizinischer Behandlungen etc.), die geeignet erscheinen, die Reisedurchführung zu beeinträchtigen, vor Buchung mit einem Arzt abzuklären, ob die notwendige Reisefähigkeit gegeben ist. 3.3. Kommt es erst im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Pauschalreise zu einer Einschränkung der Mobilität des Reisenden oder ergeben sich in diesem Zeitraum sonstige Einschränkungen im Sinne des Punkt 3.1. hat der Reisende der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dies unverzüglich in schriftlicher Form mitzuteilen. Damit kann der Reiseveranstalter entscheiden, ob der Reisende weiterhin ohne Gefährdung der eigenen Person oder der Mitreisenden an der Pauschalreise teilnehmen kann oder ob er zum Ausschluss des Reisenden und Vertragsrücktritt berechtigt ist. Kommt der Reisende seiner Aufklärungspflicht nicht vollständig bzw. rechtzeitig nach und erklärt der Reiseveranstalter den Vertragsrücktritt, steht dem Reiseveranstalter ein Anspruch auf Entschädigung gemäß den Entschädigungspauschalen zu. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH empfiehlt den Reisenden eine Versicherung, welche ausreichende Deckung ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der Pauschalreise gewährleistet, abzuschließen. 3.4. Der Reisende, der für sich oder Dritte (Mitreisende) eine Buchung vornimmt, gilt als Auftraggeber und übernimmt analog im Sinne des § 7 Abs. 2 PRG mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH (z.B. Entrichtung des Entgelts, übermittelte Dokumente auf Fehler und Vollständigkeit zu kontrollieren etc.). 3.5. Der Reisende ist verpflichtet, alle durch die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH übermittelten Vertragsdokumente (z.B. Pauschalreisevertrag, Buchungsbestätigung, Rechnung, Gutscheine, Vouchers) auf sachliche Richtigkeit zu seinen Angaben und Abweichungen (Schreibfehler; z.B. Namen, Geburtsdatum) zu überprüfen und diese der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH zur Berichtigung unverzüglich mitzuteilen. Den dadurch entstehenden Mehraufwand, wenn dieser auf falschen oder unrichtigen Angaben des Reisenden beruht, hat der Reisende zu tragen, wobei die Gebühr mindestens Euro 20,- beträgt. 3.6. Damit für Reisende mit eingeschränkter Mobilität (gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität) und deren Mitreisende, für schwangere Reisende, unbegleitete minderjährige Reisende und Reisende, die besondere medizinische Betreuung benötigen, die beschränkte Kostentragungspflicht des Reiseveranstalters für die notwendige Unterbringung im Fall einer aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht möglichen Rückbeförderung nicht zur Anwendung kommt, haben die genannten Reisenden den Reiseveranstalter mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn über ihre besonderen Bedürfnisse in Kenntnis zu setzen, sofern den genannten Personen ihre besonderen Bedürfnisse bei Buchung noch nicht bekannt gewesen sind bzw. diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestanden haben. 3.7. Der Reisende hat gemäß § 11 Abs. 2 PRG, jede von ihm wahrgenommene Vertragswidrigkeit der vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände unverzüglich zu melden – sofern dies möglich und tunlich ist, wird aus Gründen der Nachweisbarkeit die Schriftform empfohlen -, damit die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH in die Lage versetzt werden kann, die Vertragswidrigkeit – sofern dies möglich ist – unter Berücksichtigung des allenfalls damit einhergehenden Aufwandes (z.B. Ersatzzimmer säubern, Ersatzhotel ausfindig machen), vor Ort rasch zu beheben. Xxxxx der Reisende über einen Reisevermittler und tritt eine Vertragswidrigkeit während der Geschäftszeiten des Reisevermittlers auf, hat der Reisende die Vertragswidrigkeit diesem unverzüglich zu melden. Es wird dem Reisenden empfohlen, sich dabei insbesondere aus Beweisgründen der Schriftform zu bedienen. Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten hat der Reisende Vertragswidrigkeiten dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort, oder, wenn ein solcher nicht vorhanden und/oder nicht vertraglich geschuldet ist, direkt dem Reiseveranstalter unter der im Pauschalreisevertrag mitgeteilten Notfallnummer zu melden. Im Falle des Unterlassens der Meldung einer Vertragswidrigkeit kann dies dem Reisenden gemäß § 12 Abs. 2 PRG als Mitverschulden (§ 1304 ABGB) angerechnet werden und kann Auswirkungen auf den Gewährleistungsanspruch entfalten, da die Umstände, die zur Unterlassung der Mängelanzeige geführt haben, im konkreten Einzelfall zu überprüfen sind. Eine Meldung einer Vertragswidrigkeit bewirkt noch keine Leistungszusage des Reiseveranstalters. 3.8. Der Reisende hat im Fall der Geltendmachung und des Erhalts von Zahlungen aus Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüchen im Sinne des § 12 Abs. 5 PRG oder im Falle des Erhalts sonstiger Auszahlungen und Leistungen von Leistungsträgern oder von Dritten, die auf Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter anzurechnen sind (z.B. Auszahlungen des Hotels direkt vor Ort, Einladungen auf andere Leistungen vor Ort (z.B. Getränke, Speisen, Stadtführung, Massagen, Upgrade Zimmerkategorie etc.), Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 Fluggastrechte VO) die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH von diesem Umstand vollständig und wahrheitsgemäß in Kenntnis zu setzen.

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Samples: Spezielle Reise Und Geschäftsbedingungen Für Bergwelten Veranstaltungen

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 3.14.1. Der Reisende hat die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reiseveranstalter – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - alle sachbezogenen für die Pauschalreise erforderlichen und relevanten personenbezogenen (z.B. die Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) und personenbezogenen Informationen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.), über die er verfügt rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reiseveranstalter über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. AllergieAllergien, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.)) und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere über eine vorliegende eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen, welche für die Erstellung von Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Reise Pauschalreise mit den zu vermittelnden vereinbarenden Leistungen von Relevanz sein könnenkönnen (z.B. bei Wanderreisen etc.), in Kenntnis zu setzen. Der Reisende hat somit auf seine bzw. auf die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere auf eine eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen (z.B. beeinträchtigtes Gehvermögen, (mit Gips) verbundene Extremitäten, div. Fußverletzungen, beschränktes Sehvermögen etc.), welche geeignet sein können, auf die Erstellung von Reiseanboten bzw. auf die Aus- bzw. Durchführung der Reise und Reiseleistungen (z.B. Wanderreisen, Stadtbesichtigungen, Radreisen etc.) Auswirkungen zu entfalten, von sich aus, bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist, hinzuweisen. 3.24.2. Dem Reisenden wird empfohlen empfohlen, bei Vorliegen einer eingeschränkten Mobilität oder anderen Einschränkungen bzw. besonderen Bedürfnissen im Sinne des o.g. Punkt 3.14.1. (z.B. Erfordernis spezieller Medikation, regelmäßiger medizinischer Behandlungen etc.), die geeignet erscheinen, die Reisedurchführung zu beeinträchtigen, vor Buchung mit einem Arzt abzuklären, ob die notwendige Reisefähigkeit gegeben ist. 3.34.3. Kommt es erst im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Pauschalreise zu einer Einschränkung der Mobilität des Reisenden oder ergeben sich in diesem Zeitraum sonstige Einschränkungen im Sinne des Punkt 3.14.1. hat der Reisende der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reiseveranstalter dies unverzüglich in schriftlicher Form – wobei die Schriftform aus Beweisgründen empfohlen wird - mitzuteilen. Damit kann der Reiseveranstalter entscheiden, damit dieser entscheiden kann, ob der Reisende weiterhin ohne Gefährdung der eigenen Person oder der Mitreisenden an der Pauschalreise teilnehmen kann kann, oder ob er zum Ausschluss des Reisenden und Vertragsrücktritt berechtigt ist. Kommt der Reisende seiner Aufklärungspflicht nicht vollständig bzw. rechtzeitig nach und erklärt der Reiseveranstalter den Vertragsrücktritt, steht dem Reiseveranstalter ein Anspruch auf Entschädigung gemäß den Entschädigungspauschalen zu. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH empfiehlt den Reisenden eine Versicherung, welche ausreichende Deckung ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der Pauschalreise gewährleistet, abzuschließen. 3.44.4. Der Reisende, der für sich oder Dritte (Mitreisende) eine Buchung vornimmt, gilt als Auftraggeber und übernimmt analog im Sinne des § 7 Abs. Abs 2 PRG mangels anderweitiger Erklärung PRG, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wird, die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reiseveranstalter (z.B. Entrichtung des Entgelts, übermittelte Dokumente auf Fehler und Vollständigkeit ; nur der Auftraggeber ist berechtigt den Rücktritt vom Vertrag zu kontrollieren erklären etc.) (vgl 1.2.). 3.54.5. Der Reisende ist verpflichtet, alle sämtliche durch die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reiseveranstalter übermittelten Vertragsdokumente (z.B. Pauschalreisevertrag, Buchungsbestätigung, Rechnung, Gutscheine, Vouchers) auf sachliche Richtigkeit zu seinen Angaben Angaben/Daten und auf allfällige Abweichungen (Schreibfehler; z.B. Namen, Geburtsdatum) sowie Unvollständigkeiten zu überprüfen und im Fall von Unrichtigkeiten/Abweichungen/Unvollständigkeiten diese der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reiseveranstalter unverzüglich zur Berichtigung unverzüglich – wobei die Schriftform aus Beweisgründen empfohlen wird - mitzuteilen. Den Einen allenfalls dadurch entstehenden Mehraufwand, wenn dieser Mehraufwand auf falschen oder unrichtigen Angaben des Reisenden beruht, hat der Reisende zu tragen, wobei die Gebühr mindestens Euro 20,- bis zu € 25,00 pro Person beträgt, zzgl. allfälliger von Leistungsträgern erhobenen Gebühren. 3.64.6. Damit Der Reiseveranstalter trägt im Fall der Unmöglichkeit der vertraglich vereinbarten Rückbeförderung des Reisenden aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände die Kosten für die notwendige Unterbringung für höchstens drei Nächte. Dies gilt nicht für Reisende mit eingeschränkter Mobilität (gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität) und deren Mitreisende, für schwangere Reisende, für unbegleitete minderjährige Reisende und für Reisende, die besondere medizinische Betreuung benötigen, die beschränkte Kostentragungspflicht des Reiseveranstalters für die notwendige Unterbringung im Fall einer aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht möglichen Rückbeförderung nicht zur Anwendung kommt, haben sofern die genannten Reisenden den Personen ihre besonderen Bedürfnisse, die bei Buchung noch nicht bestanden haben oder ihnen noch nicht bekannt sein mussten, dem Reiseveranstalter mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn über ihre besonderen Bedürfnisse in Kenntnis zu setzen, sofern den genannten Personen ihre besonderen Bedürfnisse bei Buchung noch nicht bekannt gewesen sind bzw. diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestanden habenmitteilen (vgl 4.3.). 3.74.7. Der Reisende hat gemäß § 11 Abs. Abs 2 PRG, PRG jede von ihm wahrgenommene Vertragswidrigkeit der vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung unverzüglich und vollständig, inklusive konkreter Bezeichnung der jeweiligen Umstände unverzüglich Vertragswidrigkeit/des Mangels, zu melden – sofern dies möglich und tunlich ist, wird aus Gründen der Nachweisbarkeit die Schriftform empfohlen -melden, damit die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH der Reiseveranstalter in die Lage versetzt werden kann, die Vertragswidrigkeit – sofern dies je nach Einzelfall möglich oder tunlich ist – unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände (z.B. Zeitverschiebung, Unmöglichkeit der Kontaktaufnahme bei Expeditionsreise, Vorliegen einer Alternative bzw. einer Austausch- /Verbesserungsmöglichkeit etc.) und des allenfalls damit einhergehenden Aufwandes (z.B. Ersatzzimmer säubern, Ersatzhotel ausfindig machenmachen etc.), vor Ort rasch zu beheben. Xxxxx der Reisende über einen Reisevermittler und tritt eine Vertragswidrigkeit während der Geschäftszeiten des Reisevermittlers auf, hat der Reisende die Vertragswidrigkeit diesem unverzüglich zu melden. Es wird dem Reisenden empfohlen, sich dabei insbesondere aus Beweisgründen der Schriftform zu bedienen. Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten hat der Reisende Vertragswidrigkeiten dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort, oder, wenn ein solcher nicht vorhanden und/oder nicht vertraglich geschuldet ist, direkt dem Reiseveranstalter unter der im Pauschalreisevertrag mitgeteilten Notfallnummer zu melden. Im Falle des Unterlassens der Meldung einer Vertragswidrigkeit hat dies, wenn Abhilfe vor Ort möglich und eine Meldung auch zumutbar gewesen wäre, Auswirkungen auf allfällige gewährleistungsrechtliche Ansprüche des Reisenden. Das Unterlassen der Meldung kann dies dem Reisenden gemäß § 12 Abs. Abs 2 PRG hinsichtlich schadenersatzrechtlicher Ansprüche auch als Mitverschulden (§ 1304 ABGB) angerechnet werden und kann Auswirkungen auf den Gewährleistungsanspruch entfalten, da die Umstände, die zur Unterlassung der Mängelanzeige geführt haben, im konkreten Einzelfall zu überprüfen sindwerden. Eine Meldung einer Vertragswidrigkeit bewirkt noch keine Leistungszusage des Reiseveranstalters. 3.84.8. Der Reisende ist verpflichtet, den im Rahmen des getroffenen Pauschalreisevertrages vereinbarten Reisepreis gemäß den Zahlungsbestimmungen fristgerecht und vollständig zu bezahlen. Im Fall der nicht fristgerechten oder nicht vollständigen Anzahlung oder Restzahlung behält sich der Reiseveranstalter nach Mahnung unter Xxxxxxx einer Nachfrist vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und unabhängig von der anfallenden Entschädigungspauschale einen allenfalls darüber hinausgehenden Schadenersatz anzusprechen. 4.9. Der Reisende hat im Fall der Geltendmachung und des Erhalts von Zahlungen aus Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüchen im Sinne des § 12 Abs. Abs 5 PRG (z.B. Ausgleichszahlung gemäß Art 7 FluggastrechteVO) oder im Falle des Erhalts sonstiger Auszahlungen und Leistungen von Leistungsträgern oder von Dritten, die auf Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter anzurechnen sind (z.B. Auszahlungen des Hotels direkt vor Ort, Einladungen auf andere Leistungen vor Ort (z.B. Getränke, Speisen, Stadtführung, Massagen, Upgrade Zimmerkategorie etc.Hotels), Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 Fluggastrechte VO) die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reisevermittler oder Reiseveranstalter von diesem Umstand vollständig und wahrheitsgemäß in Kenntnis zu setzen. Die mehrfache Geltendmachung von Ansprüchen durch den Reisenden ist nicht zulässig. 4.10. Den Reisenden trifft bei Auftreten von Vertragswidrigkeiten grundsätzlich eine Schadensminderungspflicht (§ 1304 ABGB).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 3.1. Der Reisende hat die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - dem Reisevermittler alle sachbezogenen (z.B. die geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) und personenbezogenen Informationen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.)Informationen, über die er verfügt rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reisevermittler über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. Allergie, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.Reiseerfahrung), welche für die Erstellung von Reisevorschlägen/Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Reise mit den zu vermittelnden Leistungen von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen. Der Reisende hat somit auf seine bzw. auf die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere auf eine eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen (z.B. beeinträchtigtes Gehvermögen, (mit Gips) verbundene Extremitäten, div. Fußverletzungen, beschränktes Sehvermögen etc.)Einschränkungen, welche geeignet sein können, auf die Erstellung von Reisevorschlägen/Reiseanboten bzw. auf die Aus- bzw. Durchführung der Reise und Reiseleistungen (z.B. Wanderreisen, Stadtbesichtigungen, Radreisen etc.) Auswirkungen zu entfalten, von sich aus, bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist, hinzuweisen. 3.2. Dem Reisenden wird empfohlen bei Vorliegen einer eingeschränkten Mobilität oder anderen Einschränkungen bzw. besonderen Bedürfnissen im Sinne des o.g. Punkt 3.1. (z.B. Erfordernis spezieller Medikation, regelmäßiger medizinischer Behandlungen etc.), die geeignet erscheinen, die Reisedurchführung zu beeinträchtigen, vor Buchung mit einem Arzt abzuklären, ob die notwendige Reisefähigkeit gegeben ist. 3.3. Kommt es erst im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Pauschalreise zu einer Einschränkung der Mobilität des Reisenden oder ergeben sich in diesem Zeitraum sonstige Einschränkungen im Sinne des Punkt 3.1. hat der Reisende der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dies unverzüglich in schriftlicher Form mitzuteilen. Damit kann der Reiseveranstalter entscheiden, ob der Reisende weiterhin ohne Gefährdung der eigenen Person oder der Mitreisenden an der Pauschalreise teilnehmen kann oder ob er zum Ausschluss des Reisenden und Vertragsrücktritt berechtigt ist. Kommt der Reisende seiner Aufklärungspflicht nicht vollständig bzw. rechtzeitig nach und erklärt der Reiseveranstalter den Vertragsrücktritt, steht dem Reiseveranstalter ein Anspruch auf Entschädigung gemäß den Entschädigungspauschalen zu. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH empfiehlt den Reisenden eine Versicherung, welche ausreichende Deckung ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der Pauschalreise gewährleistet, abzuschließen. 3.4. Der Reisende, der für sich oder Dritte (Mitreisende) durch den Reisevermittler eine Buchung vornimmtvornehmen lässt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt analog im Sinne des § 7 Abs. Abs 2 PRG mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH Geschäftsbesorgungsvertrag gegenüber dem Reisevermittler (z.B. Entrichtung des Entgelts, übermittelte Dokumente auf Fehler und Vollständigkeit zu kontrollieren Entgelts etc.). 3.53.3. Der Reisende ist verpflichtet, alle durch die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH Vermittlung des Reisevermittlers übermittelten Vertragsdokumente (z.B. Pauschalreisevertrag, Buchungsbestätigung, Rechnung, Gutscheine, Vouchers) auf sachliche Richtigkeit zu seinen Angaben und Abweichungen (Schreibfehler; z.B. Namen, Geburtsdatum) zu überprüfen und diese der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reisevermittler zur Berichtigung unverzüglich mitzuteilen. Den dadurch entstehenden Mehraufwand, wenn dieser auf falschen oder unrichtigen Angaben des Reisenden beruht, hat der Reisende zu tragen, wobei die Gebühr mindestens Euro 20,- beträgt. 3.63.4. Damit für Reisende mit eingeschränkter Mobilität (gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität) und deren Mitreisende, für schwangere Reisende, unbegleitete minderjährige Reisende und Reisende, die besondere medizinische Betreuung benötigen, die beschränkte Kostentragungspflicht des Reiseveranstalters für die notwendige Unterbringung im Fall einer aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht möglichen Rückbeförderung nicht zur Anwendung kommt, haben die genannten Reisenden den Reiseveranstalter oder Reisevermittler mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn über ihre besonderen Bedürfnisse in Kenntnis zu setzen, sofern den genannten Personen ihre besonderen Bedürfnisse bei Buchung noch nicht bekannt gewesen sind bzw. diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestanden haben. 3.73.5. Der Reisende hat gemäß § 11 Abs. Abs 2 PRG, jede von ihm wahrgenommene Vertragswidrigkeit der vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände unverzüglich zu melden – sofern dies möglich und tunlich ist, wird aus Gründen der Nachweisbarkeit die Schriftform empfohlen -melden, damit die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH der Reiseveranstalter in die Lage versetzt werden kann, kann die Vertragswidrigkeit – sofern dies möglich ist – unter Berücksichtigung des allenfalls damit einhergehenden Aufwandes (z.B. Ersatzzimmer säubern, Ersatzhotel ausfindig machen), vor Ort rasch zu beheben. Xxxxx der Reisende über einen Reisevermittler und tritt eine Vertragswidrigkeit während der üblichen Geschäftszeiten des Reisevermittlers Reisevermittlers, über den die Pauschalreise gebucht wurde, auf, hat der Reisende die Vertragswidrigkeit diesem unverzüglich zu melden. Es wird dem Reisenden empfohlen, sich dabei insbesondere aus Beweisgründen der Schriftform zu bedienen. Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten hat der Reisende Vertragswidrigkeiten dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort, oder, wenn ein solcher nicht vorhanden und/oder nicht vertraglich geschuldet ist, direkt dem Reiseveranstalter unter der im Pauschalreisevertrag mitgeteilten Notfallnummer zu melden. Im Falle des Unterlassens der Meldung einer Vertragswidrigkeit kann dies dem Reisenden gemäß § 12 Abs. Abs 2 PRG als Mitverschulden (§ 1304 ABGB) angerechnet werden und kann Auswirkungen auf den Gewährleistungsanspruch entfalten, da die Umstände, die zur Unterlassung der Mängelanzeige geführt haben, im konkreten Einzelfall zu überprüfen sindwerden. Eine Meldung einer Vertragswidrigkeit bewirkt noch keine Leistungszusage des Reisevermittlers oder des Reiseveranstalters. 3.83.6. Der Reisende ist verpflichtet, die im Rahmen des getroffenen Vertrages vereinbarten Entgelte zu den (dort) angegebenen Zahlungsbestimmungen fristgerecht zu bezahlen. Der Reisende hält den Reisevermittler für den im Fall der Nichtzahlung beim Reisevermittler eingetretenen Schaden (Vorauszahlungen des Reisevermittlers) schadlos. 3.7. Der Reisende hat im Fall der Geltendmachung und des Erhalts von Zahlungen aus Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüchen im Sinne des § 12 Abs. Abs 5 PRG oder im Falle des Erhalts sonstiger Auszahlungen und Leistungen von Leistungsträgern oder von Dritten, die auf Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter anzurechnen sind (z.B. Auszahlungen des Hotels direkt vor Ort, Einladungen auf andere Leistungen vor Ort (z.B. Getränke, Speisen, Stadtführung, Massagen, Upgrade Zimmerkategorie etc.), Ausgleichszahlung gemäß Art. Art 7 Fluggastrechte Fluggastrechte- VO) die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reisevermittler oder Reiseveranstalter von diesem Umstand vollständig und wahrheitsgemäß in Kenntnis zu setzen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 3.1. Der Reisende hat die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - dem Reisevermittler alle sachbezogenen (z.B. die geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) und personenbezogenen Informationen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.)Informationen, über die er verfügt rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reisevermittler über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. Allergie, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.Reiseerfahrung), welche für die Erstellung von Reiseanboten Reisevorschlägen/Reiseangeboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Reise mit den zu vermittelnden Leistungen von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen. Der Reisende hat somit auf seine bzw. auf die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere auf eine eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen (z.B. beeinträchtigtes Gehvermögen, (mit Gips) verbundene Extremitäten, div. Fußverletzungen, beschränktes Sehvermögen etc.)Einschränkungen, welche geeignet sein können, auf die Erstellung von Reiseanboten Reisevorschlägen/Reiseangeboten bzw. auf die Aus- bzw. Durchführung der Reise und Reiseleistungen (z.B. Wanderreisen, Stadtbesichtigungen, Radreisen etc.) Auswirkungen zu entfalten, von sich aus, bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist, hinzuweisen. 3.2. Dem Reisenden wird empfohlen bei Vorliegen einer eingeschränkten Mobilität oder anderen Einschränkungen bzw. besonderen Bedürfnissen im Sinne des o.g. Punkt 3.1. (z.B. Erfordernis spezieller Medikation, regelmäßiger medizinischer Behandlungen etc.), die geeignet erscheinen, die Reisedurchführung zu beeinträchtigen, vor Buchung mit einem Arzt abzuklären, ob die notwendige Reisefähigkeit gegeben ist. 3.3. Kommt es erst im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Pauschalreise zu einer Einschränkung der Mobilität des Reisenden oder ergeben sich in diesem Zeitraum sonstige Einschränkungen im Sinne des Punkt 3.1. hat der Reisende der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dies unverzüglich in schriftlicher Form mitzuteilen. Damit kann der Reiseveranstalter entscheiden, ob der Reisende weiterhin ohne Gefährdung der eigenen Person oder der Mitreisenden an der Pauschalreise teilnehmen kann oder ob er zum Ausschluss des Reisenden und Vertragsrücktritt berechtigt ist. Kommt der Reisende seiner Aufklärungspflicht nicht vollständig bzw. rechtzeitig nach und erklärt der Reiseveranstalter den Vertragsrücktritt, steht dem Reiseveranstalter ein Anspruch auf Entschädigung gemäß den Entschädigungspauschalen zu. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH empfiehlt den Reisenden eine Versicherung, welche ausreichende Deckung ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der Pauschalreise gewährleistet, abzuschließen. 3.4. Der Reisende, der für sich oder Dritte (Mitreisende) durch den Reisevermittler eine Buchung vornimmtvornehmen lässt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt analog im Sinne des § 7 Abs. Abs 2 PRG mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH Geschäftsbesorgungsvertrag gegenüber dem Reisevermittler (z.B. Entrichtung des Entgelts, übermittelte Dokumente auf Fehler und Vollständigkeit zu kontrollieren Entgelts etc.). 3.53.3. Der Reisende ist verpflichtet, alle durch die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH Vermittlung des Reisevermittlers übermittelten Vertragsdokumente (z.B. Pauschalreisevertrag, Buchungsbestätigung, Rechnung, Gutscheine, Vouchers) auf sachliche Richtigkeit zu seinen Angaben und Abweichungen (Schreibfehler; z.B. Namen, Geburtsdatum) zu überprüfen und diese der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reisevermittler zur Berichtigung unverzüglich mitzuteilen. Den dadurch entstehenden Mehraufwand, wenn dieser auf falschen oder unrichtigen Angaben des Reisenden beruht, hat der Reisende zu tragen, wobei die Gebühr mindestens Euro 20,- beträgt. 3.63.4. Damit für Reisende mit eingeschränkter Mobilität (gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität) und deren Mitreisende, für schwangere Reisende, unbegleitete minderjährige Reisende und Reisende, die besondere medizinische Betreuung benötigen, die beschränkte Kostentragungspflicht des Reiseveranstalters für die notwendige Unterbringung im Fall einer aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht möglichen Rückbeförderung nicht zur Anwendung kommt, haben die genannten Reisenden den Reiseveranstalter oder Reisevermittler mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn über ihre besonderen besonde- ren Bedürfnisse in Kenntnis zu setzen, sofern den genannten Personen ihre besonderen Bedürfnisse bei Buchung noch nicht bekannt gewesen sind bzw. diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestanden habensetzen (§ 11 Abs 8 PRG). 3.73.5. Der Reisende hat gemäß § 11 Abs. Abs 2 PRG, jede von ihm wahrgenommene Vertragswidrigkeit der vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände unverzüglich zu melden – sofern dies möglich und tunlich ist, wird aus Gründen der Nachweisbarkeit die Schriftform empfohlen -melden, damit die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH der Reiseveranstalter in die Lage versetzt werden kann, kann die Vertragswidrigkeit – sofern dies möglich ist – unter Berücksichtigung des allenfalls damit einhergehenden Aufwandes (z.B. Ersatzzimmer säubern, Ersatzhotel ausfindig machen), vor Ort rasch zu beheben. Xxxxx der Reisende über einen Reisevermittler und tritt eine Vertragswidrigkeit während der üblichen Geschäftszeiten des Reisevermittlers Reisevermittlers, über den die Pauschalreise gebucht wurde, auf, hat der Reisende die Vertragswidrigkeit diesem unverzüglich zu melden. Es wird dem Reisenden empfohlen, sich dabei insbesondere aus Beweisgründen der Schriftform zu bedienen. Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten hat der Reisende Vertragswidrigkeiten dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort, oder, wenn ein solcher nicht vorhanden und/oder nicht vertraglich geschuldet ist, direkt dem Reiseveranstalter unter der im Pauschalreisevertrag mitgeteilten Notfallnummer zu melden. Im Falle des Unterlassens der Meldung einer Vertragswidrigkeit kann dies dem Reisenden gemäß § 12 Abs. Abs 2 PRG als Mitverschulden (§ 1304 ABGB) angerechnet werden und kann Auswirkungen auf den Gewährleistungsanspruch entfalten, da die Umstände, die zur Unterlassung der Mängelanzeige geführt haben, im konkreten Einzelfall zu überprüfen sindwerden. Eine Meldung einer Vertragswidrigkeit bewirkt noch keine Leistungszusage des Reisevermittlers oder des Reiseveranstalters. 3.83.6. Der Reisende ist verpflichtet, die im Rahmen des getroffenen Vertrages vereinbarten Entgelte zu den (dort) angegebenen Zahlungsbestimmungen fristgerecht zu bezahlen. Der Reisende hält den Reisevermittler für den im Fall der Nichtzahlung beim Reisevermittler eingetretenen Schaden (Vorauszahlungen des Reisevermittlers) schadlos. 3.7. Der Reisende hat im Fall der Geltendmachung und des Erhalts von Zahlungen aus Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüchen im Sinne des § 12 Abs. Abs 5 PRG oder im Falle des Erhalts sonstiger Auszahlungen und Leistungen von Leistungsträgern oder von Dritten, die auf Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter anzurechnen sind (z.B. Auszahlungen des Hotels direkt vor Ort, Einladungen auf andere Leistungen vor Ort (z.B. Getränke, Speisen, Stadtführung, Massagen, Upgrade Zimmerkategorie etc.), Ausgleichszahlung gemäß Art. Art 7 Fluggastrechte VOFluggastrechteVO) die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reisevermittler oder Reiseveranstalter von diesem Umstand vollständig und wahrheitsgemäß in Kenntnis zu setzen.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 3.1. Der Reisende hat dem Reisevermittler alle für die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - alle sachbezogenen Reise erforderlichen und relevanten personenbezogenen (z.B. die Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) und personenbezogenen Informationen (z.B. GeburtsdatumTieren, Staatsangehörigkeit etc.), über die er verfügt rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reisevermittler über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. AllergieAllergien, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.), und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere über eine vorliegende eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen, welche für die Erstellung von Reisevorschlägen/Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer der Reise mit den zu vermittelnden Leistungen und Reiseleistungen von Relevanz sein könnenkönnen (z.B. bei Wanderreisen etc.), wenn erforderlich unter Beibringung eines vollständigen qualifizierten Nachweises (z.B. ärztliches Attest), in Kenntnis zu setzen. Der Reisende hat somit auf seine bzw. auf die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere auf eine eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen (z.B. beeinträchtigtes Gehvermögen, (mit Gips) verbundene Extremitäten, div. Fußverletzungen, beschränktes Sehvermögen etc.), welche geeignet sein können, auf die Erstellung von Reiseanboten bzw. auf die Aus- bzw. Durchführung der Reise und Reiseleistungen (z.B. Wanderreisen, Stadtbesichtigungen, Radreisen etc.) Auswirkungen zu entfalten, von sich aus, bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist, hinzuweisen. 3.2. Dem Reisenden wird empfohlen bei Vorliegen einer eingeschränkten Mobilität oder anderen Einschränkungen bzw. besonderen Bedürfnissen im Sinne des o.g. Punkt 3.1. (z.B. Erfordernis spezieller Medikation, regelmäßiger medizinischer Behandlungen etc.), die geeignet erscheinen, die Reisedurchführung zu beeinträchtigen, vor Buchung mit einem Arzt abzuklären, ob die notwendige Reisefähigkeit gegeben ist. 3.3. Kommt es erst im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Pauschalreise zu einer Einschränkung der Mobilität des Reisenden oder ergeben sich in diesem Zeitraum sonstige Einschränkungen im Sinne des Punkt 3.1. hat der Reisende der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dies unverzüglich in schriftlicher Form mitzuteilen. Damit kann der Reiseveranstalter entscheiden, ob der Reisende weiterhin ohne Gefährdung der eigenen Person oder der Mitreisenden an der Pauschalreise teilnehmen kann oder ob er zum Ausschluss des Reisenden und Vertragsrücktritt berechtigt ist. Kommt der Reisende seiner Aufklärungspflicht nicht vollständig bzw. rechtzeitig nach und erklärt der Reiseveranstalter den Vertragsrücktritt, steht dem Reiseveranstalter ein Anspruch auf Entschädigung gemäß den Entschädigungspauschalen zu. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH empfiehlt den Reisenden eine Versicherung, welche ausreichende Deckung ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der Pauschalreise gewährleistet, abzuschließen. 3.4. Der Reisende, der für sich oder Dritte (Mitreisende) durch den Reisevermittler eine Buchung vornimmtvornehmen lässt, gilt als Auftraggeber und übernimmt analog im Sinne des § 7 Abs. Abs 2 PRG mangels anderweitiger Erklärung PRG, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wird, die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH Geschäftsbesorgungsvertrag gegenüber dem Reisevermittler (z.B. Entrichtung des Entgelts, übermittelte Dokumente auf Fehler und Vollständigkeit zu kontrollieren Entgelts etc.). 3.53.3. Der Reisende ist verpflichtet, alle sämtliche durch die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH Vermittlung des Reisevermittlers übermittelten Vertragsdokumente (z.B. Pauschalreisevertrag, Buchungsbestätigung, Rechnung, Gutscheine, Vouchers) auf sachliche Richtigkeit zu seinen Angaben Angaben/Daten und auf allfällige Abweichungen (Schreibfehler; z.B. Namen, Geburtsdatum) sowie Unvollständigkeiten zu überprüfen und im Fall von Unrichtigkeiten/Abweichungen/Unvollständigkeiten diese der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reiseveranstalter unverzüglich zur Berichtigung unverzüglich mitzuteilen. Den dadurch entstehenden Mehraufwand, wenn dieser auf falschen oder unrichtigen Angaben des Reisenden beruht, hat der Reisende zu tragen, wobei die Gebühr mindestens Euro 20,- beträgtSchriftform aus Beweisgründen empfohlen wird - mitzuteilen. 3.63.4. Damit für Reisende mit eingeschränkter Mobilität (gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität) und deren Mitreisende, für schwangere Reisende, unbegleitete minderjährige Reisende und Reisende, die besondere medizinische Betreuung benötigen, die beschränkte Kostentragungspflicht des Reiseveranstalters für die notwendige Unterbringung im Fall einer aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht möglichen Rückbeförderung nicht zur Anwendung kommt, haben die genannten betroffenen Reisenden den Reiseveranstalter oder Reisevermittler mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn über ihre besonderen Bedürfnisse in Kenntnis zu setzen, sofern den genannten Personen ihre besonderen Bedürfnisse bei Buchung noch nicht bekannt gewesen sind bzw. diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestanden haben. 3.73.5. Der Reisende hat gemäß § 11 Abs. Abs 2 PRG, jede von ihm wahrgenommene Vertragswidrigkeit der vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände unverzüglich und vollständig, inklusive konkreter Bezeichnung der Vertragswidrigkeit/des Mangels zu melden – sofern dies möglich und tunlich ist, wird aus Gründen der Nachweisbarkeit die Schriftform empfohlen -melden, damit die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH der Reiseveranstalter in die Lage versetzt werden kann, die Vertragswidrigkeit – sofern dies je nach Einzelfall möglich ist oder tunlich ist – unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände (z.B. Zeitverschiebung, Unmöglichkeit der Kontaktaufnahme bei Expeditionsreise, Vorliegen einer Alternative bzw. einer Austausch-/Verbesserungsmöglichkeit etc.) und des allenfalls damit einhergehenden Aufwandes (z.B. Ersatzzimmer säubern, Ersatzhotel ausfindig machen), vor Ort rasch zu beheben. Xxxxx der Reisende über einen Reisevermittler und tritt eine Vertragswidrigkeit während der üblichen Geschäftszeiten des Reisevermittlers Reisevermittlers, über den die Pauschalreise gebucht wurde, auf, hat der Reisende die Vertragswidrigkeit diesem unverzüglich zu melden. Es wird dem Reisenden empfohlen, sich dabei insbesondere aus Beweisgründen der Schriftform zu bedienen. Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten hat der Reisende Vertragswidrigkeiten dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort, oder, wenn ein solcher nicht vorhanden und/oder nicht vertraglich geschuldet ist, direkt dem Reiseveranstalter unter der im Pauschalreisevertrag mitgeteilten Notfallnummer zu melden. Im Falle des Unterlassens der Meldung einer Vertragswidrigkeit hat dies, wenn Abhilfe vor Ort möglich und eine Meldung auch zumutbar gewesen wäre, Auswirkungen auf allfällige gewährleistungsrechtliche Ansprüche des Reisenden. Das Unterlassen der Meldung kann dies dem Reisenden gemäß § 12 Abs. Abs 2 PRG hinsichtlich schadenersatzrechtlicher Ansprüche auch als Mitverschulden (§ 1304 ABGB) angerechnet werden und kann Auswirkungen auf den Gewährleistungsanspruch entfalten, da die Umstände, die zur Unterlassung der Mängelanzeige geführt haben, im konkreten Einzelfall zu überprüfen sindwerden. Eine Meldung einer Vertragswidrigkeit bewirkt noch keine Leistungszusage des Reiseveranstalters. 3.83.6. Der Reisende ist verpflichtet, die im Rahmen des getroffenen Vertrages vereinbarten Entgelte gemäß den Zahlungsbestimmungen fristgerecht und vollständig zu bezahlen. Der Reisende hält den Reisevermittler für den im Fall der Nichtzahlung beim Reisevermittler eingetretenen Schaden (Vorauszahlungen des Reisevermittlers) schadlos. 3.7. Der Reisende hat im Fall der Geltendmachung und des Erhalts von Zahlungen aus Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüchen im Sinne des § 12 Abs. Abs 5 PRG (z.B. Ausgleichszahlung gemäß Art 7 FluggastrechteVO) oder im Falle des Erhalts sonstiger Auszahlungen und Leistungen von Leistungsträgern oder von Dritten, die auf Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter anzurechnen sind (z.B. Auszahlungen des Hotels direkt vor Ort, Einladungen auf andere Leistungen vor Ort (z.B. Getränke, Speisen, Stadtführung, Massagen, Upgrade Zimmerkategorie etc.Hotels), Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 Fluggastrechte VO) die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reisevermittler oder Reiseveranstalter von diesem Umstand vollständig und wahrheitsgemäß in Kenntnis zu setzen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reisevermittler

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 3.14.1. Der Reisende hat die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reiseveranstalter – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - alle sachbezogenen für die Pauschalreise erforderlichen und relevanten personenbezogenen (z.B. die Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) und personenbezogenen Informationen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.), über die er verfügt rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reiseveranstalter über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. AllergieAllergien, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.)) und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere über eine vorliegende eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen, welche für die Erstellung von Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Reise Pauschalreise mit den zu vermittelnden vereinbarenden Leistungen von Relevanz sein könnenkönnen (z.B. bei Wanderreisen etc.), in Kenntnis zu setzen. Der Reisende hat somit auf seine bzw. auf die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere auf eine eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen (z.B. beeinträchtigtes Gehvermögen, (mit Gips) verbundene Extremitäten, div. Fußverletzungen, beschränktes Sehvermögen etc.), welche geeignet sein können, auf die Erstellung von Reiseanboten bzw. auf die Aus- bzw. Durchführung der Reise und Reiseleistungen (z.B. Wanderreisen, Stadtbesichtigungen, Radreisen etc.) Auswirkungen zu entfalten, von sich aus, bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist, hinzuweisen. 3.24.2. Dem Reisenden wird empfohlen empfohlen, bei Vorliegen einer eingeschränkten Mobilität oder anderen Einschränkungen bzw. besonderen Bedürfnissen im Sinne des o.g. Punkt 3.14.1. (z.B. Erfordernis spezieller Medikation, regelmäßiger medizinischer Behandlungen etc.), die geeignet erscheinen, die Reisedurchführung zu beeinträchtigen, vor Buchung mit einem Arzt abzuklären, ob die notwendige Reisefähigkeit gegeben ist. 3.34.3. Kommt es erst im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Pauschalreise zu einer Einschränkung der Mobilität des Reisenden oder ergeben sich in diesem Zeitraum sonstige Einschränkungen im Sinne des Punkt 3.14.1. hat der Reisende der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reiseveranstalter dies unverzüglich in schriftlicher Form – wobei die Schriftform aus Beweisgründen empfohlen wird - mitzuteilen. Damit kann der Reiseveranstalter entscheiden, damit dieser entscheiden kann, ob der Reisende weiterhin ohne Gefährdung der eigenen Person oder der Mitreisenden an der Pauschalreise teilnehmen kann kann, oder ob er zum Ausschluss des Reisenden und Vertragsrücktritt berechtigt ist. Kommt der Reisende seiner Aufklärungspflicht nicht vollständig bzw. rechtzeitig nach und erklärt der Reiseveranstalter den Vertragsrücktritt, steht dem Reiseveranstalter ein Anspruch auf Entschädigung gemäß den Entschädigungspauschalen zu. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH empfiehlt den Reisenden eine Versicherung, welche ausreichende Deckung ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der Pauschalreise gewährleistet, abzuschließen. 3.44.4. Der Reisende, der für sich oder Dritte (Mitreisende) eine Buchung vornimmt, gilt als Auftraggeber und übernimmt analog im Sinne des § 7 Abs. Abs 2 PRG mangels anderweitiger Erklärung PRG, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wird, die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reiseveranstalter (z.B. Entrichtung des Entgelts, übermittelte Dokumente auf Fehler und Vollständigkeit ; nur der Auftraggeber ist berechtigt den Rücktritt vom Vertrag zu kontrollieren erklären etc.) (vgl 1.2.). 3.54.5. Der Reisende ist verpflichtet, alle sämtliche durch die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reiseveranstalter übermittelten Vertragsdokumente (z.B. Pauschalreisevertrag, Buchungsbestätigung, Rechnung, Gutscheine, Vouchers) auf sachliche Richtigkeit zu seinen Angaben Angaben/Daten und auf allfällige Abweichungen (Schreibfehler; z.B. Namen, Geburtsdatum) sowie Unvollständigkeiten zu überprüfen und im Fall von Unrichtigkeiten/Abweichungen/Unvollständigkeiten diese der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reiseveranstalter unverzüglich zur Berichtigung unverzüglich – wobei die Schriftform aus Beweisgründen empfohlen wird - mitzuteilen. Den Einen allenfalls dadurch entstehenden Mehraufwand, wenn dieser Mehraufwand auf falschen oder unrichtigen Angaben des Reisenden beruht, hat der Reisende zu tragen, wobei die Gebühr mindestens Euro 20,- EURO 25,- beträgt. 3.64.6. Damit Der Reiseveranstalter trägt im Fall der Unmöglichkeit der vertraglich vereinbarten Rückbeförderung des Reisenden aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände die Kosten für die notwendige Unterbringung für höchstens drei Nächte. Dies gilt nicht für Reisende mit eingeschränkter Mobilität (gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität) und deren Mitreisende, für schwangere Reisende, für unbegleitete minderjährige Reisende und für Reisende, die besondere medizinische Betreuung benötigen, die beschränkte Kostentragungspflicht des Reiseveranstalters für die notwendige Unterbringung im Fall einer aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht möglichen Rückbeförderung nicht zur Anwendung kommt, haben sofern die genannten Reisenden den Personen ihre besonderen Bedürfnisse, die bei Buchung noch nicht bestanden haben oder ihnen noch nicht bekannt sein mussten, dem Reiseveranstalter mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn über ihre besonderen Bedürfnisse in Kenntnis zu setzen, sofern den genannten Personen ihre besonderen Bedürfnisse bei Buchung noch nicht bekannt gewesen sind bzw. diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestanden habenmitteilen (vgl 4.3.). 3.74.7. Der Reisende hat gemäß § 11 Abs. Abs 2 PRG, PRG jede von ihm wahrgenommene Vertragswidrigkeit der vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung unverzüglich und vollständig, inklusive konkreter Bezeichnung der jeweiligen Umstände unverzüglich Vertragswidrigkeit/des Mangels, zu melden – sofern dies möglich und tunlich ist, wird aus Gründen der Nachweisbarkeit die Schriftform empfohlen -melden, damit die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH der Reiseveranstalter in die Lage versetzt werden kann, die Vertragswidrigkeit – sofern dies je nach Einzelfall möglich oder tunlich ist – unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände (z.B. Zeitverschiebung, Unmöglichkeit der Kontaktaufnahme bei Expeditionsreise, Vorliegen einer Alternative bzw. einer Austausch-/Verbesserungsmöglichkeit etc.) und des allenfalls damit einhergehenden Aufwandes (z.B. Ersatzzimmer säubern, Ersatzhotel ausfindig machenmachen etc.), vor Ort rasch zu beheben. Xxxxx der Reisende über einen Reisevermittler und tritt eine Vertragswidrigkeit während der Geschäftszeiten des Reisevermittlers auf, hat der Reisende die Vertragswidrigkeit diesem unverzüglich zu melden. Es wird dem Reisenden empfohlen, sich dabei insbesondere aus Beweisgründen der Schriftform zu bedienen. Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten hat der Reisende Vertragswidrigkeiten dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort, oder, wenn ein solcher nicht vorhanden und/oder nicht vertraglich geschuldet ist, direkt dem Reiseveranstalter unter der im Pauschalreisevertrag mitgeteilten Notfallnummer zu melden. Im Falle des Unterlassens der Meldung einer Vertragswidrigkeit hat dies, wenn Abhilfe vor Ort möglich und eine Meldung auch zumutbar gewesen wäre, Auswirkungen auf allfällige gewährleistungsrechtliche Ansprüche des Reisenden. Das Unterlassen der Meldung kann dies dem Reisenden gemäß § 12 Abs. Abs 2 PRG hinsichtlich schadenersatzrechtlicher Ansprüche auch als Mitverschulden (§ 1304 ABGB) angerechnet werden und kann Auswirkungen auf ) 4.8. Der Reisende ist verpflichtet, den Gewährleistungsanspruch entfalten, da die Umstände, die zur Unterlassung der Mängelanzeige geführt haben, im konkreten Einzelfall Rahmen des getroffenen Pauschalreisevertrages vereinbarten Reisepreis gemäß den Zahlungsbestimmungen fristgerecht und vollständig zu überprüfen sindbezahlen. Eine Meldung Im Fall der nicht fristgerechten oder nicht vollständigen Anzahlung oder Restzahlung behält sich der Reiseveranstalter nach Mahnung unter Xxxxxxx einer Vertragswidrigkeit bewirkt noch keine Leistungszusage des ReiseveranstaltersNachfrist vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und unabhängig von der anfallenden Entschädigungspauschale einen allenfalls darüber hinausgehenden Schadenersatz anzusprechen. 3.84.9. Der Reisende hat im Fall der Geltendmachung und des Erhalts von Zahlungen aus Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüchen im Sinne des § 12 Abs. Abs 5 PRG (z.B. Ausgleichszahlung gemäß Art 7 FluggastrechteVO) oder im Falle des Erhalts sonstiger Auszahlungen und Leistungen von Leistungsträgern oder von Dritten, die auf Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter anzurechnen sind (z.B. Auszahlungen des Hotels direkt vor Ort, Einladungen auf andere Leistungen vor Ort (z.B. Getränke, Speisen, Stadtführung, Massagen, Upgrade Zimmerkategorie etc.Hotels), Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 Fluggastrechte VO) die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reisevermittler oder Reiseveranstalter von diesem Umstand vollständig und wahrheitsgemäß in Kenntnis zu setzen. 4.10. Den Reisenden trifft bei Auftreten von Vertragswidrigkeiten grundsätzlich eine Schadensminderungspflicht (§ 1304 ABGB).

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Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 3.1. Der Reisende hat die Fa DieFahrerei Bustouristik Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - alle sachbezogenen (z.B. die geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) und personenbezogenen Informationen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.), über die er verfügt rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. Allergie, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.), welche für die Erstellung von Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Reise mit den zu vermittelnden Leistungen von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen. Der Reisende hat somit auf seine bzw. auf die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere auf eine eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen (z.B. beeinträchtigtes Gehvermögen, (mit Gips) verbundene Extremitäten, div. Fußverletzungen, beschränktes Sehvermögen etc.), welche geeignet sein können, auf die Erstellung von Reiseanboten bzw. auf die Aus- bzw. Durchführung der Reise und Reiseleistungen (z.B. Wanderreisen, Stadtbesichtigungen, Radreisen etc.) Auswirkungen zu entfalten, von sich aus, bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist, hinzuweisen. 3.2. Dem Reisenden wird empfohlen bei Vorliegen einer eingeschränkten Mobilität oder anderen Einschränkungen bzw. besonderen Bedürfnissen im Sinne des o.g. Punkt 3.1. (z.B. Erfordernis spezieller Medikation, regelmäßiger medizinischer Behandlungen etc.), die geeignet erscheinen, die Reisedurchführung zu beeinträchtigen, vor Buchung mit einem Arzt abzuklären, ob die notwendige Reisefähigkeit gegeben ist. 3.3. Kommt es erst im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Pauschalreise zu einer Einschränkung der Mobilität des Reisenden oder ergeben sich in diesem Zeitraum sonstige Einschränkungen im Sinne des Punkt 3.1. hat der Reisende der Fa. DieFahrerei Bustouristik Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG dies unverzüglich in schriftlicher Form mitzuteilen. Damit kann der Reiseveranstalter entscheiden, ob der Reisende weiterhin ohne Gefährdung der eigenen Person oder der Mitreisenden an der Pauschalreise teilnehmen kann oder ob er zum Ausschluss des Reisenden und Vertragsrücktritt berechtigt ist. Kommt der Reisende seiner Aufklärungspflicht nicht vollständig bzw. rechtzeitig nach und erklärt der Reiseveranstalter den Vertragsrücktritt, steht dem Reiseveranstalter ein Anspruch auf Entschädigung gemäß den Entschädigungspauschalen zu. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG empfiehlt den Reisenden eine Versicherung, welche ausreichende Deckung ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der Pauschalreise gewährleistet, abzuschließen. 3.4. Der Reisende, der für sich oder Dritte (Mitreisende) eine Buchung vornimmt, gilt als Auftraggeber und übernimmt analog im Sinne des § 7 Abs. 2 PRG mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG (z.B. Entrichtung des Entgelts, übermittelte Dokumente auf Fehler und Vollständigkeit zu kontrollieren etc.). 3.5. Der Reisende ist verpflichtet, alle durch die Fa. DieFahrerei Bustouristik Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG übermittelten Vertragsdokumente (z.B. Pauschalreisevertrag, Buchungsbestätigung, Rechnung, Gutscheine, Vouchers) auf sachliche Richtigkeit zu seinen Angaben und Abweichungen (Schreibfehler; z.B. Namen, Geburtsdatum) zu überprüfen und diese der Fa. DieFahrerei Bustouristik Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG zur Berichtigung unverzüglich mitzuteilen. Den dadurch entstehenden Mehraufwand, wenn dieser auf falschen oder unrichtigen Angaben des Reisenden beruht, hat der Reisende zu tragen, wobei die Gebühr mindestens Euro 20,- beträgt. 3.6. Damit für Reisende mit eingeschränkter Mobilität (gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität) und deren Mitreisende, für schwangere Reisende, unbegleitete minderjährige Reisende und Reisende, die besondere medizinische Betreuung benötigen, die beschränkte Kostentragungspflicht des Reiseveranstalters für die notwendige Unterbringung im Fall einer aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht möglichen Rückbeförderung nicht zur Anwendung kommt, haben die genannten Reisenden den Reiseveranstalter mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn über ihre besonderen Bedürfnisse in Kenntnis zu setzen, sofern den genannten Personen ihre besonderen Bedürfnisse bei Buchung noch nicht bekannt gewesen sind bzw. diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestanden haben.die 3.7. Der Reisende hat gemäß § 11 Abs. 2 PRG, jede von ihm wahrgenommene Vertragswidrigkeit der vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände unverzüglich zu melden – sofern dies möglich und tunlich ist, wird aus Gründen der Nachweisbarkeit die Schriftform empfohlen -, damit die Fa DieFahrerei Bustouristik Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG in die Lage versetzt werden kann, die Vertragswidrigkeit – sofern dies möglich ist – unter Berücksichtigung des allenfalls damit einhergehenden Aufwandes (z.B. Ersatzzimmer säubern, Ersatzhotel ausfindig machen), vor Ort rasch zu beheben. Xxxxx der Reisende über einen Reisevermittler und tritt eine Vertragswidrigkeit während der Geschäftszeiten des Reisevermittlers auf, hat der Reisende die Vertragswidrigkeit diesem unverzüglich zu melden. Es wird dem Reisenden empfohlen, sich dabei insbesondere aus Beweisgründen der Schriftform zu bedienen. Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten hat der Reisende Vertragswidrigkeiten dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort, oder, wenn ein solcher nicht vorhanden und/oder nicht vertraglich geschuldet ist, direkt dem Reiseveranstalter unter der im Pauschalreisevertrag mitgeteilten Notfallnummer zu melden. Im Falle des Unterlassens der Meldung einer Vertragswidrigkeit kann dies dem Reisenden gemäß § 12 Abs. 2 PRG als Mitverschulden (§ 1304 ABGB) angerechnet werden und kann Auswirkungen auf den Gewährleistungsanspruch entfalten, da die Umstände, die zur Unterlassung der Mängelanzeige geführt haben, im konkreten Einzelfall zu überprüfen sind. Eine Meldung einer Vertragswidrigkeit bewirkt noch keine Leistungszusage des Reiseveranstalters. 3.8. Der Reisende hat im Fall der Geltendmachung und des Erhalts von Zahlungen aus Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüchen im Sinne des § 12 Abs. 5 PRG oder im Falle des Erhalts sonstiger Auszahlungen und Leistungen von Leistungsträgern oder von Dritten, die auf Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter anzurechnen sind (z.B. Auszahlungen des Hotels direkt vor Ort, Einladungen auf andere Leistungen vor Ort (z.B. Getränke, Speisen, Stadtführung, Massagen, Upgrade Zimmerkategorie etc.), Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 Fluggastrechte VOFluggastrechteVO) die Fa. DieFahrerei Bustouristik Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG von diesem Umstand vollständig und wahrheitsgemäß in Kenntnis zu setzen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 3.1. Die im Folgenden angeführten Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten des Reisenden gelten sowohl für ihn selbst aber auch für ihn als Gruppenvertreter für die von ihm gebuchten Mitreisenden im Sinne Pkt. 1.2 und gelten daher auch für die Mitreisenden, wobei der Gruppenvertreter die erteilten Informationen weiterleitet. 3.2. Der Reisende hat die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reiseveranstalter– gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde Reisevermittlers - alle sachbezogenen personenbezogenen (z.B. die Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) und personenbezogenen Informationen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.), über die er verfügt rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilenmit- zuteilen. Der Reisende hat die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reiseveranstalter über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. AllergieAllergien, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung Platzangst bei Menschenansammlungen, etc.), welche für die Erstellung von Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Reise mit den zu vermittelnden Leistungen von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen. Der Reisende hat somit auf ) und über seine bzw. auf die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere auf über eine eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen (z.B. beeinträchtigtes Gehvermögen, (mit Gips) verbundene Extremitäten, div. Fußverletzungen, beschränktes Sehvermögen etc.)Einschränkungen, welche geeignet sein können, auf die Erstellung von Reiseanboten bzw. auf für die Aus- bzw. Durchführung der Reise und Reiseleistungen Durch- führung einer Pauschalreise mit den zu vereinbarenden Leistungen von Relevanz sein können, wenn erforderlich unter Beibringung eines vollständigen qualifizierten Nach- weises (z.B. Wanderreisenärztliches Attest), Stadtbesichtigungen, Radreisen etc.) Auswirkungen in Kenntnis zu entfalten, von sich aus, bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist, hinzuweisensetzen. 3.23.3. Dem Reisenden wird empfohlen bei Vorliegen einer eingeschränkten Mobilität oder anderen Einschränkungen bzw. besonderen Bedürfnissen im Sinne des o.gPkt. Punkt 3.13.2. (z.B. Erfordernis spezieller Medikation, regelmäßiger medizinischer Behandlungen etc.), die geeignet erscheinen, die Reisedurchführung zu beeinträchtigen, vor Buchung mit einem Arzt abzuklären, ob die notwendige Reisefähigkeit gegeben ist. 3.33.4. Kommt es erst im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Pauschalreise Pauschal- reise zu einer Einschränkung der Mobilität des Reisenden oder ergeben sich in diesem Zeitraum sonstige Einschränkungen im Sinne des Punkt 3.1Pkt. 3.2. hat der Reisende der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reiseveranstalter dies unverzüglich in schriftlicher Form mitzuteilen. Damit kann der Reiseveranstalter entscheiden, wobei aus Beweisgründen die Schrift- form empfohlen wird, damit dieser entscheiden kann, ob der Reisende weiterhin ohne Gefährdung der eigenen Person oder der Mitreisenden an der Pauschalreise teilnehmen kann kann, oder ob er zum Ausschluss des Reisenden und Vertragsrücktritt berechtigt ist. Kommt der Reisende seiner Aufklärungspflicht nicht vollständig bzw. rechtzeitig nach und erklärt der Reiseveranstalter Reiseveran- stalter den Vertragsrücktritt, steht dem Reiseveranstalter ein Anspruch auf Entschädigung Ent- schädigung gemäß den Entschädigungspauschalen und den speziellen Rahmen- bedingungen dieser Pauschalreise (vgl. Pkt. 3.8.) zu. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH empfiehlt den Reisenden eine Versicherung, welche ausreichende Deckung ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der Pauschalreise gewährleistet, abzuschließen. 3.43.5. Der Reisende, der für sich oder Dritte (Mitreisende) eine Buchung vornimmtvornehmen lässt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt analog im Sinne des § 7 Abs. 2 PRG mangels anderweitiger Erklärung PRG, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wird, die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reisever- anstalter (z.B. Entrichtung des Entgelts, übermittelte Dokumente auf Fehler und Vollständigkeit zu kontrollieren Entgelts etc.) (vgl. Pkt. 1.2.). 3.53.6. Der Reisende ist verpflichtet, alle durch die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH übermittelten Vertragsdokumente (z.B. Pauschalreisevertrag, Buchungsbestätigung, Rechnung, Gutscheine, Vouchers) auf sachliche Richtigkeit zu seinen Angaben und Abweichungen (Schreibfehler; z.B. Namen, Geburtsdatum) zu überprüfen und diese Reiseveranstalter hat im Fall der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH zur Berichtigung unverzüglich mitzuteilen. Den dadurch entstehenden Mehraufwand, wenn dieser auf falschen oder unrichtigen Angaben Unmöglichkeit der vertraglich vereinbarten Rückbeförderung des Reisenden beruht, hat der Reisende aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände die Kosten für die notwendige Unterbringung für höchstens drei Nächte zu tragen, wobei die Gebühr mindestens Euro 20,- beträgt. 3.6. Damit Dies gilt nicht für Reisende mit eingeschränkter Mobilität (gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität) und deren Mitreisende, für schwangere Reisende, für unbegleitete minderjährige Reisende und für Reisende, die besondere medizinische Betreuung benötigen, die beschränkte Kostentragungspflicht des Reiseveranstalters für die notwendige Unterbringung im Fall einer aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht möglichen Rückbeförderung nicht zur Anwendung kommt, haben sofern die genannten Reisenden den Personen ihre besonderen Bedürfnisse, die bei Buchung noch nicht bestanden haben oder ihnen noch nicht bekannt sein mussten, dem Reiseveranstalter mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn über ihre besonderen Bedürfnisse in Kenntnis zu setzen, sofern den genannten Personen ihre besonderen Bedürfnisse bei Buchung noch nicht bekannt gewesen sind bzw. diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestanden habenmitteilen. 3.7. Der Reisende hat gemäß § 11 Abs. 2 PRG, jede von ihm wahrgenommene Vertragswidrigkeit Vertrags- widrigkeit der vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände unverzüglich unverzüglich, vollständig, inklusive Bezeich- nung des Mangels zu melden – sofern dies möglich und tunlich ist(aus Beweisgründen wird empfohlen, wird aus Gründen der Nachweisbarkeit die Schriftform empfohlen -Meldung auch schriftlich per Mail an xxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx zu senden), damit die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH der Reiseveranstalter in die Lage versetzt werden kann, die Vertragswidrigkeit – sofern dies je nach Einzelfall möglich ist – unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände (z.B. Vorliegen einer Alternative bzw. einer Austausch-/Verbesserungsmöglichkeit, etc.) und des allenfalls damit einhergehenden Aufwandes (z.B. Ersatzzimmer Zimmer säubern, Ersatzhotel ausfindig machenErsatzzimmer organisieren, etc.), vor Ort rasch zu beheben. Xxxxx der Reisende über einen Reisevermittler und tritt eine Vertragswidrigkeit während der Geschäftszeiten des Reisevermittlers auf, hat der Reisende die Vertragswidrigkeit diesem unverzüglich zu melden. Es wird dem Reisenden empfohlen, sich dabei insbesondere aus Beweisgründen der Schriftform zu bedienen. Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten hat der Reisende Vertragswidrigkeiten dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort, oder, wenn ein solcher nicht vorhanden und/oder nicht vertraglich geschuldet ist, direkt Etwaige Mängel sind dem Reiseveranstalter vor Ort am „Info Point“ (Öffnungszeit lt. Programmaushang), oder unter der im Pauschalreisevertrag in den übermittelten Reise- unterlagen mitgeteilten Notfallnummer zu melden. Im Falle des Unterlassens der Meldung einer Vertragswidrigkeit hat dies, wenn Abhilfe vor Ort möglich und eine Meldung auch zumutbar gewesen wäre, Auswirkungen auf allfällige gewährleistungsrechtliche Ansprüche des Reisenden. Das Unterlassen der Meldung kann dies dem Reisenden gemäß § 12 Abs. 2 PRG hinsichtlich schadenersatzrechtlicher Ansprüche auch als Mitverschulden (§ 1304 ABGB) angerechnet werden und kann Auswirkungen auf den Gewährleistungsanspruch entfalten, da die Umstände, die zur Unterlassung der Mängelanzeige geführt haben, im konkreten Einzelfall zu überprüfen sindwerden. Eine Meldung einer Vertragswidrigkeit bewirkt noch keine Leistungszusage des Reiseveranstalters. 3.8. Der Reisende hat ist verpflichtet, den im Rahmen des getroffenen Pauschalreise- vertrages vereinbarten Reisepreis gemäß den Zahlungsbestimmungen fristgerecht und vollständig zu bezahlen. Im Fall der Geltendmachung nicht fristgerechten oder nicht vollständigen Anzahlung oder Restzahlung behält sich der Reiseveranstalter nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadenersatz entsprechend den Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des spez. Reisezieles und des Erhalts von Zahlungen aus Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüchen im Sinne Reisecharakters sowie des § 12 AbsTeilnehmerkreises zu verlangen. 5 PRG oder im Falle Unabhängig davon kann, da es sich bei einer Eventreise aufgrund des Erhalts sonstiger Auszahlungen Teilnehmerkreises – und Leistungen von Leistungsträgern oder von Drittender damit verbundenen, angepassten Programmpunkte wie Live-Acts - nicht um eine klassische Pauschalreise handelt, ein über die auf Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüche des Reisenden gegen den Höhe der Entschädigungspauschale allenfalls hinausgehender Schaden vom Reiseveranstalter anzurechnen sind (z.B. Auszahlungen des Hotels direkt vor Ort, Einladungen auf andere Leistungen vor Ort (z.B. Getränke, Speisen, Stadtführung, Massagen, Upgrade Zimmerkategorie etcangesprochen werden.), Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 Fluggastrechte VO) die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH von diesem Umstand vollständig und wahrheitsgemäß in Kenntnis zu setzen.

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Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 3.1. Sach- und personenbezogene Informationen Der Reisende hat dem Reisevermittler alle für die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - alle Pauschalreise erforderlichen sachbezogenen (z.B. die geplante Einfuhr/Mitnahme von MedikamentenMedika- menten, Prothesen, Tieren etc.Tieren, größeren Gepäcks- stücken wie Fahrrädern/Ski) und personenbezogenen personenbezo- genen Informationen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit Xxxxxx- angehörigkeit, etc.), über die er verfügt rechtzeitigverfügt, rechtzei- tig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reisevermittler über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. AllergieNahrungsmittelunver- träglichkeit, NahrungsmittelunverträglichkeitAllergien, keine Reiseerfahrung Reiseerfahrung, etc.)) und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere über eine vor- liegende eingeschränkte Mobilität bzw. den Ge- sundheitszustand und sonstige Einschränkun- gen, welche für die Erstellung von Reisevorschlä- gen/Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung Durch- führung einer Reise Pauschalreise mit den zu vermittelnden vermit- telnden Leistungen von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen. Der Reisende hat somit auf seine bzw. auf die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere auf eine eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen wenn erforderlich unter Beibringung eines voll- ständigen qualifizierten Nachweises (z.B. beeinträchtigtes Gehvermögen, (mit Gips) verbundene Extremitäten, div. Fußverletzungen, beschränktes Sehvermögen etc.ärztli- ches Attest), welche geeignet sein können, auf die Erstellung von Reiseanboten bzw. auf die Aus- bzw. Durchführung der Reise und Reiseleistungen (z.B. Wanderreisen, Stadtbesichtigungen, Radreisen etc.) Auswirkungen zu entfalten, von sich aus, bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist, hinzuweisen. 3.2. Dem Reisenden wird empfohlen bei Vorliegen einer eingeschränkten Mobilität oder anderen Einschränkungen bzw. besonderen Bedürfnissen im Sinne des o.g. Punkt 3.1. (z.B. Erfordernis spezieller Medikation, regelmäßiger medizinischer Behandlungen etc.), die geeignet erscheinen, die Reisedurchführung zu beeinträchtigen, vor Buchung mit einem Arzt abzuklären, ob die notwendige Reisefähigkeit gegeben ist. 3.3. Kommt es erst im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Pauschalreise zu einer Einschränkung der Mobilität des Reisenden oder ergeben sich in diesem Zeitraum sonstige Einschränkungen im Sinne des Punkt 3.1. hat der Reisende der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dies unverzüglich in schriftlicher Form mitzuteilen. Damit kann der Reiseveranstalter entscheiden, ob der Reisende weiterhin ohne Gefährdung der eigenen Person oder der Mitreisenden an der Pauschalreise teilnehmen kann oder ob er zum Ausschluss des Reisenden und Vertragsrücktritt berechtigt ist. Kommt der Reisende seiner Aufklärungspflicht nicht vollständig bzw. rechtzeitig nach und erklärt der Reiseveranstalter den Vertragsrücktritt, steht dem Reiseveranstalter ein Anspruch auf Entschädigung gemäß den Entschädigungspauschalen zu. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH empfiehlt den Reisenden eine Versicherung, welche ausreichende Deckung ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der Pauschalreise gewährleistet, abzuschließen. 3.4. Der Reisende, der für sich oder Dritte (Mitreisende) eine Buchung vornimmt, gilt als Auftraggeber und übernimmt analog im Sinne des § 7 Abs. 2 PRG mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH (z.B. Entrichtung des Entgelts, übermittelte Dokumente auf Fehler und Vollständigkeit zu kontrollieren etc.). 3.5. Der Reisende ist verpflichtet, alle durch die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH übermittelten Vertragsdokumente (z.B. Pauschalreisevertrag, Buchungsbestätigung, Rechnung, Gutscheine, Vouchers) auf sachliche Richtigkeit zu seinen Angaben und Abweichungen (Schreibfehler; z.B. Namen, Geburtsdatum) zu überprüfen und diese der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH zur Berichtigung unverzüglich mitzuteilen. Den dadurch entstehenden Mehraufwand, wenn dieser auf falschen oder unrichtigen Angaben des Reisenden beruht, hat der Reisende zu tragen, wobei die Gebühr mindestens Euro 20,- beträgt. 3.6. Damit für Reisende mit eingeschränkter Mobilität (gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität) und deren Mitreisende, für schwangere Reisende, unbegleitete minderjährige Reisende und Reisende, die besondere medizinische Betreuung benötigen, die beschränkte Kostentragungspflicht des Reiseveranstalters für die notwendige Unterbringung im Fall einer aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht möglichen Rückbeförderung nicht zur Anwendung kommt, haben die genannten Reisenden den Reiseveranstalter mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn über ihre besonderen Bedürfnisse in Kenntnis zu setzen, sofern den genannten Personen ihre besonderen Bedürfnisse bei Buchung noch nicht bekannt gewesen sind bzw. diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestanden haben. 3.7. Der Reisende hat gemäß § 11 Abs. 2 PRG, jede von ihm wahrgenommene Vertragswidrigkeit der vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände unverzüglich zu melden – sofern dies möglich und tunlich ist, wird aus Gründen der Nachweisbarkeit die Schriftform empfohlen -, damit die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH in die Lage versetzt werden kann, die Vertragswidrigkeit – sofern dies möglich ist – unter Berücksichtigung des allenfalls damit einhergehenden Aufwandes (z.B. Ersatzzimmer säubern, Ersatzhotel ausfindig machen), vor Ort rasch zu beheben. Xxxxx der Reisende über einen Reisevermittler und tritt eine Vertragswidrigkeit während der Geschäftszeiten des Reisevermittlers auf, hat der Reisende die Vertragswidrigkeit diesem unverzüglich zu melden. Es wird dem Reisenden empfohlen, sich dabei insbesondere aus Beweisgründen der Schriftform zu bedienen. Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten hat der Reisende Vertragswidrigkeiten dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort, oder, wenn ein solcher nicht vorhanden und/oder nicht vertraglich geschuldet ist, direkt dem Reiseveranstalter unter der im Pauschalreisevertrag mitgeteilten Notfallnummer zu melden. Im Falle des Unterlassens der Meldung einer Vertragswidrigkeit kann dies dem Reisenden gemäß § 12 Abs. 2 PRG als Mitverschulden (§ 1304 ABGB) angerechnet werden und kann Auswirkungen auf den Gewährleistungsanspruch entfalten, da die Umstände, die zur Unterlassung der Mängelanzeige geführt haben, im konkreten Einzelfall zu überprüfen sind. Eine Meldung einer Vertragswidrigkeit bewirkt noch keine Leistungszusage des Reiseveranstalters. 3.8. Der Reisende hat im Fall der Geltendmachung und des Erhalts von Zahlungen aus Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüchen im Sinne des § 12 Abs. 5 PRG oder im Falle des Erhalts sonstiger Auszahlungen und Leistungen von Leistungsträgern oder von Dritten, die auf Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter anzurechnen sind (z.B. Auszahlungen des Hotels direkt vor Ort, Einladungen auf andere Leistungen vor Ort (z.B. Getränke, Speisen, Stadtführung, Massagen, Upgrade Zimmerkategorie etc.), Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 Fluggastrechte VO) die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH von diesem Umstand vollständig und wahrheitsgemäß in Kenntnis zu setzen.

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Samples: Spezielle Reise Und Geschäftsbedingungen Für Bergwelten Veranstaltungen

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 3.1. Der Reisende hat die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - dem Reisevermittler alle sachbezogenen (z.B. die geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) und personenbezogenen Informationen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.)Informationen, über die er verfügt rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reisevermittler über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. Allergie, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.Reiseerfahrung), welche für die Erstellung von Reisevorschlägen/Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Reise mit den zu vermittelnden Leistungen von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen. Der Reisende hat somit auf seine bzw. auf die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere auf eine eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen (z.B. beeinträchtigtes Gehvermögen, (mit Gips) verbundene Extremitäten, div. Fußverletzungen, beschränktes Sehvermögen etc.)Einschränkungen, welche geeignet sein können, auf die Erstellung von Reisevorschlägen/Reiseanboten bzw. auf die Aus- bzw. Durchführung der Reise und Reiseleistungen (z.B. Wanderreisen, Stadtbesichtigungen, Radreisen etc.) Auswirkungen zu entfalten, von sich aus, bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist, hinzuweisen. 3.2. Dem Reisenden wird empfohlen bei Vorliegen einer eingeschränkten Mobilität oder anderen Einschränkungen bzw. besonderen Bedürfnissen im Sinne des o.g. Punkt 3.1. (z.B. Erfordernis spezieller Medikation, regelmäßiger medizinischer Behandlungen etc.), die geeignet erscheinen, die Reisedurchführung zu beeinträchtigen, vor Buchung mit einem Arzt abzuklären, ob die notwendige Reisefähigkeit gegeben ist. 3.3. Kommt es erst im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Pauschalreise zu einer Einschränkung der Mobilität des Reisenden oder ergeben sich in diesem Zeitraum sonstige Einschränkungen im Sinne des Punkt 3.1. hat der Reisende der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dies unverzüglich in schriftlicher Form mitzuteilen. Damit kann der Reiseveranstalter entscheiden, ob der Reisende weiterhin ohne Gefährdung der eigenen Person oder der Mitreisenden an der Pauschalreise teilnehmen kann oder ob er zum Ausschluss des Reisenden und Vertragsrücktritt berechtigt ist. Kommt der Reisende seiner Aufklärungspflicht nicht vollständig bzw. rechtzeitig nach und erklärt der Reiseveranstalter den Vertragsrücktritt, steht dem Reiseveranstalter ein Anspruch auf Entschädigung gemäß den Entschädigungspauschalen zu. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH empfiehlt den Reisenden eine Versicherung, welche ausreichende Deckung ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der Pauschalreise gewährleistet, abzuschließen. 3.4. Der Reisende, der für sich oder Dritte (Mitreisende) durch den Reisevermittler eine Buchung vornimmtvornehmen lässt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt analog im Sinne des § 7 Abs. Abs 2 PRG mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH Geschäftsbesorgungsvertrag gegenüber dem Reisevermittler (z.B. Entrichtung des Entgelts, übermittelte Dokumente auf Fehler und Vollständigkeit zu kontrollieren Entgelts etc.). 3.53.3. Der Reisende ist verpflichtet, alle durch die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH Vermittlung des Reisevermittlers übermittelten Vertragsdokumente (z.B. Pauschalreisevertrag, Buchungsbestätigung, Rechnung, Gutscheine, Vouchers) auf sachliche Richtigkeit zu seinen Angaben und Abweichungen (Schreibfehler; z.B. Namen, Geburtsdatum) zu überprüfen und diese der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reisevermittler zur Berichtigung unverzüglich mitzuteilen. Den dadurch entstehenden Mehraufwand, wenn dieser auf falschen oder unrichtigen Angaben des Reisenden beruht, hat der Reisende zu tragen, wobei die Gebühr mindestens Euro 20,- beträgt. 3.63.4. Damit für Reisende mit eingeschränkter Mobilität (gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität) und deren Mitreisende, für schwangere Reisende, unbegleitete minderjährige Reisende und Reisende, die besondere medizinische Betreuung benötigen, die beschränkte Kostentragungspflicht des Reiseveranstalters für die notwendige Unterbringung im Fall einer aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht möglichen Rückbeförderung nicht zur Anwendung kommt, haben die genannten Reisenden den Reiseveranstalter oder Reisevermittler mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn über ihre besonderen Bedürfnisse in Kenntnis zu setzen, sofern den genannten Personen ihre besonderen Bedürfnisse bei Buchung noch nicht bekannt gewesen sind bzw. diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestanden haben. 3.73.5. Der Reisende hat gemäß § 11 Abs. Abs 2 PRG, jede von ihm wahrgenommene Vertragswidrigkeit der vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände unverzüglich dem Reiseveranstalter bzw. dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zu melden – sofern dies möglich und tunlich ist, wird aus Gründen der Nachweisbarkeit die Schriftform empfohlen -melden, damit die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH dieser in die Lage versetzt werden kann, die Vertragswidrigkeit – sofern dies möglich ist – unter Berücksichtigung des allenfalls damit einhergehenden Aufwandes (z.B. Ersatzzimmer säubern, Ersatzhotel ausfindig machen), vor Ort rasch zu beheben. Xxxxx der Reisende über einen Reisevermittler und tritt eine Vertragswidrigkeit während der Geschäftszeiten des Reisevermittlers auf, hat der Reisende die Vertragswidrigkeit diesem unverzüglich zu melden. Es wird dem Reisenden empfohlen, sich dabei insbesondere aus Beweisgründen der Schriftform zu bedienen. Außerhalb Xxxxx eine Vertragswidrigkeit während der üblichen Geschäftszeiten des Reisevermittlers, über den die Pauschalreise gebucht wurde, auf, hat der Reisende Vertragswidrigkeiten dem Vertreter die Vertragswidrigkeit auch diesem umgehend zu melden. Xxxxx eine Vertragswidrigkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Reiseveranstalters vor OrtReisevermittlers, oderüber den die Pauschalreise gebucht wurde, wenn ein solcher nicht vorhanden und/oder nicht vertraglich geschuldet istauf, direkt dem Reiseveranstalter unter hat der im Pauschalreisevertrag mitgeteilten Notfallnummer Reisende die Vertragswidrigkeit diesem zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu melden. Im Falle des Unterlassens der Meldung einer Vertragswidrigkeit kann dies dem Reisenden gemäß § 12 Abs. Abs 2 PRG als Mitverschulden (§ 1304 ABGB) angerechnet werden und kann Auswirkungen auf den Gewährleistungsanspruch entfalten, da die Umstände, die zur Unterlassung der Mängelanzeige geführt haben, im konkreten Einzelfall zu überprüfen sindwerden. Eine Meldung einer Vertragswidrigkeit bewirkt noch keine Leistungszusage des Reisevermittlers oder des Reiseveranstalters. 3.83.6. Der Reisende ist verpflichtet, die im Rahmen des getroffenen Vertrages vereinbarten Entgelte zu den angegebenen Zahlungsbestimmungen fristgerecht zu bezahlen. Der Reisende hält den Reisevermittler für den im Fall der Nichtzahlung beim Reisevermittler eingetretenen Schaden schadlos und übernimmt sämtliche damit verbundenen Mehrkosten. 3.7. Der Reisende hat im Fall der Geltendmachung und des Erhalts von Zahlungen aus Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüchen im Sinne des § 12 Abs. Abs 5 PRG oder im Falle des Erhalts sonstiger Auszahlungen und Leistungen von Leistungsträgern oder von Dritten, die auf Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter anzurechnen sind (z.B. Auszahlungen des Hotels direkt vor Ort, Einladungen auf andere Leistungen vor Ort (z.B. Getränke, Speisen, Stadtführung, Massagen, Upgrade Zimmerkategorie etc.), Ausgleichszahlung gemäß Art. Art 7 Fluggastrechte VO) die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reisevermittler oder Reiseveranstalter von diesem Umstand vollständig und wahrheitsgemäß schriftlich in Kenntnis zu setzen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 3.1. Der Reisende hat die Fa DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - alle sachbezogenen (z.B. die geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) und personenbezogenen Informationen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.), über die er verfügt rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat die Fa. DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. Allergie, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.), welche für die Erstellung von Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Reise mit den zu vermittelnden Leistungen von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen. Der Reisende hat somit auf seine bzw. auf die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere auf eine eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen (z.B. beeinträchtigtes Gehvermögen, (mit Gips) verbundene Extremitäten, div. Fußverletzungen, beschränktes Sehvermögen etc.), welche geeignet sein können, auf die Erstellung von Reiseanboten bzw. auf die Aus- bzw. Durchführung der Reise und Reiseleistungen (z.B. Wanderreisen, Stadtbesichtigungen, Radreisen etc.) Auswirkungen zu entfalten, von sich aus, bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist, hinzuweisen. 3.2. Dem Reisenden wird empfohlen bei Vorliegen einer eingeschränkten Mobilität oder anderen Einschränkungen bzw. besonderen Bedürfnissen im Sinne des o.g. Punkt 3.1. (z.B. Erfordernis spezieller Medikation, regelmäßiger medizinischer Behandlungen etc.), die geeignet erscheinen, die Reisedurchführung zu beeinträchtigen, vor Buchung mit einem Arzt abzuklären, ob die notwendige Reisefähigkeit gegeben ist. 3.3. Kommt es erst im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Pauschalreise zu einer Einschränkung der Mobilität des Reisenden oder ergeben sich in diesem Zeitraum sonstige Einschränkungen im Sinne des Punkt 3.1. hat der Reisende der Fa. DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH dies unverzüglich in schriftlicher Form mitzuteilen. Damit kann der Reiseveranstalter entscheiden, ob der Reisende weiterhin ohne Gefährdung der eigenen Person oder der Mitreisenden an der Pauschalreise teilnehmen kann oder ob er zum Ausschluss des Reisenden und Vertragsrücktritt berechtigt ist. Kommt der Reisende seiner Aufklärungspflicht nicht vollständig bzw. rechtzeitig nach und erklärt der Reiseveranstalter den Vertragsrücktritt, steht dem Reiseveranstalter ein Anspruch auf Entschädigung gemäß den Entschädigungspauschalen zu. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH empfiehlt den Reisenden eine Versicherung, welche ausreichende Deckung ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der Pauschalreise gewährleistet, abzuschließen. 3.4. Der Reisende, der für sich oder Dritte (Mitreisende) eine Buchung vornimmt, gilt als Auftraggeber und übernimmt analog im Sinne des § 7 Abs. 2 PRG mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH (z.B. Entrichtung des Entgelts, übermittelte Dokumente auf Fehler und Vollständigkeit zu kontrollieren etc.). 3.5. Der Reisende ist verpflichtet, alle durch die Fa. DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH übermittelten Vertragsdokumente (z.B. Pauschalreisevertrag, Buchungsbestätigung, Rechnung, Gutscheine, Vouchers) auf sachliche Richtigkeit zu seinen Angaben und Abweichungen (Schreibfehler; z.B. Namen, Geburtsdatum) zu überprüfen und diese der Fa. DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH zur Berichtigung unverzüglich mitzuteilen. Den dadurch entstehenden Mehraufwand, wenn dieser auf falschen oder unrichtigen Angaben des Reisenden beruht, hat der Reisende zu tragen, wobei die Gebühr mindestens Euro 20,- beträgt. 3.6. Damit für Reisende mit eingeschränkter Mobilität (gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität) und deren Mitreisende, für schwangere Reisende, unbegleitete minderjährige Reisende und Reisende, die besondere medizinische Betreuung benötigen, die beschränkte Kostentragungspflicht des Reiseveranstalters für die notwendige Unterbringung im Fall einer aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht möglichen Rückbeförderung nicht zur Anwendung kommt, haben die genannten Reisenden den Reiseveranstalter mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn über ihre besonderen Bedürfnisse in Kenntnis zu setzen, sofern den genannten Personen ihre besonderen Bedürfnisse bei Buchung noch nicht bekannt gewesen sind bzw. diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestanden haben. 3.7. Der Reisende hat gemäß § 11 Abs. 2 PRG, jede von ihm wahrgenommene Vertragswidrigkeit der vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände unverzüglich zu melden – sofern dies möglich und tunlich ist, wird aus Gründen der Nachweisbarkeit die Schriftform empfohlen -, damit die Fa DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH in die Lage versetzt werden kann, die Vertragswidrigkeit – sofern dies möglich ist – unter Berücksichtigung des allenfalls damit einhergehenden Aufwandes (z.B. Ersatzzimmer säubern, Ersatzhotel ausfindig machen), vor Ort rasch zu beheben. Xxxxx der Reisende über einen Reisevermittler und tritt eine Vertragswidrigkeit während der Geschäftszeiten des Reisevermittlers auf, hat der Reisende die Vertragswidrigkeit diesem unverzüglich zu melden. Es wird dem Reisenden empfohlen, sich dabei insbesondere aus Beweisgründen der Schriftform zu bedienen. Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten hat der Reisende Vertragswidrigkeiten dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort, oder, wenn ein solcher nicht vorhanden und/oder nicht vertraglich geschuldet ist, direkt dem Reiseveranstalter unter der im Pauschalreisevertrag mitgeteilten Notfallnummer zu melden. Im Falle des Unterlassens der Meldung einer Vertragswidrigkeit kann dies dem Reisenden gemäß § 12 Abs. 2 PRG als Mitverschulden (§ 1304 ABGB) angerechnet werden und kann Auswirkungen auf den Gewährleistungsanspruch entfalten, da die Umstände, die zur Unterlassung der Mängelanzeige geführt haben, im konkreten Einzelfall zu überprüfen sind. Eine Meldung einer Vertragswidrigkeit bewirkt noch keine Leistungszusage des Reiseveranstalters. 3.8. Der Reisende hat im Fall der Geltendmachung und des Erhalts von Zahlungen aus Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüchen im Sinne des § 12 Abs. 5 PRG oder im Falle des Erhalts sonstiger Auszahlungen und Leistungen von Leistungsträgern oder von Dritten, die auf Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter anzurechnen sind (z.B. Auszahlungen des Hotels direkt vor Ort, Einladungen auf andere Leistungen vor Ort (z.B. Getränke, Speisen, Stadtführung, Massagen, Upgrade Zimmerkategorie etc.), Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 Fluggastrechte VOFluggastrechteVO) die Fa. DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH von diesem Umstand vollständig und wahrheitsgemäß in Kenntnis zu setzen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 3.1. Der Reisende hat die Fa DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - alle sachbezogenen (z.B. die geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) und personenbezogenen Informationen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.), über die er verfügt rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat die Fa. DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. Allergie, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.), welche für die Erstellung von Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Reise mit den zu vermittelnden Leistungen von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen. Der Reisende hat somit auf seine bzw. auf die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere auf eine eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen (z.B. beeinträchtigtes Gehvermögen, (mit Gips) verbundene Extremitäten, div. Fußverletzungen, beschränktes Sehvermögen etc.), welche geeignet sein können, auf die Erstellung von Reiseanboten bzw. auf die Aus- bzw. Durchführung der Reise und Reiseleistungen (z.B. Wanderreisen, Stadtbesichtigungen, Radreisen etc.) Auswirkungen zu entfalten, von sich aus, bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist, hinzuweisen. 3.2. Dem Reisenden wird empfohlen bei Vorliegen einer eingeschränkten Mobilität oder anderen Einschränkungen bzw. besonderen Bedürfnissen im Sinne des o.g. Punkt 3.1. (z.B. Erfordernis spezieller Medikation, regelmäßiger medizinischer Behandlungen etc.), die geeignet erscheinen, die Reisedurchführung zu beeinträchtigen, vor Buchung mit einem Arzt abzuklären, ob die notwendige Reisefähigkeit gegeben ist. 3.3. Kommt es erst im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Pauschalreise zu einer Einschränkung der Mobilität des Reisenden oder ergeben sich in diesem Zeitraum sonstige Einschränkungen im Sinne des Punkt 3.1. hat der Reisende der Fa. DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH dies unverzüglich in schriftlicher Form mitzuteilen. Damit kann der Reiseveranstalter entscheiden, ob der Reisende weiterhin ohne Gefährdung der eigenen Person oder der Mitreisenden an der Pauschalreise teilnehmen kann oder ob er zum Ausschluss des Reisenden und Vertragsrücktritt berechtigt ist. Kommt der Reisende seiner Aufklärungspflicht nicht vollständig bzw. rechtzeitig nach und erklärt der Reiseveranstalter den Vertragsrücktritt, steht dem Reiseveranstalter ein Anspruch auf Entschädigung gemäß den Entschädigungspauschalen zu. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH empfiehlt den Reisenden eine Versicherung, welche ausreichende Deckung ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der Pauschalreise gewährleistet, abzuschließen. 3.4. Der Reisende, der für sich oder Dritte (Mitreisende) eine Buchung vornimmt, gilt als Auftraggeber und übernimmt analog im Sinne des § 7 Abs. 2 PRG mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH (z.B. Entrichtung des Entgelts, übermittelte Dokumente auf Fehler und Vollständigkeit zu kontrollieren etc.). 3.5. Der Reisende ist verpflichtet, alle durch die Fa. DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH übermittelten Vertragsdokumente (z.B. Pauschalreisevertrag, Buchungsbestätigung, Rechnung, Gutscheine, Vouchers) auf sachliche Richtigkeit zu seinen Angaben und Abweichungen (Schreibfehler; z.B. Namen, Geburtsdatum) zu überprüfen und diese der Fa. DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH zur Berichtigung unverzüglich mitzuteilen. Den dadurch entstehenden Mehraufwand, wenn dieser auf falschen oder unrichtigen Angaben des Reisenden beruht, hat der Reisende zu tragen, wobei die Gebühr mindestens Euro 20,- beträgt. 3.6. Damit für Reisende mit eingeschränkter Mobilität (gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität) und deren Mitreisende, für schwangere Reisende, unbegleitete minderjährige Reisende und Reisende, die besondere medizinische Betreuung benötigen, die beschränkte Kostentragungspflicht des Reiseveranstalters für die notwendige Unterbringung im Fall einer aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht möglichen Rückbeförderung nicht zur Anwendung kommt, haben die genannten Reisenden den Reiseveranstalter mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn über ihre besonderen Bedürfnisse in Kenntnis zu setzen, sofern den genannten Personen ihre besonderen Bedürfnisse bei Buchung noch nicht bekannt gewesen sind bzw. diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestanden haben. 3.7. Der Reisende hat gemäß § 11 Abs. 2 PRG, jede von ihm wahrgenommene Vertragswidrigkeit der vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände unverzüglich zu melden – sofern dies möglich und tunlich ist, wird aus Gründen der Nachweisbarkeit die Schriftform empfohlen -, damit die Fa DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH in die Lage versetzt werden kann, die Vertragswidrigkeit – sofern dies möglich ist – unter Berücksichtigung des allenfalls damit einhergehenden Aufwandes (z.B. Ersatzzimmer säubern, Ersatzhotel ausfindig machen), vor Ort rasch zu beheben. Xxxxx der Reisende über einen Reisevermittler und tritt eine Vertragswidrigkeit während der Geschäftszeiten des Reisevermittlers auf, hat der Reisende die Vertragswidrigkeit diesem unverzüglich zu melden. Es wird dem Reisenden empfohlen, sich dabei insbesondere aus Beweisgründen der Schriftform zu bedienen. Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten hat der Reisende Vertragswidrigkeiten dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort, oder, wenn ein solcher nicht vorhanden und/oder nicht vertraglich geschuldet ist, direkt dem Reiseveranstalter unter der im Pauschalreisevertrag mitgeteilten Notfallnummer zu melden. Im Falle des Unterlassens der Meldung einer Vertragswidrigkeit kann dies dem Reisenden gemäß § 12 Abs. 2 PRG als Mitverschulden (§ 1304 ABGB) angerechnet werden und kann Auswirkungen auf den Gewährleistungsanspruch entfalten, da die Umstände, die zur Unterlassung der Mängelanzeige geführt haben, im konkreten Einzelfall zu überprüfen sind. Eine Meldung einer Vertragswidrigkeit bewirkt noch keine Leistungszusage des Reiseveranstalters. 3.8. Der Reisende hat im Fall der Geltendmachung und des Erhalts von Zahlungen aus Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüchen im Sinne des § 12 Abs. 5 PRG oder im Falle des Erhalts sonstiger Auszahlungen und Leistungen von Leistungsträgern oder von Dritten, die auf Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter anzurechnen sind (z.B. Auszahlungen des Hotels direkt vor Ort, Einladungen auf andere Leistungen vor Ort (z.B. Getränke, Speisen, Stadtführung, Massagen, Upgrade Zimmerkategorie etc.), Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 Fluggastrechte VOFluggastrechteVO) die Fa. DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH von diesem Umstand vollständig und wahrheitsgemäß in Kenntnis zu setzen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 3.14.1. Der Reisende hat die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reiseveranstalter – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - alle sachbezogenen für die Pauschalreise erforderlichen und relevanten personenbezogenen (z.B. die Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) und personenbezogenen Informationen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.), über die er verfügt rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reiseveranstalter über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. AllergieAllergien, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.), welche für die Erstellung von Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Reise mit den zu vermittelnden Leistungen von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen. Der Reisende hat somit auf ) und über seine bzw. auf die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere auf über eine vorliegende eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen (z.B. beeinträchtigtes Gehvermögen, (mit Gips) verbundene Extremitäten, div. Fußverletzungen, beschränktes Sehvermögen etc.)Einschränkungen, welche geeignet sein können, auf für die Erstellung von Reiseanboten bzw. auf die Aus- bzw. Durchführung der Reise und Reiseleistungen (z.B. Wanderreisen, Stadtbesichtigungen, Radreisen etc.) Auswirkungen zu entfalten, von sich aus, bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist, hinzuweisen.Reiseanboten 3.24.2. Dem Reisenden wird empfohlen empfohlen, bei Vorliegen einer eingeschränkten Mobilität oder anderen Einschränkungen bzw. besonderen Bedürfnissen im Sinne des o.g. Punkt 3.1Punkt 4.1. (z.B. Erfordernis spezieller Medikation, regelmäßiger medizinischer Behandlungen etc.), die geeignet erscheinen, die Reisedurchführung zu beeinträchtigen, vor Buchung mit einem Arzt abzuklären, ob die notwendige Reisefähigkeit gegeben ist. 3.34.3. Kommt es erst im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Pauschalreise zu einer Einschränkung der Mobilität des Reisenden oder ergeben sich in diesem Zeitraum sonstige Einschränkungen im Sinne des Punkt 3.14.1. hat der Reisende der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reiseveranstalter dies unverzüglich in schriftlicher Form – wobei die Schriftform aus Beweisgründen empfohlen wird - mitzuteilen. Damit kann der Reiseveranstalter entscheiden, damit dieser entscheiden kann, ob der Reisende weiterhin ohne Gefährdung der eigenen Person oder der Mitreisenden an der Pauschalreise teilnehmen kann oder ob er zum Ausschluss des Reisenden und Vertragsrücktritt berechtigt ist. Kommt der Reisende seiner Aufklärungspflicht nicht vollständig bzw. rechtzeitig nach und erklärt der Reiseveranstalter den Vertragsrücktritt, steht dem Reiseveranstalter ein Anspruch auf Entschädigung gemäß den Entschädigungspauschalen zu. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH empfiehlt den Reisenden eine Versicherung, welche ausreichende Deckung ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der Pauschalreise gewährleistet, abzuschließen.der 3.44.4. Der Reisende, der für sich oder Dritte (Mitreisende) eine Buchung vornimmt, gilt als Auftraggeber und übernimmt analog im Sinne des § 7 Abs. Abs 2 PRG mangels anderweitiger Erklärung PRG, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wird, die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reiseveranstalter (z.B. Entrichtung des Entgelts, übermittelte Dokumente auf Fehler und Vollständigkeit ; nur der Auftraggeber ist berechtigt den Rücktritt vom Vertrag zu kontrollieren erklären etc.). 3.54.5. Der Reisende ist verpflichtet, alle sämtliche durch die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reiseveranstalter übermittelten Vertragsdokumente (z.B. Pauschalreisevertrag, Buchungsbestätigung, Rechnung, Gutscheine, Vouchers) auf sachliche Richtigkeit zu seinen Angaben und Abweichungen (Schreibfehler; z.B. Namen, Geburtsdatum) zu überprüfen und diese der Fa, 4.6. DieFahrerei Bustouristik GmbH zur Berichtigung unverzüglich mitzuteilen. Den dadurch entstehenden Mehraufwand, wenn dieser auf falschen oder unrichtigen Angaben des Reisenden beruht, hat der Reisende zu tragen, wobei die Gebühr mindestens Euro 20,- beträgt. 3.6. Damit für Reisende mit eingeschränkter Mobilität (gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität) und deren Mitreisende, für schwangere Reisende, unbegleitete minderjährige Reisende und Reisende, die besondere medizinische Betreuung benötigen, die beschränkte Kostentragungspflicht des Reiseveranstalters für die notwendige Unterbringung Der Reiseveranstalter trägt im Fall einer der Unmöglichkeit der vertraglich vereinbarten Rückbeförderung des Reisenden aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände die Kosten für die notwendige Unterbringung für höchstens drei Nächte. Dies gilt nicht möglichen Rückbeförderung nicht zur Anwendung kommt, haben die genannten Reisenden den Reiseveranstalter mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn über ihre besonderen Bedürfnisse in Kenntnis zu setzen, sofern den genannten Personen ihre besonderen Bedürfnisse bei Buchung noch nicht bekannt gewesen sind bzw. diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestanden haben.für Reisende mit 3.74.7. Der Reisende hat gemäß § 11 Abs. Abs 2 PRG, PRG jede von ihm wahrgenommene Vertragswidrigkeit der vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung unverzüglich und vollständig, inklusive konkreter Bezeichnung der jeweiligen Umstände unverzüglich Vertragswidrigkeit/des Mangels, zu melden – sofern dies möglich und tunlich ist, wird aus Gründen der Nachweisbarkeit die Schriftform empfohlen -melden, damit die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH der Reiseveranstalter in die Lage versetzt werden kann, die Vertragswidrigkeit – sofern dies je nach Einzelfall möglich oder tunlich ist – unter Berücksichtigung des allenfalls damit einhergehenden Aufwandes der jeweiligen Umstände (z.B. Ersatzzimmer säubernZeitverschiebung, Ersatzhotel ausfindig machen)Unmöglichkeit der Kontaktaufnahme bei Expeditionsreise, vor Ort rasch zu behebenVorliegen einer Alternative bzw. Xxxxx der einer 4.8. Der Reisende über einen Reisevermittler und tritt eine Vertragswidrigkeit während der Geschäftszeiten des Reisevermittlers aufist verpflichtet, hat der Reisende die Vertragswidrigkeit diesem unverzüglich zu melden. Es wird dem Reisenden empfohlen, sich dabei insbesondere aus Beweisgründen der Schriftform zu bedienen. Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten hat der Reisende Vertragswidrigkeiten dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort, oder, wenn ein solcher nicht vorhanden und/oder nicht vertraglich geschuldet ist, direkt dem Reiseveranstalter unter der im Pauschalreisevertrag mitgeteilten Notfallnummer Rahmen des getroffenen Vertrages vereinbarten Entgelte gemäß den Zahlungsbestimmungen fristgerecht und vollständig zu melden. Im Falle des Unterlassens der Meldung einer Vertragswidrigkeit kann dies dem Reisenden gemäß § 12 Abs. 2 PRG als Mitverschulden (§ 1304 ABGB) angerechnet werden und kann Auswirkungen auf den Gewährleistungsanspruch entfalten, da die Umstände, die zur Unterlassung der Mängelanzeige geführt haben, im konkreten Einzelfall zu überprüfen sind. Eine Meldung einer Vertragswidrigkeit bewirkt noch keine Leistungszusage des Reiseveranstaltersbezahlen. 3.84.9. Der Reisende hat im Fall der Geltendmachung und des Erhalts von Zahlungen aus Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüchen im Sinne des des 4.10. Den Reisenden trifft bei Auftreten von Vertragswidrigkeiten grundsätzlich eine Schadensminderungspflicht (§ 12 Abs. 5 PRG oder im Falle des Erhalts sonstiger Auszahlungen und Leistungen von Leistungsträgern oder von Dritten, die auf Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter anzurechnen sind (z.B. Auszahlungen des Hotels direkt vor Ort, Einladungen auf andere Leistungen vor Ort (z.B. Getränke, Speisen, Stadtführung, Massagen, Upgrade Zimmerkategorie etc1304 ABGB).), Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 Fluggastrechte VO) die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH von diesem Umstand vollständig und wahrheitsgemäß in Kenntnis zu setzen.

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Samples: General Terms and Conditions

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden. 3.14.1. Der Reisende hat die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reiseveranstalter – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - alle sachbezogenen für die Pauschalreise erforderlichen und relevanten personenbezogenen (z.B. die Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) und personenbezogenen Informationen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.), über die er verfügt rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reiseveranstalter über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. AllergieAllergien, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.)) und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere über eine vorliegende eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen, welche für die Erstellung von Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Reise Pauschalreise mit den zu vermittelnden vereinbarenden Leistungen von Relevanz sein könnenkönnen (z.B. bei Wanderreisen etc.), in Kenntnis zu setzen. Der Reisende hat somit auf seine bzw. auf die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere auf eine eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen (z.B. beeinträchtigtes Gehvermögen, (mit Gips) verbundene Extremitäten, div. Fußverletzungen, beschränktes Sehvermögen etc.), welche geeignet sein können, auf die Erstellung von Reiseanboten bzw. auf die Aus- bzw. Durchführung der Reise und Reiseleistungen (z.B. Wanderreisen, Stadtbesichtigungen, Radreisen etc.) Auswirkungen zu entfalten, von sich aus, bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist, hinzuweisen. 3.24.2. Dem Reisenden wird empfohlen empfohlen, bei Vorliegen einer eingeschränkten Mobilität oder anderen Einschränkungen bzw. besonderen Bedürfnissen im Sinne des o.g. Punkt 3.14.1. (z.B. Erfordernis spezieller Medikation, regelmäßiger medizinischer Behandlungen etc.), die geeignet erscheinen, die Reisedurchführung zu beeinträchtigen, vor Buchung mit einem Arzt abzuklären, ob die notwendige Reisefähigkeit gegeben ist. 3.34.3. Kommt es erst im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Pauschalreise zu einer Einschränkung der Mobilität des Reisenden oder ergeben sich in diesem Zeitraum sonstige Einschränkungen im Sinne des Punkt 3.14.1. hat der Reisende der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reiseveranstalter dies unverzüglich in schriftlicher Form – wobei die Schriftform aus Beweisgründen empfohlen wird - mitzuteilen. Damit kann der Reiseveranstalter entscheiden, damit dieser entscheiden kann, ob der Reisende weiterhin ohne Gefährdung der eigenen Person oder der Mitreisenden an der Pauschalreise teilnehmen kann kann, oder ob er zum Ausschluss des Reisenden und Vertragsrücktritt berechtigt ist. Kommt der Reisende seiner Aufklärungspflicht nicht vollständig bzw. rechtzeitig nach und erklärt der Reiseveranstalter den Vertragsrücktritt, steht dem Reiseveranstalter ein Anspruch auf Entschädigung gemäß den Entschädigungspauschalen zu. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH empfiehlt den Reisenden eine Versicherung, welche ausreichende Deckung ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der Pauschalreise gewährleistet, abzuschließen. 3.44.4. Der Reisende, der für sich oder Dritte (Mitreisende) eine Buchung vornimmt, gilt als Auftraggeber und übernimmt analog im Sinne des § 7 Abs. Abs 2 PRG mangels anderweitiger Erklärung PRG, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wird, die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reiseveranstalter (z.B. Entrichtung des Entgelts, übermittelte Dokumente auf Fehler und Vollständigkeit ; nur der Auftraggeber ist berechtigt den Rücktritt vom Vertrag zu kontrollieren erklären etc.) (vgl 1.2.). 3.54.5. Der Reisende ist verpflichtet, alle sämtliche durch die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reiseveranstalter übermittelten Vertragsdokumente (z.B. Pauschalreisevertrag, Buchungsbestätigung, Rechnung, Gutscheine, Vouchers) auf sachliche Richtigkeit zu seinen Angaben Angaben/Daten und auf allfällige Abweichungen (Schreibfehler; z.B. Namen, Geburtsdatum) sowie Unvollständigkeiten zu überprüfen und im Fall von Unrichtigkeiten/Abweichungen/Unvollständigkeiten diese der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH dem Reiseveranstalter unverzüglich zur Berichtigung unverzüglich – wobei die Schriftform aus Beweisgründen empfohlen wird - mitzuteilen. Den Einen allenfalls dadurch entstehenden Mehraufwand, wenn dieser Mehraufwand auf falschen oder unrichtigen Angaben des Reisenden beruht, hat der Reisende zu tragen, wobei die Gebühr mindestens Euro 20,- EUR 25.- beträgt. 3.64.6. Damit Der Reiseveranstalter trägt im Fall der Unmöglichkeit der vertraglich vereinbarten Rückbeförderung des Reisenden aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände die Kosten für die notwendige Unterbringung für höchstens drei Nächte. Dies gilt nicht für Reisende mit eingeschränkter Mobilität (gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität) und deren Mitreisende, für schwangere Reisende, für unbegleitete minderjährige Reisende und für Reisende, die besondere medizinische Betreuung benötigen, die beschränkte Kostentragungspflicht des Reiseveranstalters für die notwendige Unterbringung im Fall einer aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht möglichen Rückbeförderung nicht zur Anwendung kommt, haben sofern die genannten Reisenden den Personen ihre besonderen Bedürfnisse, die bei Buchung noch nicht bestanden haben oder ihnen noch nicht bekannt sein mussten, dem Reiseveranstalter mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn über ihre besonderen Bedürfnisse in Kenntnis zu setzen, sofern den genannten Personen ihre besonderen Bedürfnisse bei Buchung noch nicht bekannt gewesen sind bzw. diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestanden habenmitteilen (vgl 4.3.). 3.74.7. Der Reisende hat gemäß § 11 Abs. Abs 2 PRG, PRG jede von ihm wahrgenommene Vertragswidrigkeit der vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung unverzüglich und vollständig, inklusive konkreter Bezeichnung der jeweiligen Umstände unverzüglich Vertragswidrigkeit/des Mangels, zu melden – sofern dies möglich und tunlich ist, wird aus Gründen der Nachweisbarkeit die Schriftform empfohlen -melden, damit die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH der Reiseveranstalter in die Lage versetzt werden kann, die Vertragswidrigkeit – sofern dies je nach Einzelfall möglich oder tunlich ist – unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände (z.B. Zeitverschiebung, Unmöglichkeit der Kontaktaufnahme bei Expeditionsreise, Vorliegen einer Alternative bzw. einer Austausch-/Verbesserungsmöglichkeit etc.) und des allenfalls damit einhergehenden Aufwandes (z.B. Ersatzzimmer säubern, Ersatzhotel ausfindig machenmachen etc.), vor Ort rasch zu beheben. Xxxxx der Reisende über einen Reisevermittler und tritt eine Vertragswidrigkeit während der Geschäftszeiten des Reisevermittlers auf, hat der Reisende die Vertragswidrigkeit diesem unverzüglich zu melden. Es wird dem Reisenden empfohlen, sich dabei insbesondere aus Beweisgründen der Schriftform zu bedienen. Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten hat der Reisende Vertragswidrigkeiten dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort, oder, wenn ein solcher nicht vorhanden und/oder nicht vertraglich geschuldet ist, direkt dem Reiseveranstalter unter der im Pauschalreisevertrag mitgeteilten Notfallnummer zu melden. Im Falle des Unterlassens der Meldung einer Vertragswidrigkeit hat dies, wenn Abhilfe vor Ort möglich und eine Meldung auch zumutbar gewesen wäre, Auswirkungen auf allfällige gewährleistungsrechtliche Ansprüche des Reisenden. Das Unterlassen der Meldung kann dies dem Reisenden gemäß § 12 Abs. Abs 2 PRG hinsichtlich schadenersatzrechtlicher Ansprüche auch als Mitverschulden (§ 1304 ABGB) angerechnet werden und kann Auswirkungen auf den Gewährleistungsanspruch entfalten, da die Umstände, die zur Unterlassung der Mängelanzeige geführt haben, im konkreten Einzelfall zu überprüfen sindwerden. Eine Meldung einer Vertragswidrigkeit bewirkt noch keine Leistungszusage des Reiseveranstalters. 3.84.8. Der Reisende ist verpflichtet, den im Rahmen des getroffenen Pauschalreisevertrages vereinbarten Reisepreis gemäß den Zahlungsbestimmungen fristgerecht und vollständig zu bezahlen. Im Fall der nicht fristgerechten oder nicht vollständigen Anzahlung oder Restzahlung behält sich der Reiseveranstalter nach Mahnung unter Xxxxxxx einer Nachfrist vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und unabhängig von der anfallenden Entschädigungspauschale einen allenfalls darüber hinausgehenden Schadenersatz anzusprechen. 4.9. Der Reisende hat im Fall der Geltendmachung und des Erhalts von Zahlungen aus Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüchen im Sinne des § 12 Abs. Abs 5 PRG (z.B. Ausgleichszahlung gemäß Art 7 FluggastrechteVO) oder im Falle des Erhalts sonstiger Auszahlungen und Leistungen von Leistungsträgern oder von Dritten, die auf Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter anzurechnen sind (z.B. Auszahlungen des Hotels direkt vor Ort, Einladungen auf andere Leistungen vor Ort (z.B. Getränke, Speisen, Stadtführung, Massagen, Upgrade Zimmerkategorie etc.Hotels), Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 Fluggastrechte VO) die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reisevermittler oder Reiseveranstalter von diesem Umstand vollständig und wahrheitsgemäß in Kenntnis zu setzen. 4.10. Den Reisenden trifft bei Auftreten von Vertragswidrigkeiten grundsätzlich eine Schadensminderungspflicht (§ 1304 ABGB).

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