Common use of Auflösung Übertragung Und Verschmelzung Des Fonds Clause in Contracts

Auflösung Übertragung Und Verschmelzung Des Fonds. 19.1. Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds sowie einer Anteilklasse Die Anleger sind nicht berechtigt, die Auflösung des Fonds oder einer Anteilklasse zu verlangen. Die Gesellschaft kann ihr Recht zur Ver- waltung des Fonds unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von min- destens sechs Monaten durch Bekanntgabe im Bundesanzeiger und darüber hinaus im Jahresbericht oder Halbjahresbericht kündigen. Entsprechend kann auch bezüglich einer Anteilklasse des Sonderver- mögens verfahren werden. Über die Kündigung werden die Anleger außerdem über ihre depotführenden Stellen per dauerhaftem Daten- xxxxxx, etwa in Papierform oder in elektronischer Form informiert. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung erlischt das Recht der Gesell- schaft, den Fonds zu verwalten. Des Weiteren endet das Verwaltungsrecht der Gesellschaft, wenn das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet wird oder mit der Rechtskraft des Gerichtsbeschlusses, durch den der Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen wird. Mit Erlöschen des Verwaltungsrechts der Gesellschaft geht das Verfü- gungsrecht über den Fonds auf die Verwahrstelle über, die den Fonds abwickelt und den Erlös an die Anleger verteilt, oder mit Genehmi- gung der BaFin einer anderen Kapitalverwaltungsgesellschaft die Ver- waltung überträgt.

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Auflösung Übertragung Und Verschmelzung Des Fonds. 19.118.1. Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds sowie einer Anteilklasse Die Anleger sind nicht berechtigt, die Auflösung des Fonds oder einer Anteilklasse zu verlangen. Die Gesellschaft kann ihr Recht zur Ver- waltung des Fonds unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von min- destens sechs Monaten durch Bekanntgabe im Bundesanzeiger und darüber hinaus im Jahresbericht oder Halbjahresbericht kündigen. Entsprechend kann auch bezüglich einer Anteilklasse des Sonderver- mögens verfahren werden. Über die Kündigung werden die Anleger außerdem über ihre depotführenden Stellen per dauerhaftem Daten- xxxxxx, etwa in Papierform oder in elektronischer Form informiert. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung erlischt das Recht der Gesell- schaft, den Fonds zu verwalten. Des Weiteren endet das Verwaltungsrecht der Gesellschaft, wenn das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet wird oder mit der Rechtskraft des Gerichtsbeschlusses, durch den der Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen wird. Mit Erlöschen des Verwaltungsrechts der Gesellschaft geht das Verfü- gungsrecht über den Fonds auf die Verwahrstelle über, die den Fonds abwickelt und den Erlös an die Anleger verteilt, oder mit Genehmi- gung der BaFin einer anderen Kapitalverwaltungsgesellschaft die Ver- waltung überträgt.

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