Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht. 20.1. Gegen Forderungen der SWS kann der Kunde nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. 20.2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als die Gegenforderung, auf die er das Zurückbehaltungsrecht stützt, unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
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Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht. 20.117.1. Gegen Forderungen der SWS kann der Kunde nur mit solchen sol- chen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
20.217.2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als die Gegenforderung, auf die er das Zurückbehaltungsrecht stützt, unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
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Samples: Wartungs Und Serviceverträge, Wartungs Und Serviceverträge