Aufsichtsbehörden Musterklauseln

Aufsichtsbehörden. Darüber hinaus können Sie sich an die Aufsichts- behörde wenden, wenn Sie mit unserer Entschei- dung einmal nicht einverstanden sein sollten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx
Aufsichtsbehörden. Darüber hinaus können Sie sich an die Aufsichts- behörde wenden, wenn Sie mit unserer Entschei- dung einmal nicht einverstanden sein sollten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds- stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Aufsichtsbehörden. Soweit der Auftraggeber seiner- seits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungs- widrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen An- spruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen.
Aufsichtsbehörden sind alle Behörden und andere Stellen mit Aufsichtsfunktion über den Auftraggeber oder die Business-Partner oder deren jeweilige Geschäftstätigkeit, insbesondere die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank. ist die natürliche oder juristische Person, die gemäß der Bestellung oder dem Abruf die Services beauftragt. ist die Partei, die nach dem Vertrag die Services erbringt.
Aufsichtsbehörden. 1.3.1 Zuständige Aufsichtsbehörde im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung ist die Agentur für Arbeit Kiel. 1.3.2 Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlicher Hinsicht ist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Aufsichtsbehörden. Aufsichtsbehörden im Sinne dieser Vereinbarung sind gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1; § 29 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 Ziff. 3 GkG der Oberkreisdirektor des Kreises Kleve als un- tere staatliche Verwaltungsbehörde (allgemeine Aufsicht) sowie der Regierungsprä- sident Düsseldorf als obere Wasserbehörde (Fachaufsicht) gemäß § 53 Abs. 6 i.V.m. § 136 LWG.
Aufsichtsbehörden. Die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfrei- heit, Xx. Xxxxxxxxx Xxxxxxxx, Xxxxxxxx 0000 00000 Xxxxxxxxx, Telefon: 0000-0000 0, Telefax: 0000-0000 000, E-Mail: poststel- xx@xxxxxxxxxxx.xxxxxx.xx
Aufsichtsbehörden. Auftragsverarbeiter (siehe 7.4.)
Aufsichtsbehörden. Der 1. FCN unterliegt keiner Aufsicht einer Behörde.
Aufsichtsbehörden. Der Oikocredit Förderkreis Baden-Württemberg e.V. unterliegt keiner Aufsicht einer Behörde.