Common use of Aufrechnung Und Verrechnung Clause in Contracts

Aufrechnung Und Verrechnung. A. Aufrechnung 1. Durch das Kreditinstitut Z 59. (1) Das Kreditinstitut ist berechtigt, zwischen sämtlichen Ansprüchen des Kunden, soweit sie pfändbar sind, und sämt- lichen Verbindlichkeiten des Kunden ihm gegenüber aufzu- rechnen. (2) Das Kreditinstitut wird unbeschadet des bestehenden Auf- rechnungsrechtes Dispositionen des Kunden zugunsten Dritter über Guthaben aus Girokonten durchführen, solange dem Kunden keine Aufrechnungserklärung zugegangen ist. Eine Pfändung des Guthabens gilt nicht als Disposition des Kunden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte

Aufrechnung Und Verrechnung. A. 3.16.1 Aufrechnung 1. Durch durch das Kreditinstitut Z 59.Kreditinstitut: (1) Das Kreditinstitut ist berechtigt, zwischen sämtlichen Ansprüchen des Kunden, soweit sie pfändbar sind, und sämt- lichen sämtlichen Verbindlichkeiten des Kunden ihm gegenüber aufzu- rechnenaufzurechnen. (2) Das Kreditinstitut wird unbeschadet des bestehenden Auf- rechnungsrechtes Aufrechnungs- rechts Dispositionen des Kunden zugunsten Dritter über Guthaben aus Girokonten durchführen, solange dem Kunden keine Aufrechnungserklärung Aufrechnungser- klärung zugegangen ist. Eine Pfändung des Guthabens gilt nicht als Disposition des Kunden.

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