Common use of Auflösung Clause in Contracts

Auflösung. 1. Der Vermieter hat das Recht, den Mietvertrag, ohne Inverzugsetzung und ohne richterliches Einschreiten, durch eine schriftliche auβergerichtliche Erklärung aufzulösen unter anderem in folgenden Fällen: a. wenn der Mieter eine Mietsrate oder einen anderen infolge des Mietvertrags geschuldeten Betrag dem Vermieter nicht rechtzeitig am Fälligkeitstag bezahlt, ungeachtet der Tatsache ob der Mieter in Verzug gesetzt ist oder nicht; b. wenn der Mieter eine Verpflichtung aus dem Mietvertrag nicht ganz, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäβ erfüllt oder eine Handlung vornimmt, die im Widerspruch zum Mietvertrag steht; c. wenn der Mieter, der eine natürliche Person ist, stirbt, entmündigt wird oder auf andere Weise die freie Verfügung über sein Vermögen verliert; d. wenn der Mieter (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt, seine eigene Insolvenz beantragt oder seine Insolvenz von einem anderen beantragt ist, er für insolvent erklärt ist, er einen Antrag bei Gesetz über Schuldsanierung natürliche Personen (Wsnp) einreicht oder das Wsnp in Bezug auf ihn für anwendbar erklärt worden ist; e. wenn der Mieter, der eine juristische Person oder ein Unternehmen ist, sich zur Auflösung der juristischen Person oder des Unternehmens entschlieβt, das Unternehmen ganz oder zum Teil einstellt oder an einen anderen Ort verlegt, als an dem der Mieter laut Mietvertrag bei der diesbezüglichen Unterzeichnung seinen Sitz hat oder aber der Mieter einen Beschluss in Bezug auf eine solche Einstellung oder Verlegung fasst; f. wenn die Versicherung des Mietgegenstands von den Versicherern gekündigt wird oder die Versicherungspolice gelöscht wird oder eine existierende Versicherung nicht verlängert wird und bei anderen Versicherungsgesellschaften nicht genügend, nach der Meinung des Vermieters, Deckung bekommen werden kann; g. bei Verlust (dies umfasst auch Diebstahl und Verdunkelung) des Mietgegenstands oder vollständiger Vernichtung des Mietgegenstands. 2. In den Fällen des Absatzes 1 dieses Artikels schuldet der Mieter dem Vermieter sofort und auf einmal einen Schadenersatz, der allen noch fälligen Raten entspricht, wie auch allen fälligen aber noch nicht bezahlten Raten einschlieβlich Verzugszinsen im Sinne des Artikels 4.6. 3. Ist der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit, dann schuldet der Mieter in den Fällen des Absatzes 1 dieses Artikels sofort und auf einmal einen Schadenersatz, der allen noch fälligen Raten entspricht bis zum Anfangsdatum der Miete des Mietgegenstands durch einen nächsten Mieter, vorausgesetzt, dass sich der Vermieter vernünftigerweise genügend anstrengt, sobald wie möglich einen nächsten Mieter zu finden, wie auch alle fälligen aber noch nicht bezahlten Raten einschlieβlich Verzugszinsen im Sinne des Artikels 4.6. 4. Bei Auflösung des Mietvertrags verliert der Mieter sofort das Recht, den Mietgegenstand zu benutzen und findet die Bestimmung des Artikels 16 sofern möglich sinngemäβe Anwendung. 5. Die Bestimmung dieses Artikels schmälert nicht das Recht des Vermieters, gerichtlich oder auβergerichtlich aufgrund der betreffenden Paragrafen des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ganz oder zum Teil Erfüllung oder aber (teilweise) Auflösung des Mietvertrags und zusätzlichen Schadenersatz zu fordern.

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Samples: Versicherungs Und Schadendeckungsbedingungen Zu Mietverträgen, Vermietungsvertrag

Auflösung. 1Der Fonds (oder ein Teilfonds) kann unter den unten aufgeführten Umständen aufgelöst werden, sofern die Partei, die den Fonds (oder den Teilfonds) auflöst, die betroffenen Anteilinhaber schriftlich darüber benachrichtigt und mit dieser Benachrichtigung das Datum festsetzt, an dem diese Auflösung wirksam wird. Der Vermieter hat Dieses Datum darf nicht früher als einen Monat nach der Zustellung dieser Benachrichtigung liegen: (a) vom Treuhänder durch schriftliche Kündigung gegenüber der Verwaltungsgesellschaft, wenn die Verwaltungsgesellschaft in Liquidation geht (abgesehen von einer freiwilligen Liquidation zum Zweck der Umstrukturierung oder Verschmelzung zu Bedingungen, denen der Treuhänder zuvor schriftlich zugestimmt hat) oder ihre Geschäftstätigkeit einstellt, oder wenn ein Revisor für das RechtGeschäft oder ein Zwangsverwalter für Teile der Vermögenswerte bestellt wird; (b) vom Treuhänder durch schriftliche Kündigung gegenüber der Verwaltungsgesellschaft, wenn nach seiner begründeten Ansicht die Verwaltungsgesellschaft nicht in der Lage ist, ihre Aufgaben zufriedenstellend wahrzunehmen oder sie tatsächlich nicht zufriedenstellend wahrnimmt, oder sie etwas anderes tut, wobei nach der begründeten Meinung des Treuhänders die Absicht besteht, den MietvertragRuf des Fonds oder die Interessen der Anteilinhaber zu schädigen; (c) vom Treuhänder oder von der Verwaltungsgesellschaft (durch schriftliche Kündigung gegenüber der anderen Partei), ohne Inverzugsetzung und ohne richterliches Einschreitenwenn ein Gesetz verabschiedet wird, durch eine schriftliche auβergerichtliche Erklärung aufzulösen unter anderem in folgenden Fällen: a. wenn nach dem es nach der Mieter eine Mietsrate begründeten Ansicht des Treuhänders oder Verwaltungsgesellschaft illegal, undurchführbar oder nicht ratsam ist, den Fonds oder einen anderen infolge des Mietvertrags geschuldeten Betrag dem Vermieter nicht rechtzeitig am Fälligkeitstag bezahlt, ungeachtet der Tatsache ob der Mieter in Verzug gesetzt ist oder nichtTeilfonds weiterzuführen; b. wenn (d) vom Treuhänder oder der Mieter eine Verpflichtung aus Verwaltungsgesellschaft (durch schriftliche Kündigung gegenüber der anderen Partei) innerhalb von vier Monaten ab dem Mietvertrag nicht ganzTag, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäβ erfüllt oder eine Handlung vornimmt, die im Widerspruch zum Mietvertrag steht; c. wenn der Mieter, der eine natürliche Person ist, stirbt, entmündigt wird oder auf andere Weise die freie Verfügung über sein Vermögen verliert; d. wenn der Mieter (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt, seine eigene Insolvenz beantragt oder seine Insolvenz von einem anderen beantragt ist, er für insolvent erklärt ist, er einen Antrag bei Gesetz über Schuldsanierung natürliche Personen (Wsnp) einreicht oder das Wsnp in Bezug auf ihn für anwendbar erklärt worden ist; e. wenn der Mieter, der eine juristische Person oder ein Unternehmen ist, sich zur Auflösung der juristischen Person oder des Unternehmens entschlieβt, das Unternehmen ganz oder zum Teil einstellt oder an einen anderen Ort verlegt, als an dem der Mieter laut Mietvertrag bei Treuhänder oder die Verwaltungsgesellschaft die jeweils andere Partei schriftlich über ihren Wunsch zurückzutreten, informiert hat, und keine qualifizierte Person, die von der diesbezüglichen Unterzeichnung seinen Sitz hat oder aber Zentralbank und dem Treuhänder bzw. der Mieter einen Beschluss in Bezug auf eine solche Einstellung oder Verlegung fasstVerwaltungsgesellschaft die Bestätigung erhält, als neuer Treuhänder/neue Verwaltungsgesellschaft zu agieren, gefunden wurde; oder (e) von der Verwaltungsgesellschaft, wenn alle Anteile des Fonds bzw. eines Teilfonds zurückgegeben werden; f. wenn die Versicherung des Mietgegenstands (f) von den Versicherern gekündigt wird oder die Versicherungspolice gelöscht wird oder eine existierende Versicherung nicht verlängert wird und bei anderen Versicherungsgesellschaften nicht genügendder Verwaltungsgesellschaft, nach deren Ermessen, wenn sie die Auflösung des Fonds bzw. eines Teilfonds für angebracht hält. Vor der formalen Entscheidung seitens der Verwaltungsgesellschaft oder des Treuhänders, einen Teilfonds gemäß diesem Abschnitt 9.2.5 aufzulösen, kann die Anlageverwaltungsgesellschaft, wenn das Vermögen des Teilfonds ihrer Meinung nach unter ein Niveau gefallen ist, das eine ordnungsgemäße Verwaltung des VermietersTeilfonds ermöglicht, Deckung bekommen werden kann; g. bei Verlust (dies umfasst auch Diebstahl in Antizipation einer ordentlichen Abwicklung des Teilfonds alle seine Positionen glattstellen und Verdunkelung) zum Schutze des Mietgegenstands oder vollständiger Vernichtung Vermögens der Anteilinhaber die Verwaltung des Mietgegenstands. 2Teilfonds in Barmitteln fortführen. In den Fällen des Absatzes 1 dieses Artikels schuldet der Mieter dem Vermieter sofort und auf einmal einen Schadenersatz, der allen noch fälligen Raten entspricht, wie auch allen fälligen aber noch nicht bezahlten Raten einschlieβlich Verzugszinsen Alle diese Maßnahmen erfolgen im Sinne des Artikels 4.6Einklang mit dem Trusterrichtungsvertrag. 3. Ist der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit, dann schuldet der Mieter in den Fällen des Absatzes 1 dieses Artikels sofort und auf einmal einen Schadenersatz, der allen noch fälligen Raten entspricht bis zum Anfangsdatum der Miete des Mietgegenstands durch einen nächsten Mieter, vorausgesetzt, dass sich der Vermieter vernünftigerweise genügend anstrengt, sobald wie möglich einen nächsten Mieter zu finden, wie auch alle fälligen aber noch nicht bezahlten Raten einschlieβlich Verzugszinsen im Sinne des Artikels 4.6. 4. Bei Auflösung des Mietvertrags verliert der Mieter sofort das Recht, den Mietgegenstand zu benutzen und findet die Bestimmung des Artikels 16 sofern möglich sinngemäβe Anwendung. 5. Die Bestimmung dieses Artikels schmälert nicht das Recht des Vermieters, gerichtlich oder auβergerichtlich aufgrund der betreffenden Paragrafen des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ganz oder zum Teil Erfüllung oder aber (teilweise) Auflösung des Mietvertrags und zusätzlichen Schadenersatz zu fordern.

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Samples: Prospectus, Prospectus

Auflösung. 1Die Gesellschaft kann bei einer mit einer Ankündigungsfrist von 21 Tagen einberufenen Hauptver- sammlung mit einfacher Mehrheit ihre Auflösung beschließen, wenn sie aufgrund ihrer Verbindlich- keiten ihre Geschäfte nicht weiterführen kann, oder wenn ihr Nettoinventarwert auf weniger als EUR 75 Millionen sinkt, vorausgesetzt, dass sie die Anteilinhaber mit einer Ankündigungsfrist von mindestens drei Wochen darüber in Kenntnis setzt; dasselbe gilt, wenn innerhalb von drei Monaten nach dem Datum, an dem die Verwahrstelle bzw. ihr Nachfolger die Gesellschaft informiert hat, dass sie ihr Amt als Verwahrstelle niederzulegen wünscht oder an dem ihr die Zentralbank die Genehmigung entzogen hat, kein Nachfolger für die Verwahrstelle bestellt worden ist. Wird die Gesellschaft aufgelöst und ein Liquidator bestellt, hat dieser als Erstes die Vermögenswerte der Gesellschaft zur Befriedigung der Forderungen ihrer Gläubiger in der gesetzlich vorgeschriebenen Rangfolge zu verwenden und danach in der Art und Reihenfolge, die ihm angebracht erscheinen. Die danach noch verfügbaren Vermögenswerte werden im Betrag des Nettoinventarwerts der von ihnen gehaltenen Anteile an die Anteilinhaber verteilt. Der Vermieter hat Liquidator kann mit Genehmigung durch einen ordentlichen Beschluss der Gesellschaft und im Einklang mit den Vorschriften der Zentralbank das RechtVermögen der Gesellschaft den Anteilinhabern ganz oder teilweise in Sachwerten (anteilig im Verhältnis zum Wert ihres jeweiligen Besitzes an Anteilen der Gesellschaft) zuteilen, und zwar unabhängig davon, ob das Vermögen aus Vermögenswerten einer einzigen Art besteht. Die betroffenen Anteilinhaber sind jedoch berechtigt, den Mietvertrag, ohne Inverzugsetzung Verkauf der zu einer solchen Sachzuweisung angebotenen Vermögenswerte und ohne richterliches Einschreiten, die Ausschüttung des Barerlöses aus diesem Verkauf zu verlangen. Im Einklang mit den Vorschriften der Zentralbank und mit Genehmigung durch eine schriftliche auβergerichtliche Erklärung aufzulösen unter anderem in folgenden Fällen: a. wenn einen ordentlichen Beschluss der Mieter eine Mietsrate oder einen anderen infolge des Mietvertrags geschuldeten Betrag dem Vermieter nicht rechtzeitig am Fälligkeitstag bezahlt, ungeachtet der Tatsache ob der Mieter in Verzug gesetzt ist oder nicht; b. wenn der Mieter eine Verpflichtung aus dem Mietvertrag nicht ganz, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäβ erfüllt oder eine Handlung vornimmt, Anteilinhaber kann die im Widerspruch zum Mietvertrag steht; c. wenn der Mieter, der eine natürliche Person ist, stirbt, entmündigt wird oder auf andere Weise die freie Verfügung über sein Vermögen verliert; d. wenn der Mieter (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt, seine eigene Insolvenz beantragt oder seine Insolvenz von Gesellschaft mit einem anderen beantragt ist, er Organismus für insolvent erklärt ist, er einen Antrag bei Gesetz über Schuldsanierung natürliche Personen gemeinsame Anlagen (Wsnpder „Übertragungsempfänger“) einreicht fusionieren oder das Wsnp in Bezug auf ihn für anwendbar erklärt worden ist; e. wenn der Mieter, der eine juristische Person oder ein Unternehmen ist, sich zur Auflösung der juristischen Person oder des Unternehmens entschlieβt, das Unternehmen ihr Vermögen ganz oder zum Teil einstellt an den Übertragungsempfänger übertragen mit der Bedingung, dass die Anteilinhaber im Gegenzug Anteile des Übertragungsempfängers erhalten, die mit ihrem Anteilsbestand an der Gesellschaft gleichwertig sind. Wenn eine Rücknahme von Anteilen dazu führen würde, dass die Anzahl Anteilinhaber unter die gesetzliche Mindestzahl fällt, oder an einen anderen Ort verlegtdass das ausgegebene Kapital der Gesellschaft unter den Mindestbetrag fällt, als an dem den die Gesellschaft nach geltendem Recht einzuhalten hat, kann die Gesellschaft die Rücknahme der Mieter laut Mietvertrag bei der diesbezüglichen Unterzeichnung seinen Sitz hat oder aber der Mieter einen Beschluss in Bezug auf eine solche Einstellung oder Verlegung fasst; f. wenn Anzahl von Anteilen, die Versicherung des Mietgegenstands von den Versicherern gekündigt mindestens erforderlich sind, um geltendes Recht einzuhalten, aufschieben. Die Rücknahme dieser Anteile wird solange aufgeschoben, bis die Gesellschaft aufgelöst wird oder bis die Versicherungspolice gelöscht wird oder eine existierende Versicherung nicht verlängert wird und bei anderen Versicherungsgesellschaften nicht genügendGesellschaft genügend Anteile ausgegeben hat, nach der Meinung des Vermieters, Deckung bekommen werden kann; g. bei Verlust (dies umfasst auch Diebstahl und Verdunkelung) des Mietgegenstands oder vollständiger Vernichtung des Mietgegenstands. 2. In den Fällen des Absatzes 1 dieses Artikels schuldet der Mieter dem Vermieter sofort und auf einmal einen Schadenersatz, der allen noch fälligen Raten entspricht, wie auch allen fälligen aber noch nicht bezahlten Raten einschlieβlich Verzugszinsen im Sinne des Artikels 4.6. 3. Ist der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit, dann schuldet der Mieter in den Fällen des Absatzes 1 dieses Artikels sofort und auf einmal einen Schadenersatz, der allen noch fälligen Raten entspricht bis zum Anfangsdatum der Miete des Mietgegenstands durch einen nächsten Mieter, vorausgesetzt, dass sich der Vermieter vernünftigerweise genügend anstrengt, sobald wie möglich einen nächsten Mieter zu finden, wie auch alle fälligen aber noch nicht bezahlten Raten einschlieβlich Verzugszinsen im Sinne des Artikels 4.6. 4. Bei Auflösung des Mietvertrags verliert der Mieter sofort das Recht, den Mietgegenstand zu benutzen und findet um die Bestimmung des Artikels 16 sofern möglich sinngemäβe Anwendung. 5Rücknahme durchzuführen. Die Bestimmung dieses Artikels schmälert nicht das Recht des VermietersGesellschaft ist befugt, gerichtlich oder auβergerichtlich aufgrund die Anteile, deren Rücknahme aufgeschoben wird, in der betreffenden Paragrafen des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ganz oder zum Teil Erfüllung oder aber (teilweise) Auflösung des Mietvertrags Weise auszuwählen, die ihr sinnvoll und zusätzlichen Schadenersatz zu forderngerecht erscheint und der die Verwahrstelle zustimmt.

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Samples: Teilprospekt